Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 Nr. 011-22 von der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN:
Einbau Smart Meter und weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung
Vorlage
WP 20-25 SV 26/028
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

In Zeiten der Energieknappheit wird es immer wichtiger Energie einzusparen.

Damit mögliche Einsparpotentiale entdeckt werden können ist es wichtig die tatsächlichen Verbräuche zu kennen.

Aufgrund der Verbräuche soll eine Prioritätenliste für die energetische Sanierung erarbeitet bzw. angepasst werden.

Eine Auswertung auf Nutzergruppen ist anzustreben, wobei eine personengenaue Auswertung nicht erfolgen soll.

Ferner ist durch einen Verbrauchsvergleich vor und nach einer energetischen Sanierung der Nutzen der Maßnahme erkennbar.

Der Punkt 3 ist eine erste einfach umzusetzende Maßnahme, um kurzfristig den Heizenergieverbrauch zu senken.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt in städtischen Gebäuden und Liegenschaften sowie von Beteiligungsgesellschaften:

1. im Jahr 2023 alle vorhandene analogen und digitalen Energiemessgeräte gegen Smart Meter auszutauschen und eine Abfrage- / Auswertungssoftware anzuschaffen.

2. bis Ende 2024 smarte Zwischenzähler in Gebäudeteilen (Hallen, Außenbeleuchtung, Container, …) einzubauen und ebenfalls mit der Auswertungssoftware zu koppeln.

3. ebenfalls bis Ende 2024 an allen Fenstern, die geöffnet werden können, Sensoren zu installieren, die mit der Raumsteuerung der Heizung gekoppelt sind.

4. Wo dies technisch nicht möglich ist, sollen übergangsweise Heizthermostate mit Temperatursturzerkennung eingebaut werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit ihrem Antrag möchte die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN die Bemühungen der Stadtverwaltung und der stadteigenen Beteiligungsgesellschaften verstärken, dem Energiemanagement noch mehr Augenmerk zu widmen.
Die Stadtverwaltung kann an dieser Stelle keine Aussagen zu dem Energiemanagement der stadteigenen Beteiligungsgesellschaften treffen. Hier wäre in den zuständigen Gremien die zuständigen Geschäftsführungen zu fragen und ggfs. mit ergänzenden Energiesteuerungsmaßnahmen zu beauftragen. Insoweit wäre auch der Antragstext um den Hinweis auf die Beteiligungsgesellschaften zu bereinigen.

 

 

Energiemanagement der Stadtverwaltung:

 

Auch aus Sicht der Stadtverwaltung ist dem Energiemanagement mehr Aufmerksamkeit zu widmen als derzeit leider leistbar.
Zurzeit werden die Energieverbrauchsdaten der Zählerablesungen von den Stadtwerken abgefragt und den Liegenschaften händisch nächgängig zugeordnet, aber nur im Fall anstehender Sanierungen und Umbauten weiter ausgewertet.

Die Verwaltung möchte deshalb ein kommunales Energiemanagementsystem (EMS) einführen.

 

Grundlage für ein funktionierendes Energiemanagement ist der Aufbau einer Datengrundlage. Hierzu sind zunächst folgende Schritte notwendig:

 

  1. Objekt-, Verbrauchs- und Kostenübersicht erstellen
  2. Benchmarking mittels Energiekennwerten nach VDI 3807 durchführen.

 

Seitens der Verwaltung werden derzeit verschiedene Wege zur Schaffung der Datengrundlage geprüft.

  1. Aufbau einer Datengrundlage in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hilden.
  2. Aufbau einer Datengrundlage mit dem Energiemodul der bereits bei der Stadt Hilden eingesetzten Software Axians Infoma. Hier haben erste Beratungsgespräche stattgefunden und wurden Schulungen vereinbart.

 

Daneben prüft die Stadtverwaltung ein Angebot der neu gegründeteten Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate. Das Land NRW hat sich über NRW.Energy4Climate an dem internetbasierten Tool Kom.EMS beteiligt.

 

In einem ersten Schritt hat das Amt für Gebäudemanagement ein Informationsangebot der Landesgesellschaft zum Thema kommunales Energiemanagementsystem (EMS) wahrgenommen. Im Anschluss daran erfolgte die Registrierung bei Kom.EMS.

 

Was ist Kom.EMS? (Quelle: https://www.komems.de/AboutKem/whatIsKem/)

 

„Kom.EMS – Eine gemeinsame Entwicklung der Energieagenturen Baden-Württembergs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens.

 

Kom.EMS steht für Kommunales Energiemanagement-System und ist ein Werkzeug für den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen Verwaltungen.

 

Kom.EMS bietet die Möglichkeit, das Energiemanagement einer kommunalen Verwaltung anhand von transparenten Kriterien zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Ein funktionierendes Energiemanagement-System ist die Voraussetzung für die kontinuierliche Optimierung der energiebezogenen Leistungsfähigkeit einer kommunalen Verwaltung. Hierzu gehören sowohl die optimierte Betriebsführung der Bestandsgebäude- und Anlagen, wie auch deren zielgerichtete Verbesserung durch Investitionen.

 

Kom.EMS bezieht durch seinen ganzheitlichen Ansatz alle für das Energiemanagement relevanten Verwaltungsebenen ein. Dies ist für eine dauerhafte Erzielung von Energieeinsparerfolgen von grundsätzlicher Bedeutung.

 

Kom.EMS bietet als onlinebasiertes Werkzeug die Option der zentralen Evaluation der Energieeinsparerfolge in kommunalen Verwaltungen. So kann beispielsweise die Wirksamkeit von Förderprogrammen überprüft werden.

 

Kom.EMS bietet durch die Möglichkeit der Zertifizierung und öffentlichkeitswirksamen Auszeichnung kommunalen Verwaltungen einen zusätzlichen Anreiz, sich erfolgsorientiert mit dem Thema Energiemanagement auseinanderzusetzen und die notwendige Vorbild-Rolle einzunehmen.“

 

Die Verwaltung strebt an, den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagementsystems (EMS) voran zu treiben. Ziel ist aus heutiger Sicht die Zertifizierung und spätere Rezertifizierung des EMS anzustreben.

 

Mit einem EMS werden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, dass die knappen finanziellen und personellen Ressourcen durch den ganzheitlichen Ansatz zielgerichtet und effektiv für Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden können. Nur durch die damit geschaffenen Voraussetzungen können die aufwändig ermittelten Daten auch sinnvoll ausgewertet und die richtigen Schlüsse gezogen werden.

 

NRW.Energy4Climate stellt aber aufgrund der Erfahrungen in anderen Bundesländern und Kommunen dar, dass zum Aufbau und Betrieb eines EMS zusätzliches und fachkompetentes Personal zur Verfügung stehen muss.

Der zusätzliche personelle Aufwand für das EMS wird für Kommunen in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl mit folgenden Richtwerten angegeben:

 

Richtwerte Zeitkontingent Energiemanagement nach EWZ:

< 5.000 EW - 25 % einer Vollzeitstelle (VZS)

5.000 - 10.000 EW -33 % einer VZS

10.001 - 20.000 EW - 50 % einer VZS

20.001 - 50.000 EW - 75 % einer VZS

50.001 - 100.000 EW - 100 % einer VZS

 > 100.000 EW - 150 % einer VZS

 

NRW.Energy4Climate erwartet aber aufgrund von Erfahrungswerten, dass der zusätzlich entstehende personelle Aufwand durch Einsparungen bei den Energiekosten mindestens ausgeglichen wird.

 

Eine Muster Tätigkeits- und Stellenbeschreibung für eine/n Energiemanager/in ist als Anlage beigefügt.

Da das Projekt zum Aufbau eines weitergehenden Energiemanagements erst beginnt, ist eine solche Stelle im Stellenplan nicht enthalten. Enthalten ist nur ein Anteil an einer Teilzeit-Verwaltungskraft (26.10100 - EG9a) zur eingangs beschriebenen händischen Dokumentation im Nachgang.

 

Im Rahmen dieses Projektes soll auch geprüft werden, inwieweit zusätzliche Hard- und Software bei der Verbrauchsdatenerfassung und Auswertung zum Einsatz kommen muss.

 

An dieser Stelle muss aber deutlich gemacht werden, dass die vielen zurzeit parallel stattfindenden Projekte im Bereich der Gebäudetechnik - u.a. Umstellungen aufgrund der Energiekrise - sowie der Neubau- und Unterhaltungsprojekte so viele personelle Ressourcen bindet, dass dieses Projekt nicht so schnell erarbeitet wird, wie es wünschenswert wäre.

 

Austausch analoger und digitaler Energiemessgeräte gegen Smart Meter

 

Grundsätzlich sind die Stadtwerke Hilden in der Lage, als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Jahr 2023 die aktuell verbauten Stromzähler der Gebäude und Liegenschaften der Stadt und der städtischen Beteiligungsgesellschaften gegen sogenannte intelligente Messsysteme (Smart Meter) auszutauschen. Darüber hinaus prüfen die Stadtwerke Hilden derzeit, ob über das Gateway des intelligenten Stromzählers auch digitale Gaszähler ausgelesen werden können.

Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags war eine weitergehende Aufwandsbetrachtung und Kalkulation jedoch noch nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im Rahmen des Aufbaus des dargestellten EMS eine entsprechende Nutzen/Aufwands-Abwägung erfolgen wird.

 

Derzeit bieten die Stadtwerke Hilden keinen Messstellenbetrieb für Zwischenzähler (sogenanntes Submetering) an. Sofern sich im Rahmen des Aufbaus des EMS eine entsprechende Notwendigkeit ergibt, kann die Entwicklung eines entsprechenden Produktes bei der Stadtwerke Hilden angefragt werden.

 

Investive Maßnahmen

 

Investive Maßnahmen, wie beispielsweise die beantragte Ausrüstung von Fenstern mit Kontakten, die mit der Heizungssteuerung gekoppelt sind, können in einem Gesamtkonzept zur Energieeinsparung beitragen. Insbesondere wenn Bestandsgebäude energetisch saniert werden, kann dies Teil des Gesamtpaketes werden. Voraussetzung ist dann die Implementierung einer Gebäudeleittechnik mit den zugehörigen Strom- und Datenleitungen. Um hier technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erarbeiten, ist eine technische Planung erforderlich.

 

Realisiert hat das Amt für Gebäudewirtschaft entsprechende Planungen bereits in den energieintensiven Haupt - und Nebengebäuden der Marie-Collinet-Schule sowie im Helmholtz Gymnasium.

 

Die durchgeführten Lösungen lassen sich jedoch nicht einfach auf andere Standorte übertragen. In Abhängigkeit von Gebäudesubstanz und Nutzung der Gebäude können andere Lösungen, auch nichtinvestiver Art, durchaus sinnvoll und erfolgversprechend sein.

 

Die Entwicklung optimaler Planungen erfolgt im EMS in Abhängigkeit von den ermittelten Daten mit den entsprechenden Priorisierungen. Eine gleichartige Lösung (Ausrüstung aller Fenster mit Sensoren, hilfsweise Thermostate mit Temperaturabsturzerkennung) für alle Gebäude ist technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Da weder Planungen noch Kostenschätzungen vorliegen, kann dieser Antrag zum Haushalt 2023 nicht umgesetzt werden. Es fehlt die „Veranschlagungsreife“ um entsprechende Projekte in den Haushalt aufnehmen zu können.

 

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke