Erläuterung zum
Antrag:
Im aktuellen Familienbericht betont die Verwaltung, dass ... „die gesamtstädtischen Präventionsketten von der Schwangerschaft bis zur Verselbständigung noch stärker aufeinander abzustimmen sind… “.
Die Struktur der Frühen Hilfen bildet das erste Glied dieser Kette und erreicht Familien in schwierigen Lebenslagen bereits ab der Schwangerschaft.
Sie kann Kontakte anbahnen, Vertrauen aufbauen und konkrete Unterstützung leisten. Damit können tragische Entwicklungen frühzeitig abgewendet werden, somit Kosten für eventuell später notwendige Interventionen gespart werden.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Mittel für die Frühen Hilfen der Hebammen und Kinderkrankenschwestern zu verdoppeln und im Umfang an die Bedarfssituation anzupassen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung verweist auf die WP 20 - 25 SV 51/177 „Frühe Hilfen - Sachstand und Finanzierungsbedarf“. In der SV wird die aktuelle Situation dargestellt, das Gruppenangebot durch die Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern vorgestellt und die notwendigen finanziellen Mittel erläutert.
Für die Fortführung des Angebotes sind aus Sichtweise der Verwaltung 17.000€ (s. WP 20-25 SV 51/177) erforderlich. Dem Antrag folgend können mit weiteren 8.000€ zwei bis drei zusätzliche Einzelfallbetreuungen finanziert werden. Mit den bereits 25.000 € eingebrachten Haushaltsmittel kann der aktuelle Bedarf nicht gedeckt werden.
Eine Deckungsmöglichkeit steht nicht zur Verfügung. Bei einem positiven Signal aus dem Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung den Mehrbedarf in die Änderungsliste aufnehmen.
gez.
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060305 |
Beratungsangebote für
Familien und Bildung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0603050070 Frühe Hilfen und Prävention |
533400 |
Leistungen der Jugendhilfe |
25.000 |
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2024-2026 |
0603050070 Frühe Hilfen und Prävention |
533400 |
Leistungen der Jugendhilfe |
25.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0603050070 Frühe Hilfen und Prävention |
529100
(Korrektur des Kontos) |
Dienstleistun- gen |
50.000 |
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2024-2026 |
0603050070 Frühe Hilfen und Prävention |
529100
(Korrektur des Kontos) |
Dienstleistun- gen |
50.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Änderungsanträge der Verwaltung werden nur
in dem Umfang eingebracht, in dem der der Grundsatzbeschluss zur Vermeidung
eines Haushaltssicherungskonzeptes erfüllt bleibt. Franke |
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