Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 Bündnis 90/Die Grünen: Betreuungsplätze für behinderte Kinder unter 3 Jahren
Vorlage
WP 20-25 SV III/039
Aktenzeichen
III/51
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterung zum Antrag:

Viele Eltern in Hilden suchen für ihre Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze.

Dies gilt auch für Eltern, deren Kinder Beeinträchtigungen aufweisen. Eben diese Familien sollten in städtischen Kitas gleichberechtigt die Möglichkeit erhalten, die vorhandenen Angebote zu nutzen. Dies unterstützt auch für diese Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem wird hierdurch die Grundlage geschaffen für ein inklusives soziales Miteinander von Anfang an.


Antragstext:

Betreuungsplätze für behinderte Kinder unter 3 Jahren.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Antrag auf alle Kindertageseinrichtungen in Hilden bezieht (aktuell 28) und nicht nur auf Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Hilden (aktuell neun, ab 1.12.22 acht).

 

Ausgangslage:

Der dritte Abschnitt des Sozialgesetzes, Achtes Buch (SGB VIII) regelt die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Gemäß § 22a Absatz 4 SGB VIII - Förderung in Tageseinrichtungen - sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. § 24 SGB VIII - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege - legt fest, dass ab Vollendung des ersten Lebensjahres (mit Ausnahmen auch vor Vollendung des ersten Lebensjahres) ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in (Regel-) Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege besteht.

Dies wird seitens der Verwaltung im Rahmen der Kapazitäten (= grundsätzlich vorhandene Plätze) sichergestellt.

 

In der Kindertagespflege, welche vorrangig für Kinder unter drei Jahren zu Verfügung steht, muss die Kindertagespflegeperson eine zusätzliche Qualifikation aufweisen. Fünf Kindertagespflegepersonen verfügen über diese Qualifikation, zwei weitere werden noch in 2022 mit der Qualifikation starten. Aktuell werden drei Kinder unter drei Jahren mit Behinderung in Kindertagespflege betreut.

 

In Kindertageseinrichtungen soll für Kinder mit Behinderung ein erhöhter Fachkraftschlüssel zur Verfügung stehen. Dieser wird entweder über Aufbau von Fachkraftstunden oder über Platzreduzierung realisiert. Beides ist in der aktuell angespannten Situation - Hilden = zu wenig Plätze/ NRW gesamt - Fachkräftemangel sehr schwierig. Die Refinanzierung erfolgt über eine 3,5 fache Erhöhung der Kindpauschalen sowie über die Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetz, neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Am 15.03.2022 wurden für das Kindergartenjahr ab 01.08.2022 die folgenden Platzzahlen beantragt:

 

 

Ohne Behinderung

Mit Behinderung

Gesamt

Kindpauschalen Kinder U3:

350

7

357

Kinderpauschalen

Kinder Ü3:

1428

62

1490

Gesamt:

1778

69

1847

 

Die genannten Platzzahlen für Kinder mit Behinderung spiegeln Erfahrungswerte der vergangenen Jahre wieder. Unterjährige Nachmeldung von Kinder mit Behinderung sind gesetzlich vorgesehen. Die größte Schwierigkeit bleibt der vorgenannte Fachkräftemangel zum Aufbau von Fachkraftstunden, um der Förderung umfassend gerecht werden zu können.

 

In den überwiegenden Fällen wird der Status Kind mit Behinderung nach dem Sozialgesetz, Zwölftes Buch (Personenkreis § 53 SGB XII) erst nach Aufnahme in Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung festgestellt, dies gilt auch für Kinder unter drei Jahren. Alle unterjährigen Nachmeldungen werden auch (mindestens mit der 3,5 fachen Kindpauschale) finanziert.

 

Sofern bereits vor Betreuungsbeginn eine Behinderung bekannt ist oder die Zugehörigkeit zum Personenkreis sehr wahrscheinlich ist, erfolgt im Zusammenspiel mit der Frühförderung eine Beratung der Eltern.

 

Grundsätzlich muss in Hilden zur Sicherung des Rechtsanspruchs, insbesondere für Kinder mit Behinderung, die Platzkapazität erhöht werden. Hier um möglichst den Fachkraftschlüssel über Platzreduzierung zu realisieren - vergleiche alle Ausführungen zur Notwendigkeit Neubau der Kindertageseinrichtung „Holterhöfchen“ - 5 Gruppen (109 Plätze, davon 12 für Kinder unter drei Jahren).

 

Selbstverständlich wird auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kindern unter drei Jahren mit Behinderung berücksichtigt. Vielfach geht es aber auch um eine Entlastung der Eltern (z.B. bei mehrfachbehinderten Kindern). Maßnahmen der Frühförderung finden in sehr vielen Fällen in der Kindertageseinrichtung statt (Beispielhaft Logopädie, Motopädie, Ergotherapie).

 

Fazit:

Alle Kinder mit Behinderung werden im Rahmen des Rechtsanspruchs und den Wünschen der Eltern versorgt. Die Grenzen liegen allein im grundsätzlichem Mangel an Platzkapazitäten und dem Fachkräftemangel.

Eine besondere U3 Planung für Kinder mit Behinderung ist nicht notwendig. Alle Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich gehalten die Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichberechtigt Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung zu fördern.

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke