Betreff
Ausweitung der Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen
Vorlage
WP 09-14 SV 51/007
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Über die Ausweitung der Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt, ab dem Schuljahr 2009/2010 an den Hildener Grundschulen eine Schulsozialarbeit einzuführen. Im ersten Schritt sollte für die Grundschulen im Hildener Norden eine halbe Stelle eingerichtet werden. Des weiteren wurde beantragt, an der städtischen Förderschule Lernen ebenfalls eine halbe Stelle für die Beschäftigung eines Schulsozialarbeiters bzw. einer Schulsozialarbeiterin einzurichten.

 

Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, mit den Schulen die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen auch unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008, geändert mit Runderlass vom 25.04.2008 – Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW – zu prüfen und einschließlich der finanziellen Auswirkungen in der nächsten Sitzung des Fachausschusses vorzustellen.

 

Mit Schreiben vom 28.04.2009 beantragten die Schulleiter der Wilhelm-Fabry-Realschule und des Helmholtz-Gymnasiums die Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle im Schulzentrum Holterhöfchen.

 

In der Sitzung des Ausschusses Schule, Sport und Soziales am 10.06.2009 legte die Verwaltung mit der SV 51/434 einen ausführlichen Sachstandsbericht einschließlich einer Bedarfsabfrage bei den städtischen Schulen vor. Auf die Ausführungen in dieser Sitzungsvorlage wird verwiesen. Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschloss in dieser Sitzung, die Verwaltung mit der Vorlage eines realisierungsfähigen Konzeptes zu beauftragen.

 

Im Runderlass der Landesregierung vom 23.01.2008, ergänzt mit Runderlass vom 25.04.20008, wurden die Grundlagen für Schulsozialarbeit beschrieben:

 

„Die Nachfrage nach Angeboten der Schulsozialarbeit ist angesichts der zunehmenden Komplexität von Erziehung und Bildung in einem dynamischen und leistungsorientierten Schulwesen, das auf den Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, pädagogischer Freiheit und staatlicher Verantwortung beruht, in den letzten Jahren stetig gestiegen. Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie ist insbesondere ausgerichtet auf

 

-          Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und –angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen

 

-          Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf

 

-          sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener Freizeitangebote oder Projektarbeit

 

-          in Einzelfällen spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern

 

-          die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext

 

-          Gemeinwesenarbeit für Kinder und Jugendliche und mit ihnen

 

-          Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern.“

 

Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe, das innerhalb der Organisationsform Schule tätig wird. Das SGB VIII fordert eine kooperative Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Professionen. Die Schulsozialarbeit hat eine eigenständige, vorwiegend präventive Aufgabe. Sie wirkt als Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe und entwickelt gemeinsam mit Eltern, Lehrern, Kindern und Institutionen vor Ort Lösungen für Problemsituationen.

 

Bereits in der SV 51/434 wurde die aktuelle Erlasslage dargestellt. Danach können die Schulen in NRW Fachkräfte für Schulsozialarbeit allerdings nur auf veranschlagten Lehrerplanstellen und Lehrerstellen befristet oder unbefristet beschäftigen. Eine Einstellung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auf Stellen des Landes NRW an städtischen Schulen soll grundsätzlich in dem Umfang erfolgen, wie die jeweilige Stadt gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für die Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. Die Schulleitung entscheidet nach Beratung in der Lehrerkonferenz und in der Schulkonferenz, ob bei der Bezirksregierung ein Antrag auf Öffnung einer Lehrerstelle für die Beschäftigung einer Fachkraft für Sozialarbeit gestellt werden soll.

 

Der weitere Inhalt des Erlasses wurde in der SV 51/434 ausführlich dargestellt.

 

Schulen aller Schulformen können auf der Grundlage dieses Erlasses Schulsozialarbeiter beschäftigen. Das geht allerdings zulasten der vorhandenen Lehrerstellen. Aus diesem Grund lehnen die befragten Schulen dieses Modell in Hilden ab. Insbesondere bei den Schulen mit wenigen Lehrerstellen ist diese Auffassung auch nachvollziehbar.

 

Die Verwaltung hat bei den kreisangehörigen Städten und bei der Stadt Düsseldorf nach dem Umfang der dort eingesetzten Schulsozialarbeit gefragt.

 

Die Stadt Düsseldorf  finanziert seit vielen Jahren Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen an unterschiedlichen Schulformen. Aktuell werden an 14 Hauptschulen und 12 Förderschulen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen eingesetzt. Mittlerweile gibt es auch an 22 von 89 Grundschulenstandorten Schulsozialarbeit. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden Schulsozialarbeiter an 13 Realschulen beschäftigt. Gymnasien wurden bislang noch nicht berücksichtigt. Die Stadt Düsseldorf kooperiert mit externen Trägern der Jugendhilfe und übernimmt die Kosten der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen vollständig.

 

Die Stadt Wülfrath beschäftigte bislang Schulsozialarbeiter. Aufgrund der finanziellen Probleme soll künftig darauf verzichtet werden. Bei der Stadt Langenfeld werden keine Schulsozialarbeiter eingesetzt. In Heiligenhaus existiert lediglich an der dortigen Gesamtschule eine Stelle für Sozialarbeit, die vom Land finanziert wird. Die Stadt Erkrath beschäftigt an zwei Grundschulen in sozialen Brennpunkten und an Haupt- und Förderschulen je einen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin mit einer halben Stelle. Die Personalkosten trägt die Stadt. In Ratingen werden zwei Kräfte auf 1,5 Stellen beschäftigt. Sie sind zuständig für sechs weiterführende Schulen. Die Stadt Ratingen trägt die Kosten für dieses Personal und hat eine organisatorische Angliederung an die Schulverwaltung vorgenommen. Auch die Stadt Monheim beschäftigt Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. An zwei Grundschulen und einer Realschule wird je eine halbe Kraft eingesetzt. An der Hauptschule wird eine Vollzeitkraft beschäftigt. Für die Stellen an den Grund- und Hauptschulen trägt die Gemeinde die Kosten. An der Realschule werden die Kosten über das Projekt „Geld oder Stelle“ finanziert. Der Rat der Stadt Haan hat kürzlich beschlossen, an der dortigen Real- und Hauptschule eine Vollzeitstelle einzurichten. Die Stelle wurde bislang noch nicht besetzt. In Velbert werden an den weiterführenden Schulen Schulsozialarbeiter beschäftigt, die vom Land finanziert werden. In Mettmann sind zwei Schulsozialarbeiter bzw. Schulsozialarbeiterinnen an einer Hauptschule und einer Förderschule tätig. Eine Stelle wird aus Landesmitteln, eine andere aus städtischen Mitteln finanziert.

 

Auch in Hilden werden bereits Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingesetzt. An der Adolf-Reichwein-Grundschule hat das Schulamt des Kreises Mettmann eine Mitarbeiterin mit 0,6 und an der Walter-Wiederhold-Grundschule mit 0,4 Stellen eingesetzt. Das Schulamt hat sich bei dem Einsatz an diesen Schulen von der sozialen Struktur der Bildungseinrichtungen leiten lassen. Nach der Schließung der Albert-Schweitzer-Hauptschule steht der Theodor-Heuss-Hauptschule eine Vollzeitkraft im Bereich der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Außerdem sind an der Bettine-von-Arnim-Gesamtschule 1,5 Stellen für die Schulsozialarbeit vorhanden. In allen vorgenannten Fällen erfolgt die Finanzierung dieser Schulsozialarbeiterstellen durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Unabhängig von der Schulform und dem Schulstandort sollte die Schulsozialarbeit auf einem mit der örtlichen Jugendhilfe abgestimmten sozialräumlich bezogenen Handlungskonzept basieren. Ein solches Konzept wäre Teil des Schulprogramms, aus dem standortspezifischen Gründe für die Notwendigkeit, für die inhaltliche Ausgestaltung der Schulsozialarbeit und die Schnittstellen der Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern, zum Beispiel mit den Trägern der Jugendsozialarbeit, der Jugendarbeit und mit dem schulpsychologischen Dienst ersichtlich sind. Ein solches Konzept müsste mit einem standardisierten Berichtswesen einhergehen.

 

Die Stadt Düsseldorf hat ihr gesetztes Ziel erreicht, Schulsozialarbeiterstellen an 20% aller Grundschulen einzurichten. Eine solche Zielsetzung wurde in Hilden ebenfalls erlangt. Eine darüber hinausgehende Ausstattung sollte von der weiteren Schulentwicklung im Grundschulbereich abhängig gemacht werden. Zudem sollte ein bedarfsgerechtes Unterstützungsportfolio für Grundschulen im Rahmen des Bildungsnetzwerkes aufgebaut werden. Die Ferdinand-Lieven-Förderschule verfügt derzeit über 100 Schülerinnen und Schüler. Von daher wäre die Einrichtung einer Teilzeitstelle im Schulsozialarbeiterbereich gerechtfertigt. Aktuell wird im Bereich der Förderschulen durch den Kreis Mettmann eine Schulentwicklungsplanung erarbeitet, die eine flächendeckende Ausstattung des Kreises mit Kompetenzzentren gewährleisten soll. Diese Planung soll im ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein. Die damit einhergehende Konzeption wird sicherlich auch die notwendige Ausstattung dieser Kompetenzzentren unter anderem mit Schulsozialarbeiterstellen beschreiben. Die Ergebnisse dieser Beratungen und Konzeptionen sollten daher abgewartet werden.

 

Im Bereich der Theodor-Heuss-Hauptschule ist eine ausreichende Versorgung mit Schulsozialarbeiterstellen gegeben.

 

Die Schulleitungen der städtischen Realschule und des städtischen Helmholtz-Gymnasiums haben den Einsatz einer Vollzeitstelle für den Bereich Holterhöfchen gefordert. Angesichts der dortigen Schülerzahlen ist aus Sicht der Verwaltung eine solche Ausstattung auch im Hinblick auf den Standard der Gesamtschulen gerechtfertigt.

 

Die  Finanzierung der sich dadurch im Saldo ergebenden 1,5 Vollzeitstellen Schulsozialarbeit würde Kosten in Höhe von ca. 86.400 € verursachen. Dazu kämen einmalige Kosten zur Einrichtung der Arbeitsplätze. Denkbar wäre eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden als auch bei einem zu beauftragenden freien Träger.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über die Ausweitung der Schulsozialarbeit und die damit verbundene Bereitstellung der finanziellen Mittel zu entscheiden.

 

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

030103

030104

030106

Bezeichnung

Realschule

Gymnasium

Förderschule

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

Haushaltsmittel für die Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen sind im Haushalt des Jahres 2010 nicht enthalten. In Kenntnis der aktuellen Finanzsituation dürfte eine Finanzierung „ausgesprochen schwierig“ sein.

 

Gez. Klausgrete

 

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

nein

 

Planstelle(n):

1,5 Vollzeitstellen

 

 

Vermerk Personaldezernent

Die Einrichtung von Planstellen für die Schulsozialarbeit ist im Stellenplanentwurf für das Jahr 2010 nicht enthalten und würde zu einer weiteren Belastung des Haushaltsplanes führen.

 

gez. Danscheidt