Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.10.2022;
Fahrradservice-Stationen
Vorlage
WP 20-25 SV 61/101
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_Fahrrad
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Entwicklung des Fahrradbestandes in Hilden hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Es werden immer mehr innerstädtische Fahrten in die Innenstadt und zu den Nahversorgungszentren St. Konrad Allee und Nordmarkt per Rad und E-Bike zurückgelegt.

Die Installation von den o. g. Fahrrad-Reparatur-Stationen sehen wir als einen wichtigen Beitrag, das Fahrrad als alternatives Verkehrsmittel weiter zu fördern.

 

Diese Stationen tragen zudem zu einer Attraktivitätssteigerung der benannten Stellen auch unter auswärtigen Besuchern bei.

An einer solchen unbemannten Station werden wichtige Werkzeuge und ggfs. Ersatzteile zur Verfügung gestellt, um zumindest kleinere Reparaturen selbst schnell durchführen zu können.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Aufstellung eines Selbstbedienungsautomaten mit Münzeinwurf eine wichtige Ergänzung dieser Station. An der Station soll es weiterhin möglich sein, sich über einen QR-Code Reparaturanleitungen anzeigen zu lassen. Bei der Wahl eines konkreten Modells, sowie der Ausgestaltung der Station sollte die Verwaltung sich mit dem örtlichen Interessengruppen, unter anderem dem ADFC, in Verbindung setzen.

 

Nach einer Probephase wäre die Installation von weiteren Stationen, beispielsweise im Schulzentrum Holterhöfchen, denkbar.

 

Aus Sicht der SPD-Fraktion könnte die Errichtung der Stationen in Kombination mit den Abstellanlagen für Lastenräder durch den Europäischen Fond für regionale Entwicklung förderfähig sein.


Antragstext:

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hilden beantragt die Errichtung von fünf sogenannten Fahrrad-Service-Stationen bzw. Reparaturstationen.

 

Davon sollen drei Stationen in der Innenstadt und jeweils eine am Nordmarkt sowie am Nahversorgungszentrum an der St. Konrad Allee errichtet werden.

 

Diese Stationen sollen hierbei den erforderlichen Grundbedarf an Werkzeug für Reparaturen, eine Fahrradpumpe und einen (integrierten) Fahrradhalter vorhalten.

 

Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, ob eine Kombination mit einem Münz- und Selbstbedienungsautomaten möglich ist. Hierbei ist auch zu prüfen, ob hinsichtlich der Bewirtschaftung dieser Automaten und der Wartung der Stationen eine Kooperation mit dem stationären Fahrradhandel möglich ist.

 

Es soll zudem geprüft werden, inwieweit die Stationen mit der Errichtung der geplanten fünf Abstellanlagen für Lastenräder kombiniert werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Fahrrad-Service-Stationen

 

Fahrrad-Service-Stationen gibt es mittlerweile in zahlreichen Ausführungen und von zahlreichen Herstellern.

 

Sie bieten üblicherweise eine Luftpumpe mit Adapter für alle gängigen Ventilsysteme sowie eine Grundausstattung an Werkzeugen:

Schraubendreher, Maulschlüssel in den gängigen Größen, Sechskantschlüssel, Reifenheber usw., die meist mit Drahtseilen an der Station befestigt sind. Oft gibt es auch eine Fahrradhalterung, um das Fahrrad zu stabilisieren oder hochzuheben.

 

Je nach Ausstattung, Größe und Gestaltung der Fahrrad-Service-Stationen liegen nach einer ersten Marktrecherche die Kosten für eine Station in der Größenordnung von ca. 2.500 bis 3.000€ brutto. Hinzu kommen die Kosten für ein Betonfundament, auf dem die Station befestigt wird.

Bei fünf Stationen, die zusammen mit den Abstellanlagen für Lastenfahrrädern aufgestellt würden, ergeben sich also nach erster Einschätzung Kosten von ca. 15.000 bis 20.000€ plus Montage.

 

Für Unterhaltung und Pflege sind (Stand 07/2022) ca. 10€/Monat zu berücksichtigen, bei fünf Standorten als ca. 600€ jährlich.

Dies umfasst den Austausch von Verschleißteilen und kleinerer Reparaturen. Grobe Vandalismusschäden sind dabei nicht berücksichtigt.

 

Oft wird die Aufstellung von Fahrrad-Service-Stationen von freiwilligen „Paten“ unterstützt, die einer einzelnen Station zugeordnet sind. Denn es bedarf einer oder mehrerer Personen, die die Stationen regelmäßig überprüfen, reparieren bzw. melden oder einfach nur putzen.

Diese freiwilligen „Paten“ sind oft gewerblicher Natur (inklusive des örtlichen Fahrradhandels), da auf den Stationen im Gegenzug geworben werden könnte. Ob in Hilden solche gewerblichen Paten gefunden werden können, lässt sich derzeit nicht absehen.

 

Hinsichtlich des Platzbedarfes ist neben der Standfläche der Service-Station (ca. 50x50cm) auch der Bewegungsraum zu beachten.

 

 

Selbstbedienungsautomaten

 

Moderne Selbstbedienungsautomaten, in denen Fahrradersatzteile angeboten werden, konnten in der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht geprüft werden.
Sie benötigen deutlich mehr Platz als Fahrrad-Service-Stationen, einen Stromanschluss (den weder Fahrrad-Service-Stationen noch Abstellanlagen für Lastenfahrräder benötigen) und zudem erhöhte soziale Kontrolle sowie eine dauernde Unterhaltung.
Solche Automaten können aus Sicht der Verwaltung nur durch gewerbliche Anbieter aufgestellt, unterhalten und betrieben werden. Ob es hierzu in Hilden einen Markt gibt, dass diese Automaten wirtschaftlich betrieben werden können, kann die Verwaltung nach heutigem Kenntnisstand nicht beurteilen, hat aber Zweifel, weil bisher von gewerblichen Anbietern keine entsprechenden Anfragen an die Stadtverwaltung gerichtet wurden.

 

 

Förderfähigkeit

 

In der Kürze der Zeit ließ sich die Frage der eventuellen Förderfähigkeit nicht prüfen. Das könnte möglicherweise bis zur Vorstellung eines Gesamtkonzeptes (siehe unten) erfolgen.

 

 

Abstellanlagen für Lastenfahrräder:

 

Sollte dem Antrag ganz oder teilweise gefolgt werden, ist es auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die im Antrag angesprochenen Fahrrad-Service-Stationen in Kombination mit den sich derzeit in Prüfung befindlichen Abstellanlagen für Lastenfahrräder zu betrachten. Insbesondere der voraussichtliche Platzbedarf spricht dafür, Fahrrad-Service-Stationen den in Prüfung befindlichen Abstellanlagen für Lastenräder zuzuordnen.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.09.2022 wurde ein entsprechender Prüfauftrag erteilt.

Ergebnisse werden aller Voraussicht nach in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Januar 2023 vorgestellt werden.

 

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Förderung der Nutzung des Fahrrades als bevorzugtes innerstädtisches Verkehrsmittel ist ein praktischer Beitrag zur Verringerung der schlechten Klima-Bilanz des Verkehrssektors auch auf kommunaler Ebene.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO neu

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2023

 

Zeile 25

Ausz. f. Baumaßnahme

20.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke