von Herrn Walter Kimmel, Kalstert 88, 40724 Hilden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den derzeitigen
Glascontainerstandort Kalstert Ecke Rembrandtweg nicht zu verlegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Beigefügt ist der Bürgerantrag von Herrn Walter Kimmel vom 28.08.2009
zum Glascontainerstandort Kalstert / Ecke Rembrandtweg.
Hierin wird angeregt:
„Bürgerantrag der Anwohner Kalstert 88-88b zur Schaffung einer sicheren
Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage zu den Häusern Kalstert 88 – 88 b und
Beseitigung der Lärmbelästigung.
SV-Nr.: IV 68/024, Bürgerantrag vom 10.12.2006.“
Nach § 24 Abs. 1 GO
NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an
den Rat zu wenden.
Zum Sachverhalt:
Der vorliegende Bürgerantrag wurde im Jahr 2006 schon einmal in
ähnlicher Form gestellt. An den damaligen Inhalten der SV-IV 68/024 hat sich aus
Sicht der Verwaltung nichts geändert. Herr Kimmel schlägt in seinem aktuellen
Bürgerantrag zwei neue Standorte vor, die allerdings für die Verwaltung auch
nicht akzeptabel sind.
Die o. g. Container wurden Anfang 2004 nach Fertigstellung des Hauses
Kalstert 88 in Absprache mit dem damaligen Bauträger als auch mit der
Verkehrsplanungsabteilung der Stadt Hilden einvernehmlich umgestellt. Hintergrund war sowohl die Verkehrssituation
im Kurvenbereich Kalstert / Rembrandtweg als auch der direkte Ausblick von den
neu errichteten Wohnbauten auf die Glas- und Altkleidercontainer.
Nach der Versetzung an die nördl. Kopfseite des Gebäudes Kalstert 88
wurden zeitnah neue Glascontainer der höchsten Lärmschutzklasse aufgestellt. Der
Abstand zur Bebauung beträgt ca. 28 m und ist somit um ca. 5 m höher als beim
Altstandort bzw. den Alternativstandorten.
Der neue Standort bietet durch die Anordnung auf dem Quer-Parkstreifen
eine Kurzzeitparkfläche direkt vor den Containern. Die Begrünung in
Kurverbereich wird durch den Bauhof regelmäßig zurückgeschnitten.
Natürlich kommen auch hier Störungen vor, wenn Personen die
Einwurfzeiten gedanken- bzw. rücksichtslos missachten bzw. ihr Fahrzeug zum
Glaseinwurf allzu großzügig parken oder die Geschwindigkeit in der 30-er Zone
überschritten wird. Im Vergleich mit
vielen anderen Glascontainerstandorten, die näher und ungünstiger zur
umgebenden Bebauung stehen, ist hier aber von einem unkomplizierten Standort zu
sprechen.
Zu den
vorgeschlagenen alten und neuen Alternativstandorten:
zu 1. (2006) Der Alternativstandort am Seitenstreifen des
Sportplatzes in der Straße Kalstert
wurde schon 2004
in Erwägung gezogen und untersucht. Da hier die Einfahrt in die Straße Kalstert
verboten ist und sensibler Fuß- und Radverkehr zur Grundschule und zum Kindergarten
stattfindet, wurde diese Möglichkeit aber verworfen. Die Anlieferer mit PKW
müssten einen deutlichen Umweg über den nicht ausgebauten Rethelweg in Kauf
nehmen - Parkvorgänge im unmittelbaren Kurvenbereich Kalstert / Rembrandtweg
wären vorprogrammiert.
zu 2. NEU Eine Verschiebung des Standortes auf den
Seitenstreifen ggü. Kalstert 118 / 120
wird abgelehnt, da
hier der Abstand zur Wohnbebauung um ca. 5 m geringer wäre als bei Haus Nr. 88.
zu 3. (2006) Eine Aufstellung nahe Haus Nr. 129 an dem
Holzkleidercontainer kommt nicht in
Betracht, da hier
nur unbefestigtes Bankett auf Privatgrund vorhanden ist. Es gibt auch keine
PKW-Stellplätze. Der erwähnte Altkleidercontainer steht auf privatem Grund und
ist nicht Bestandteil des städt. Depotcontainernetzes.
zu 4. (2006) Eine Verschiebung des Standortes auf den
Seitenstreifen ggü. Kalstert 90 wird
abgelehnt, da hier
der Abstand zur Wohnbebauung um ca. 5 m geringer wäre als bei Haus Nr. 88.
zu 5. NEU Eine Aufstellung auf dem Parkstreifen
Kalstert Ecke Schönholz kommt nicht in
Betracht, weil
dieser Standort zu weit vom Ursprungsstandort (500 m) entfernt ist bzw. zu nah
(250 m) am nächsten Glascontainerstandort Kalstert Ecke Dürerweg liegt.
Aus Sicht der Verwaltung käme nur eine Rückverlegung auf den alten
Standort im Rembrandtweg (vor dem Sportplatz ggü. Haus Nr. 88-88b) in Betracht.
Hier sind auch genügend Parkplätze vorhanden. Eine Rückverlegung wird aber
nicht als Alternative erwähnt und scheint somit nicht im Interesse der Anwohner
zu sein.
Die Verwaltung empfiehlt, den aktuellen Standort nicht zu verlegen.
Anlagen:
1. Bürgerantrag
von Herrn Walter Kimmel vom 28.08.2009
aus Gründen des Datenschutzes ohne die beigefügte Unterschriftenliste
2. Fotos
zum Bürgerantrag von Herrn Walter Kimmel vom 28.08.2009
3. SV
IV 68/024 zum Bürgerantrag vom 10.12.2006
H. Thiele