Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO NW vom 28.08.2009
von Herrn Walter Kimmel, Kalstert 88, 40724 Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 68/002
Aktenzeichen
IV 68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den derzeitigen Glascontainerstandort Kalstert Ecke Rembrandtweg nicht zu verlegen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Beigefügt ist der Bürgerantrag von Herrn Walter Kimmel vom 28.08.2009

zum Glascontainerstandort Kalstert / Ecke Rembrandtweg.

 

Hierin wird angeregt:

 

„Bürgerantrag der Anwohner Kalstert 88-88b zur Schaffung einer sicheren Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage zu den Häusern Kalstert 88 – 88 b und Beseitigung der Lärmbelästigung.

SV-Nr.: IV 68/024, Bürgerantrag vom 10.12.2006.“

 

Nach § 24 Abs. 1 GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

 

 

Zum Sachverhalt:

 

Der vorliegende Bürgerantrag wurde im Jahr 2006 schon einmal in ähnlicher Form gestellt. An den damaligen Inhalten der SV-IV 68/024 hat sich aus Sicht der Verwaltung nichts geändert. Herr Kimmel schlägt in seinem aktuellen Bürgerantrag zwei neue Standorte vor, die allerdings für die Verwaltung auch nicht akzeptabel sind.

 

Die o. g. Container wurden Anfang 2004 nach Fertigstellung des Hauses Kalstert 88 in Absprache mit dem damaligen Bauträger als auch mit der Verkehrsplanungsabteilung der Stadt Hilden einvernehmlich umgestellt.  Hintergrund war sowohl die Verkehrssituation im Kurvenbereich Kalstert / Rembrandtweg als auch der direkte Ausblick von den neu errichteten Wohnbauten auf die Glas- und Altkleidercontainer.

 

Nach der Versetzung an die nördl. Kopfseite des Gebäudes Kalstert 88 wurden zeitnah neue Glascontainer der höchsten Lärmschutzklasse aufgestellt. Der Abstand zur Bebauung beträgt ca. 28 m und ist somit um ca. 5 m höher als beim Altstandort bzw. den Alternativstandorten.

Der neue Standort bietet durch die Anordnung auf dem Quer-Parkstreifen eine Kurzzeitparkfläche direkt vor den Containern. Die Begrünung in Kurverbereich wird durch den Bauhof regelmäßig zurückgeschnitten.

 

Natürlich kommen auch hier Störungen vor, wenn Personen die Einwurfzeiten gedanken- bzw. rücksichtslos missachten bzw. ihr Fahrzeug zum Glaseinwurf allzu großzügig parken oder die Geschwindigkeit in der 30-er Zone überschritten wird.  Im Vergleich mit vielen anderen Glascontainerstandorten, die näher und ungünstiger zur umgebenden Bebauung stehen, ist hier aber von einem unkomplizierten Standort zu sprechen. 

 

 

Zu den vorgeschlagenen alten und neuen Alternativstandorten:

 

zu 1.    (2006) Der Alternativstandort am Seitenstreifen des Sportplatzes in der Straße Kalstert

wurde schon 2004 in Erwägung gezogen und untersucht. Da hier die Einfahrt in die Straße Kalstert verboten ist und sensibler Fuß- und Radverkehr zur Grundschule und zum Kindergarten stattfindet, wurde diese Möglichkeit aber verworfen. Die Anlieferer mit PKW müssten einen deutlichen Umweg über den nicht ausgebauten Rethelweg in Kauf nehmen - Parkvorgänge im unmittelbaren Kurvenbereich Kalstert / Rembrandtweg wären vorprogrammiert.

 

 

 

zu 2.    NEU    Eine Verschiebung des Standortes auf den Seitenstreifen ggü. Kalstert 118 / 120

wird abgelehnt, da hier der Abstand zur Wohnbebauung um ca. 5 m geringer wäre als bei Haus Nr. 88.

 

zu 3.    (2006) Eine Aufstellung nahe Haus Nr. 129 an dem Holzkleidercontainer kommt nicht in

Betracht, da hier nur unbefestigtes Bankett auf Privatgrund vorhanden ist. Es gibt auch keine PKW-Stellplätze. Der erwähnte Altkleidercontainer steht auf privatem Grund und ist nicht Bestandteil des städt. Depotcontainernetzes.

 

zu 4.    (2006) Eine Verschiebung des Standortes auf den Seitenstreifen ggü. Kalstert 90 wird

abgelehnt, da hier der Abstand zur Wohnbebauung um ca. 5 m geringer wäre als bei Haus Nr. 88.

 

zu 5.    NEU    Eine Aufstellung auf dem Parkstreifen Kalstert Ecke Schönholz kommt nicht in

Betracht, weil dieser Standort zu weit vom Ursprungsstandort (500 m) entfernt ist bzw. zu nah (250 m) am nächsten Glascontainerstandort Kalstert Ecke Dürerweg liegt.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung käme nur eine Rückverlegung auf den alten Standort im Rembrandtweg (vor dem Sportplatz ggü. Haus Nr. 88-88b) in Betracht. Hier sind auch genügend Parkplätze vorhanden. Eine Rückverlegung wird aber nicht als Alternative erwähnt und scheint somit nicht im Interesse der Anwohner zu sein.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, den aktuellen Standort nicht zu verlegen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

1.  Bürgerantrag von Herrn Walter Kimmel vom 28.08.2009

          aus Gründen des Datenschutzes ohne die beigefügte Unterschriftenliste

2.  Fotos zum Bürgerantrag von Herrn Walter Kimmel vom 28.08.2009

3.  SV IV 68/024 zum Bürgerantrag vom 10.12.2006

 

 

 

 

H. Thiele