Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen die
finanzielle Aufstockung der Frühen Hilfen um zusätzliche 17.000€ auf insgesamt
42.000€ für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 über einen Änderungsantrag zum Haushalt für zusätzliche
Mittel.
Erläuterungen und Begründungen:
Über
die Frühen Hilfen werden Familien so früh wie möglich Unterstützung angeboten.
Frühe Hilfen wurden in Hilden schon früher als in vielen anderen Kommunen ab
2005 systematisch aufgebaut und weiterentwickelt.
Die
Frühen Hilfen umfassen einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote von
unterschiedlichen Trägern.
Zu den
von der Stadt Hilden ganz oder teilweise finanzierten Angeboten gehören unter
anderem die Babybegrüßungsbesuche, ein frühzeitiges Unterstützungsangebot in
der Geburtsklinik (KinderZukunft NRW - in Kooperation mit der Geburtsklinik des
St.Josef-KH), regelmäßige Informationsschriften wie das
Schwangerschaftsbegleitbuch, das Elternbegleitbuch und HILDA (halbjährliche
Broschüre über Angebote für Familien mit Kindern zwischen 0 bis 10 Jahren), das
internationale Müttercafe des Roten Kreuzes, das Elterncafe auf dem
Abenteuerspielplatz, zwei Junge-Mama-Gruppe (JuMa-Gruppen) im Familienbüro
Stellwerk, die Babysprechstunde der Psychologischen Beratungsstelle Hilden, ,
allgemeine Beratungsangebote im Familienbüro Stellwerk und im Allgemeinen
Sozialen Dienst und in enger Kooperation die Schlafsacksprechstunde des
Kinderschutzbundes.
Der
letzte Sachstandsbericht zu den Frühen Hilfen erfolgte am 15.11.2021 im
Jugendhilfeausschuss mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/096.
Fallzahlentwicklung:
In 2017
als Projekt gestartet, konnten zu diesem Zeitpunkt sechs Frauen durch eine
Familienhebamme bereits ab der Schwangerschaft über einen Zeitraum bis zum ersten
Geburtstag des Kindes begleitet werden. Das Angebot wurde dann 2019 erweitert,
so dass Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (kurz: FGKiKP) auch
die Bedarfe von Familien mit chronisch kranken und/oder behinderten Babys
decken konnten. In 2019 waren es bereits 12 Familien, die betreut wurden. Davon
sechs Ein-Elternteil-Familien, in 2020 dann 10 Familien und davon drei
Ein-Elternteil-Familien.
Mit dem
Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen
nahm die Isolation junger Familien zu und Unterstützung konnte, wenn überhaupt,
nur noch sehr eingeschränkt angeboten werden. Dies führte in 2021
wahrscheinlich auch zu der deutlichen Steigerung der Inanspruchnahme von Frühen
Hilfen durch Familienhebammen und -kinderkrankenschwestern auf insgesamt 29
Fälle, mit 15 neuen Anträge in 2021. Das Budget von 25.000€ wurde um fast
28.000€ überschritten. Ein Teil des Geldes konnte aus dem Zuschuss aus dem
Aufholprogramm nach Corona in Höhe von 6.600€ gedeckt werden, der Rest aus dem
Budget der Sozialen Dienste. Da kein Geld mehr im Budget zur Verfügung stand,
konnten neue Fälle nicht mehr genehmigt werden. Damit sank auch die Anzahl der
Anträge.
In 2022
gibt es bislang, mit Stand Ende September 2022, insgesamt 15 Fälle mit 7
Neufällen aus 2022. Hinzu kommen 3 Fälle, die über die Hilfen zur Erziehung
finanziert werden. Die Bedarfslagen der Familien reichen von belasteten
Familien und Alleinerziehenden ohne ausreichende Unterstützung, minderjährigen
Eltern, Schreikindern und körperlich stark eingeschränkten Kindern mit sehr
hohem Pflegaufwand und hoher emotionaler Belastung für die Eltern.
Neben
den 25.000€ für dieses spezielle Angebot stehen für 2022 einmalig 16.050€ aus
dem Aufholprogramm nach Corona im städtischen Haushalt zur Verfügung. Bislang
wurden in 2022 fast 25.000€ verausgabt, damit ist der städtische
Haushaltsansatz erneut ausgeschöpft. Die kommenden Aufwendungen im 4. Quartal
werden durch den Zuschuss aus dem Corona-Aufholprogramm dieses Jahr gedeckt
werden können, stehen aber ab dem nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung.
Reduzierte
Stundenzahl und nicht gesicherte Fortführung der zusätzlichen Gruppenangebote
Um mit
den knappen Mittel in 2022 möglichst vielen Familien eine Unterstützung geben
zu können, wurden nach längerer fachlichen Diskussion mit den Familienhebammen
und -kinderkrankenschwestern zwei Maßnahmen ergriffen:
1. Die
Stundenzahl pro Einzelfallbegleitung wurde von 100 auf 50 Stunden reduziert.
Eine Einzelfallbetreuung kostet so etwa 3.100€ statt 6.200€. Hierdurch können
statt nur 4 insgesamt etwa 8 Fälle pro Jahr finanziert werden.
2. Gleichzeitig wurde mit den Mitteln aus dem
Aufholprogramm nach Corona der Umfang der Gruppenangebote erhöht, um so
zumindest für alle Familien, die keine Einzelfallbegleitung bekommen können,
eine Unterstützung anbieten zu können. Ein Angebot für Familien mit behinderten
Kindern wurde im Mai 2022 eröffnet (Café BeKi für Eltern mit besonderen Kindern
(0-3)) und wird sehr gut angenommen. Die Unterstützung der JUMA-Gruppe durch
Familienhebammen wurde ausgebaut.
Der
Zuschuss von 16.050€ aus dem Aufholprogramm nach Corona wurde in 2022 einmalig
ausgezahlt und steht in den Folgejahren nicht mehr zur Verfügung. Mit dem
Wegfall der Förderung aus dem Aufholprogramm nach Corona ist die Weiterführung
der Gruppenangebote nicht mehr gesichert bzw. Einzelfallbetreuungen müssten
weiter eingeschränkt werden. Für das Elterncafe BEKI wird eine Drittmittelfinanzierung
zurzeit geprüft, das Ergebnis ist noch nicht absehbar.
Um den
Mindeststandard von 8 Einzelfallbegleitungen plus Gruppenangeboten bei
voraussichtlich steigenden Personalkosten abzusichern, sind mindestens 17.000€
zusätzlich zu den 25.000€ für das Haushaltsjahr 2023 sowie die Jahre 2024 -
2026 erforderlich. Für die 17.000€ besteht keine Deckung, sie müssten
zusätzlich in den Haushalt eingebracht werden.
Bei einem positiven Signal aus dem
Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung einen Änderungsantrag zum Haushalt
über zusätzliche Mittel stellen.
gez.
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060305 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0603050070 |
533400 |
Leistungen
der Jugendhilfe |
25.000 |
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2024-2026 |
0603050070 |
533400 |
Leistungen
der Jugendhilfe |
25.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0603050070 |
529100 (Korrektur des Kontos) |
Dienstleistun- gen |
42.000 |
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2024-2026 |
0603050070 |
529100 (Korrektur des Kontos) |
Dienstleistun- gen |
42.000 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Änderungsanträge der Verwaltung werden nur
in dem Umfang eingebracht, in dem der der Grundsatzbeschluss zur Vermeidung
eines Haushaltssicherungskonzeptes erfüllt bleibt. Franke |
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