Betreff
Frühe Hilfen - Sachstand und Finanzierungsbedarf
Vorlage
WP 20-25 SV 51/177
Aktenzeichen
III/ 51 Scha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die finanzielle Aufstockung der Frühen Hilfen um zusätzliche 17.000€ auf insgesamt 42.000€ für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 über einen Änderungsantrag zum Haushalt für zusätzliche Mittel.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Über die Frühen Hilfen werden Familien so früh wie möglich Unterstützung angeboten. Frühe Hilfen wurden in Hilden schon früher als in vielen anderen Kommunen ab 2005 systematisch aufgebaut und weiterentwickelt.

Die Frühen Hilfen umfassen einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote von unterschiedlichen Trägern.

Zu den von der Stadt Hilden ganz oder teilweise finanzierten Angeboten gehören unter anderem die Babybegrüßungsbesuche, ein frühzeitiges Unterstützungsangebot in der Geburtsklinik (KinderZukunft NRW - in Kooperation mit der Geburtsklinik des St.Josef-KH), regelmäßige Informationsschriften wie das Schwangerschaftsbegleitbuch, das Elternbegleitbuch und HILDA (halbjährliche Broschüre über Angebote für Familien mit Kindern zwischen 0 bis 10 Jahren), das internationale Müttercafe des Roten Kreuzes, das Elterncafe auf dem Abenteuerspielplatz, zwei Junge-Mama-Gruppe (JuMa-Gruppen) im Familienbüro Stellwerk, die Babysprechstunde der Psychologischen Beratungsstelle Hilden, , allgemeine Beratungsangebote im Familienbüro Stellwerk und im Allgemeinen Sozialen Dienst und in enger Kooperation die Schlafsacksprechstunde des Kinderschutzbundes.

Der letzte Sachstandsbericht zu den Frühen Hilfen erfolgte am 15.11.2021 im Jugendhilfeausschuss mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/096.

Fallzahlentwicklung:

In 2017 als Projekt gestartet, konnten zu diesem Zeitpunkt sechs Frauen durch eine Familienhebamme bereits ab der Schwangerschaft über einen Zeitraum bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleitet werden. Das Angebot wurde dann 2019 erweitert, so dass Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (kurz: FGKiKP) auch die Bedarfe von Familien mit chronisch kranken und/oder behinderten Babys decken konnten. In 2019 waren es bereits 12 Familien, die betreut wurden. Davon sechs Ein-Elternteil-Familien, in 2020 dann 10 Familien und davon drei Ein-Elternteil-Familien.

Mit dem Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen nahm die Isolation junger Familien zu und Unterstützung konnte, wenn überhaupt, nur noch sehr eingeschränkt angeboten werden. Dies führte in 2021 wahrscheinlich auch zu der deutlichen Steigerung der Inanspruchnahme von Frühen Hilfen durch Familienhebammen und -kinderkrankenschwestern auf insgesamt 29 Fälle, mit 15 neuen Anträge in 2021. Das Budget von 25.000€ wurde um fast 28.000€ überschritten. Ein Teil des Geldes konnte aus dem Zuschuss aus dem Aufholprogramm nach Corona in Höhe von 6.600€ gedeckt werden, der Rest aus dem Budget der Sozialen Dienste. Da kein Geld mehr im Budget zur Verfügung stand, konnten neue Fälle nicht mehr genehmigt werden. Damit sank auch die Anzahl der Anträge.

In 2022 gibt es bislang, mit Stand Ende September 2022, insgesamt 15 Fälle mit 7 Neufällen aus 2022. Hinzu kommen 3 Fälle, die über die Hilfen zur Erziehung finanziert werden. Die Bedarfslagen der Familien reichen von belasteten Familien und Alleinerziehenden ohne ausreichende Unterstützung, minderjährigen Eltern, Schreikindern und körperlich stark eingeschränkten Kindern mit sehr hohem Pflegaufwand und hoher emotionaler Belastung für die Eltern.

Neben den 25.000€ für dieses spezielle Angebot stehen für 2022 einmalig 16.050€ aus dem Aufholprogramm nach Corona im städtischen Haushalt zur Verfügung. Bislang wurden in 2022 fast 25.000€ verausgabt, damit ist der städtische Haushaltsansatz erneut ausgeschöpft. Die kommenden Aufwendungen im 4. Quartal werden durch den Zuschuss aus dem Corona-Aufholprogramm dieses Jahr gedeckt werden können, stehen aber ab dem nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung.

Reduzierte Stundenzahl und nicht gesicherte Fortführung der zusätzlichen Gruppenangebote

Um mit den knappen Mittel in 2022 möglichst vielen Familien eine Unterstützung geben zu können, wurden nach längerer fachlichen Diskussion mit den Familienhebammen und -kinderkrankenschwestern zwei Maßnahmen ergriffen:

1. Die Stundenzahl pro Einzelfallbegleitung wurde von 100 auf 50 Stunden reduziert. Eine Einzelfallbetreuung kostet so etwa 3.100€ statt 6.200€. Hierdurch können statt nur 4 insgesamt etwa 8 Fälle pro Jahr finanziert werden.

2.  Gleichzeitig wurde mit den Mitteln aus dem Aufholprogramm nach Corona der Umfang der Gruppenangebote erhöht, um so zumindest für alle Familien, die keine Einzelfallbegleitung bekommen können, eine Unterstützung anbieten zu können. Ein Angebot für Familien mit behinderten Kindern wurde im Mai 2022 eröffnet (Café BeKi für Eltern mit besonderen Kindern (0-3)) und wird sehr gut angenommen. Die Unterstützung der JUMA-Gruppe durch Familienhebammen wurde ausgebaut.

Der Zuschuss von 16.050€ aus dem Aufholprogramm nach Corona wurde in 2022 einmalig ausgezahlt und steht in den Folgejahren nicht mehr zur Verfügung. Mit dem Wegfall der Förderung aus dem Aufholprogramm nach Corona ist die Weiterführung der Gruppenangebote nicht mehr gesichert bzw. Einzelfallbetreuungen müssten weiter eingeschränkt werden. Für das Elterncafe BEKI wird eine Drittmittelfinanzierung zurzeit geprüft, das Ergebnis ist noch nicht absehbar.

Um den Mindeststandard von 8 Einzelfallbegleitungen plus Gruppenangeboten bei voraussichtlich steigenden Personalkosten abzusichern, sind mindestens 17.000€ zusätzlich zu den 25.000€ für das Haushaltsjahr 2023 sowie die Jahre 2024 - 2026 erforderlich. Für die 17.000€ besteht keine Deckung, sie müssten zusätzlich in den Haushalt eingebracht werden.

Bei einem positiven Signal aus dem Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung einen Änderungsantrag zum Haushalt über zusätzliche Mittel stellen.

 

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060305

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0603050070

533400

Leistungen der Jugendhilfe

25.000

2024-2026

0603050070

533400

Leistungen der Jugendhilfe

25.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

 

0603050070

529100 (Korrektur des Kontos)

Dienstleistun-

gen

42.000

2024-2026

0603050070

529100 (Korrektur des Kontos)

Dienstleistun-

gen

42.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Änderungsanträge der Verwaltung werden nur in dem Umfang eingebracht, in dem der der Grundsatzbeschluss zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes erfüllt bleibt.

 

Franke