Betreff
Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 14.09.2022:
Sicherheitslage in der Fußgängerzone erhöhen - Illegale Einfahrten verhindern
Vorlage
WP 20-25 SV 66/061
Aktenzeichen
IV / 66 / VTPA2 / TN
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

1.         Gründe für eine umfassende Zufahrtsbeschränkung zur Fußgängerzone

 

Das unkontrollierte Befahren der Fußgängerzone durch Lieferverkehr und private PKW hat in den letzten Jahren zu zunehmenden Ärgernissen geführt. Auch die Erneuerung der Polleranlagen konnte nichts Entscheidendes verändern. Sie hat nur bedingt eine Verbesserung gebracht, da nach dem Willen der Ratsmehrheit (CDU, Grüne, FDP und Allianz) auf die Abpollerung der Zufahrten Warrington-Platz/Axlerhof und Am Rathaus/Mühlenstraße verzichtet wurde. Trotz hoher Investitionskosten von annähernd einer halben Million Euro ist die Fußgängerzone nach wie vor - illegal - befahrbar.

 

Nicht nur im Hinblick auf die Kundenorientierung mit klarem Vorrang für den Fußgängerverkehr und einer Steigerung der Aufenthaltsqualität, sondern auch aus Gründen der Gefahrenabwehr gegenüber unkontrolliert und widerrechtlich einfahrenden PKWs und LKWs ist eine vollständige Abpollerung der Innenstadt angemessen und erforderlich.

 

Das Ordnungsamt macht in seiner Antwort auf eine Anfrage der Bürgeraktion Hilden geltend, dass eine vollständige Zufahrtsbeschränkung aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht möglich sei. Begründet wird diese Auffassung mit einer durch das Ordnungsamt erstellten Risikobetrachtung. Folgt man dieser Risikobetrachtung, so ist die "durch eine vollständige Abpollerung der Fußgängerzone entstehende Gefährdung der dort wohnenden Menschen und anliegenden Gebäude durch Verzögerungen bei Anfahrten des Rettungsdienstes höher zu bewerten, als (…) das Gefährdungspotential durch eine mögliche ‚Amokfahrt’“, oder die konkret stattgefundene Gefährdung durch die Irrfahrt einer verwirrten Person, die mangels ausreichender Abpollerung unerlaubt in die Fußgängerzone einfahren konnte.

 

Nach Auffassung der Bürgeraktion Hilden ist eine Abwägung von offensichtlich konkreten Gefahren gegen Leib und Leben unzulässig. Es geht um Menschenleben! Nach diversen Vorfällen in anderen Städten haben wir nun in Hilden einfach nur Glück gehabt. Der Vorfall vom 18. August zeigt, dass das Risiko "Gefährdung von Besuchern der Hildener Fußgängerzone" durch unerlaubten Fahrzeugverkehr real ist. Genauso real ist die Darstellung des Ordnungsamts, ortsfremde Rettungsdienste könnten bei vollständiger Abpollerung Einsatzorte in der Fußgängerzone ggf. nicht unverzüglich erreichen.

 

Fazit: Es ist eine Lösung zu entwickeln, die unzulässige Einfahrten in die Fußgängerzone verhindert und gleichzeitig die Anforderungen der Feuerwehr und der Rettungsdienste umsetzt.

 

2.         Umsetzungsvorschlag

 

In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Polleranlagen der Hildener Fußgängerzone erneuert. Grundlage dafür war der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Vorlage WP 14-20 SV 66/161. Die Sitzungsvorlage beschreibt u. a. die technische Umsetzung der neuen Polleranlage. Das System ist demnach

   modular aufgebaut,

   erweiterbar um zusätzliche Polleranlagen,

   ausfallsicher (d. h. die Poller fahren bei Störung wie Strom- oder Funkausfall automatisch herunter),

   zentral steuerbar.

 

Diese Kriterien ermöglichen technisch die Erweiterung der bestehenden Polleranlagen um die Standorte Warrington-Platz/Axlerhof und Am Rathaus/Mühlenstraße. Die Anforderung der ungehinderten Zufahrt für Rettungsdienste kann durch die zentrale Steuerung gewährleistet werden. Im Einsatzfall können einzelne oder ggf. alle Poller zentral gesteuert heruntergefahren werden. Der Steuerbefehl kann durch die Leitstelle des Kreises Mettmann ausgelöst werden.

 

 


Antragstext:

 

Die Bürgeraktion beantragt, die Verwaltung aufzufordern, Mittel und Wege aufzuzeigen, die geeignet sind, lückenlos, d.h. unter Schließung der bisher offenen Zufahrten, illegale Einfahrten in die Fußgängerzone zu verhindern mit dem Ziel, die Sicherheitslage der Passanten in der Hildener Fußgängerzone entscheidend zu verbessern. Dabei ist sowohl den Bedürfnissen und Erfordernissen von Feuerwehr und Rettungsdiensten Rechnung zu tragen, als auch das Schutzschutzbedürfnis der Passanten hinreichend zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie beide Zielsetzungen mit dem Einsatz moderner Technik erfüllt werden können.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund der illegalen Einfahrt einer Autofahrerin mit Passantengefährdung am 18.08.2022 um ca. 18:30 Uhr wurde von der Fraktion Bürgeraktion Hilden ein Antrag (siehe Anlage 1) gestellt, die Sicherheit in der Fußgängerzone zu erhöhen und eine Möglichkeit zu entwickeln, die Einfahrten in die Fußgängerzone zu verhindern und gleichzeitig die Anforderungen der Feuerwehr und des Ordnungsamts zu erfüllen.

Bereits während der Planungsphase der neuen Polleranlagen ab 2019 sind mit der Feuerwehr und dem Ordnungsamt diverse Möglichkeiten besprochen worden, die beide Punkte erfüllen sollten: Vollständige Abpollerung und ungehinderte Einfahrt der Rettungsdienste.

 

Als Ergebnis der seinerzeitigen Abstimmung wurden die neuen Polleranlagen in ihrer derzeitigen Bauart ausgeführt und die Zugänge „Am Rathaus / Mühlenstraße“ und „Warrington-Platz / Axlerhof“ zur Fußgängerzone nicht geschlossen.

 

Bewertung der illegalen Einfahrt:

Die illegale Einfahrt am 18.08.2022 erfolgte um 18:30 Uhr innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Polleranlage (Ladezeiten).

Seit der Inbetriebnahme der derzeitigen Polleranlagen im Juni 2021 ist diese illegale Einfahrt die einzig bekannte Einfahrt mit Gefährdungspotential gewesen.

 

 

Darstellung und Gegenüberstellung von technischen Möglichkeiten zur vollständigen Abpollerung der Fußgängerzone:

 

Im Folgenden werden vier Möglichkeiten (z.T. kombinierbar - etwa Hydraulikpoller und zentrale Steuerung) zur weiteren Abpollerung der Fußgängerzone mit entsprechenden Vor- und Nachteilen aufgelistet, bewertet und anschließend ein Lösungsansatz entwickelt:

 

 

1)     Zusätzliche hydraulische Polleranlagen an den offenen Zufahrten Axlerhof und Mühlenstraße

a)     Ist aufgrund der Anforderungen an Rettungswege abgelehnt worden

Vorteile

Nachteile

Alle Zufahrten sind außerhalb der Lieferzeiten verschlossen

Rettungsdienste aus anderen Städten und Kreisen können im Einsatzfall nicht einfahren, da sie nicht über die Feuerwehrschlüssel verfügen und diese auch nicht mitführen wollen à bei einer Vielzahl von Schlüsseln verlieren die Einsatzkräfte viel Zeit

Höhere Aufenthaltsqualität für Fußgänger durch weniger Kfz Verkehr und Schutz

Erfahrungswerte aus anderen Städten zeigen, dass es hier tatsächlich zu Problemen gekommen ist

Bei einer Störung der Elektronik, fahren die Poller herunter (ist unabhängig von einem Einsatzfall)

Kostenintensives Nachrüsten

 

Bewertung: Aufgrund der Argumentation, dass einige Rettungswege frei zugänglich bleiben müssen und auswärtige Rettungsdienste keine Hildener Schlüssel oder Transponder akzeptieren, scheidet diese Lösung aus.

 

 

2)     Zusätzliche hydraulische Polleranlagen an den offenen Zufahrten Axlerhof und Mühlenstraße mit einer zentralen Steuerung aller hydraulischen Polleranlagen über die Leitstelle bzw. Kreisleitstelle

a)     Ist bereits bei den 8 Anlagen möglich, allerdings nur pro Poller und nicht für alle gleichzeitig

b)     Jeder einzelne Poller lässt sich auch vom PC aus ansteuern, aber ein „Notfallknopf“ zum Herunterfahren aller Poller gibt es nicht

Vorteile

Nachteile

Vom Arbeitsplatz aus kann jeder einzelne Poller temporär und auch dauerhaft heruntergefahren werden und im Anschluss auch wieder hochgefahren werden

Es muss im Einsatzfall garantiert werden, dass die Leitstelle des Rettungsdienstes die Steuerung wahrnehmen kann.

System ist bereits verfügbar und einfach bedienbar

Fehlerpotential, da eine stabile Funkverbindung gesichert sein muss

Weitere Hydraulikpoller können an das System angeschlossen werden

Die Personen in der Leitstelle wissen nicht, wann ein Einsatzfahrzeug vor welcher Anlage steht. Daher ist eine gezielte Ansteuerung im Einsatzfall zu kompliziert.

 

Bewertung: Eine permanente Besetzung der Leitstelle der Hildener Feuerwehr kann (gemäß Amt 37) nicht sichergestellt werden und die Übernahme einer zentralen Steuerung durch die Kreisleitstelle lehnt die Kreisleitstelle ab. Deshalb scheidet die zentrale Steuerung der hydraulischen Polleranlagen über die Hildener Leitstelle sowie über die Kreisleitstelle des Kreises Mettmann aus.

 

 

3)     Mobile Sperrschranken an den offenen Zufahrten Axlerhof und Mühlenstraße

a)     Wird in anderen Städten zumindest bei Veranstaltungen in der Innenstadt eingesetzt

Vorteile

Nachteile

Schnell aufgebaut, da kein Tiefbau nötig ist

Einfach durch Unbefugte abzubauen

Kostengünstige Beschaffung

Unmoderne Lösung und gleicht eher einem „Gefängnis“

 

Bewertung: Das Absperren der Fußgängerzone durch mobile Sperrschranken löst bei den Personen vermutlich kein erhöhtes Sicherheitsempfinden aus. Außerdem müssten diese im Einsatz von der Feuerwehr manuell abgeräumt werden.

 

 

4)     Sperrpfosten an den offenen Zufahrten Axlerhof und Mühlenstraße

a)     Nur umlegbare oder herausnehmbare Sperrpfosten, keine fest verbauten Sperrpfosten

b)     Öffnung mit Dreikant (hat jeder Rettungsdienst mitzuführen)

Vorteile

Nachteile

Grundsätzlich sind alle Zufahrten außerhalb der Lieferzeiten verschlossen

Missbräuchliche Nutzung des Dreikants durch Unbefugte möglich (Dreikant kann in jedem Baumarkt erworben werden)

Schnelle und kostengünstige Installation der Sperrpfosten

Bieten keinen 100-%igen Schutz, da die Pfosten über kaum Anpralllast verfügen

 

Bewertung: Die Rettungswege werden grundsätzlich verschlossen und können von jedem Rettungsdienst geöffnet werden. Jedoch besteht ein Risiko, dass die Sperrpfosten von Unbefugten gleichermaßen geöffnet werden. Insgesamt ist diese Lösung aber denkbar.

 

 

fazit:

Eine Installation von herausnehmbaren oder umlegbaren Sperrpfosten mit einer Dreikantschließung ist, nach Rücksprache mit Amt 37 - Feuerwehr, als Kompromisslösung denkbar, da jedes Rettungsfahrzeug einen solchen Dreikantschlüssel mitführen muss.

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Risiko illegaler Einfahrten trotzdem weiter bestehen bleibt, da zum einen derartige Pfosten von nahezu jedermann herausgenommen / umgelegt werden können (die notwendigen Dreikantschlüssel sind freiverkäuflich) und zum anderen während der Lade- und Lieferzeiten ebenfalls jeder Verkehrsteilnehmer in die Fußgängerzone einfahren kann.

 

Von daher stellt die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidung anheim, ob die derzeit freizugänglichen Zufahrten zur Fußgängerzone „Am Rathaus / Mühlenstraße“ und „Warrington-Platz / Axlerhof“ mit herausnehmbaren oder umlegbaren mit einer Dreikantschließung versehenen Sperrpfosten verschlossen werden sollen.

 

Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dies beschließen, wird die Beschaffung und Errichtung der zusätzlichen Sperrpfosten aus dem Unterhaltungsbudget getragen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

Klimarelevanz:

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

1201010010

521151

Verkehr

500,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer