Sicherheitslage in der Fußgängerzone erhöhen - Illegale Einfahrten verhindern
Erläuterungen zum
Antrag:
1. Gründe für eine umfassende
Zufahrtsbeschränkung zur Fußgängerzone
Das unkontrollierte Befahren der Fußgängerzone durch Lieferverkehr und
private PKW hat in den letzten Jahren zu zunehmenden Ärgernissen geführt. Auch
die Erneuerung der Polleranlagen konnte nichts Entscheidendes verändern. Sie
hat nur bedingt eine Verbesserung gebracht, da nach dem Willen der Ratsmehrheit
(CDU, Grüne, FDP und Allianz) auf die Abpollerung der Zufahrten
Warrington-Platz/Axlerhof und Am Rathaus/Mühlenstraße verzichtet wurde. Trotz
hoher Investitionskosten von annähernd einer halben Million Euro ist die
Fußgängerzone nach wie vor - illegal - befahrbar.
Nicht nur im Hinblick auf die Kundenorientierung mit klarem Vorrang für
den Fußgängerverkehr und einer Steigerung der Aufenthaltsqualität, sondern auch
aus Gründen der Gefahrenabwehr gegenüber unkontrolliert und widerrechtlich
einfahrenden PKWs und LKWs ist eine vollständige Abpollerung der Innenstadt
angemessen und erforderlich.
Das Ordnungsamt macht in seiner Antwort auf eine Anfrage der
Bürgeraktion Hilden geltend, dass eine vollständige Zufahrtsbeschränkung aus
Gründen der Gefahrenabwehr nicht möglich sei. Begründet wird diese Auffassung
mit einer durch das Ordnungsamt erstellten Risikobetrachtung. Folgt man dieser
Risikobetrachtung, so ist die "durch eine vollständige Abpollerung der
Fußgängerzone entstehende Gefährdung der dort wohnenden Menschen und
anliegenden Gebäude durch Verzögerungen bei Anfahrten des Rettungsdienstes
höher zu bewerten, als (…) das Gefährdungspotential durch eine mögliche
‚Amokfahrt’“, oder die konkret stattgefundene Gefährdung durch die Irrfahrt
einer verwirrten Person, die mangels ausreichender Abpollerung unerlaubt in die
Fußgängerzone einfahren konnte.
Nach Auffassung der Bürgeraktion Hilden ist eine Abwägung von
offensichtlich konkreten Gefahren gegen Leib und Leben unzulässig. Es geht um
Menschenleben! Nach diversen Vorfällen in anderen Städten haben wir nun in
Hilden einfach nur Glück gehabt. Der Vorfall vom 18. August zeigt, dass das
Risiko "Gefährdung von Besuchern der Hildener Fußgängerzone" durch
unerlaubten Fahrzeugverkehr real ist. Genauso real ist die Darstellung des
Ordnungsamts, ortsfremde Rettungsdienste könnten bei vollständiger Abpollerung
Einsatzorte in der Fußgängerzone ggf. nicht unverzüglich erreichen.
Fazit: Es ist eine Lösung zu entwickeln, die unzulässige Einfahrten in
die Fußgängerzone verhindert und gleichzeitig die Anforderungen der Feuerwehr
und der Rettungsdienste umsetzt.
2. Umsetzungsvorschlag
In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Polleranlagen der Hildener
Fußgängerzone erneuert. Grundlage dafür war der Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses zur Vorlage WP 14-20 SV 66/161. Die
Sitzungsvorlage beschreibt u. a. die technische Umsetzung der neuen
Polleranlage. Das System ist demnach
• modular aufgebaut,
• erweiterbar um zusätzliche Polleranlagen,
• ausfallsicher (d. h. die Poller fahren bei Störung
wie Strom- oder Funkausfall automatisch herunter),
• zentral steuerbar.
Diese Kriterien ermöglichen technisch die Erweiterung der bestehenden
Polleranlagen um die Standorte Warrington-Platz/Axlerhof und Am
Rathaus/Mühlenstraße. Die Anforderung der ungehinderten Zufahrt für
Rettungsdienste kann durch die zentrale Steuerung gewährleistet werden. Im
Einsatzfall können einzelne oder ggf. alle Poller zentral gesteuert
heruntergefahren werden. Der Steuerbefehl kann durch die Leitstelle des Kreises
Mettmann ausgelöst werden.
Antragstext:
Die Bürgeraktion beantragt, die Verwaltung aufzufordern, Mittel und Wege
aufzuzeigen, die geeignet sind, lückenlos, d.h. unter Schließung der bisher
offenen Zufahrten, illegale Einfahrten in die Fußgängerzone zu verhindern mit
dem Ziel, die Sicherheitslage der Passanten in der Hildener Fußgängerzone
entscheidend zu verbessern. Dabei ist sowohl den Bedürfnissen und
Erfordernissen von Feuerwehr und Rettungsdiensten Rechnung zu tragen, als auch
das Schutzschutzbedürfnis der Passanten hinreichend zu berücksichtigen. Die
Verwaltung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, Vorschläge zu
unterbreiten, wie beide Zielsetzungen mit dem Einsatz moderner Technik erfüllt
werden können.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aufgrund der illegalen Einfahrt einer Autofahrerin mit
Passantengefährdung am 18.08.2022 um ca. 18:30 Uhr wurde von der Fraktion
Bürgeraktion Hilden ein Antrag (siehe Anlage 1) gestellt, die Sicherheit in der
Fußgängerzone zu erhöhen und eine Möglichkeit zu entwickeln, die Einfahrten in
die Fußgängerzone zu verhindern und gleichzeitig die Anforderungen der
Feuerwehr und des Ordnungsamts zu erfüllen.
Bereits während der Planungsphase der neuen Polleranlagen ab 2019 sind
mit der Feuerwehr und dem Ordnungsamt diverse Möglichkeiten besprochen worden,
die beide Punkte erfüllen sollten: Vollständige Abpollerung und ungehinderte
Einfahrt der Rettungsdienste.
Als Ergebnis der seinerzeitigen Abstimmung wurden die neuen
Polleranlagen in ihrer derzeitigen Bauart ausgeführt und die Zugänge „Am
Rathaus / Mühlenstraße“ und „Warrington-Platz / Axlerhof“ zur Fußgängerzone
nicht geschlossen.
Bewertung der illegalen
Einfahrt:
Die illegale Einfahrt am 18.08.2022 erfolgte um 18:30 Uhr innerhalb der
regulären Öffnungszeiten der Polleranlage (Ladezeiten).
Seit der Inbetriebnahme der derzeitigen Polleranlagen im Juni 2021 ist
diese illegale Einfahrt die einzig bekannte Einfahrt mit Gefährdungspotential
gewesen.
Darstellung und Gegenüberstellung
von technischen Möglichkeiten zur vollständigen Abpollerung der Fußgängerzone:
Im Folgenden werden vier Möglichkeiten (z.T. kombinierbar - etwa Hydraulikpoller
und zentrale Steuerung) zur weiteren Abpollerung der Fußgängerzone mit
entsprechenden Vor- und Nachteilen aufgelistet, bewertet und anschließend ein
Lösungsansatz entwickelt:
1) Zusätzliche
hydraulische Polleranlagen an den offenen Zufahrten Axlerhof und Mühlenstraße
a)
Ist
aufgrund der Anforderungen an Rettungswege abgelehnt worden
Vorteile |
Nachteile |
Alle Zufahrten sind außerhalb der Lieferzeiten
verschlossen |
Rettungsdienste aus anderen Städten und
Kreisen können im Einsatzfall nicht einfahren, da sie nicht über die
Feuerwehrschlüssel verfügen und diese auch nicht mitführen wollen à bei einer Vielzahl von Schlüsseln verlieren die Einsatzkräfte viel
Zeit |
Höhere Aufenthaltsqualität für Fußgänger
durch weniger Kfz Verkehr und Schutz |
Erfahrungswerte aus anderen Städten zeigen,
dass es hier tatsächlich zu Problemen gekommen ist |
Bei einer Störung der Elektronik, fahren
die Poller herunter (ist unabhängig von einem Einsatzfall) |
Kostenintensives Nachrüsten |
Bewertung: Aufgrund der Argumentation, dass einige Rettungswege
frei zugänglich bleiben müssen und auswärtige Rettungsdienste keine Hildener
Schlüssel oder Transponder akzeptieren, scheidet diese Lösung aus.
2) Zusätzliche
hydraulische Polleranlagen an den offenen Zufahrten Axlerhof und Mühlenstraße mit
einer zentralen Steuerung aller hydraulischen Polleranlagen über die Leitstelle
bzw. Kreisleitstelle
a)
Ist
bereits bei den 8 Anlagen möglich, allerdings nur pro Poller und nicht für alle
gleichzeitig
b)
Jeder
einzelne Poller lässt sich auch vom PC aus ansteuern, aber ein „Notfallknopf“
zum Herunterfahren aller Poller gibt es nicht
Vorteile |
Nachteile |
Vom Arbeitsplatz aus kann jeder einzelne
Poller temporär und auch dauerhaft heruntergefahren werden und im Anschluss
auch wieder hochgefahren werden |
Es muss im Einsatzfall garantiert werden,
dass die Leitstelle des Rettungsdienstes die Steuerung wahrnehmen kann. |
System ist bereits verfügbar und einfach
bedienbar |
Fehlerpotential, da eine stabile
Funkverbindung gesichert sein muss |
Weitere Hydraulikpoller können an das
System angeschlossen werden |
Die Personen in der Leitstelle wissen
nicht, wann ein Einsatzfahrzeug vor welcher Anlage steht. Daher ist eine
gezielte Ansteuerung im Einsatzfall zu kompliziert. |
Bewertung: Eine permanente Besetzung der Leitstelle der
Hildener Feuerwehr kann (gemäß Amt 37) nicht sichergestellt werden und die Übernahme
einer zentralen Steuerung durch die Kreisleitstelle lehnt die Kreisleitstelle
ab. Deshalb scheidet die zentrale Steuerung der hydraulischen Polleranlagen
über die Hildener Leitstelle sowie über die Kreisleitstelle des Kreises
Mettmann aus.
3) Mobile
Sperrschranken an den offenen Zufahrten Axlerhof und Mühlenstraße
a)
Wird
in anderen Städten zumindest bei Veranstaltungen in der Innenstadt eingesetzt
Vorteile |
Nachteile |
Schnell aufgebaut, da kein Tiefbau nötig
ist |
Einfach durch Unbefugte abzubauen |
Kostengünstige Beschaffung |
Unmoderne Lösung und gleicht eher einem
„Gefängnis“ |
Bewertung: Das Absperren der Fußgängerzone durch mobile
Sperrschranken löst bei den Personen vermutlich kein erhöhtes
Sicherheitsempfinden aus. Außerdem müssten diese im Einsatz von der Feuerwehr
manuell abgeräumt werden.
4) Sperrpfosten
an den offenen Zufahrten Axlerhof und Mühlenstraße
a)
Nur
umlegbare oder herausnehmbare Sperrpfosten, keine fest verbauten Sperrpfosten
b)
Öffnung
mit Dreikant (hat jeder Rettungsdienst mitzuführen)
Vorteile |
Nachteile |
Grundsätzlich sind alle Zufahrten außerhalb
der Lieferzeiten verschlossen |
Missbräuchliche Nutzung des Dreikants durch
Unbefugte möglich (Dreikant kann in jedem Baumarkt erworben werden) |
Schnelle und kostengünstige Installation
der Sperrpfosten |
Bieten keinen 100-%igen Schutz, da die
Pfosten über kaum Anpralllast verfügen |
Bewertung: Die Rettungswege werden grundsätzlich verschlossen
und können von jedem Rettungsdienst geöffnet werden. Jedoch besteht ein Risiko,
dass die Sperrpfosten von Unbefugten gleichermaßen geöffnet werden. Insgesamt
ist diese Lösung aber denkbar.
fazit:
Eine Installation von herausnehmbaren oder umlegbaren Sperrpfosten mit
einer Dreikantschließung ist, nach Rücksprache mit Amt 37 - Feuerwehr, als
Kompromisslösung denkbar, da jedes Rettungsfahrzeug einen solchen
Dreikantschlüssel mitführen muss.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Risiko illegaler
Einfahrten trotzdem weiter bestehen bleibt, da zum einen derartige Pfosten von
nahezu jedermann herausgenommen / umgelegt werden können (die notwendigen
Dreikantschlüssel sind freiverkäuflich) und zum anderen während der Lade- und
Lieferzeiten ebenfalls jeder Verkehrsteilnehmer in die Fußgängerzone einfahren
kann.
Von daher stellt die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss die
Entscheidung anheim, ob die derzeit freizugänglichen Zufahrten zur
Fußgängerzone „Am Rathaus / Mühlenstraße“ und „Warrington-Platz / Axlerhof“ mit
herausnehmbaren oder umlegbaren mit einer Dreikantschließung versehenen Sperrpfosten
verschlossen werden sollen.
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dies beschließen, wird die
Beschaffung und Errichtung der zusätzlichen Sperrpfosten aus dem
Unterhaltungsbudget getragen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
1201010010 |
521151 |
Verkehr |
500,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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