Betreff
Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 28.09.2022:
Prüfauftrag zur Temporeduzierung auf der Elberfelder Straße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/060
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1172 / Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Elberfelder Straße gilt Presseberichten zufolge (RP vom 25.07.2022) im Bereich der Zufahrt zur Waldkaserne bei der Polizei als Unfallhäufungsstelle. In dem kürzlich vom Statistischen Landesamt veröffentlichten aktuellen Unfallatlas gehört der Straßenabschnitt Richtung Haan in Hilden zu den unfallträchtigsten Stellen mit Personenschäden. Erst Ende August kam es auf dem Abschnitt erneut zu einem schweren Unfall mit hohem Sachschaden und zwei Verletzten.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Elberfelder Straße beträgt gegenwärtig außerorts zwischen Hilden und Haan durchgehend 70 Stunden Kilometer. Durch eine Temporeduzierung auf 50 km/h könnte die Verkehrssicherheit auf der schnurgeraden Strecke im Bereich der stark frequentierten Einmündungen zum Waldbad/Waldschenke/Tennisclub und zur Waldkaserne spürbar verbessert werden.

 

Die Interessen der Verkehrsteilnehmer und die Funktion der Straße würden durch eine entsprechende Regelung kaum beeinträchtigt, die Verkehrssicherheit hingegen deutlich erhöht.


Antragstext:

 

Nach zahlreichen Unfällen auf der Elberfelder Straße beantragt die Bürgeraktion erneut, die Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße 228 gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb Straßen NRW zu überprüfen, mit dem Ziel, auf dem Abschnitt zwischen Ortsausgangsschild und der Zufahrt zur Waldkaserne eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zu verfügen. Alternativ sind andere Vorkehrungen, die einer Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen, vorzuschlagen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fraktion der Bürgeraktion hat in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.09.2022 einen Antrag gestellt (siehe Anlage 1), dass geprüft werden soll, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Elberfelder Straße (B 228) zu reduzieren.

Ein ähnlich lautender Antrag wurde bereits im Jahr 2020 von der Fraktion der Bürgeraktion eingebracht und in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.11.2020 (siehe Anlage 2 WP 20-25 SV 66/006) behandelt.

Eine Abstimmung war seinerzeit nicht erforderlich, da der Antragsteller den Antrag für erledigt erklärt hatte.

 

 

Rechtlicher Hinweis

Bevor auf den Inhalt des Antrags eingegangen wird, soll noch einmal der entsprechende rechtliche Hintergrund, in Bezug auf verkehrsrechtliche Anordnungen, verdeutlicht werden:

 

Nach den gesetzlichen Regelungen in § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Stadtverwaltung als Untere Straßenverkehrsbehörde (hier vertreten durch das Tiefbau- und Grünflächenamt) für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen, wie z.B. die Anordnung der laut Antrag zu prüfenden Geschwindigkeitsbeschränkung, zuständig.

Eine anderweitige Zuständigkeit zur Anordnung solcher Maßnahmen, wie z.B. durch politische Gremien, sieht die Gesetzeslage nicht vor. Insofern kann daher auch der Stadtentwicklungsausschuss letztlich keine abschließende Entscheidung über das Prüfergebnis im Sinne des § 45 StVO treffen.

 

 

Sachverhaltsaufklärung

Die Elberfelder Straße ist eine Bundesstraße (B 228). Zuständige Straßenbaubehörde (delegiert durch den Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutschland) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg.

Der vom Antragsteller benannte Streckenabschnitt liegt außerhalb der sogenannten Ortsdurchfahrt.

Der Streckenabschnitt hat eine gerade Linienführung mit sehr guten Sichtverhältnissen sowohl von der Einmündung zum Parkplatz des Waldschwimmbades als auch von dort aus auf die B 228.

Gleiches gilt für die Sicht von der Fahrbahn auf die Geh- und Radwege. Weiterhin sind die Geh- und Radwege durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Für die jeweiligen Links-Abbieger besteht bei beiden Einfahrten eine eigenständige Abbiegespur.

 

Auf Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt gilt in der Regel gemäß StVO eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100km/h. In dem gemäß Antrag zu prüfenden Streckenabschnitt von der Einmündung zum Waldschwimmbad bis zum Ortseingang, und auch in umgekehrter Richtung, besteht eine Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 70 km/h.

 

 

Unfallkommission

Am 06. September 2022 hat die überörtliche Unfallkommission, mit Beteiligung der Kreisverwaltung Mettmann, der Kreispolizeibehörde Mettmann, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadtverwaltung Hilden (Untere Straßenverkehrsbehörde) getagt. Bei der Beratung der Unfallkommission wurden im Rahmen der Ortsbesichtigung der Kaserneneinfahrt auf der Elberfelder Straße auch Angehörige der Bundeswehr in die Beratungen involviert.

 

Die Bewertung durch die Unfallkommission wurde notwendig, um die in dem Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 registrierten acht Unfälle zu bewerten. Hier ist anzumerken, dass von diesen acht Unfällen sieben sich unter Beteiligung von Fahrradfahrern auf dem südlichen Geh- und Radweg und aus der Kaserne ausfahrenden Fahrzeugen ereigneten.

Nur 1 Unfall bezieht sich auf Fahrzeuge auf der Fahrbahn der Elberfelder Straße, wobei dieser durch die Nichtbeachtung eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs an der Kasernenausfahrt verursacht worden ist.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Unfallkommission einhellig festgestellt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße (B 228) von 70 km/h keinen Einfluss auf das derzeitige Unfall-Lagebild hat.

Nach einstimmiger Einschätzung der Unfallkommission können die im Bereich der Ein- und Ausfahrt der Kaserne zu verzeichnenden Unfälle auf eine unzureichende Sicht der aus der Kaserne ausfahrenden Verkehrsteilnehmer auf den gemeinsamen Geh- und Radweg auf der südlichen Seite der Elberfelder Straße (Fahrtrichtung stadteinwärts) zurückgeführt werden.

In Abstimmung mit den Vertretern der Bundeswehr wurde beschlossen, dass durch die Bundeswehr die Kasernenausfahrt so durch neue Markierungen zu verändern ist, dass die Ausfahrenden weiter nach Westen „abgerückt“ werden, um bessere Sicht nach Osten (auf den gemeinsamen Geh- und Radweg) zu ermöglichen.

 

 

Fazit

Diese Bewertung der Unfallkommission führt dazu, dass sich hinsichtlich einer weitergehenden Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Fahrbahn gegenüber den Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde, die in der als Anlage 2 beigefügten Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/006 enthalten sind, keine Änderungen ergeben.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Grundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h nicht gegeben ist, und weder durch die Kreispolizeibehörde Mettmann noch durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW unterstützt wird.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Keine.