Betreff
Änderung der Geschäftsordnung - 5. Änderung
Vorlage
WP 20-25 SV 01/095
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die in der als Anlage 1 beigefügten Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seiner Ausschüsse vom 23.04.2008.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates am 22.06.2022 wurde die Einführung einer einjährigen Testphase eines Livestreams der Ratssitzungen beschlossen (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 01/079/1). Mit dem Beschluss des Rates wurden zeitgleich Rahmenbedingungen zur Durchführung der Übertragung festgesetzt, um die verwaltungsseitige Umsetzung zu konkretisieren. Die folgenden Änderungen der Geschäftsordnung berücksichtigen diese Rahmenbedingungen sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Übertragung eines Livestreams der Ratssitzungen.

 

Zudem sollen zeitgleich einige Paragraphen korrigiert bzw. angepasst werden.

 

Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung wie in der Anlage 1 gegenübergestellt zu ändern.  Als Anlage 2 ist die komplette Fassung der Geschäftsordnung einschließlich der Änderungen beigefügt.

 

Begründungen im Einzelnen:

 

§ 6 Presse (Streichung Absatz 2)

In Absatz 2 werden Regelungen für Pressekonferenzen des Rates getroffen. Die Verwaltung schlägt vor den Absatz aus der Geschäftsordnung zu entfernen, da er nicht mehr zeitgemäß ist.

 

§ 9 Einwohnerfragestunde (Ergänzung Absatz 5)

Es soll ein Absatz 5 hinzugefügt werden, um die Voraussetzungen für die Aufnahme und Speicherung von Wortbeiträgen von Einwohnerinnen und Einwohnern während der Fragestunde zu regeln.

 

§ 10 Öffentlichkeit der Sitzungen (Ergänzung Absatz 3)

Zur Einführung der einjährigen Testphase eines Livestreams der Ratssitzungen und Zulässigkeit der Aufnahme und Speicherung der Wortbeiträge, ist ein neuer Absatz 3 in die Geschäftsordnung aufzunehmen.

 

§ 15 Meldung zu Wort und Worterteilung, § 17 Geschäftsordnungsanträge und § 18 Schluss der Aussprache (Beratung) und Vertagung

In diesen Paragraphen müssen die Verweise korrigiert bzw. angepasst werden.

 

Zudem wurde in § 15 ein Absatz 5 ergänzt, um die Redezeitbegrenzung zu regeln.

 

§ 23 Abs. 8 Verfahren in den Ausschüssen

Die Zuständigkeiten liegen hier noch beim Haupt- und Finanzausschuss. Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind die entsprechenden Zuständigkeiten in den Hauptausschuss übergegangen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister