Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die in der als Anlage 1 beigefügten Änderungen der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seiner Ausschüsse vom 23.04.2008.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates am 22.06.2022 wurde die Einführung einer einjährigen Testphase eines Livestreams der Ratssitzungen beschlossen (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 01/079/1). Mit dem Beschluss des Rates wurden zeitgleich Rahmenbedingungen zur Durchführung der Übertragung festgesetzt, um die verwaltungsseitige Umsetzung zu konkretisieren. Die folgenden Änderungen der Geschäftsordnung berücksichtigen diese Rahmenbedingungen sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Übertragung eines Livestreams der Ratssitzungen.
Zudem sollen zeitgleich einige Paragraphen korrigiert bzw. angepasst werden.
Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung wie in der Anlage 1 gegenübergestellt zu ändern. Als Anlage 2 ist die komplette Fassung der Geschäftsordnung einschließlich der Änderungen beigefügt.
Begründungen im Einzelnen:
§
6 Presse (Streichung Absatz 2)
In Absatz 2 werden Regelungen für Pressekonferenzen des Rates getroffen. Die Verwaltung schlägt vor den Absatz aus der Geschäftsordnung zu entfernen, da er nicht mehr zeitgemäß ist.
§ 9
Einwohnerfragestunde (Ergänzung Absatz 5)
Es soll ein Absatz
5 hinzugefügt werden, um die Voraussetzungen für die Aufnahme und Speicherung
von Wortbeiträgen von Einwohnerinnen und Einwohnern während der Fragestunde zu
regeln.
§ 10
Öffentlichkeit der Sitzungen (Ergänzung Absatz 3)
Zur Einführung der
einjährigen Testphase eines Livestreams der Ratssitzungen und Zulässigkeit der
Aufnahme und Speicherung der Wortbeiträge, ist ein neuer Absatz 3 in die
Geschäftsordnung aufzunehmen.
§ 15 Meldung zu Wort
und Worterteilung, § 17 Geschäftsordnungsanträge und § 18 Schluss der Aussprache
(Beratung) und Vertagung
In diesen
Paragraphen müssen die Verweise korrigiert bzw. angepasst werden.
Zudem wurde in §
15 ein Absatz 5 ergänzt, um die Redezeitbegrenzung zu regeln.
§ 23 Abs. 8
Verfahren in den Ausschüssen
Die
Zuständigkeiten liegen hier noch beim Haupt- und Finanzausschuss. Gemäß der
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind die entsprechenden
Zuständigkeiten in den Hauptausschuss übergegangen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister