Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
Investitionsmaßnahme “Raumlufttechnische Anlagen (RLT) Grundschule Am Elbsee“ (IO26250058) in Höhe von 185.000 Euro auf 915.000 Euro.
Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch investive Minderauszahlung in 2022
aus der Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen (IO26250056).
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgangssituation
Die GGS Am Elbsee soll gemäß Beschluss im UKS vom 19.08.2021 (WP 20-25 SV 26/009/1) im Rahmen einer Fördermaßnahme des Bundes eine coronagerechte Lüftungsanlage erhalten. Gefördert wird nach Förderrichtlinie der Neueinbau einer stationären RLT-Anlage, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden kann. Beim Einsatz von Anlagen mit einem Umluftanteil von mehr als 5 % ist die Umluft über mindestens eine Filterstufe mit Schwebstofffiltern (HEPA – H 13 oder H 14) zu reinigen oder durch eine zugelassene Technologie zu desinfizieren.
Gemäß Kostenschätzung sind für die Investitionsmaßnahme “Raumlufttechnische Anlagen (RLT) Grundschule Am Elbsee“ (IO26250058) im Haushalt 2022 Auszahlungen in Höhe von 730.000 Euro veranschlagt. Eingeplant sind Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 230.000 Euro verbleibt.
Die hier dargestellte Investitionsmaßnahme ist sachlich unabhängig von der parallel durchgeführten Investitionsmaßnahme „Schalbruch 33 GGS Elbsee-Aufstockung Verw.Trakt“ (IO26250005).
Submissionsergebnisse Technische Gewerke
Die Planung wurde
abgeschlossen und die Bauleistungen in verschiedenen Gewerken ausgeschrieben.
Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse ist absehbar, dass zur Durchführung der
Baumaßnahmen überplanmäßig Mittel in Höhe von 185.000 Euro bereitgestellt
werden müssen, so dass sich der Gesamtinvestitionsbedarf auf 915.000 Euro
erhöht.
Die aktuelle
Baukonjunktur führt derzeit weiterhin zu außergewöhnlich hohen
Ausschreibungsergebnissen. Die hohen Angebotspreise spiegeln die aktuell
angespannte Marktsituation wider und sind insbesondere durch die lang
anhaltende Auslastung der Bauwirtschaft, sowie die aktuell herrschende
Knappheit bei vielen Materialien begründet, woraus ungewöhnlich hohe
Materialpreise resultieren. Obwohl Preissteigerungen aufgrund der
Marktsituation bereits in den Kostenberechnungen berücksichtigt worden sind,
übersteigen die Angebotssummen aus diesen Gründen die Kostenberechnung insbesondere
im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung erheblich.
Konsequenzen
Es ist davon
auszugehen, dass bei einer erneuten Ausschreibung kein wirtschaftlicheres
Ergebnis erzielt werden kann. Somit ergeben sich zwei Handlungsoptionen:
1. Bereitstellung der
überplanmäßigen Mittel und Auftragsvergabe
Zur Auftragsvergabe
ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel notwendig. Der Eigenanteil
der Stadt Hilden erhöht sich damit von 230.000 auf 415.000 Euro, da der
Höchstförderbetrag 500.000 Euro beträgt.
Da es sich um eine
Fördermaßnahme des Bundes handelt, ist die Inbetriebnahme bis spätestens zum
09.06.2023 zu realisieren, damit die Fördergelder in Anspruch genommen werden
können. Hierzu ist es aufgrund der aktuellen Lieferzeiten notwendig, die Aufträge
innerhalb der Bindefrist bis zum Ende des Monats Oktober 2022 auszulösen.
Dementsprechend wurde die vorliegende Sitzungsvorlage kurzfristig erstellt,
damit die Aufträge unmittelbar nach positivem Beschluss des Rates ausgelöst
werden können.
2. Aufhebung der
Ausschreibungen und Stopp des Projektes
Sofern die
überplanmäßigen Mittel nicht bereitgestellt werden, können die Aufträge nicht
vergeben und die Ausschreibungen müssen aufgehoben werden. Konsequenz wäre dann
ein Stopp des Projektes und der Verzicht auf den Einbau einer Lüftungsanlage. Die
bisher angefallenen Planungskosten in Höhe von ca. 75.000 Euro wären dann
verlorene Planungskosten. Die Investitonsmaßnahme „Schalbruch 33 GGS
Elbsee-Aufstockung Verw.Trakt“ (IO26250005) ist hiervon unabhängig und wird
planmäßig weitergeführt.
Deckung
Die Deckung für die
zusätzlichen Investitionskosten kann in diesem Jahr aus der Maßnahme Neubau
Kita Holterhöfchen (IO26250056) erfolgen, da der Baubeginn für diese Maßnahme
erst Anfang 2023 erfolgt. Die jetzt zur Deckung verwendeten Mittel werden im
Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 für die Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen
(IO26250056) neu angemeldet.
Empfehlung
Grundsätzlich ist
die Durchführung der Maßnahme aus technischer Sicht zu befürworten. Eine
coronagerechte Lüftungsanlage sorgt für den aus Infektionsschutzgründen
notwendigen Luftaustausch und ersetzt die Lüftung durch geöffnete Fenster.
Somit erfolgt die Lüftung bedarfsgerecht und energiesparend, so dass eine
Reduzierung des Heizenergieverbrauchs zu erwarten ist.
Die Durchführung
der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt wäre zwar ebenfalls möglich, dann
jedoch können die bewilligten Fördermittel aufgrund des begrenzten
Förderzeitraumes nicht mehr in Anspruch genommen werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 Investition |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250058 |
Raumlufttechn. Anlagen
(RLT) Grundschule Am Elbsee |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
0113030010 /
IO26250058 |
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Auszahlung für
Baumaßnahmen |
730.000 |
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2023 |
0113010010 / IO26250058 |
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Investitionszuweisungen vom Land |
-500.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
0113010010 /
IO26250058 |
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Auszahlung für
Baumaßnahmen |
915.000 |
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2023 |
0113010010 /
IO26250058 |
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Investitionszuweisungen
vom Land |
-500.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
0113030010 /
IO26250056 |
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Auszahlung für
Baumaßnahmen |
185.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Stadt
Hilden hat in zahlreichen Beratungen Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung
der Corona-Pandemie bei baulicher Machbarkeit für notwendig erachtet. Auch
aktuell sind erhebliche negative Auswirkungen einer neuen Corana-Welle
absehbar und zu befürchten. In der hier dargestellten Maßnahme ist die
bauliche Machbarkeit zu bestätigen, wenn auch der Eigenanteil der Stadt
Hilden durch Marktentwicklungen stark ansteigt. Es handelt sich aber nicht um
eine wirtschaftliche Maßnahme sondern eine Maßnahme zum Gesundheitsschutz und
zur Aufrechterhaltung von Bildungseinrichtungen, deren Effekte nicht
vordinglich monetär zu bewerten sind. Die Maßnahme kann daher als notwendig
und unabweisbar eingestuft werden. Gez.
Franke |
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