Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt Coronagerechte Lüftungsanlage GGS Am Elbsee
Vorlage
WP 20-25 SV 26/027
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme “Raumlufttechnische Anlagen (RLT) Grundschule Am Elbsee“ (IO26250058) in Höhe von 185.000 Euro auf 915.000 Euro. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch investive Minderauszahlung in 2022 aus der Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen (IO26250056).


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgangssituation

 

Die GGS Am Elbsee soll gemäß Beschluss im UKS vom 19.08.2021 (WP 20-25 SV 26/009/1) im Rahmen einer Fördermaßnahme des Bundes eine coronagerechte Lüftungsanlage erhalten. Gefördert wird nach Förderrichtlinie der Neueinbau einer stationären RLT-Anlage, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden kann. Beim Einsatz von Anlagen mit einem Umluftanteil von mehr als 5 % ist die Umluft über mindestens eine Filterstufe mit Schwebstofffiltern (HEPA – H 13 oder H 14) zu reinigen oder durch eine zugelassene Technologie zu desinfizieren.

 

Gemäß Kostenschätzung sind für die Investitionsmaßnahme “Raumlufttechnische Anlagen (RLT) Grundschule Am Elbsee“ (IO26250058) im Haushalt 2022 Auszahlungen in Höhe von 730.000 Euro veranschlagt. Eingeplant sind Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 230.000 Euro verbleibt.

 

Die hier dargestellte Investitionsmaßnahme ist sachlich unabhängig von der parallel durchgeführten Investitionsmaßnahme „Schalbruch 33 GGS Elbsee-Aufstockung Verw.Trakt“ (IO26250005).

 

Submissionsergebnisse Technische Gewerke

 

Die Planung wurde abgeschlossen und die Bauleistungen in verschiedenen Gewerken ausgeschrieben. Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse ist absehbar, dass zur Durchführung der Baumaßnahmen überplanmäßig Mittel in Höhe von 185.000 Euro bereitgestellt werden müssen, so dass sich der Gesamtinvestitionsbedarf auf 915.000 Euro erhöht.

 

Die aktuelle Baukonjunktur führt derzeit weiterhin zu außergewöhnlich hohen Ausschreibungsergebnissen. Die hohen Angebotspreise spiegeln die aktuell angespannte Marktsituation wider und sind insbesondere durch die lang anhaltende Auslastung der Bauwirtschaft, sowie die aktuell herrschende Knappheit bei vielen Materialien begründet, woraus ungewöhnlich hohe Materialpreise resultieren. Obwohl Preissteigerungen aufgrund der Marktsituation bereits in den Kostenberechnungen berücksichtigt worden sind, übersteigen die Angebotssummen aus diesen Gründen die Kostenberechnung insbesondere im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung erheblich.

 

Konsequenzen

 

Es ist davon auszugehen, dass bei einer erneuten Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt werden kann. Somit ergeben sich zwei Handlungsoptionen:

 

1. Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel und Auftragsvergabe

 

Zur Auftragsvergabe ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel notwendig. Der Eigenanteil der Stadt Hilden erhöht sich damit von 230.000 auf 415.000 Euro, da der Höchstförderbetrag 500.000 Euro beträgt.

 

Da es sich um eine Fördermaßnahme des Bundes handelt, ist die Inbetriebnahme bis spätestens zum 09.06.2023 zu realisieren, damit die Fördergelder in Anspruch genommen werden können. Hierzu ist es aufgrund der aktuellen Lieferzeiten notwendig, die Aufträge innerhalb der Bindefrist bis zum Ende des Monats Oktober 2022 auszulösen. Dementsprechend wurde die vorliegende Sitzungsvorlage kurzfristig erstellt, damit die Aufträge unmittelbar nach positivem Beschluss des Rates ausgelöst werden können.

 

 

2. Aufhebung der Ausschreibungen und Stopp des Projektes

 

Sofern die überplanmäßigen Mittel nicht bereitgestellt werden, können die Aufträge nicht vergeben und die Ausschreibungen müssen aufgehoben werden. Konsequenz wäre dann ein Stopp des Projektes und der Verzicht auf den Einbau einer Lüftungsanlage. Die bisher angefallenen Planungskosten in Höhe von ca. 75.000 Euro wären dann verlorene Planungskosten. Die Investitonsmaßnahme „Schalbruch 33 GGS Elbsee-Aufstockung Verw.Trakt“ (IO26250005) ist hiervon unabhängig und wird planmäßig weitergeführt.

 

Deckung

 

Die Deckung für die zusätzlichen Investitionskosten kann in diesem Jahr aus der Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen (IO26250056) erfolgen, da der Baubeginn für diese Maßnahme erst Anfang 2023 erfolgt. Die jetzt zur Deckung verwendeten Mittel werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 für die Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen (IO26250056) neu angemeldet.

 

Empfehlung

 

Grundsätzlich ist die Durchführung der Maßnahme aus technischer Sicht zu befürworten. Eine coronagerechte Lüftungsanlage sorgt für den aus Infektionsschutzgründen notwendigen Luftaustausch und ersetzt die Lüftung durch geöffnete Fenster. Somit erfolgt die Lüftung bedarfsgerecht und energiesparend, so dass eine Reduzierung des Heizenergieverbrauchs zu erwarten ist.

 

Die Durchführung der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt wäre zwar ebenfalls möglich, dann jedoch können die bewilligten Fördermittel aufgrund des begrenzten Förderzeitraumes nicht mehr in Anspruch genommen werden.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investition

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250058

Raumlufttechn. Anlagen (RLT) Grundschule Am Elbsee

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0113030010 / IO26250058

 

Auszahlung für Baumaßnahmen

730.000

2023

0113010010 / IO26250058

 

Investitionszuweisungen vom Land

-500.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0113010010 / IO26250058

 

Auszahlung für Baumaßnahmen

915.000

2023

0113010010 / IO26250058

 

Investitionszuweisungen vom Land

-500.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0113030010 / IO26250056

 

Auszahlung für Baumaßnahmen

185.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Stadt Hilden hat in zahlreichen Beratungen Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei baulicher Machbarkeit für notwendig erachtet. Auch aktuell sind erhebliche negative Auswirkungen einer neuen Corana-Welle absehbar und zu befürchten. In der hier dargestellten Maßnahme ist die bauliche Machbarkeit zu bestätigen, wenn auch der Eigenanteil der Stadt Hilden durch Marktentwicklungen stark ansteigt. Es handelt sich aber nicht um eine wirtschaftliche Maßnahme sondern eine Maßnahme zum Gesundheitsschutz und zur Aufrechterhaltung von Bildungseinrichtungen, deren Effekte nicht vordinglich monetär zu bewerten sind. Die Maßnahme kann daher als notwendig und unabweisbar eingestuft werden.

 

Gez. Franke