Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Hilden beschließt, die Stelle einer Beigeordneten oder eines
Beigeordneten für das Dezernat II auszuschreiben und zum nächstmöglichen Termin
(nach dem 31.12.2022) wieder zu besetzen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Beigeordnete für das Dezernat II tritt zum 31.12.2022 aus den Diensten der
Stadt Hilden aus. Nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Hilden wählt
der Rat bis zu drei Beigeordnete. Die Wahlzeit beträgt gem. § 71 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) acht Jahre. Über die
Wahl darf gem. § 71 GO NRW frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle
entschieden werden. Die Entscheidung über die Ausschreibung und die Anforderungsvoraussetzungen
an die Bewerberinnen und Bewerber kann selbstverständlich vor dieser Frist
erfolgen.
Die (als
Anlage beigefügte) Ausschreibung wird über die Veröffentlichung in den für
Stellen im öffentlichen Dienst üblichen Medien hinaus in ausgewählten
kostenpflichtigen Medien (Zeitung / kostenpflichtige Stellenbörsen /
Social-Media) erfolgen. Sie erfolgt auf der Basis der vom Rat der Stadt Hilden
gemäß § 73 GO NRW im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festzulegenden
Geschäftskreise der Beigeordneten vorbehaltlich späterer möglicher
Veränderungen.