Betreff
Ausschreibung der Stelle - Beigeordnete (m/w/d) für das Dezernat II
Vorlage
WP 20-25 SV 10/037
Aktenzeichen
II / 10-2 / La.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, die Stelle einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten für das Dezernat II auszuschreiben und zum nächstmöglichen Termin (nach dem 31.12.2022) wieder zu besetzen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Beigeordnete für das Dezernat II tritt zum 31.12.2022 aus den Diensten der Stadt Hilden aus. Nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Hilden wählt der Rat bis zu drei Beigeordnete. Die Wahlzeit beträgt gem. § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) acht Jahre. Über die Wahl darf gem. § 71 GO NRW frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle entschieden werden. Die Entscheidung über die Ausschreibung und die Anforderungsvoraussetzungen an die Bewerberinnen und Bewerber kann selbstverständlich vor dieser Frist erfolgen.

Die (als Anlage beigefügte) Ausschreibung wird über die Veröffentlichung in den für Stellen im öffentlichen Dienst üblichen Medien hinaus in ausgewählten kostenpflichtigen Medien (Zeitung / kostenpflichtige Stellenbörsen / Social-Media) erfolgen. Sie erfolgt auf der Basis der vom Rat der Stadt Hilden gemäß § 73 GO NRW im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festzulegenden Geschäftskreise der Beigeordneten vorbehaltlich späterer möglicher Veränderungen.