Erläuterungen zum
Antrag:
----
Antragstext:
Die CDU Fraktion beauftragt die Verwaltung, die Personalentwicklung der Lehrkräfte der Musikschule in Hinblick auf das Anstellungsverhältnis, den Umfang und die zu unterrichtenden Fächer seit 01/2020 darzulegen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
An der Musikschule Hilden sind sowohl angestellte
als auch freiberufliche, auf Honorarbasis tätige Musikschullehrer*innen tätig.
Der überwiegende Teil des Unterrichts wird von angestellten Lehrkräften
erteilt.
Zum 01.08.2021 konnte die Musikschule 20 zusätzliche
Unterrichtsstunden (= 75%-Stelle) im Angestelltenbereich besetzen, die im
Rahmen der sogenannten „Musikschuloffensive“ des Landes NRW zu 100% gefördert
werden. Diese Stunden sowie durch Pensionierungen und Stundenreduzierungen frei
gewordene Stellenanteile konnten genutzt werden, um in besonders sensiblen und
für die Gesamtentwicklung der Musikschule wichtigen Bereichen (wie in den
Bereichen Elementare Musikerziehung, JeKits, Ensemble und in verschiedenen
Instrumentalfächern) im Sinne der Konstanz und Weiterentwicklung der
Musikschule den Anteil der durch TVöD-Lehrkräfte erteilten Unterrichtsstunden
zu erhöhen und zusätzliche Stunden für die Koordination von Nachwuchs- und
Talentförderung sowie Digitalisierung einzurichten. Die entsprechenden Teilzeitstellen
wurden ausnahmslos intern ausgeschrieben und mit bislang auf Honorarbasis für
die Musikschule tätigen Lehrkräften besetzt. Darüber hinaus konnte eine zum
31.01.2022 (nach längerem Sonderurlaub) gekündigte Stelle im Fach Mandoline ab
01.12.2021 befristet und zum 01.02.2022 unbefristet intern wiederbesetzt
werden.
In der angefügten Liste (Anlage 1) sind, wie im
Antrag gefordert, die Unterrichtsstunden der jeweiligen Lehrkräfte in den
einzelnen Unterrichtsfächern ab 01.02.2020 bis 01.08.2022 (halbjahresweise)
nach Fächern sortiert aufgelistet. Dabei ist zu beachten, dass der weit
überwiegende Teil der Lehrkräfte in mehreren Unterrichtsbereichen tätig ist.
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich eine positive
Personalentwicklung seit 2020, insbesondere im Hinblick auf den prozentualen
Anteil der Stunden im Angestelltenbereich.
|
Stand 01.02.2020 |
Stand 01.08.2022 |
Angestellte Lehrkräfte |
454,50 Stunden |
492,50 Stunden |
Honorarkräfte |
253,33 Stunden |
196,67 Stunden |
|
707,83 Stunden |
689,17 Stunden |
Anteil angestellter Lehrkräfte |
64 % |
72 % |
Insgesamt vier Lehrkräfte, die bis Mitte 2021 auf
Honorarbasis tätig waren, konnten im Zuge der internen Ausschreibungen zum
01.08.2021 bzw. 01.12.2021 ins Angestelltenverhältnis übernommen werden.
Im Honorarbereich wurden die Stundensätze seit
01.02.2020 regelmäßig erhöht, gemäß einer Vereinbarung aus dem Jahr 2018 (nach
einer Erhöhung im Jahr 2019 um 2 €) in jedem Jahr um 1 € auf aktuell 27 € pro
Unterrichtsstunde á 45 Minuten. Die nächste Erhöhung des Stundensatzes steht
zum 01.02.2023 an auf dann 28 €.
Auch im Musikschulwesen macht sich derzeit deutlich
bemerkbar, dass Mitarbeiter*innen aus den geburtenstarken Jahrgängen aktuell
nach und nach das Pensionsalter erreichen und entsprechend an allen Musikschulen
viele Stellen neu zu besetzen sind. Das verstärkt die Fluktuation bei den auf
Honorarbasis tätigen Lehrkräften und eröffnet möglicherweise auch angestellten
Lehrkräften neue Perspektiven an anderer Stelle im Musikschulwesen.
Das Musikschulwesen hat gleichzeitig - wie viele
andere Bereiche auch - ein Nachwuchsproblem bei den Lehrkräften. Extrem ist der
Mangel im Bereich der Elementaren Musikpädagogik, aber auch in den anderen
Unterrichtsbereichen wird es immer schwieriger, neue Lehrkräfte zu finden.
Gleichzeitig steht die Musikschule angesichts
aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen vor großen Herausforderungen,
genannt seien hier nur beispielhaft die Themenbereiche Digitalisierung,
kulturelle Vielfalt und Integration/ Inklusion. Es ist daher besonders wichtig,
möglichst viele Lehrkräfte durch attraktive Beschäftigungsverhältnisse an die
Musikschule zu binden. Kontinuität, Qualität und strategisch sinnvolle
Weiterentwicklung der Musikschularbeit kann mittel- und langfristig nur durch
ein stabiles Kollegium gewährleistet werden, in dem sich jede*r Einzelne mit
der Musikschule identifiziert und ein entsprechendes Engagement zu zeigen
bereit ist.
Dafür braucht es zusätzlich (zumindest in Fächern
mit grundsätzlich eher geringen Belegungszahlen wie Fagott, Tuba, Harfe u.A.)
auf Honorarbasis tätige Lehrkräfte, die mit ihrer Tätigkeit für die Musikschule
zufrieden sind und im besten Falle an der Musikschule Hilden eine Perspektive
für ihre berufliche Zukunft sehen. Letzteres kann dadurch gewährleistet werden,
dass die in den nächsten Jahren durch Pensionierung nach und nach frei
werdenden Stellen weiterhin intern ausgeschrieben und nach Möglichkeit und
Eignung mit bislang auf Honorarbasis tätigen Lehrkräften besetzt werden. Zur
Zufriedenheit trägt aber selbstverständlich auch die Höhe des gezahlten
Honorars bei, das von den freiberuflichen Lehrkräften als angemessen betrachtet
wird.
Dies, sowie auch die jeweils aktuellen
Entscheidungen von Sozialgerichten, die den Einsatz von Honorarkräften
regelmäßig sehr kritisch auf möglicherweise vorliegende
Sozialversicherungspflicht prüfen, gilt es unbedingt im Auge zu behalten.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.