Betreff
119-22 Antrag der CDU zur Personalentwicklung der Lehrkräfte der Musikschule
Vorlage
WP 20-25 SV 41/051
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

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Antragstext:

 

Die CDU Fraktion beauftragt die Verwaltung, die Personalentwicklung der Lehrkräfte der Musikschule in Hinblick auf das Anstellungsverhältnis, den Umfang und die zu unterrichtenden Fächer seit 01/2020 darzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

An der Musikschule Hilden sind sowohl angestellte als auch freiberufliche, auf Honorarbasis tätige Musikschullehrer*innen tätig. Der überwiegende Teil des Unterrichts wird von angestellten Lehrkräften erteilt.

Zum 01.08.2021 konnte die Musikschule 20 zusätzliche Unterrichtsstunden (= 75%-Stelle) im Angestelltenbereich besetzen, die im Rahmen der sogenannten „Musikschuloffensive“ des Landes NRW zu 100% gefördert werden. Diese Stunden sowie durch Pensionierungen und Stundenreduzierungen frei gewordene Stellenanteile konnten genutzt werden, um in besonders sensiblen und für die Gesamtentwicklung der Musikschule wichtigen Bereichen (wie in den Bereichen Elementare Musikerziehung, JeKits, Ensemble und in verschiedenen Instrumentalfächern) im Sinne der Konstanz und Weiterentwicklung der Musikschule den Anteil der durch TVöD-Lehrkräfte erteilten Unterrichtsstunden zu erhöhen und zusätzliche Stunden für die Koordination von Nachwuchs- und Talentförderung sowie Digitalisierung einzurichten. Die entsprechenden Teilzeitstellen wurden ausnahmslos intern ausgeschrieben und mit bislang auf Honorarbasis für die Musikschule tätigen Lehrkräften besetzt. Darüber hinaus konnte eine zum 31.01.2022 (nach längerem Sonderurlaub) gekündigte Stelle im Fach Mandoline ab 01.12.2021 befristet und zum 01.02.2022 unbefristet intern wiederbesetzt werden.

In der angefügten Liste (Anlage 1) sind, wie im Antrag gefordert, die Unterrichtsstunden der jeweiligen Lehrkräfte in den einzelnen Unterrichtsfächern ab 01.02.2020 bis 01.08.2022 (halbjahresweise) nach Fächern sortiert aufgelistet. Dabei ist zu beachten, dass der weit überwiegende Teil der Lehrkräfte in mehreren Unterrichtsbereichen tätig ist.

In der Gesamtbetrachtung zeigt sich eine positive Personalentwicklung seit 2020, insbesondere im Hinblick auf den prozentualen Anteil der Stunden im Angestelltenbereich.

 

 

Stand 01.02.2020

Stand 01.08.2022

Angestellte Lehrkräfte

454,50 Stunden

492,50 Stunden

Honorarkräfte

253,33 Stunden

196,67 Stunden

 

707,83 Stunden

689,17 Stunden

Anteil angestellter Lehrkräfte

64 %

72 %

 

Insgesamt vier Lehrkräfte, die bis Mitte 2021 auf Honorarbasis tätig waren, konnten im Zuge der internen Ausschreibungen zum 01.08.2021 bzw. 01.12.2021 ins Angestelltenverhältnis übernommen werden.

Im Honorarbereich wurden die Stundensätze seit 01.02.2020 regelmäßig erhöht, gemäß einer Vereinbarung aus dem Jahr 2018 (nach einer Erhöhung im Jahr 2019 um 2 €) in jedem Jahr um 1 € auf aktuell 27 € pro Unterrichtsstunde á 45 Minuten. Die nächste Erhöhung des Stundensatzes steht zum 01.02.2023 an auf dann 28 €.

Auch im Musikschulwesen macht sich derzeit deutlich bemerkbar, dass Mitarbeiter*innen aus den geburtenstarken Jahrgängen aktuell nach und nach das Pensionsalter erreichen und entsprechend an allen Musikschulen viele Stellen neu zu besetzen sind. Das verstärkt die Fluktuation bei den auf Honorarbasis tätigen Lehrkräften und eröffnet möglicherweise auch angestellten Lehrkräften neue Perspektiven an anderer Stelle im Musikschulwesen.

Das Musikschulwesen hat gleichzeitig - wie viele andere Bereiche auch - ein Nachwuchsproblem bei den Lehrkräften. Extrem ist der Mangel im Bereich der Elementaren Musikpädagogik, aber auch in den anderen Unterrichtsbereichen wird es immer schwieriger, neue Lehrkräfte zu finden.

Gleichzeitig steht die Musikschule angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen vor großen Herausforderungen, genannt seien hier nur beispielhaft die Themenbereiche Digitalisierung, kulturelle Vielfalt und Integration/ Inklusion. Es ist daher besonders wichtig, möglichst viele Lehrkräfte durch attraktive Beschäftigungsverhältnisse an die Musikschule zu binden. Kontinuität, Qualität und strategisch sinnvolle Weiterentwicklung der Musikschularbeit kann mittel- und langfristig nur durch ein stabiles Kollegium gewährleistet werden, in dem sich jede*r Einzelne mit der Musikschule identifiziert und ein entsprechendes Engagement zu zeigen bereit ist.

Dafür braucht es zusätzlich (zumindest in Fächern mit grundsätzlich eher geringen Belegungszahlen wie Fagott, Tuba, Harfe u.A.) auf Honorarbasis tätige Lehrkräfte, die mit ihrer Tätigkeit für die Musikschule zufrieden sind und im besten Falle an der Musikschule Hilden eine Perspektive für ihre berufliche Zukunft sehen. Letzteres kann dadurch gewährleistet werden, dass die in den nächsten Jahren durch Pensionierung nach und nach frei werdenden Stellen weiterhin intern ausgeschrieben und nach Möglichkeit und Eignung mit bislang auf Honorarbasis tätigen Lehrkräften besetzt werden. Zur Zufriedenheit trägt aber selbstverständlich auch die Höhe des gezahlten Honorars bei, das von den freiberuflichen Lehrkräften als angemessen betrachtet wird.

Dies, sowie auch die jeweils aktuellen Entscheidungen von Sozialgerichten, die den Einsatz von Honorarkräften regelmäßig sehr kritisch auf möglicherweise vorliegende Sozialversicherungspflicht prüfen, gilt es unbedingt im Auge zu behalten.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Keine.