Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 28.09.2022:
Einrichtung einer Hundewiese an der Elberfelder Straße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/058
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

In diesem Bereich gibt es viele Hundebesitzer. Dies führt immer wieder zu Beschwerden, da die Bürgersteige im Bereich Elberfelderstrasse und Oststrasse (Fegro) stark durch Hundekot verschmutzt sind. Um Abhilfe zu schaffen, beantragt die CDU Fraktion, das Grundstück an der Elberfelderstrasse (zur Itter hin), als Hundewiese einzurichten.

 

Das Grundstück ist im letzten Jahr von der Kanalbaufirma als Lagerplatz genutzt worden und dadurch zur Zeit noch ohne Bewuchs. Somit bräuchte die Stadt nicht für die Entfernung der Brombeeren zu sorgen, die sich jahrelang auf diesem Gelände ausgebreitet hatten.

 

Das Grundstück ist zur Straße hin schon mit einem Zaun incl. Tor versehen, so dass nur noch eine Abgrenzung zur ehemaligen Tankstelle und der Itter erfolgen müsste.

 

Sinnvoll wäre es, direkt einen Mülleimer und eine Sitzmöglichkeit für ältere Hundebesitzer zu installieren.


Antragstext:

Die CDU Fraktion beantragt die Einrichtung einer Hundewiese an der Elberfelderstrasse zwischen Haus Nummer 82 und der ehemaligen Tankstelle Haus Nummer 58.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Anzahl angemeldeten Hunden:

 

Im Augenblick sind 3221 Hunde in Hilden gemeldet. Damit verharrt die Anzahl weitgehend auf dem vor-Corona-Stand 2018 von 3208 Hunden.

 

 

Bestand an Hundewiesen in Hilden:

 

Seitens der Stadt Hilden wurden sechs Hundewiesen errichtet. Diese befinden sich verteilt über das gesamte Stadtgebiet am Rathaus, am roten Weg, am Frans-Hals-Weg, am Jaberg, am Weidenweg und im Stadtpark. Diese Hundewiesen haben eine Auslauffläche von 180 bis 41.500 m².

 

 

Rahmenbedingungen am vorgeschlagenen Standort:

 

Das Grundstück ist das letzte Grundstück im öffentlichen Besitz, das in diesem Bereich einen direkten Zugang zur Itter ermöglicht. Dieser Zugang ist vor allem für Gewässerunterhaltungsarbeiten des Bergisch Rheinischen Wasserverbandes notwendig.

 

Eine Einfriedung der Fläche mittels Stabgitterzaun ist zur visuellen Abgrenzung und aus Verkehrssicherheitsgründen sinnvoll.

Hierbei ist bei der Zaunflucht zur Itter hin die Auflage des Landeswassergesetzes (LWG NRW) zu beachten. Diese besagt, dass die Umzäunung auf Seiten des Gewässers einen Mindestabstand von 5,00 m zur Oberkante der Uferböschung einhalten muss.

Zwecks Gewässerunterhaltung, aber auch für die Pflege der dahinterstehenden Bäume ist in Abstimmung mit dem BRW bei der Errichtung eines Zaunes sowohl zur Gewässerseite als auch zur Straßenseite hin ein Durchfahrtstor mit 3,50 m Breite zu installieren, um nötige Arbeiten jederzeit ausführen zu können.

 

Die finale Zaunflucht wäre mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann abzustimmen. Es ist davon auszugehen, dass die neue Hundewiese eine Grundfläche von ca. 200 m² umfassen würde.

 

Neben der Erforderlichkeit der Einfriedung ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit einer (Teil-) Überflutung der Fläche bei extremen Starkregenereignissen nicht auszuschließen ist. Der Zugang zum Gewässer ist auch mit Blick auf den Hochwasserschutz, dauerhaft freizuhalten.

 

Neben der erforderlichen Einfriedung ist die Installation einer Sitzbank und eines Mülleimers möglich.

 

 

Kosten:

 

Die Errichtungskosten für den Zaunbau, die zwei Toranlagen, die Bank und einem Mülleimer werden mit ca. 7.500 € geschätzt.

Bei positiver Beschlussfassung würden die Errichtungskosten aus dem im Haushalt im Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ zur Verfügung stehenden Unterhaltungsbudget getragen werden.

 

Die Unterhaltung der Fläche obliegt im Anschluss an die Herrichtung der Fläche dem Zentralen Bauhof. Das wöchentliche Leeren des Mülleimers und Beseitigen des herumliegenden Mülls würde dort Kosten in Höhe von ca. 470 € pro Jahr verursachen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Die nutzbare Fläche der Hundewiese ist mit den 200 m² vergleichsweise gering, allerdings wurden andere Hundewiesen im Stadtgebiet mit 180-220 m² in vergleichbaren Größen umgesetzt.

Auf Grund ihrer Lage im urbanen Stadtraum wäre diese Freifläche ein Zugewinn für Hunde und Hundebesitzer:innen. Eine Neuanlage einer Hundewiese an der Elberfelder Straße würde das vorhandene Hundewiesennetz ergänzen.

 

Die Nutzung dieser Brachfläche ist unter Beachtung der o.g. Rahmenbedingen (Einzäunung, offene Zuwegung zum Gewässer) ein guter Kompromiss zwischen ungenutzter Brachfläche und einer Freihaltung des öffentlichen Grundstücks zwecks Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz.

 

Auf dieser Basis empfiehlt die Verwaltung, den Antrag zur Errichtung einer Hundewiese zuzustimmen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Umnutzung dieser Brachfläche in eine Hundewiese hat keine klimarelevanten Auswirkungen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer