Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt, dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die „Richtlinie zur Innovationsförderung von
Wallbox-Photovoltaik-Kombination im Stadtgebiet von Hilden (bei
Bestandsbauten)“.
Die
Fördermaßnahme ist haushaltsneutral vollumfänglich aus Mitteln der
sogenannten Billigkeitsrichtlinie zu bestreiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen wird fortgeführt.
Die
Landesregierung stellt über diese Richtlinie weitere Mittel in Höhe von 40
Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung und möchte
die Kommunen dabei unterstützen, Klimaschutz-Maßnahmen trotz der
Herausforderungen der Corona-Pandemie weiter umzusetzen.
Alle
Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können erneut Kompensationsmittel
in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Der Stadt Hilden
stehen mit der Fortführung dieses Programms insgesamt 78.844,14 € zur
Verfügung. Vorhaben, für die Mittel aus diesem Programm in Anspruch genommen
werden, müssen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein. Ein vorher getroffener
Ratsbeschluss zur ggfs. späteren Weitergabe der Mittel im Rahmen eines
kommunalen Förderprogramms erfüllt diese Voraussetzung.
Mit den
Mitteln aus Phase 1 der Billigkeitsrichtlinie wurden seitens der Stadt zwei
Vorhaben beauftragt:
1.
Beschaffung von fünf Dienst-E-Bikes
2.
Installation eines Batteriespeichers sowie zwei Ladesäulen am Funktionsgebäude
Weidenweg.
Auf Grund
anhaltender Lieferproblematiken verschieben sich die Auslieferungstermine
fortlaufend, sodass beide Maßnahmen bisher noch nicht abgeschlossen werden
konnten.
Basierend auf
diesen Erfahrungen konnten im Dez. IV abschließend keine investiven Projekte
gefunden werden, die in der Kürze der vorgegebenen Zeit zu realisieren sind und
der Billigkeitsrichtlinie entsprechen.
Da neben
investiven Maßnahmen auch Bürgerförderungen aus Mitteln der
Billigkeitsrichtlinie vollumfänglich und haushaltsneutral abgedeckt werden,
empfiehlt die Verwaltung der Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg und der
Kommunal Agentur zu folgen und die Mittel vollumfänglich in eine
Bürgerförderung zu investieren.
Mit dem nachfolgenden Vorschlag eines Förderprogramms würde die Stadt
Hilden konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz von Privatpersonen fördern. Der
Anteil des Sektors Haushalte an den CO2-Emissionen liegt in Hilden bei etwa 28
%. Der Anteil des Sektors Kommunale Gebäude liegt lediglich bei ca. 1 % und
stellt nur einen sehr geringen Anteil an den Gesamtemissionen dar. Ziel der angebrachten Zuwendung ist es,
durch die Kombination von Instrumenten der Energie- und Mobilitätswende die
Erreichung der Klimaschutzziele im Energie- und Verkehrssektor der kommunalen
Haushalte zur unterstützen und somit langfristig die Lebensqualität in Hilden
zu verbessern. Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energie- und
Mobilitätswende würden in der „Innovationsförderung von
Wallbox-Photovoltaik-Kombination im Stadtgebiet von Hilden (bei Bestandsbauten)“
gebündelt. Der Ausbau von erneuerbaren Energietechnologien in Verbindung mit
dem Infrastrukturausbau für die Elektromobilität kann dazu einen wichtigen
Beitrag leisten und verhilft zur tatsächlichen Einsparung fossiler Energieträger. Außerdem gibt das Förderprogramm einen
Anstoß für wesentliche eigene Bemühungen der Bürger:innen der Stadt zur
Durchführung klimaschutzrelevanter Maßnahmen und ermöglicht einen lokalen
Beitrag zum Klimaschutz.
Im Rahmen
des vorgeschlagenen Förderprogramms wird für die Neuinstallation von
Photovoltaik (PV)-Anlagen (min. 6 kWp) inkl. stationären
Batteriespeichersystemen, in Kombination mit einer erstmalig errichteten oder
bestehenden Wallbox an Einfamilienhäusern im Stadtgebiet von Hilden, ein
pauschaler Zuschusses von 1.750,00 € gewährt.
Der anberaumte
Förderbetrag wurde zum einen in Anlehnung an bestehende Förderungen gewählt.
Die Stadt Ratingen fördert bspw. PV-Anlagen mit 100,00 € pro kWp und
Batteriespeicher mit 50,00 € pro kW Bruttospeicherkapazität. Das Landesprogram
progres.nrw hat Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer neu zu
errichtenden PV-Anlage mit 100,00 € pro kW Bruttospeicherkapazität gefördert.
Das Programm der KfW hat die Installation von Wallboxen pauschal mit 900,00 €
pro Ladepunkt bezuschusst. So ergeben sich mögliche Zuschüsse in Höhe von ca.
1.800,00 € - 2.100,00 € je Antragsteller:in.
Zum anderen sollen die hohen Finanzinvestitionen seitens der
Bürger:innen für eine PV-Anlage inkl. Speicher sowie einer Wallbox mit einem
möglichst repräsentativen Zuschuss unterstützt werden.
Sofern das Beratungsergebnis im UKS am 24.11.2022 positiv über diesen
Beschlussvorschlag ausfällt, wird die Stadtverwaltung die Kompensationsmittel
der Billigkeitsrichtlinie bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.
Vorbehaltlich eines positiven Bescheides stünden insgesamt 78.750,00 € für die
vorgeschlagene Bürgerförderung zur Verfügung. Mit dem gewählten Pauschalbetrag
von 1.750,00 € würde die Stadt Hilden haushaltsneutral in lokale
Klimaschutzinvestitionen von 45 Antragsteller:innen investieren. Dies erhöht
die Sichtbarkeit von erfolgreichem Klimaschutz und würde zu intensiven
Gesprächen innerhalb der Bürgerschaft führen.
Neben den vorgenannten Anhaltspunkten dem Förderbetrag betreffend, könnten
durch das Förderprogramm zeitgleich möglichst hohe Emissionseinsparungen im
Stadtgebiet erzielt werden, was die nachfolgende simplifizierte Rechnung
exemplarisch darstellen soll.
Annahmen
685 g CO2-Äquivalente
/ kWh Netto-Vermeidungsfaktor
[g/kWh]
4.000 kWh Ø Stromverbrauch 4-Personen Haushalts pro
Jahr
800 - 1.200 kWh/kWp spezifischer
Stromertrag einer PV-Anlage in Deutschland pro Jahr pro installierte kWp
6 kWp PV-Anlage max. elektrische Leistung
einer PV-Anlage
20 Jahre Laufzeit
45
Antragsteller:innen
Berechnung
6 kW x 800 kWh = 4.800 kWh/a bzw.
6 kW x 1.200 kWh = 7.200 kWh/a
Folglich liefert eine 6 kWp PV-Anlage einen jährlichen Ertrag von ca.
4.800 - 7.200 kWh im Jahr.
CO2-Ersparnis pro Jahr
(4.800 kWh/a x 0,685 g CO2-Äq./kWhel) : 1.000 = 3,288 Tonnen
CO2-Äq. pro Jahr
(7.200 kWh/a x 0,685 g CO2-Äq./kWhel) : 1.000 = 4,932 Tonnen
CO2-Äq. pro Jahr
3,288 Tonnen CO2-Äq. pro Jahr x 45 Förderungen = 147,96 Tonnen CO2-Äq.
pro Jahr
4,932 Tonnen CO2-Äq. pro Jahr x 45 Förderungen = 221,94 Tonnen CO2-Äq.
pro Jahr
Die vorangestellten Annahmen und Berechnungen vorausgesetzt, könnten mit
der vorgeschlagenen Bürgerförderung sowie bei einer PV-Anlagen Laufzeit von 20
Jahren als Näherungswert 2.952,2 -
4.438,8 Tonnen CO2-Äq. Treibhausgase im Stadtgebiet von Hilden eingespart
werden.
Möglicher Ablauf des Antragverfahrens
Das vorgeschlagene Förderprogramm ist modern, attraktiv und - vor dem
Hintergrund der Erfahrungen des Kreises Mettmanns zur Förderung von
Balkon-PV-Anlagen - mit einem zweistufigen Verfahren gerecht aufgebaut. Es ermöglicht allen Interessenten:innen die
gleiche Chance auf eine Förderung und ist wenig aufwendig – und dabei dennoch
simpel und klar strukturiert.
Die Verwaltung schlägt folgenden Ablauf vor:
Um sich für eine Förderung zu
bewerben, ist als 1. Stufe die
Teilnahme am Losverfahren mittels Registrierung notwendig. Die Registrierung
erfolgt elektronisch über die städtische Homepage und ist für den Zeitraum von zwei
Wochen freigeschaltet. Bereits zu diesem Zeitpunkt können Bürger:innen angeben,
ob Sie im Fall einer Ziehung die Kommunikation bzw. Antragstellung online oder
in Papierform durchführen wollen, was eine sozialgerechte Vorgehensweise
darstellt. Die Ziehung erfolgt innerhalb von einer Woche nach beendetem Registrierungszeitraum.
Der genaue Wochentag wird veröffentlicht.
Als 2. Stufe werden die bei der Losziehung
ausgewählten Teilnehmenden benachrichtigt und haben ab diesem Zeitpunkt zwei
Monate Zeit, ihren Antrag auf Förderung zu erstellen und bei der Stadtverwaltung
einzureichen. Der vollständige Förderungsantrag (inkl. Kostenvoranschlägen und
Nachweisen) muss also erst erstellt werden, wenn der/die Antragsberechtigte
durch Auslosung auf einen positiven Bescheid vertrauen darf, da für die
ausgelosten Teilnehmer genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die im
Entwurf der Richtlinie aufgeführten einzureichenden Nachweise und Fristen orientieren
sich am allgemein anerkannten Konsens.
Darüber hinaus ist die Abwicklung von 45 Förderanträgen mit der
bestehenden Infrastruktur und Auslastung der Stabstelle Klimaschutz vereinbar.
Es wird mit einer Bearbeitungszeit von 1,5 Stunden je Antrag gerechnet. Eine
höhere Anzahl von Förderanträgen müsste mit zusätzlichem Personal abgedeckt
werden und ab ca. 100 Förderanträgen ist es laut Kommunal Agentur NRW
empfehlenswert eine Kundenverwaltungsmanagement-Software einzusetzen.
Hinweis
Die im Rahmen einer Bürgerförderung notwendigen Datenschutzerklärung würden nach positivem Beschluss im UKS am 24.11.2022 erarbeitet.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
140102 |
Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung |
02 |
Zuwendungen |
78.750 |
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15 |
Transferaufwendungen |
78.750 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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