Betreff
Richtlinie der Stadt Hilden zur Innovationsförderung von Wallbox-Photovoltaik-Kombination (bei Bestandsbauten) im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen
Vorlage
WP 20-25 SV IV/020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt, dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die „Richtlinie zur Innovationsförderung von Wallbox-Photovoltaik-Kombination im Stadtgebiet von Hilden (bei Bestandsbauten)“.

Die Fördermaßnahme ist haushaltsneutral vollumfänglich aus Mitteln der sogenannten Billigkeitsrichtlinie zu bestreiten.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen wird fortgeführt.

Die Landesregierung stellt über diese Richtlinie weitere Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung und möchte die Kommunen dabei unterstützen, Klimaschutz-Maßnahmen trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie weiter umzusetzen.

Alle Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können erneut Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Der Stadt Hilden stehen mit der Fortführung dieses Programms insgesamt 78.844,14 € zur Verfügung. Vorhaben, für die Mittel aus diesem Programm in Anspruch genommen werden, müssen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein. Ein vorher getroffener Ratsbeschluss zur ggfs. späteren Weitergabe der Mittel im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms erfüllt diese Voraussetzung.

 

Mit den Mitteln aus Phase 1 der Billigkeitsrichtlinie wurden seitens der Stadt zwei Vorhaben beauftragt:

1. Beschaffung von fünf Dienst-E-Bikes

2. Installation eines Batteriespeichers sowie zwei Ladesäulen am Funktionsgebäude Weidenweg.

Auf Grund anhaltender Lieferproblematiken verschieben sich die Auslieferungstermine fortlaufend, sodass beide Maßnahmen bisher noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Basierend auf diesen Erfahrungen konnten im Dez. IV abschließend keine investiven Projekte gefunden werden, die in der Kürze der vorgegebenen Zeit zu realisieren sind und der Billigkeitsrichtlinie entsprechen.

Da neben investiven Maßnahmen auch Bürgerförderungen aus Mitteln der Billigkeitsrichtlinie vollumfänglich und haushaltsneutral abgedeckt werden, empfiehlt die Verwaltung der Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg und der Kommunal Agentur zu folgen und die Mittel vollumfänglich in eine Bürgerförderung zu investieren.

 

Mit dem nachfolgenden Vorschlag eines Förderprogramms würde die Stadt Hilden konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz von Privatpersonen fördern. Der Anteil des Sektors Haushalte an den CO2-Emissionen liegt in Hilden bei etwa 28 %. Der Anteil des Sektors Kommunale Gebäude liegt lediglich bei ca. 1 % und stellt nur einen sehr geringen Anteil an den Gesamtemissionen dar. Ziel der angebrachten Zuwendung ist es, durch die Kombination von Instrumenten der Energie- und Mobilitätswende die Erreichung der Klimaschutzziele im Energie- und Verkehrssektor der kommunalen Haushalte zur unterstützen und somit langfristig die Lebensqualität in Hilden zu verbessern. Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energie- und Mobilitätswende würden in der „Innovationsförderung von Wallbox-Photovoltaik-Kombination im Stadtgebiet von Hilden (bei Bestandsbauten)“ gebündelt. Der Ausbau von erneuerbaren Energietechnologien in Verbindung mit dem Infrastrukturausbau für die Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten und verhilft zur tatsächlichen Einsparung fossiler Energieträger. Außerdem gibt das Förderprogramm einen Anstoß für wesentliche eigene Bemühungen der Bürger:innen der Stadt zur Durchführung klimaschutzrelevanter Maßnahmen und ermöglicht einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz.

 

Im Rahmen des vorgeschlagenen Förderprogramms wird für die Neuinstallation von Photovoltaik (PV)-Anlagen (min. 6 kWp) inkl. stationären Batteriespeichersystemen, in Kombination mit einer erstmalig errichteten oder bestehenden Wallbox an Einfamilienhäusern im Stadtgebiet von Hilden, ein pauschaler Zuschusses von 1.750,00 € gewährt.

Der anberaumte Förderbetrag wurde zum einen in Anlehnung an bestehende Förderungen gewählt. Die Stadt Ratingen fördert bspw. PV-Anlagen mit 100,00 € pro kWp und Batteriespeicher mit 50,00 € pro kW Bruttospeicherkapazität. Das Landesprogram progres.nrw hat Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage mit 100,00 € pro kW Bruttospeicherkapazität gefördert. Das Programm der KfW hat die Installation von Wallboxen pauschal mit 900,00 € pro Ladepunkt bezuschusst. So ergeben sich mögliche Zuschüsse in Höhe von ca. 1.800,00 € - 2.100,00 € je Antragsteller:in.

Zum anderen sollen die hohen Finanzinvestitionen seitens der Bürger:innen für eine PV-Anlage inkl. Speicher sowie einer Wallbox mit einem möglichst repräsentativen Zuschuss unterstützt werden.

 

Sofern das Beratungsergebnis im UKS am 24.11.2022 positiv über diesen Beschlussvorschlag ausfällt, wird die Stadtverwaltung die Kompensationsmittel der Billigkeitsrichtlinie bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Vorbehaltlich eines positiven Bescheides stünden insgesamt 78.750,00 € für die vorgeschlagene Bürgerförderung zur Verfügung. Mit dem gewählten Pauschalbetrag von 1.750,00 € würde die Stadt Hilden haushaltsneutral in lokale Klimaschutzinvestitionen von 45 Antragsteller:innen investieren. Dies erhöht die Sichtbarkeit von erfolgreichem Klimaschutz und würde zu intensiven Gesprächen innerhalb der Bürgerschaft führen.

 

Neben den vorgenannten Anhaltspunkten dem Förderbetrag betreffend, könnten durch das Förderprogramm zeitgleich möglichst hohe Emissionseinsparungen im Stadtgebiet erzielt werden, was die nachfolgende simplifizierte Rechnung exemplarisch darstellen soll.

 

Annahmen

685 g CO2-Äquivalente / kWh                       Netto-Vermeidungsfaktor [g/kWh]

4.000 kWh Ø Stromverbrauch                      4-Personen Haushalts pro Jahr

800 - 1.200 kWh/kWp                                    spezifischer Stromertrag einer PV-Anlage in Deutschland pro Jahr pro installierte kWp

6 kWp PV-Anlage                                          max. elektrische Leistung einer PV-Anlage

20 Jahre Laufzeit

45 Antragsteller:innen                                   

 

Berechnung

6 kW x 800 kWh = 4.800 kWh/a                    bzw.    6 kW x 1.200 kWh = 7.200 kWh/a

 

Folglich liefert eine 6 kWp PV-Anlage einen jährlichen Ertrag von ca. 4.800 - 7.200 kWh im Jahr.

 

CO2-Ersparnis pro Jahr

(4.800 kWh/a x 0,685 g CO2-Äq./kWhel) : 1.000 = 3,288 Tonnen CO2-Äq. pro Jahr

(7.200 kWh/a x 0,685 g CO2-Äq./kWhel) : 1.000 = 4,932 Tonnen CO2-Äq. pro Jahr

 

3,288 Tonnen CO2-Äq. pro Jahr x 45 Förderungen = 147,96 Tonnen CO2-Äq. pro Jahr

4,932 Tonnen CO2-Äq. pro Jahr x 45 Förderungen = 221,94 Tonnen CO2-Äq. pro Jahr

 

Die vorangestellten Annahmen und Berechnungen vorausgesetzt, könnten mit der vorgeschlagenen Bürgerförderung sowie bei einer PV-Anlagen Laufzeit von 20 Jahren als Näherungswert 2.952,2 - 4.438,8 Tonnen CO2-Äq. Treibhausgase im Stadtgebiet von Hilden eingespart werden.

 

Möglicher Ablauf des Antragverfahrens

Das vorgeschlagene Förderprogramm ist modern, attraktiv und - vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Kreises Mettmanns zur Förderung von Balkon-PV-Anlagen - mit einem zweistufigen Verfahren gerecht aufgebaut. Es ermöglicht allen Interessenten:innen die gleiche Chance auf eine Förderung und ist wenig aufwendig – und dabei dennoch simpel und klar strukturiert.

Die Verwaltung schlägt folgenden Ablauf vor:
Um sich für eine Förderung zu bewerben, ist als 1. Stufe die Teilnahme am Losverfahren mittels Registrierung notwendig. Die Registrierung erfolgt elektronisch über die städtische Homepage und ist für den Zeitraum von zwei Wochen freigeschaltet. Bereits zu diesem Zeitpunkt können Bürger:innen angeben, ob Sie im Fall einer Ziehung die Kommunikation bzw. Antragstellung online oder in Papierform durchführen wollen, was eine sozialgerechte Vorgehensweise darstellt. Die Ziehung erfolgt innerhalb von einer Woche nach beendetem Registrierungszeitraum. Der genaue Wochentag wird veröffentlicht.

Als 2. Stufe werden die bei der Losziehung ausgewählten Teilnehmenden benachrichtigt und haben ab diesem Zeitpunkt zwei Monate Zeit, ihren Antrag auf Förderung zu erstellen und bei der Stadtverwaltung einzureichen. Der vollständige Förderungsantrag (inkl. Kostenvoranschlägen und Nachweisen) muss also erst erstellt werden, wenn der/die Antragsberechtigte durch Auslosung auf einen positiven Bescheid vertrauen darf, da für die ausgelosten Teilnehmer genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die im Entwurf der Richtlinie aufgeführten einzureichenden Nachweise und Fristen orientieren sich am allgemein anerkannten Konsens.

 

Darüber hinaus ist die Abwicklung von 45 Förderanträgen mit der bestehenden Infrastruktur und Auslastung der Stabstelle Klimaschutz vereinbar. Es wird mit einer Bearbeitungszeit von 1,5 Stunden je Antrag gerechnet. Eine höhere Anzahl von Förderanträgen müsste mit zusätzlichem Personal abgedeckt werden und ab ca. 100 Förderanträgen ist es laut Kommunal Agentur NRW empfehlenswert eine Kundenverwaltungsmanagement-Software einzusetzen.

 

Hinweis

Die im Rahmen einer Bürgerförderung notwendigen Datenschutzerklärung würden nach positivem Beschluss im UKS am 24.11.2022 erarbeitet.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

140102

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

02

Zuwendungen

78.750

 

 

15

Transferaufwendungen

78.750

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke