Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung
wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Es gibt weltweit Kinderarbeit. Das trifft sowohl für
Industrie- als auch in besonderem Maße für Entwicklungsländer zu. Mit dem Thema
Kinderarbeit hat sich, wie im Antrag der BA erwähnt, die ILO auseinander
gesetzt.
Die
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der
Vereinten Nationen. Sie wurde im Jahr 1919 gegründet und hat ihren Hauptsitz in
Genf. Die 183 Mitgliedsstaaten
sind durch Repräsentanten sowohl von Regierungen, als auch von Arbeitnehmern
und Arbeitgebern in den Organen der ILO vertreten.
Schwerpunkte der
Arbeit der ILO sind die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits-
und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen, die soziale und faire
Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit
als einer zentralen Voraussetzung für die Armutsbekämpfung.
Vier Grundprinzipien bestimmen
Selbstverständnis und Handeln der ILO:
§
Vereinigungsfreiheit und Recht auf
Kollektivverhandlungen
§
Beseitigung der Zwangsarbeit
§
Abschaffung der Kinderarbeit
§
Verbot der Diskriminierung in
Beschäftigung und Beruf
Diese
Grundprinzipien haben in acht Übereinkommen, die auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet
werden, ihre konkrete Ausgestaltung erfahren. Einschlägig hinsichtlich der
Kinderarbeit sind hier:
Übereinkommen 182
Übereinkommen über das
Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit, 1999. Dieses Übereinkommen ist am 19. November 2000 in Kraft getreten.
Übereinkommen 138
Übereinkommen über das Mindestalter
für die Zulassung zur Beschäftigung, 1973. Dieses Übereinkommen ist am 19. Juni
1976 in Kraft getreten.
Über Kinderarbeit in Steinbrüchen wird weltweit berichtet. Indien steht
hier unter besonderer Beobachtung. U.a. sollen in den Steinbrüchen durch Kinderarbeit
Grabsteine oder Natursteine hergestellt werden. Für Indien gibt es inzwischen
Organisationen wie z.B. Xertifix, die die Herkunft der Steine ohne Kinderarbeit
zertifizieren. Für andere Länder, die auch in nicht unerheblichem Umfang Steine
exportieren, z.B. China, gibt es keine entsprechenden Gütesiegel.
Nachdem einige Städte und Gemeinden versucht hatten, in ihren
Friedhofssatzungen Bestimmungen aufzunehmen, die verpflichtend vorgaben, nur
Grabsteine zuzulassen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungsgrenze
ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt
worden sind, kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen. In Urteilen verschiedener
Oberverwaltungsgerichte wurde festgestellt, dass entsprechende Satzungspassagen
nicht zulässig sind. Daher ist es weiterhin den Nutzungsberechtigten oder
Hinterbliebenen überlassen, nach Grabsteinen und Natursteinen ohne Kinderarbeit
nachzufragen und auch nur solche zu kaufen.
In der
Vergangenheit wurde auch in Hilden über das Thema „Keine Produkte aus ausbeuterischer
Kinderarbeit“ beraten. Auf Antrag der BA-Fraktion fasste der Rat der Stadt
Hilden in seiner Sitzung am 10.05.2006 folgenden Beschluss:
„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, bei
der Beschaffung und Verwendung von Produkten darauf zu achten, dass diese nicht
durch ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind. Die städtischen
Beteiligungsgesellschaften werden ebenfalls gebeten, diese Regelung anzuwenden.
Die Stadt Hilden legt insbesondere bei der Ausschreibung für Neubau-
oder Bauunterhaltungsmaßnahmen fest, dass nur Angebote in dem Verfahren
Berücksichtigung finden können, wenn sie nach der ILO-Konvention 182
zertifizierte Baumaterialien, wie Fliesen, Pflaster und Bordsteine etc.,
umfassen.
Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder
verarbeitet worden sind, ist dieses durch die Zertifizierung einer unabhängigen
Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.
Bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes sind darüber hinaus die ILO-Sozialstandards
als Vergabebedingungen vorzugeben.
Bei Vergaben unterhalb des
EU-Schwellenwertes werden die Bieter gebeten eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Standards abzugeben.
Über die Erfahrungen mit der Abgabe einer solchen Erklärung wird dem Rat nach
einem Jahr berichtet.“
Nunmehr beantragt die BA-Fraktion eine Aufklärungskampagne. Sofern ein
entsprechender Beschluss gefasst wird, können die vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Aufklärung und Sensibilisierung der verschiedenen Beteiligten vorgenommen
werden. Das Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn die Fachfirmen
entsprechende Grab- oder Natursteine, diese von den Auftraggebern nachgefragt
werden und die höheren Kosten von den Auftraggebern anerkannt werden.