Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung des Jugendhilfeausschusses den Übergangskontrakt mit der
Freizeitgemeinschaft Hilden über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes für die
Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.
2. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die
Verwaltung weiter mit allen Trägern die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis
zum 30.06.2023 abzustimmen. Die Kontrakte sollen ab dem 01.01.2024 bis zum
30.06.2026 gelten.
3. Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die
Verwaltung bei Bedarf die Anlage C - Struktur und Zielvereinbarung - in
Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über
erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes
informiert.
Erläuterungen und Begründungen:
Am
03.03.2021 beschloss der Jugendhilfeausschuss mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV
51/046 den Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 (KJFP). Die Aufstellung des
KJFPs berücksichtigte die begrenzten finanziellen kommunalen Ressourcen. Mit
Beschluss über den KJFP gehen unter anderem folgende strukturelle Änderungen
einher: Die Kontraktsummen wurden insgesamt nur moderat erhöht und es wurde
beschlossen, die Jugendeinrichtung Treffpunkt 41 und die Dependance des
Jugendclubs Mühle im Hildener Osten nicht fortzuführen.
Wesentliche
Auswirkungen des neuen Kontraktes mit der Freizeitgemeinschaft Hilden auf den
Leistungsumfang des Abenteuerspielplatzes
Laut
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.09.2022 (SV-Nr.: WP 20-25 SV
III/038) erhält die Freizeitgemeinschaft Hilden für das Betreiben des
Abenteuerspielplatzes in 2023 einen Be-triebskostenzuschuss in Höhe von 327.128
€. Dieses ist vorbehaltlich der Zustimmung des Rates.
Zusätzlich
wurde in der Ratssitzung vom 22.06.2022 (SV-Nr.: WP 20-25 SV III/035) ein
einmaliger Zuschuss von 6.000 € für den Neubau des Hühnergeheges beschlossen.
Die
Finanzmittel sind voll umfänglich in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.
Stand der
Kontraktverhandlungen / Zwischenkontrakt
Die
Verwaltung wurde mit dem oben genannten Beschluss beauftragt, entsprechend der
im KJFP dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, Zuwendungsverträge mit den
Trägern auszuhandeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
Geplant war,
dass alle offenen Fragen bis zum 30.06.2022 geklärt sind und dann entsprechende
Zuwendungsvereinbarungen getroffen werden. Dieser Termin konnte - trotz vieler
Gespräche mit den Trägervertretern - nicht eingehalten werden, da die offenen
Fragen einer einvernehmlichen Lösung mit allen Trägern bedürfen. Diese Lösung
konnte noch nicht vollumfänglich gefunden werden.
Hauptsächlich
geht es um die Frage, wie das Verfahren bei Abweichungen des tatsächlichen
Aufwandes von den vertraglichen Kalkulationswerten ausgestaltet werden soll.
Hierzu bedarf es weiterer Gespräche mit den Trägern, mit der Zielsetzung, die
Kontraktgestaltung gemeinsam möglichst umfassend zu vereinheitlichen.
Als Übergangslösung
soll erneut ein Zwischenkontrakt bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden.
Hierdurch wird eine kontraktlose Zeit vermieden und Zeit gewonnen für die
Klärung der noch offenen Fragen zur Ausgestaltung des Kontraktes bis zum
30.06.2026. Der Aushandlungsprozess soll bis zum 30.06.2023 final abgeschlossen
sein.
gez.
Sönke
Eichner
1.
Beigeordneter