Betreff
Neufassung des Kontraktes mit der Freizeitgemeinschaft Hilden über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes
Vorlage
WP 20-25 SV 51/171
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des Jugendhilfeausschusses den Übergangskontrakt mit der Freizeitgemeinschaft Hilden über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung weiter mit allen Trägern die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis zum 30.06.2023 abzustimmen. Die Kontrakte sollen ab dem 01.01.2024 bis zum 30.06.2026 gelten.

 

3.    Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die Anlage C - Struktur und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes informiert.


Erläuterungen und Begründungen:

Am 03.03.2021 beschloss der Jugendhilfeausschuss mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/046 den Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 (KJFP). Die Aufstellung des KJFPs berücksichtigte die begrenzten finanziellen kommunalen Ressourcen. Mit Beschluss über den KJFP gehen unter anderem folgende strukturelle Änderungen einher: Die Kontraktsummen wurden insgesamt nur moderat erhöht und es wurde beschlossen, die Jugendeinrichtung Treffpunkt 41 und die Dependance des Jugendclubs Mühle im Hildener Osten nicht fortzuführen.

 

Wesentliche Auswirkungen des neuen Kontraktes mit der Freizeitgemeinschaft Hilden auf den Leistungsumfang des Abenteuerspielplatzes

Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.09.2022 (SV-Nr.: WP 20-25 SV III/038) erhält die Freizeitgemeinschaft Hilden für das Betreiben des Abenteuerspielplatzes in 2023 einen Be-triebskostenzuschuss in Höhe von 327.128 €. Dieses ist vorbehaltlich der Zustimmung des Rates.

Zusätzlich wurde in der Ratssitzung vom 22.06.2022 (SV-Nr.: WP 20-25 SV III/035) ein einmaliger Zuschuss von 6.000 € für den Neubau des Hühnergeheges beschlossen.

Die Finanzmittel sind voll umfänglich in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

 

Stand der Kontraktverhandlungen / Zwischenkontrakt

Die Verwaltung wurde mit dem oben genannten Beschluss beauftragt, entsprechend der im KJFP dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, Zuwendungsverträge mit den Trägern auszuhandeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

Geplant war, dass alle offenen Fragen bis zum 30.06.2022 geklärt sind und dann entsprechende Zuwendungsvereinbarungen getroffen werden. Dieser Termin konnte - trotz vieler Gespräche mit den Trägervertretern - nicht eingehalten werden, da die offenen Fragen einer einvernehmlichen Lösung mit allen Trägern bedürfen. Diese Lösung konnte noch nicht vollumfänglich gefunden werden.

 

Hauptsächlich geht es um die Frage, wie das Verfahren bei Abweichungen des tatsächlichen Aufwandes von den vertraglichen Kalkulationswerten ausgestaltet werden soll. Hierzu bedarf es weiterer Gespräche mit den Trägern, mit der Zielsetzung, die Kontraktgestaltung gemeinsam möglichst umfassend zu vereinheitlichen.

 

Als Übergangslösung soll erneut ein Zwischenkontrakt bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Hierdurch wird eine kontraktlose Zeit vermieden und Zeit gewonnen für die Klärung der noch offenen Fragen zur Ausgestaltung des Kontraktes bis zum 30.06.2026. Der Aushandlungsprozess soll bis zum 30.06.2023 final abgeschlossen sein.

 

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter