Betreff
Neufassung des Kontraktes mit der Evangelischen Kirchengemeinde über den Betrieb der SonderBar
Vorlage
WP 20-25 SV 51/167
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.     Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des Jugendhilfeausschusses, den Übergangskontrakt mit der Evangelischen Kirchengemeinde über den Betrieb der Kinder- und Jugendeinrichtung SonderBar für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.

 

2.     Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung weiter mit den Trägern die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis zum 30.06.2023 abzustimmen. Die Kontrakte sollen ab dem 01.01.2024 bis zum 30.06.2026 gelten.

 

3.     Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die Anlage C - Struktur und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes informiert.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Am 03.03.2021 beschloss der Jugendhilfeausschuss mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/046 den Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 (KJFP). Die Aufstellung des KJFPs berücksichtigte die begrenzten finanziellen kommunalen Ressourcen. Mit Beschluss über den KJFP gehen unter anderem folgende strukturelle Änderungen einher: Die Kontraktsummen wurden insgesamt nur moderat erhöht und es wurde beschlossen, die Jugendeinrichtung Treffpunkt 41 und die Dependance des Jugendclubs Mühle im Hildener Osten nicht fortzuführen.

 

Wesentliche Auswirkungen des neuen Kontraktes mit der Evangelischen Kirchengemeinde auf den Leistungsumfang der SonderBar

Die Kinder- und Jugendarbeit in der SonderBar wird überwiegend über Mittel der Evangelischen Kirchengemeinde finanziert. Der städtische Zuschuss (20.500 €) sichert die Fortführung des Leistungsumfangs in der Stadtmitte im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes.

 

Stand der Kontraktverhandlungen / Zwischenkontrakt

Die Verwaltung wurde mit dem oben genannten Beschluss beauftragt, entsprechend der im KJFP dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, Zuwendungsverträge mit den Trägern auszuhandeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

Geplant war, dass alle offenen Fragen bis zum 30.06.2022 geklärt sind und dann entsprechende Zuwendungsvereinbarungen getroffen werden. Dieser Termin konnte - trotz vieler Gespräche mit den Trägervertretern - nicht eingehalten werden, da die offenen Fragen einer einvernehmlichen Lösung mit allen Trägern bedürfen. Diese konnte noch nicht vollumfänglich getroffen werden.

 

Hauptsächlich geht es um die Frage, wie das Verfahren bei Abweichungen des tatsächlichen Aufwandes von den vertraglichen Kalkulationswerten ausgestaltet werden soll. Hierzu bedarf es weiterer Gespräche mit den Trägern, mit der Zielsetzung, die Kontraktgestaltung gemeinsam möglichst umfassend zu vereinheitlichen.

 

Als Übergangslösung soll erneut ein Zwischenkontrakt bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Hierdurch wird eine kontraktlose Zeit vermieden und Zeit gewonnen für die Klärung der noch offenen Fragen zur Ausgestaltung des Kontraktes bis zum 30.06.2026. Der Aushandlungsprozess soll bis zum 30.06.2023 final abgeschlossen sein.

 

Die erforderlichen Aufwendungen wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023ff berücksichtigt.

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer