Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung des Jugendhilfeausschusses, den Übergangskontrakt mit der
Evangelischen Kirchengemeinde über den Betrieb der Kinder- und
Jugendeinrichtung SonderBar für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.
2. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die
Verwaltung weiter mit den Trägern die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis
zum 30.06.2023 abzustimmen. Die Kontrakte sollen ab dem 01.01.2024 bis zum
30.06.2026 gelten.
3. Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die
Verwaltung bei Bedarf die Anlage C - Struktur und Zielvereinbarung - in
Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über
erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes
informiert.
Erläuterungen und Begründungen:
Am
03.03.2021 beschloss der Jugendhilfeausschuss mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV
51/046 den Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 (KJFP). Die Aufstellung des
KJFPs berücksichtigte die begrenzten finanziellen kommunalen Ressourcen. Mit
Beschluss über den KJFP gehen unter anderem folgende strukturelle Änderungen
einher: Die Kontraktsummen wurden insgesamt nur moderat erhöht und es wurde
beschlossen, die Jugendeinrichtung Treffpunkt 41 und die Dependance des
Jugendclubs Mühle im Hildener Osten nicht fortzuführen.
Wesentliche
Auswirkungen des neuen Kontraktes mit der Evangelischen Kirchengemeinde auf den
Leistungsumfang der SonderBar
Die Kinder-
und Jugendarbeit in der SonderBar wird überwiegend über Mittel der
Evangelischen Kirchengemeinde finanziert. Der städtische Zuschuss (20.500 €)
sichert die Fortführung des Leistungsumfangs in der Stadtmitte im Rahmen des
Kinder- und Jugendförderplanes.
Stand der
Kontraktverhandlungen / Zwischenkontrakt
Die
Verwaltung wurde mit dem oben genannten Beschluss beauftragt, entsprechend der
im KJFP dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, Zuwendungsverträge mit den
Trägern auszuhandeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
Geplant war,
dass alle offenen Fragen bis zum 30.06.2022 geklärt sind und dann entsprechende
Zuwendungsvereinbarungen getroffen werden. Dieser Termin konnte - trotz vieler
Gespräche mit den Trägervertretern - nicht eingehalten werden, da die offenen
Fragen einer einvernehmlichen Lösung mit allen Trägern bedürfen. Diese konnte
noch nicht vollumfänglich getroffen werden.
Hauptsächlich
geht es um die Frage, wie das Verfahren bei Abweichungen des tatsächlichen
Aufwandes von den vertraglichen Kalkulationswerten ausgestaltet werden soll.
Hierzu bedarf es weiterer Gespräche mit den Trägern, mit der Zielsetzung, die
Kontraktgestaltung gemeinsam möglichst umfassend zu vereinheitlichen.
Als
Übergangslösung soll erneut ein Zwischenkontrakt bis zum 31.12.2023
abgeschlossen werden. Hierdurch wird eine kontraktlose Zeit vermieden und Zeit
gewonnen für die Klärung der noch offenen Fragen zur Ausgestaltung des
Kontraktes bis zum 30.06.2026. Der Aushandlungsprozess soll bis zum 30.06.2023
final abgeschlossen sein.
Die
erforderlichen Aufwendungen wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023ff
berücksichtigt.
gez.
Sönke
Eichner
1.
Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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