Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt im Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und
außerhalb von Familien“ einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € überplanmäßig
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt über den Mehrertrag bei der Gewerbesteuer.
Erläuterungen und Begründungen:
Für das Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien“ wird in 2022 ein Mehraufwand von 1.000.000 € prognostiziert.
Mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/151 informierte das Fachamt den Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Finanzstatus des Produktes 060301 und prognostizierte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 428.081 € innerhalb des Produktes Hilfen zur Erziehung bis zum Ende des Haushaltsjahres 2022.
Trotz des aktiven Versuchs, den prognostizierten Mehraufwand durch intensive Steuerungsmaßnahmen der Leitungsebene abzuwenden, konnte das angestrebte Ziel der Stabilisierung des Budgets nicht erreicht werden.
Die größten Abweichungen zu der Budgetplanung, die im Juni 2021 erhoben worden ist, stellen die Kostenträger
- 0603010080 - stationäre Heimerziehung mit einem Mehraufwand von 1.425.000 € (geplanter Ansatz 3.830.000 €)
- 0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer i.v.E. mit einem Mehraufwand von 432.000 € (geplanter Ansatz 62.500€) sowie
- 0603010260 - ukrainische minderjährige Flüchtlinge i.v.E. mit einem Mehraufwand von 685.000 € (keine Kosten geplant) dar.
In den stationären Maßnahmen nach §34 SGB VIII handelt sich hier um mehrere Fälle mit zwei und mehr Geschwisterkindern, in denen die Kinder nach einer überprüften Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII aufgrund einer festgestellten und unabwendbaren Gefährdung des Kindeswohls, in Obhut und stationär in einer Schutzeinrichtung der Jugendhilfe untergebracht werden mussten.
Alleine diese Fälle lösen einen unerwarteten Mehraufwand in Höhe von 644.450€ aus.
Neben den unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine (siehe hierzu die Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/164) musste das Fachamt analog der vorgeschriebenen Quote des Landesjugendamtes im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich 4 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen und in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung unterbringen. Diese jungen Menschen kommen aus Afghanistan, Albanien und Syrien.
Inklusive der acht ukrainischen unbegleiteten Minderjährigen erfüllt das Jugendamt Hilden mit insgesamt 20 UmAs die aktuell vorgeschriebene Quote zu 100%.
Auch diese Kosten waren im Juni 2021 noch nicht abzusehen und flossen nicht in die Budgetplanung ein.
Einen weiteren unvorhersehbaren Mehraufwand bilden Fälle, in denen andere Jugendämter aufgrund eines Zuständigkeitswechsels an die Stadt Hilden herantreten und Anspruch auf Kostenübernahme erheben.
Insgesamt verursachen neu hinzugekommene Leistungsfälle und Fälle von Kostenübernahmen im Haushaltsjahr 2022 einen Mehraufwand von 1.388.516,85 €.
Dem gegenüber stehen kalkulierte Fallverläufe, die aus unterschiedlichen Gründen beendet oder verändert wurden sowie Kostenerstattungsfälle, welche die Stadt Hilden an andere Kommunen aufgrund von Zuständigkeitswechseln abgeben konnte.
In Verbindung mit einer intensiven Maßnahmenkritik konnte der oben dargelegte Mehraufwand von insgesamt 2.542.000 € im Budget 060301 auf eine überplanmäßige Ausgabe von 1.000.000 € minimiert werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
Hilfen zur Erziehung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Bezeichnung |
Aufwand |
Betrag € |
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2022 |
0603010080 |
§ 34 Heimpflege |
Transfer- aufwand |
3.830.000 |
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0603010260 |
Ukraine minderjährige Flüchtlinge i.v.E. |
Transfer- aufwand |
0 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Bezeichnung |
Aufwand |
Betrag € |
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2022 |
0603010080 |
§ 34 Heimpflege |
Transfer- aufwand |
4.080.000 |
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0603010260 |
Ukraine minderjährige Flüchtlinge i.v.E. |
Transfer- aufwand |
750.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Bezeichnung |
Ertrag |
Betrag € |
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2022 |
1601010040 |
Gewerbesteuer |
Steuern u. ä. Abgaben |
1.000.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen und
Unabweisbarkeit bestätigt Franke |
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