Betreff
Antrag FDP Fraktion vom 28.09.2022: Einrichtung eines Energie-Hilfsfonds
Vorlage
WP 20-25 SV 51/162
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Aktuell ist am Energiemarkt, besonders in den Bereichen Strom und Gas, eine

Preisexplosion zu beobachten.

 

Dies hat mehrere Gründe, unter anderem den barbarischen Angriffskrieg Russlands

auf die Ukraine und die damit verbundene Waffe der künstlich geschaffenen

Gasknappheit. Aber auch die aktuelle Dürre und die damit verbundenen Einschränkungen der Binnenschifffahrt, sowie die zwangsweise abgeschalteten Atomreaktoren in Frankreich sind extreme Preistreiber.

 

Diese Preissteigerungen werden mit Verzögerung auch die Endkunden treffen!

 

Im Besonderen Familien mit Kindern, sowie Menschen mit geringem Einkommen

werden durch die, bis zu mehr als 300% steigenden Kosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten.  Aber auch in allen anderen Bevölkerungsschichten kann es hier schnell zu

Überforderungen kommen.

 

Die Stadtwerke Hilden GmbH als regionaler Grundversorger hat hier in unseren

Augen eine besondere Sorgfalts- und Gewissenspflicht und kann nicht nur als

kaufmännischer Marktteilnehmer auftreten.


Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung in der nächsten Sitzung des

Sozialausschusses wie folgt:

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden bekennt sich zur Einrichtung eines Energie-Hilfsfonds.

 

  1. Zielsetzung des Hilfsfonds ist zum einen die Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen, zum anderen aber auch die Vermeidung von Forderungsausfällen der Stadtwerke Hilden GmbH (hundertprozentige Tochter der Stadt Hilden).

 

  1. Der finanzielle Rahmen des Hilfsfonds ist in den Beratungen festzulegen.

 

  1. Vor Beschlussfassung ist der Ältestenrat zu diesem Thema einzuberufen, um eine Feinabstimmung der Bedingungen zu beraten.

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die aktuelle Situation fordert intensive Bemühungen zur Reduzierung des Verbrauches von Strom und Gas. Hier ist jeder private Haushalt, jedes Unternehmen und selbstverständlich auch die öffentliche Hand gefordert.

 

Die Verwaltung ist gefordert, unter Einbindung der Politik, über sozialverträgliche und sicherheitspolitisch tragbare Einschnitte zu entscheiden, die viele Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen in unserer Stadt sicherlich beeinträchtigen werden.

 

Zudem ist die dramatische Steigerung der Energiekosten, der Lebenshaltungskosten insgesamt und der aktuellen inflatorischen Entwicklung nicht außer Acht zu lassen. Diese werden insbesondere die Haushalte treffen, deren Einkommen heute bereits nur knapp über den Einkommensgrenzen für Wohngeld oder anderer Transferleistungen liegt und daher Haushalte durchaus in Bedrängnis bringen können. Betroffene könnten mit ihren Vorauszahlungen durchaus in Verzug geraten oder eine Abschlussrechnung nicht mehr finanzieren können. Eine Energiesperrung wäre rechtlich nicht zu verhindern.

 

Die Verwaltung sieht hier zunächst aber Bund und Land gefordert, entsprechende Lösungen zu finden. Erste Schritte sind dazu bereits angedacht. Neben konkreten Einsparungen durch die Reduzierung der Raumtemperatur in Öffentlichen Gebäuden auf 19 Grad C sowie das Abschalten der Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden soll gerade durch das Maßnahmenpaket III den Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Entlastung zukommen. So sollen u.a. Familien durch eine Erhöhung des Kindergeldes und durch eine Strompreisbremse sowie Rentnerinnen und Rentner und Studentinnen und Studenten durch Einmalzahlungen entlastet werden. Die Ausgestaltung und Umsetzung wird aktuell noch diskutiert.

 

Die Verwaltung wird zu dem Thema einen Runden Tisch bilden, an dem neben der Verwaltung, die Stadtwerke Hilden, Sozialträger auch Ehrenamtler teilnehmen werden, um eine Beratung der Bürgerinnen und Bürger zielgerichteter umsetzen zu können.

 

Ob die nachgelagerte Einführung eines Fonds eine Antwort bzw. Lösung dieser Herausforderungen darstellt, gilt es zu diskutieren und muss aus Sicht der Verwaltung bezweifelt werden.

 

Neben der Finanzierungsfrage ggf. durch die Aufnahme eines Kredits wäre auch der umfangreiche Organisationsumfang zu berücksichtigen.

 

Es müssten Berechnungen bzw. Überlegungen angestellt werden, wie viele Haushalte mit welcher Summe zu unterstützen wären. Sofern Auszahlungen aus diesem Fonds erforderlich werden, müssten entsprechende Auszahlungsmodalitäten sozialverträglich gestaltet und angewandt werden.

 

 

Klimarelevanz:

keine

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister