Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 267
für den Bereich Westring / Schalbruch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 4b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli
2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist.
Das rund 15.800 m² große Plangebiet umfasst gänzlich die Flurstücke 179,
181, 187, 209 sowie Teilbereiche der Flurstücke 25, 180, 185, 205 in der Flur
34, Gemarkung Hilden. Darüber hinaus schließt der Geltungsbereich auch die
Flurstücke 1062 und 1064 sowie
Teilbereiche der Flurstücke 976 und 1063 in der Flur 11, Gemarkung Hilden, ein.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans grenzt im Norden und Nordosten an landwirtschaftliche
Flächen und im Osten und Süden an die Verkehrsflächen des Hildener Westrings
und der Straße Schalbruch. Im Südosten des Plangebietes befindet sich der
Siedlungsrand des Hildener Stadtgebietes und im Süden der bewaldete
Böschungsbereich des Menzelsees. Im Westen wird das Plangebiet durch die
Straßen Breidenbruch, sowie die angrenzenden Wald- und Gewässerflächen des
Elbsees begrenzt.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Parkraumangebotes
zu schaffen und das bereits vorhandene Parkraumangebot planungsrechtlich zu
sichern. Darüber hinaus werden die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen des Schalbruchs
und Westrings einbezogen, um die anvisierte Umgestaltung des Kreuzungsbereiches
Westring / Schalbruch planungsrechtlich zu sichern bzw. vorzubereiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschäftigte
sich bereits in seiner Sitzung am 10.08.2022 (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV
61/078) mit dem hier anstehenden Thema. Die Vabali Spa Düsseldorf GmbH &
Co. KG hat mit Schreiben vom 05.05.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes beantragt.
Der Ausschuss beschloss mehrheitlich die
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
Westring / Schalbruch und beauftragte die Verwaltung, zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss in die Beratung einzubringen.
Der steigende Parkdruck im Bereich der Naherholungsflächen
Menzel- und Elbsee sowie die stetig wachsenden Besucherzahlen der
Wellnessanlage Vabali Spa Düsseldorf führen zu einer vermehrten Nachfrage an
(Wander-)Parkplatzflächen. Saisonal und an den Wochenenden besteht ein hohes
Parkplatzdefizit, welches sich durch Falsch- bzw. Wildparken im Umfeld der
Straße Schalbruch bereits bemerkbar macht. Durch das Bauleitplanverfahren soll
die bestehende Parkplatzanlage mit ca. 169 Stellplätzen daher planungsrechtlich
gesichert und um die Anlage weiterer 155 Stellplätze erweitert werden. Künftig soll der
bereits vorhandene Parkplatz dann ausschließlich den Besuchern der
Wellnessanlage zugeordnet werden. Die Stellplätze der geplanten
Erweiterungsfläche sollen den sonstigen Erholungssuchenden (Wandernde,
Radfahrende, die Besuchenden der Surf- und Segelschule) zugeordnet werden.
In der beigefügten
Entwurfs-Planung für die Erweiterung (siehe Anlage 4) sind zwei Zufahrten
dargestellt, eine für den bestehenden Parkplatz und eine für die Erweiterung.
Planerisch ist die Zufahrtssituation ohne weiteres auch mit nur einer Zufahrt
zu bewältigen, was für die Verkehrsabläufe in dem Abschnitt der Straße
Schalbruch positiv wäre. Ob und in welcher Weise das erreicht werden kann, ist
Gegenstand der weiteren Detailplanungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens.
Zugleich erfährt der bereits heute
verkehrskritische Kreuzungsbereich Schalbruch/Westring, der als
Unfallhäufungspunkt gilt, eine zunehmende Verkehrsbelastung. Durch die geplante
Umgestaltung des Kreuzungsbereichs soll die Verkehrssicherheit erhöht und dabei
insbesondere die Qualität der Fußgänger- und Radverkehrswege in den Fokus
gerückt werden.
Die Erweiterung der
Parkplatzflächen ist gegenwärtig nach den §§ 30, 31, 33 bis 35 BauGB unzulässig
und setzt die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens planungsrechtlich
voraus.
Bereits im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 10.08.2022 wurde deutlich, dass im Bauleitplanverfahren der bestehende Knotenpunkt
Westring / Schalbruch einzubeziehen ist (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/078).
Die Verwaltung schlägt daher vor, den räumlichen Geltungsbereich für den
Bebauungsplan Nr. 267 so zu fassen, dass die geplante Stellplatzanlage, die
bereits vorhandene Stellplatzanlage und die Zufahrt zum Vabali sowie der
Knotenpunkt Westring / Schalbruch in das Plangebiet einbezogen werden, sodass
der gesamte Bereich einheitlich betrachtet und planungsrechtlich gesichert
werden kann.
Aufgrund der sich so ergebenen Größe des
Plangebietes und der vergleichsweise kleinen Vorhabenfläche der geplanten
Stellplatzanlage soll auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes verzichtet und ein sog. Angebotsbebauungsplan unter
Zuhilfenahme Dritter aufgestellt werden.
Um die Umsetzung der konkreten Planungen für
den Bereich der geplanten Stellplatzanlage sowie die erforderlichen Anpassungen
im Anschluss an die Straße Schalbruch und dem Knotenpunkt Westring / Schalbruch
sicherzustellen, soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ein städtebaulicher
Vertrag zwischen der Stadt Hilden und der Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co.
KG geschlossen werden. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags soll bis zum
möglichen Beschluss über eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erarbeitet
werden. Der Vorentwurf für die geplante Stellplatzanlage findet sich in Anlage 4
zu dieser Sitzungsvorlage.
Sofern nun der Aufstellungsbeschluss gefasst
wird, können die Planungen weiter vertieft und die Unterlagen für die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB und für die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß §4 Abs. 1 BauGB vorbereitet werden.
Kosten:
Die Planungs- und Durchführungskosten für die geplante
Erweiterung des Parkraumangebotes gehen zu Lasten des Investors (Vabali Spa
Düsseldorf GmbH & Co. KG). Die Planungskosten für
das Bauleitplanverfahren inklusive erforderlicher Gutachten sind ebenfalls durch
den Investor zu tragen. Die Kostenverteilung
zur Umgestaltung des Knotenpunktes Westring / Schalbruch wird im weiteren
Verfahren definiert und durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
mit dem Investor verbindlich geregelt.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister