Betreff
Bebauungsplan Nr. 267 für den Bereich Westring / Schalbruch: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 20-25 SV 61/093
Aktenzeichen
IV/61.1 FE_BPlan267
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 267 für den Bereich Westring / Schalbruch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 4b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist.

 

Das rund 15.800 m² große Plangebiet umfasst gänzlich die Flurstücke 179, 181, 187, 209 sowie Teilbereiche der Flurstücke 25, 180, 185, 205 in der Flur 34, Gemarkung Hilden. Darüber hinaus schließt der Geltungsbereich auch die Flurstücke 1062 und 1064 sowie Teilbereiche der Flurstücke 976 und 1063 in der Flur 11, Gemarkung Hilden, ein.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Norden und Nordosten an landwirtschaftliche Flächen und im Osten und Süden an die Verkehrsflächen des Hildener Westrings und der Straße Schalbruch. Im Südosten des Plangebietes befindet sich der Siedlungsrand des Hildener Stadtgebietes und im Süden der bewaldete Böschungsbereich des Menzelsees. Im Westen wird das Plangebiet durch die Straßen Breidenbruch, sowie die angrenzenden Wald- und Gewässerflächen des Elbsees begrenzt.

 

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Parkraumangebotes zu schaffen und das bereits vorhandene Parkraumangebot planungsrechtlich zu sichern. Darüber hinaus werden die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen des Schalbruchs und Westrings einbezogen, um die anvisierte Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Westring / Schalbruch planungsrechtlich zu sichern bzw. vorzubereiten.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschäftigte sich bereits in seiner Sitzung am 10.08.2022 (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/078) mit dem hier anstehenden Thema. Die Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 05.05.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.

 

Der Ausschuss beschloss mehrheitlich die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Westring / Schalbruch und beauftragte die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss in die Beratung einzubringen.

 

Der steigende Parkdruck im Bereich der Naherholungsflächen Menzel- und Elbsee sowie die stetig wachsenden Besucherzahlen der Wellnessanlage Vabali Spa Düsseldorf führen zu einer vermehrten Nachfrage an (Wander-)Parkplatzflächen. Saisonal und an den Wochenenden besteht ein hohes Parkplatzdefizit, welches sich durch Falsch- bzw. Wildparken im Umfeld der Straße Schalbruch bereits bemerkbar macht. Durch das Bauleitplanverfahren soll die bestehende Parkplatzanlage mit ca. 169 Stellplätzen daher planungsrechtlich gesichert und um die Anlage weiterer 155 Stellplätze erweitert werden. Künftig soll der bereits vorhandene Parkplatz dann ausschließlich den Besuchern der Wellnessanlage zugeordnet werden. Die Stellplätze der geplanten Erweiterungsfläche sollen den sonstigen Erholungssuchenden (Wandernde, Radfahrende, die Besuchenden der Surf- und Segelschule) zugeordnet werden.

 

In der beigefügten Entwurfs-Planung für die Erweiterung (siehe Anlage 4) sind zwei Zufahrten dargestellt, eine für den bestehenden Parkplatz und eine für die Erweiterung. Planerisch ist die Zufahrtssituation ohne weiteres auch mit nur einer Zufahrt zu bewältigen, was für die Verkehrsabläufe in dem Abschnitt der Straße Schalbruch positiv wäre. Ob und in welcher Weise das erreicht werden kann, ist Gegenstand der weiteren Detailplanungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens.

 

Zugleich erfährt der bereits heute verkehrskritische Kreuzungsbereich Schalbruch/Westring, der als Unfallhäufungspunkt gilt, eine zunehmende Verkehrsbelastung. Durch die geplante Umgestaltung des Kreuzungsbereichs soll die Verkehrssicherheit erhöht und dabei insbesondere die Qualität der Fußgänger- und Radverkehrswege in den Fokus gerückt werden.

 

Die Erweiterung der Parkplatzflächen ist gegenwärtig nach den §§ 30, 31, 33 bis 35 BauGB unzulässig und setzt die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens planungsrechtlich voraus.

 

Bereits im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.08.2022 wurde deutlich, dass im Bauleitplanverfahren der bestehende Knotenpunkt Westring / Schalbruch einzubeziehen ist (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/078). Die Verwaltung schlägt daher vor, den räumlichen Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 267 so zu fassen, dass die geplante Stellplatzanlage, die bereits vorhandene Stellplatzanlage und die Zufahrt zum Vabali sowie der Knotenpunkt Westring / Schalbruch in das Plangebiet einbezogen werden, sodass der gesamte Bereich einheitlich betrachtet und planungsrechtlich gesichert werden kann.

 

Aufgrund der sich so ergebenen Größe des Plangebietes und der vergleichsweise kleinen Vorhabenfläche der geplanten Stellplatzanlage soll auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verzichtet und ein sog. Angebotsbebauungsplan unter Zuhilfenahme Dritter aufgestellt werden.

 

Um die Umsetzung der konkreten Planungen für den Bereich der geplanten Stellplatzanlage sowie die erforderlichen Anpassungen im Anschluss an die Straße Schalbruch und dem Knotenpunkt Westring / Schalbruch sicherzustellen, soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Hilden und der Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co. KG geschlossen werden. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags soll bis zum möglichen Beschluss über eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erarbeitet werden. Der Vorentwurf für die geplante Stellplatzanlage findet sich in Anlage 4 zu dieser Sitzungsvorlage.

 

Sofern nun der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, können die Planungen weiter vertieft und die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB vorbereitet werden.

 

Kosten:

 

Die Planungs- und Durchführungskosten für die geplante Erweiterung des Parkraumangebotes gehen zu Lasten des Investors (Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co. KG). Die Planungskosten für das Bauleitplanverfahren inklusive erforderlicher Gutachten sind ebenfalls durch den Investor zu tragen. Die Kostenverteilung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Westring / Schalbruch wird im weiteren Verfahren definiert und durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Investor verbindlich geregelt.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister