Betreff
120-22 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2022 (KuLaDig)
Vorlage
WP 20-25 SV 41/045
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

KuLaDig, (Kultur Landschaft Digital) wird vom Landschaftsverband Rheinland, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. betrieben. Diese App gewährt, das die eingestellten Informationen vor Veröffentlichung auf der Plattform inhaltlich geprüft werden.

Es ist wichtig, dass die Informationen, die die Stadt über Apps und über etwaige QR-Codes herausgibt, inhaltlich geprüft sind. Durch dieses System ist eine Qualitätskontrolle gewährleistet.


Antragstext:

 

Die CDU-Fraktion Hilden beauftragt die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 25.11.2022 zu ermitteln, welche Kosten entstehen, wenn alle wichtigen Denkmäler und touristisch interessanten Sehenswürdigkeiten in das Fachinformationssystem KuLaDig des LVR eingepflegt werden.

Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, welche Fördermöglichkeiten für dieses Digitalisierungsprojekt abgerufen werden können.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Da es sich um eine wesentliche Aufgabe zur Digitalisierung handelt, übernimmt dieser Organisationsbereich die weitere Koordination der Antragsbearbeitung.

 

Frau Siepmann als Digitalisierungsbeauftragte hat bereits folgende Recherchen durchgeführt:

 

Informationen zu KuLaDig:

„Wird ein Bereich der Kulturlandschaft durch historische Elemente und Strukturen geprägt, sprechen wir von historischer Kulturlandschaft. Durch KuLaDig wird dieses Kulturelle Erbe in der Landschaft lebendig und im Internet per Mausklick erlebbar. Mit KuLaDig können Sie Ihre Heimat entdecken und besser kennenlernen.“ (Text entnommen von der Website KuLaDig; auffrufbar unter:

https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/kulturlandschaft/unsere_themen/kuladignw/kuladig_start.jsp)

 

Das Informationssystem KuLaDig kann via Web-Browser oder via App genutzt werden. Das System arbeitet mit GPS-Daten, d.h. der Standort eine Objektes (z. B. Denkmal) wird aufgenommen inkl. Informationen (siehe Erhebungsbogen). Ein QR-Code zu einem Objekt sieht KuLaDig derzeit nicht vor. Rein technisch betrachtet wäre es  grundsätzlich möglich einen QR-Code zu generieren, der zum Informationssystem von KuLaDig führt. Die Wetterfestigkeit und der Schutz vor Vandalismus sollte bei der Platzierung des QR-Code-Schildes beim Objekt sichergestellt sein. Zu jedem Objekt muss ein individueller QR-Code erstellt werden, daher sollte die Notwendigkeit von QR-Codes mit Blick auf das Vorhaben geprüft werden.

 

Inhalt (Denkmäler/touristisch interessante Sehenswürdigkeiten):

Derzeit liegen 12 Eintragungen im Gebiet Hilden in KuLaDig vor, die allerdings das Angebot Hildens bei weitem nicht erfassen. Hier müsste zuerst eine Liste erstellt werden, die im o.a. Sinne die wichtigsten und touristisch interessanten Sehenswürdigkeiten mit ihren recherchierten Daten erfasst. Die Informationen aus dem bereits bestehenden Geoportal der Stadt Hilden reichen nicht aus.

 

Aufwand:

Die Nutzung des Informationssystems KuLaDig ist kostenfrei. Gewünschte Inhalte zu Denkmälern/Objekten (Fotos, Texte, Standortdaten) können der KuLaDig-Redaktion auf per App oder Erhebungsbogen mitgeteilt werden. Die Redaktion prüft die Inhalte. Auf der Website des LVR zu KuLaDig wird explizit dafür geworben, das Informationssystem mit Inhalten zu erweitern.

 

Im Ergebnis werden für das Vorhaben nicht unerhebliche personelle Ressourcen benötigt. Das Kulturamt geht von einem Zeitlichen Arbeitsaufwand von mindestens 3 Monaten aus, um die notwendigen Inhalte (Text, Standort, Foto) zu ermitteln und der KuLaDig-Redaktion weiterzuleiten.

Optional könnten „Touren“ durch Hilden erstellt werden, die mehrere Objekte mit einem thematischen Schwerpunkt verbinden.

 

Fördermittel LVR „Regionale Kulturförderung“

Der LVR stellt Fördermittel zur regionalen Kulturförderung bereit. Anträge werden zwischen 01.11.2022 und 31.03.2023 entgegengenommen, eine Einreichung bei LVR-Mitgliedskörperschaft ist bis Ende Februar 2023 möglich. Die Förderschwerpunkte lauten : „Kulturelles Erbe“ (Volkskunde) und „Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation“ (Ausstattung zur kulturellen Vermittlung).

 

https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/kultur/kulturfoerderung/2021_rekufoe/2022_ReKuFoe_Flyer_barrierefrei.pdf

 

Im Flyer wird angegeben, dass mit einer Beantwortung des Förderantrages erst im Herbst/Winter 2023 zu rechnen ist.

 

Der Stabsstelle Digitalisierung wird den Förderantrag stellen, um den Aufwand für die Stadt Hilden so gering wie möglich zu halten. Alternativ können und müssen die Inhalte auf der Städtischen Homepage (bisher im Geoportal) erfasst werden.

 

Städtische Eigenmittel sind aktuell nicht im Haushaltsansatz enthalten. Aus Sicht der Verwaltung sollte erst das Bewerbungsverfahren um die angesprochenen Fördermittel abgewartet werden.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

 

 

 

Klimarelevanz:


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Nutzung des Portals KuLaDig

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0401030190

Aufwand, je nach Art der Ausführung

 

Geschätzt

10.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke