Betreff
Fallzahlenentwicklung Asyl
Vorlage
WP 20-25 SV 51/155
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Fallzahlenentwicklung im Bereich Asyl zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Deutschland

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2022 wurden 115.402 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 85.230 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 35,4 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im bisherigen Berichtsjahr 2022 am stärksten vertreten:

-      Syrien mit 34.005 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 36.108 Erstanträgen (-5,8 %),

-      Afghanistan mit 19.730 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 12.505 Erstanträgen (+57,8 %),

-      Irak mit 10.288 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 3 mit 7.074 Erstanträgen (+45,4 %).

Im bisherigen Berichtsjahr 2022 waren 16.937 der Asylerstantragstellenden (14,7 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

 

Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2022 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (26.558 Folgeanträge) um 35,2 % auf 17.216 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 132.618 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (111.788 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 18,6 %.

 

Insgesamt wurden 151.271 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2022 entschieden, davon:

-      Syrien mit 51.348 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 90,4 %),

-      Afghanistan mit 25.780 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 81,2 %),

-      Irak mit 15.935 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 22,3 %).

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Januar bis August 2022 bei 55,4%. Ende August 2022 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 100.377 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (101.452) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 1,1 % gesunken.

 

 

Asylanträge:

 

Zeitraum

 

Asylanträge gesamt

davon Erstanträge

davon Folgeanträge

2022

2021

Anstieg in %

2022

2021

Anstieg in %

2022

2021

Anstieg in %

Jan

16.029

14.448

10,9

13.726

8.524

61,0

2.303

5.924

-61,1

Feb

15.869

13.533

17,3

13.915

7.577

83,6

1.954

5.956

-67,2

Mrz

16.276

11.756

38,4

14.135

9.503

48,7

2.141

2.253

-5,0

April

13.056

9.315

40,2

11.359

8.069

40,8

1.697

1.246

36,2

Mai

14.881

9.228

61,3

12.877

8.278

55,6

2.004

950

110,9

Juni

14.214

11.699

21,5

12.317

10.282

19,8

1.897

1.417

33,9

Juli

15.165

13.843

9,5

13.204

12.193

8,3

1.961

1.650

18,8

August

18.355

13.961

31,5

16.111

11.847

36,0

2.244

2.114

6,1

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

Im bisherigen Berichtsjahr wurden insgesamt 151.271 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 101.704 Entscheidungen; dies bedeutet einen Anstieg um 48,7 %. Dabei lag die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten (Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) bei 55,4% (83.769 positive Entscheidungen von insgesamt 151.271). Im Vergleich zum Vorjahreswert (37,8 %) stieg die Gesamtschutzquote um 17,6 Prozentpunkte.

 

 

(Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, August 2022).

 

Aktuelle Fallzahlenentwicklung in Hilden

 

Seit dem letzten Bericht haben sich die Flüchtlingszahlen in Hilden bisher wie folgt entwickelt:

 

Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge

20.09.2022

31.03.2022

Differenz

Flüchtlinge in Übergangsheimen

782

599

+183

Anzahl Leistungsempfänger AsylbLG

642

418

+224

Zuschussberechtigte nach FlüAG (August)

451

456

-5

privat untergebrachte Flüchtlinge

256

174

+82

Flüchtlinge im Leistungsbezug AsylblG ohne FlüAG-Berechtigung

191

136

+55

 

 

Für die Flüchtlinge in städtischen Unterkünften ergibt sich dabei folgende Struktur:

 

Altersstruktur zum 31.08.2022

Gesamt

Davon weiblich

Davon männlich

Volljährig

512

234

278

Unter 18

Gesamt

270

134

136

U3

66

36

30

3-6

47

20

27

7-11

72

37

35

12-17

85

43

42

 

 

Statistik der Bezirksregierung Arnsberg zur Aufnahmeverpflichtung in Hilden:

 

 

Anrechenbare Personen nach §§ 2 und 3 FlüAG

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Stand 16.09.2022

Vergleich 01.04.2022

Stand        18.09.2022

Vergleich 03.04.2022

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

680

443

575

528

Weitere Aufnahmeverpflichtung

34

17

99

119

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

95,26 %

96,37 %

85,32 %

81,63 %

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

714

460

674

647

 

Durch die Ukraine-Krise reisen derzeit viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein. Die meisten von ihnen haben einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

Die Erlasslage zu Zuweisungen und Anrechnungen auf die Zuweisungsquoten hat sich seit Beginn der Krise bereits mehrfach verändert. Das führte zu erheblichen Schwankungen in den Anrechnungen und Zuweisungsquoten. So kam es beispielsweise Anfang August innerhalb einer Woche zu einer Veränderung in der Erfüllungsquote von 104,4% zu 77,8%. Das bedeutete eine Differenz von 166 aufnahmepflichtigen Personen, was zu Zuweisungen von bis zu 40 Personen innerhalb einer Woche führte.

 

 

In Vertretung

gez.

Sönke Eichner

1.Beigeordneter