Beschlussvorschlag:
Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und
die Umlegung des Schmutzwasserkanals Am Bruchhauser Kamp / Pestalozzistr. gemäß
der vorgelegten Planung.
Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO
vorgelegten Unterlagen zum Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen Am Bruchhauser
Kamp / Pestalozzistr. mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.230.000,00 €.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2024ff
aufzunehmen.
Die auf der
Investitionsnummer IO66250024 bisher in 2023 bereitgestellten Mittel werden
übertragen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden hat in den Jahren 2008-2010 den Generalentwässerungsplan fortgeschrieben (SV 66/037). Bestandteil davon war unter anderem ein Regenwasserbehandlungskonzept auf Grundlage des Runderlasses des MULNV NRW vom 26.05.2004 „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ („Trenn-Erlass“). Vier der darin enthaltenen Maßnahmen betreffen die Einleitungsstellen DE-05-G, DE-06-G, DE-07-G und DE-08-G in den Garather Mühlenbach, für die eine Regenwasserbehandlungsmaßnahme umgesetzt werden muss. Die Einleitungsstellen in den Garather Mühlenbach befinden sich im Süden der Stadt Hilden. Zwei der Einleitstellen, DE-05-G und DE-06-G liegen am Bruchhauser Weg, die anderen zwei Einleitungen, DE-07-G und DE-08-G liegen an der Pestalozzistr. auf beiden Seiten des Garather Mühlenbachs. Die vorgesehenen Maßnahmen sind daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2018 - 2023 (2029) enthalten.
Das Niederschlagswasser des Einzugsgebiets DE-05-G wird über das offene RRB Bruchhauser Kamp gedrosselt in den Garather Mühlenbach eingeleitet. Die anderen Netze leiten ungedrosselt in das Gewässer ein (Anlage 1 Darstellung der Einzugsgebiete). Für den Garather Mühlenbach liegt ein vereinfachter Nachweis gemäß BWK-M3 aus dem Jahr 2013 vor. Gemäß dem BWK-M3 Nachweis sind zur Sicherstellung der gewässerverträglichen Einleitungsmenge im Bereich der Einleitungsstellen DE-06-G, DE-07-G und DE-08-G keine zusätzlichen Rückhaltemaßnahmen vorgesehen. Ziel der Maßnahmen ist es vorrangig, die Gewässergüte des Garather Mühlenbach zu verbessern.
Im Rahmen des Generalentwässerungsplanes wurden bereits Regenwasserbehandlungs-maßnahmen für die Einleitungsstellen ausgewiesen. Demnach soll die Einleitungsstelle DE-07-G in den Garather Mühlenbach aufgegeben und das Regenwasser des Einzugsgebietes in das Einzugsgebiet DE-05-G übergeleitet werden. Vor den Einleitungsstellen DE-05-G (Straßenentwässerung Bruchhauser Weg), DE-06-G und DE-08-G sollten Regenüberlaufe bzw. Trennbauwerke gebaut werden, die den behandlungsbedürftigen Niederschlagswasserabfluss einem neuen zentralen Regenklärbecken bzw. Stauraumkanal im Bereich der Straße Bruchhauser Weg zuleiten. Diese Varianten, insbesondere die Überleitung des Regenwassers, sind baulich sehr aufwendig herzustellen, sodass im Rahmen der Machbarkeitsstudie neue Varianten für die Regenwasserbehandlung der betrachteten Einzugsgebiete erarbeitet wurden.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit Stand 05/2021, aufgestellt durch Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH, wurden verschiedene Varianten zur Umsetzung von Regenwasserbehandlungsmaßnahmen an den Einleitungsstellen technisch und wirtschaftlich untersucht, mit dem Ziel, eine genehmigungsfähige Vorzugslösung zur Vorstellung bei den Genehmigungsbehörden zu erarbeiten.
Diese favorisiert für das Niederschlagswasser der kleinen Einzugsgebiete der Einleitungsstellen DE-05-G (Teilgebiet Bruchhauser Weg), DE-06-G, DE-07-G und DE-08-G die Behandlung über Filterschächte. Für das Teileinzugsgebiet RRB Am Bruchhauser Kamp, Einleitungsstelle DE-05-G, soll als Regenwasserbehandlungsmaßnahme der Bau eines geschlossenen Regenklärbeckens mit Lamellenklärer erfolgen, um den Platzbedarf zu minimieren und die zur Verfügung stehende städtische Fläche östlich des RRB Am Bruchhauser Kamp später evtl. als Spielplatz nutzen zu können. Die Vorzugslösung wurde den Behörden vorgestellt und grundsätzlich als genehmigungsfähig eingestuft und wird in der Entwurfsplanung vertiefend geplant.
In der Pestalozzistraße ist im Bereich des geplanten Filterschachtes der Einleitstelle DE-07-G die Teilumlegung eines Abschnitts der Schmutzwasserkanalisation vorgesehen. Ein Schmutzwasserschacht liegt derzeit auf einem privaten Grundstück. Zukünftig soll die Schmutzwasserkanalisation in diesem Bereich von den Privatgrundstücken in den öffentlichen Straßenraum verlegt werden, um die Unterhaltung und die Entsorgung des Schmutzwassers sicherzustellen. Die Lagepläne der Entwurfsplanung sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt (Anhang 2.1 - 2.3).
Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Fischer Teamplan GmbH (Anlage 3) zu entnehmen.
Die Herstellungskosten für den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und der Umlegung des Schmutzwasserkanals in den öffentlichen Straßenraum sind in der beigefügten Kostenberechnung dargestellt (Anlage 4). Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit:
Machbarkeitsstudie |
15.000,00 € |
(bereits bezahlt) |
Baugrundgutachten |
10.000,00 € |
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Planung 1-3 |
40.000,00 € |
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Planung 4-7 |
60.000,00 € |
|
örtliche Bauleitung |
95.000,00 € |
|
SiGeKo |
40.000,00 € |
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Baukosten (RW+SW) aktualisiert |
970.000,00 € |
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Gesamtkosten |
1.230.000,00 € |
|
Die Maßnahme soll im Jahr 2024 durchgeführt werden. Die Machbarkeitsstudie ist bereits abgeschlossen und schlussgerechnet, Mittel müssen dafür daher nicht mehr bereitgestellt werden.
Bisher bereitgestellt:
I-Nummer: IO66250024
Ansatz
2019-2020: 90.000,00 €
Ansatz
2023: 570.000,00 €
AEL
Ansatz
2019-2021 6.000,00 €
Ansatz
2023 24.000,00 €
Mit den bereitgestellten Mitteln in Höhe von 90.000,00 € in den Haushaltsjahren 2019-2020 bei der I-Nr. IO66250024 wurde die Machbarkeitsstudie bezahlt. Die restlichen Mittel (75.000,00 €) sind nicht weiter übertragbar. Die Mittel müssen also erneut bereitgestellt werden. Im Haushaltsjahr 2023 wurden Mittel in Höhe von 570.000,00 € für vorbereitende Maßnahmen, Planung und Bau bereitgestellt, die zwingend übertragen werden müssen.
Somit sollen die Bau-, Bauneben- und die weiteren Planungskosten in Höhe von 645.000,00 € nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250024 veranschlagt werden:
Ansatz 2024: 645.000,00 €
Für die AEL sind folgende Ansätze zu veranschlagen:
Ansatz
2024 25.000,00 €
Der Ansatz für 2024 verringert sich durch die Aktualisierung der Kostenberechnung gegenüber dem Stand der Planung, der zur Mittelanmeldung für die Aufstellung des Haushalts 2024 vorlag. Die Änderungen werden über die Änderungsliste erfasst.
Die Kosten werden
durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig
über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Einzugsgebiete
Anlage 2.1 - 2.3: Entwurfslagepläne
Anlage 3: Erläuterungsbericht Entwurfsplanung
Anlage 4: Kostenberechnung
Anlage 5: Folgekostenermittlung
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66250024 |
RRB Bruchhauser Kamp |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan des Haushaltsplanentwurfes 2024ff veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019-2023 |
1103020210 / IO66250024 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
585.000,00 |
||
2024 |
1103020210 / IO66250024 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
735.000,00 |
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2019-2023 |
1103020210 / IO66250024 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
30.000,00 |
||
2024 |
1103020210 / IO66250024 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
25.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
1103020210 / IO66250024 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
645.000,00 |
||
2024 |
1103020210 / IO66250024 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
25.000,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Orga |