Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 10.08.2022:
Einrichtung von 5 überdachten Abstellanlagen für Lastenfahrräder
Vorlage
WP 20-25 SV 61/090
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_Fahrrad
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

keine


Antragstext:

 

Die Verwaltung prüft die Errichtung von fünf Lastenfahrradabstellplätzen – davon sollen drei in der Innenstadt, einer am Nordmarkt und einer am Nahversorgungszentrum St. Konrad Allee entstehen. Dem Stadtentwicklungsausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen dazu ein Konzept vorgestellt. Die Investitionskosten sind zu ermitteln und im nächsten Haushalt einzustellen. Die Inanspruchnahme von öffentlichen PKW-Parkplätzen wird gewünscht. Die Anlagen sollten überdacht sein und Platz für mindestens drei Lastenfahrräder bieten.

Eine Ladestation ist nicht zwingend erforderlich.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In Hilden nimmt die Zahl der im öffentlichen Raum wahrnehmbaren Lastenräder zu. Lastenräder gibt es mit und ohne E-Antrieb. Sie gelten rechtlich als Fahrrad, wenn sie max. 2,50m hoch und 4,00m lang sind. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO; § 32 Abs. 9) dürfen einspurige Räder dabei max. 1,00m und mehrspurige Räder max. 2,00m breit sein. Eine rechtliche Begrenzung bezüglich des zulässigen Gesamtgewichts existiert nicht. Lastenräder werden hauptsächlich für den Lasten-/Warentransport, die Personenbeförderung und für die Abwicklungen von Dienstleistungen genutzt.

 

Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder haben weitergehende Anforderungen als „normale“ Fahrradabstellanlagen. Die Größe von Lastenfahrrädern (s.o.), aber auch ihr Gewicht und nicht zuletzt ihr Wert erfordern neue Konzepte, wenn es darum geht, die Fahrzeuge am jeweiligen Wohnort oder - wie im Antrag angesprochen - im öffentlichen Raum sicher und komfortabel abzustellen.

 

Wenn beschlossen wird, den Antrag in Gänze zu bearbeiten, sind im weiteren Verlauf folgende Aspekte zu beachten:

 

+          Standsicherheit (es gibt verschiedene Typen von Lastenfahrräder, die unterschiedlich konstruiert sind (Rahmen, Anzahl der Räder, Länge und Breite) und so herkömmliche Abstellanlagen vor Probleme stellen);

+          Diebstahl- und Vandalismusschutz (Lastenfahrräder sind in der Anschaffung deutlich kostenintensiver als „Normalfahrräder“; sie verfügen über Ablagekapazitäten und Stauraum);

+          Nutzerfreundlichkeit (Lastenfahrräder benötigen für ein bequemes Ein- und Ausparken ausreichend großen Verkehrs - bzw. Rangierraum; sie lassen sich nicht einfach hochheben);

+          Witterungsschutz (im Antrag wird auch eine Überdachung angesprochen, die Dimensionierung ist bei der Standortplanung zu beachten);

+          Erreichbarkeit und Zugänglichkeit (Standorte müssen weitgehend barrierefrei sein, die Standorte sollten auch nicht isoliert vom sonstigen Radverkehrsgeschehen platziert sein, Hinweisschilder sollten angebracht werden);

+          Stadtbildverträglichkeit (im Antrag wird, wie schon erwähnt, eine Überdachung der Abstellanlage angesprochen; aufgrund der erforderlichen Größe der Abstellanlagen und damit der Überdachungen fallen die Anlagen im Stadtbild auf. Und sie sollten nicht „negativ“ auffallen);

+          Nähe zum Zielort (Radfahrer stellen in der Regel ihr Rad möglichst unmittelbar am Ziel ab);

+          weitere technische Ausstattung (dies bezieht sich nicht nur auf Lademöglichkeiten für Akkus, sondern auch auf mögliche Self-Service-Angebote wie Luftpumpe und Werkzeug)

 

Die hier aufgeführten Anforderungen sind ohne weiteres planerisch zu bewältigen. Aber sie weisen deutlich darauf hin, dass Abstellanlagen für Lastenfahrräder nicht zum „Billigpreis“ erstellt werden können. Die Frage der auszuwählenden Standorte muss sich nach den Platzanforderungen richten, die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen (auch Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum) wird erforderlich sein. Gerade die Standortsuche in der Innenstadt wird angesichts der dortigen vielfältigen Nutzungskonkurrenzen nicht einfach.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Mit der Umsetzung des Antrages würden Abstellmöglichkeiten für insgesamt 15 Lastenfahrräder an drei bis fünf Standorten in Hilden geschaffen. Dabei handelt es sich zunächst angesichts der Anzahl um eine kleine Maßnahme mit großem symbolischen Gehalt; relevante Auswirkungen hinsichtlich einer Verringerung der Klimabelastungen sind dagegen für sich genommen nicht zu erwarten.

 

Die Beratung des Antrages alleine hat keine klimarelevanten Auswirkungen.