Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 07.09.2022:
Umgestaltung öffentlicher Plätze in der Innenstadt und im Stadtpark
Vorlage
WP 20-25 SV 66/055
Aktenzeichen
IV/66.1 und 66.2 Schie
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die öffentlichen Plätze in der Innenstadt und im Stadtpark müssen im Sommer

besser vor Überhitzung geschützt werden.

Durch die Schaffung von Schattenspendern und Wasserflächen wird der Aufenthalt

auf Plätzen nicht nur attraktiver, sondern an heißen Tagen erst erträglich.

Mögliche Maßnahmen sind: Sonnenschirme, Wasserspiele zum Hindurchlaufen für

Kinder, Wasserspeier zum Durstlöschen, Berieselungsanlagen, um die

Luftfeuchtigkeit zu erhöhen, Sonnensegel, Fassadenbegrünungen u.a.m…. und

natürlich mehr Bäum


Antragstext:

 

Anlässlich der Neugestaltung des Dr. Ellen Wiederhold Platzes stellt die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung entwickelt zu den öffentlichen Plätzen in der Innenstadt und im Stadtpark Ideen, wie ein besserer Schutz vor Überhitzung geschaffen werden kann und stellt diese dem Stadtentwicklungsausschuss im ersten Quartal 2023 vor. Der Ellen- Wiederhold- Platz soll dabei im Rahmen des Holzdeckumbaus bevorzugt behandelt werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Was sind öffentlichen Flächen?

Öffentliche Flächen sind grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich, nutzbar und müssen vielschichtige Funktionen erfüllen. Letztlich werden sie von einer Vielzahl von öffentlichen kommunalen Akteuren und von den Bürger:innen der Stadt Hilden zum Aufenthalt, zur Begegnung sowie Handel und als Veranstaltungsort genutzt.

Öffentliche Flächen sind in der stark urbanisierten Stadt Hilden limitiert. Auf Grund der Limitierung werden sie teilweise mehrfach gleichzeitig und zeitlich differenziert genutzt. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche treten zueinander in Konkurrenz.

 

Nutzung öffentlicher Flächen:

Die Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Flächen werden durch eine Vielzahl von Rahmenbedingungen beeinflusst. Zum Beispiel befinden sich unter den öffentlichen Flächen weitere öffentliche oder private Flächen, welche beispielsweise als Parkhaus (z.B. Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz, Vorplatz der Stadthalle, Warrington-Platz) oder Regenbecken (z.B. zwischen Sparkasse / P&C und der Itter) genutzt werden. Dadurch wird die Ausgestaltung oder Nutzung der darüber liegenden öffentlichen Fläche als Grünfläche oder Baumstandort erheblich eingeschränkt. Auch die Nutzung als Wochenmarkt (z.B. Nove-Mesto-Platz) oder für größere oder kleinere Veranstaltungen (z.B. Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz, Markt) beschränkt die Gestaltungsmöglichkeiten der Plätze.

Weiterhin benötigt die Feuerwehr öffentliche Räume bei der Brandbekämpfung u.a. als Aufstellungs- und Bewegungsräume, da in der Regel bei den anliegenden Gebäuden der zweite Rettungsweg nicht baulich errichtet wurde, sondern über Hilfseinrichtungen der Feuerwehr zu erfolgen hat. Diese hierfür benötigten Räume stehen für eine andere dauerhafte Nutzung nicht zur Verfügung.

 

Auswirkungen einer Umgestaltung:

Diese sich teilweise widerstrebenden Nutzungen und Rahmenbedingungen müssten bei der Überplanung berücksichtigt werden. Daraus resultierend ist eine Überplanung ein komplexes Projekt, in welches möglichst viele Interessengruppen (Stakeholder) einbezogen werden müssen.

 

Sollte eine Umgestaltung die bisherige Nutzbarkeit eines öffentlichen Platzes einschränken oder schlimmstenfalls unmöglich machen, wäre im limitierten Stadtraum ein alternativer Standort für die entfallende Nutzung seitens der Stadt zur Verfügung zu stellen.

 

 

Umgestaltungsprojekte der letzten 10 Jahre (Auszug):

Um möglichst vielen Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen von öffentlichen Plätzen im Stadium der Planung einzubeziehen, wurden hier frühzeitig unterschiedliche Fachämter und auch Interessengruppen über moderierte Bürgerbeteiligungen involviert. Die abschließende Entscheidung zur Planung erfolgte im Fachausschuss im Rahmen der Beratung der § 13 KomHVO-Unterlagen, bei denen neben der Planung auch das notwendige Finanzbudget auf Basis einer Kostenberechnung zur Beratung gestellt wurde.

In der folgenden Tabelle sind beispielhaft einige der in den letzten Jahren durchgeführten Umgestaltungsprojekte öffentlicher Plätze dargestellt.

 

Projekte der Vergangenheit

Jahr

Projektumfang

gerundet

IHK - Umgestaltung Stadtpark

2015 - 2022

2.000.000 €

IHK - Vorplatz Am Rathaus Center

2019

150.000 €

IHK - Umgestaltung Kronengarten / Heilgenstr / öst. Warringstonplatz / Warringtonplatz

Seit 2018

1.000.000 €

Umgestaltung Ellen-Wiederhold-Platz

2012

2.000.000 €

100 neue Straßenbäume in 5 Jahren

2020-2025

500.000 €

 

Weitere kleinere Projekte der Aufwertung von städtischen Grünflächen sind die Sanierung der Außenanlagen des Helmholtz-Gymnasium und der Sekundarschule und die Erweiterung der Grünfläche der Schule Schulstraße im Zusammenhang mit dem Umbau der Bushaltestelle.

 

Auf der Mittelstraße unterhält die Stadtwerke Hilden auf dem Platz vor dem Rathaus Center einen Trinkwasserspender. Neben Trinkwasserspendern in einzelnen Geschäften besteht für die Öffentlichkeit auch die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten im Rathaus den Trinkwasserspender zu nutzen.

 

Derzeit in Planung oder Abstimmung befindliche Projekte:

Die Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes untersuchen in Abstimmung mit anderen Ämtern derzeit Möglichkeiten zur

  • Fassadenbegrünung des Bürgerhauses
  • Multifunktionale Flächennutzung von Spiel- und Sportplätzen im Rahmen der Starkregenrisikovorsorge
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Versickerung sauberen Regenwassers, - speicherung durch Entsieglung von Schulhöfen -

Weiterhin werden zurzeit Projekte erarbeitet, um sie mit Hilfe von Fördermitteln des Landes NRW für klimaresiliente Schulen und Kitas: „Coole“ Schul- und Kitahöfe mittels Beschattung zu realisieren. Hierbei sind die Argumente der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/166 „Aufstellung eines Sonnensegels auf dem Spielplatz im Stadtpark Stadt Hilden IV/66.3-Hen“, Antrag der FDP-Fraktion vom 14.11.2019) zu beachten. In die Planung ist insbesondere einzubeziehen, dass öffentliche Bereiche - wie z.B. Spielplätze - leider nicht selten Schauplatz mutwilliger Sachbeschädigungen sind. Insofern ist auf eine robuste Ausgestaltung einer solchen Anlage zu achten. Gleichwohl ist mit Vandalismusschäden und deren negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherung zu rechnen.

 

 

Fazit:

Die vorangegangenen Ausführungen sollen darstellen, dass derzeit und auch in der Vergangenheit bei der Planung und Umsetzung der Umgestaltung öffentlicher Plätze schon Aspekte zur Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt wurden.

Die in dem Antrag angesprochenen Themen werden über die Einbindung aller betroffene Fachämter der Stadtverwaltung aber auch durch Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung berücksichtigt und wenn es unter Beachtung der Rahmenbedingungen und wirtschaftlich vertretbar ist, umgesetzt.

 

Eine erneute Überplanung aller öffentlicher Plätze ist auf Grund ihrer Komplexität sehr aufwendig und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht geleistet werden. Erst wenn eine abgestimmte Planung im Entwurf vorliegt, kann eine Aussage über die Errichtungs- und Betriebskosten getätigt werden.

 

Unter Umständen könnten die Kollege:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes am Beispiel des Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz konkrete Ausführungsbeispiele - wie z.B. der Einbau und der Betrieb von Brumisateuren - einer Einzelfallprüfung hinsichtlich Errichtungs- und Betriebskosten unterziehen und anschließend zur Beratung im Ausschuss vorlegen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

 

Durch die Einbeziehung von alternativen Maßnahmen zum besserer Schutz der öffentlichen Plätze vor Überhitzung bei deren Umgestaltung wird insgesamt das städtische Mikroklima verbessert, was gerade in stark urbanisierten und versiegelten Bereichen von regulierender Bedeutung sein kann.