Betreff
Antrag FDP Fraktion vom 01.09.2022: Einrichtung eines Energie-Hilfsfonds
Vorlage
WP 20-25 SV 01/088
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aktuell ist am Energiemarkt, besonders in den Bereichen Strom und Gas, eine Preisexplosion zu beobachten. Dies hat mehrere Gründe, unter anderem den barbarischen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene Waffe der künstlich geschaffenen Gasknappheit. Aber auch die aktuelle Dürre und die damit verbundenen Einschränkungen der Binnenschifffahrt, sowie die zwangsweise abgeschalteten Atomreaktoren in Frankreich sind extreme Preistreiber.

Diese Preissteigerungen werden mit Verzögerung auch die Endkunden treffen!

Im Besonderen Familien mit Kindern, sowie Menschen mit geringem Einkommen werden durch die, bis zu mehr als 300% steigenden Kosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Aber auch in allen anderen Bevölkerungsschichten kann es hier schnell zu Überforderungen kommen.

 

Die Stadtwerke Hilden GmbH als regionaler Grundversorger hat hier in unseren Augen eine besondere Sorgfalts- und Gewissenspflicht und kann nicht nur als kaufmännischer Marktteilnehmer auftreten.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge wie folgt beschließen:

 

1. Die Stadt Hilden und deren Tochter die Stadtwerke Hilden GmbH bilden präventiv einen Hilfsfonds in Höhe von 500.000 €.

 

2. Die 500.000 € werden jeweils zu 50% durch die Stadt Hilden und die Stadtwerke Hilden GmbH bereitgestellt. Die Kosten für den Fonds sind durch den laufenden Haushalt (ggf. als Nachtrag) zu decken.

 

3. Der Hilfsfonds wird von der Stadtwerke Hilden GmbH verwaltet und publik gemacht.

 

4. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Hilden GmbH und/oder Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden, die durch die hohen Energiekosten unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten, erhalten formlos und schnell Hilfe durch die Fondsverwaltung.

 

5. Die Fondsverwaltung prüft im Einzelfall, ob eine unverschuldete

Bedürftigkeit vorliegt und nutzt den Hilfsfonds, um die Hilfesuchenden zu unterstützen.

 

6. Die Stadtwerke Hilden GmbH richtet vom 01.12.2022 bis zum 30.06.2023 ein Moratorium von Energiesperrungen ein, welches nur im berechtigten Einzelfall

(Energiediebstahl, Zahlungsverweigerung bei nicht nachgewiesener Bedürftigkeit o.ä.) aufgehoben werden kann.

 

7. Die Stadtwerke Hilden GmbH erstellt eine Matrix zur Feststellung der Bedürftigkeit und zur Höhe der finanziellen Unterstützung der einzelnen Haushalte fest.

Die Vorlage wird dem AR der Stadtwerke Hilden GmbH zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Hinweise zum Verfahren zur Beratung des Antrages in der Ratssitzung am 14.09.2022:

 

Der beigefügte Antrag der Fraktion FDP ist am Donnerstag, 01.09.2022, bei der Stadtverwaltung eingegangen. Die Einreichung erfolgte somit 13 Tage vor der Sitzung des Rates am Mittwoch, 14.09.2022, auf die im Antrag explizit Bezug genommen wird.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse sind Vorschläge zur Tagesordnung (= Anträge), die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister bis 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion unterbreitet werden, in der Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen, d.h. keine Stellungnahme der Verwaltung oder sonstige Erläuterungen, beizufügen.

Die 14-Tage-Frist wurde nicht eingehalten. Dennoch wurde der Antrag aufgrund der Dringlichkeit auf die Tagesordnung genommen. Eine Stellungnahme oder sonstige Erläuterungen der Verwaltung erfolgen jedoch nicht.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

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Klimarelevanz:

 

./.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister