Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
WP 09-14 SV 01/016
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die der Sitzungsvorlage als

 

a) Anlage 1

oder

b) Anlage 2

 

beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 08. Februar 2008.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach der derzeit gültigen Hauptsatzung wählt der Rat wählt eine/n erste/n und eine/n zweite/n Stellvertreter/in der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die diese/n bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation vertreten (§6).

 

Sofern der Rat dem Antrag der dUH Fraktion, einen weiteren Stellvertreter des Bürgermeister zu wählen, wäre eine entsprechende Anpassung der Regelung erforderlich.

 

 

 

Hinsichtlich der Vertretung der Migrantinnen und Migranten ist in jedem Falle eine Änderung der Hauptsatzung notwendig, da die Gemeindeordnung nunmehr vorschreibt einen Integrationsrat oder –ausschuss zu bilden.

 

Die derzeit geltende Regelung der Hauptsatzung für die Vertretung der Migrantinnen und Migranten bestimmt:

 

§ 20 Integrationsbeirat

(1)      Gemäß § 27 GO NW wird zur Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten an den kommunalen Willensbildungsprozessen ein Integrationsbeirat gebildet, der aus 13 Mitgliedern besteht.

 

(…)

 

Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der SV 50/084 folgt, wäre die Regelung entsprechend anzupassen

 

 

Gez. Günter Scheib


Anlage 1

 

1. Nachtragssatzung vom …………………

zur Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 08.02.2008

 

 

§ 1 Änderung von Vorschriften

 

a)         § 6 wird wie folgt gefasst:

 

 

 

Der Rat wählt eine/n erste/n, eine/n zweite/n Stellvertreter/in und eine/n dritte/n Stellvertreter/in der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die diese/n bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation vertreten.

 

b)                 § 20 Abs 1 wird wie folgt gefasst:

 

1) Gemäß § 27 GONW wird zur Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten an den kommunalen Willensbildungsprozessen ein Integrationsrat gebildet, der aus 18 Mitgliedern besteht. Diesem Integrationsrat gehören 12 direkt gewählte Migrantinnen und Migranten und je ein Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen an.

 

 

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 


Anlage 2

 

1. Nachtragssatzung vom …………………

zur Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 08.02.2008

 

 

§ 1 Änderung von Vorschriften

 

a)         § 20 Abs 1 wird wie folgt gefasst:

 

1) Gemäß § 27 GONW wird zur Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten an den kommunalen Willensbildungsprozessen ein Integrationsrat gebildet, der aus 18 Mitgliedern besteht. Diesem Integrationsrat gehören 12 direkt gewählte Migrantinnen und Migranten und je ein Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen an.

 

 

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.