Beschlussvorschlag:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann über Erstellung einer jährlichen Bevölkerungsprognose
für die Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Optimierung der
Bevölkerungsprognosen für die Stadt Hilden
Bevölkerungsprognosen
sind u.a. für die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung und der
Schulentwicklung wie auch in vielen anderen städtischen Planungsbereichen eine
wesentliche Grundlage. Über die abgeschottete Statistikstelle des Kreises
Mettmann können jährliche, auf die spezifische Kommune bezogene Bevölkerungsprognosen
erstellt werden. Grundlage hierfür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.
Zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Sachverhalt
Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Entwurf in der Anlage) erstellt die abgeschottete Statistikstelle des Kreises Mettmann Bevölkerungsprognosen für kreisangehörige Städte. Die abgeschottete Statistikstelle ist personell, organisatorisch und räumlich getrennt von anderen Verwaltungsstellen. Durch diese Trennung wird sichergestellt, dass die generierten und verarbeiteten Daten nicht im direkten Zugriff der Kreisverwaltung liegen. Hierdurch können auch Einzeldaten aus der amtlichen Statistik, aus Verwaltungsdateien und externen Quellen, wie zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit, statistisch aufbereitet werden.
Grundlage der Bevölkerungsprognosen bilden die Daten aus der MESO-Einwohnerstatistik sowie Gespräche zwischen Kommune und der Statistikstelle. Gegenstand des Austausches sind Faktoren, die kommunal spezifisch die Bevölkerungsentwicklung beeinflussen könnten. Hierzu zählen z.B. geplante Neubaugebiete, Innenverdichtungen, politisch motivierte Grenzen des Bevölkerungswachstums.
Die Statistikstelle des Kreises Mettmann erstellt bereits regelmäßig Bevölkerungsprognosen für die Stadt Monheim am Rhein. Die Bevölkerungsprognosen werden in der Regel in Form von drei Szenarien dargestellt. Auswertungen in Bezug auf spezifische Altersgruppen und Stadtteilräume sind möglich. Neben dem Einsatz städtischer Personalressourcen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Voraussetzung für die Dienstleistung ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Bereitschaft, sich regelmäßig (nach der Aufbauphase etwa zweimal jährlich) mit der Statistikstelle zum Austausch und zur Reflektion zu treffen.
Weiteres Vorgehen
Soweit der Rat den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschließt, könnten ab September 2022 die konkreten Vorbereitungen mit der Statistikstelle des Kreises Mettmann beginnen. In diesen Gesprächen würden dann die genauen Abläufe, der Aufbau der Bevölkerungsprognose sowie die spezifischen Auswertungen abgesprochen.
gez.
Dr. Claus Pommer