Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die überplanmäßige Bereitstellung im Produkt 011301 „Gebäudeunterhaltung“
von 590.000,- Euro zur
baulichen und technischen Gebäudeunterhaltung.
Die Deckung erfolgt
durch Mehrerträge im Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg.
Finanzwirtschaft“.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgangssituation
Im Produkt 011301 „Gebäudeunterhaltung“ stehen für das Haushaltsjahr 2022 Aufwandsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 3.085.388 € zur Verfügung zuzüglich einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 41.000 €.
Für die bezogenen Waren und Dienstleistungen
im Bereich der Bauunterhaltung und -instandhaltung haben sich im Laufe des
Jahres 2022 hohe Preissteigerungen ergeben. Die im Vorjahr kalkulierten Kosten
für Bauleistungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand. Für die Erhaltung
der Gebäudesubstanz und zur uneingeschränkten Nutzungserhaltung der städtischen
Gebäude ist eine kontinuierliche Unterhaltung zwingend. Notwendige Reparaturen
und Wartungsarbeiten können nicht in das nächste Jahr verschoben werden, da zum
einen wirtschaftliche Nachteile aus weiteren Preissteigerungen zu erwarten sind
und zum anderen bereits kurzfristig Nutzungseinschränkungen und rechtliche
Risiken bei unterlassenen Erhaltungsmaßnahmen eintreten. Weiter sind ungeplante
kurzfristige Instandhaltungsbedarfe an einem städtischen Vermietungsobjekt
durch bisher unbekannte Schäden aufgedeckt worden, die kurzfristig behoben
werden müssen. Die städtische Liegenschaft Krabbenburg 6 wurde zur
Unterbringung einer Familie, für die das Amt für Soziales, Integration und
Wohnen verantwortlich zeichnet, vor deren Einzug instandgesetzt. Nach dem Bezug
hat sich gezeigt, dass das Gebäude zwar bewohnbar ist, es aber zum Erhalt
dieser Nutzung notwendig ist, weitere umfassendere Unterhaltungsarbeiten am
Gebäude durchzuführen.
Für notwendige
unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen sind Rückstellungen zu bilden, so dass
eine zeitliche Verschiebung der Ausführung der Maßnahmen nicht zu einer
Reduzierung von Aufwandsermächtigungen führt.
Finanzbedarf
und Deckung
Für das Produkt
011301 „Gebäudeunterhaltung“ wird aktuell von einem Mittelbedarf in Höhe von 3.716.000
Euro auszugegangen. Dies entspricht einem Mehrbedarf von rund 590.000 Euro.
Eine Deckung im
Unterhaltungsbudget des Dezernates IV ist nicht möglich. Die Mittel im
Unterhaltungsbudget des Dezernates IV sind für bereits vergebene und noch
ausstehende Aufträge für die Instandhaltung des Anlagevermögens gebunden.
Die Deckung
erfolgt durch Mehrerträge im Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg.
Finanzwirtschaft“.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301 |
Gebäudeunterhaltung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt (einschl. bereits erfolgter überplanmäßiger
Mittelbereitstellung von 41.000 €): (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
Produkt
011301 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
3.126.388 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
Produkt
011301 Gebäudeunterhaltung |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
3.716.000 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
Produkt
160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft |
01 |
Steuern und ähnliche Abgaben |
590.000 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
||||||