Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Zustimmung im Jugendhilfeausschuss sowie Vorberatung im
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen wie folgt:
1) Die Freizeitgemeinschaft
erhält für das Produkt 01 Verwaltung einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr
2023 i.H.v. 195.207€, für das Jahr 2024 i.H.v. 203.680€ und für das Jahr 2025
i.H.v. 213.439€
2) Die Freizeitgemeinschaft
erhält für das Produkt 02 Beratung einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr
2023 i.H.v. 6.988€
3) Die Freizeitgemeinschaft
erhält für das Produkt 03 Freizeitangebote einen Betriebskostenzuschuss für das
Jahr 2023 i.H.v. 15.555€
4) Die Freizeitgemeinschaft
erhält für das Produkt 05 Betreibung des Abenteuerspielplatzes einen
Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 i.H.v. 327.128€, für das Jahr 2024
i.H.v. 343.561€ und für das Jahr 2025 i.H.v. 360.815€.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Ratsbeschluss vom 22.06.2022 (WP 20 - 25 SV III/035) wurde der Träger aufgefordert bis zum 31.07.2022 die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 vorzulegen.
Seitens der Freizeitgemeinschaft wurde die Finanzplanung 2023 bis 2025 für die bekannten Produkte vorgelegt. Die Übersichten zu den jeweils benötigten Zuschüssen sind als Anlagen beigefügt.
Folgende Zuschusssituation im Vergleich zum Jahr 2022 zeichnet sich anhand der Planungen ab:
Produkt |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
01 Verwaltung |
115.649€ |
139.834€ |
146.454€ |
153.357€ |
02 Beratung |
6.533€ |
6.988€ |
7.365€ |
7.759€ |
03 Freizeitangebote inkl. Musikprojekte |
13.684€ |
15.555€ |
16.464€ |
17.394€ |
04 Kita |
Kein Vergleichswert |
-45.038€ |
-39.113€ |
-33.557€ |
05 ASP |
320.010€ |
327.128€ |
343.561€ |
360.815€ |
06 FuD |
Kein Vergleichswert |
123.618€ |
129.215€ |
135.058€ |
07 Leerstand |
22.802€ |
25.681€ |
26.423€ |
27.152€ |
Differenz zur ortsüblichen Miete |
28.895€ |
29.693€ |
30.803€ |
32.930€ |
Darstellung der
Zuschusssituation:
Produkt 01 Verwaltung
Für das Jahr 2022 wurden dem Träger 167.346€ für die nicht auf die Produkte umlegbaren Verwaltungskosten (115.649€) und die Übernahme der Mietanteile für die ortsübliche Miete und den Leerstand (51.697€) bewilligt.
Für die Jahre 2023 - 2025 benötigt der Träger im Produkt Verwaltung für die nicht auf die Produkte umlegbaren Verwaltungskosten und die Übernahme der Mietanteile (ortsübliche Miete + Leerstand) folgende Zuschüsse:
2023 = 195.207€ (139.834€ Verwaltungskosten + 55.373€ Mietanteil)
2024 = 203.680€ (146.454€ Verwaltungskosten + 57.226€ Mietanteil)
2025 = 213.439€ (153.357€ Verwaltungskosten + 60.082€ Mietanteil)
Produkt 02 Beratung
Für die Jahre 2022 und 2023 wurden dem Träger 6.533€ für die Durchführung von Beratungsangeboten bewilligt.
Für das Jahr 2023 zeigt der Träger einen Mehrbedarf von 455€ für das Angebot an. Die FZG benötigt folgenden Zuschuss:
2023 = 6.988€
Produkt 03
Freizeitangebote (inkl. Musikprojekte)
Für die Jahre 2022 und 2023 wurden dem Träger 12.791€ für die Durchführung von freiwilligen Freizeitangeboten und Musikprojekten bewilligt.
Für das Jahr 2023 zeigt der Träger einen Mehrbedarf von 2.764€ für die Angebote an. Die FZG benötigt folgenden Zuschuss:
2023 = 15.555€
Produkt 05
Abenteuerspielplatz
Für das Jahr 2022 wurden dem Träger für den Zeitraum 01.07.-31.12.2022 160.225€ sowie für die Jahre 2023 bis 2025 jährlich 320.450€ für die Betreibung des Abenteuerspielplatzes im Rahmen des KJFP bewilligt.
Für die Jahre 2023 - 2025 benötigt der Träger für die Betreibung des Abenteuerspielplatzes folgende Zuschüsse:
2023 = 327.128€ (Mehrbedarf zu 2022 6.678€)
2024 = 343.561€ (Mehrbedarf
zu 2023 16.433€)
2025 = 360.815€ (Mehrbedarf zu 2024 17.254€)
Angaben zu etwaigen Fördermittelzuschüssen durch Dritte für die Jahre 2023 - 2025 gehen aus der mittelfristigen Finanzplanung nicht hervor. Der Träger hat aber zugesagt, mögliche Fördermittel der Verwaltung zu benennen, damit diese mit dem städtischen Zuschuss verrechnet werden können.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die verhandelten Summen für die Dauer des Kinder- und Jugendförderplans bestehen und jährliche Anpassungen nur im Rahmen von Nachverhandlungen vorgesehen sind. Dies würde eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Trägern der freien Jugendhilfe darstellen, mit denen die Verträge zu Beginn des Zeitraums des KJFP bereits abgeschlossen wurden.
Der Wegfall von 3 VZÄ unter 51.30700 (S11b) SB Abenteuerspielplatz ist aufgrund des politischen Beschlusses in den Änderungen des Stellenplanes 2023 berücksichtigt.
Die in der SV dargestellten finanziellen Veränderungen werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2023 ff. berücksichtigt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
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freiwillige Leistung |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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