Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Sachstand für die Hilfen zur
Erziehung in den Sozialen Diensten zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem
vorliegenden Sachstandsbericht gibt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss
einen Einblick über die aktuelle Situation innerhalb der Sozialen Dienste.
Kindeswohlgefährdungsmeldungen
Mehr als 55.000
Mal hatten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr einen
Fall zu prüfen, bei dem ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Raum stand.
Wie das Statistische Landesamt am 02.08.2022 berichtete, sind das 1,9 Prozent
mehr als im Jahr zuvor (2020: 54.347 Fälle).
Im
Fünf-Jahres-Vergleich beträgt die Steigerung sogar rund 40 Prozent (2017:
39.478 Fälle). Zurückführen lässt sich diese kontinuierliche Zunahme sicherlich
auf der großen medialen und gesamtgesellschaftlichen Präsenz des Themas
„Kindesmissbrauch“, was in der gesamten Gesellschaft zu einer gesteigerten
Sensibilisierung für Kindeswohlgefährdungen geführt hat.
Das Statistische
Landesamt gibt in seiner Stellungnahme zudem an, dass im vergangenen Jahr in
rund einem Viertel der Verfahren eine akute beziehungsweise latente
Kindeswohlgefährdung festgestellt worden sind.
Auch in Hilden
lässt sich diese Entwicklung bestätigen.
Im Vergleich zu
2019 gab es im Jahr 2020 in Hilden mit 128 Meldung einer möglichen
Kindeswohlgefährdung (KIWO) 23% mehr Meldungen.
Für das Jahr 2021
weist das Jugendamt 146 über eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf.
Bis zum Stichtag
31.7.2022 sind dem Allgemeinen Sozialen Dienst bisher 84 solcher Meldungen
eingegangen.
In 22 Fällen
wurde eine akute und nicht abwendbare Kindeswohlgefährdung festgestellt, so
dass die Kinder in entsprechenden pädagogischen Facheinrichtungen untergebracht
werden mussten. Unter den 22 Fällen, in denen ein unverzügliches Handeln zum
Schutze des Kindeswohls notwendig wurde, handelt es sich bei 11 Fällen um
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Finanzstatus Produkt 060301 Hilfen zur
Erziehung
Die Grundlage des
Haushaltansatzes für das Jahr 2022 waren die zugrundeliegenden Fälle und
bekannte Planfälle im Sommer 2021.
Seitdem sind
insbesondere innerhalb des Kostenträgers der Heimpflege gem. § 34 SGB VIII neue
Fälle entstanden, die im Juni 2021 noch nicht bekannt oder in der Planung
waren.
Es handelt sich
hier um Fälle mit zwei und mehr Geschwisterkindern.
In diesen Fällen
mussten die Kinder nach einer überprüften Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB
VIII aufgrund einer festgestellten und unabwendbaren Gefährdung der Kinder, in
Obhut und stationär in einer Schutzeinrichtung der Jugendhilfe untergebracht
werden.
Alleine diese Fälle
lösen einen unerwarteten Mehraufwand in Höhe von 644.450€ aus.
Einen weiteren
unvorhersehbaren Mehraufwand bilden Fälle, in denen andere Jugendämter aufgrund
eines Zuständigkeitswechsels an die Stadt Hilden herantreten und Anspruch auf
Kostenübernahme erheben.
Insgesamt
verursachen neu hinzugekommene Leistungsfälle und Fälle von Kostenübernahmen im
Haushaltsjahr 2022 einen Mehraufwand von 1.388.516,85 €.
Dem gegenüber
stehen kalkulierte Fallverläufe, die aus unterschiedlichen Gründen beendet oder
verändert wurden sowie Kostenerstattungsfälle, welche die Stadt Hilden an
andere Kommunen aufgrund von Zuständigkeitswechseln abgeben konnte.
Bis zum Ende
dieses Haushaltsjahres wird prognostisch mit einer überplanmäßigen Ausgabe in
Höhe von 428.081€ innerhalb des Produktes Hilfen zur Erziehung gerechnet.
Bezogen auf die
Gesamtsumme der geplanten Transferaufwendungen im Produkt Hilfen zur Erziehung
in Höhe von 11.903.940€ handelt es sich um eine Abweichung von 3,6%.
Die
Steuerungsgruppe, welche aus dem Fach- und Finanzcontrolling, der Sachgebiets-
und Teamleitung sowie der Amtsleitung besteht, hat bereits Maßnahmen zur
Stabilisierung des Budgets eingeleitet. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich
u.a. um erweiterte Prüfkriterien zur Gewährung von zusätzlichen Leistungen,
Überprüfung und Reduzierung von Fachleistungsstundenkontingenten und
Überprüfung von Zielerreichungsgraden innerhalb von Hilfen zur Vorbereitung auf
die Beendigung einer ambulanten Hilfe.
Der Fachausschuss
wird in der nächsten Sitzung über den Sachstand informiert.
gez.
Dr. Claus Pommer