Betreff
Sachstandsbericht zum Bereich der Hilfen zur Erziehung
Vorlage
WP 20-25 SV 51/151
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Sachstand für die Hilfen zur Erziehung in den Sozialen Diensten zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit dem vorliegenden Sachstandsbericht gibt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss einen Einblick über die aktuelle Situation innerhalb der Sozialen Dienste.

 

 

Kindeswohlgefährdungsmeldungen

 

Mehr als 55.000 Mal hatten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr einen Fall zu prüfen, bei dem ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Raum stand. Wie das Statistische Landesamt am 02.08.2022 berichtete, sind das 1,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor (2020: 54.347 Fälle).

Im Fünf-Jahres-Vergleich beträgt die Steigerung sogar rund 40 Prozent (2017: 39.478 Fälle). Zurückführen lässt sich diese kontinuierliche Zunahme sicherlich auf der großen medialen und gesamtgesellschaftlichen Präsenz des Themas „Kindesmissbrauch“, was in der gesamten Gesellschaft zu einer gesteigerten Sensibilisierung für Kindeswohlgefährdungen geführt hat.

Das Statistische Landesamt gibt in seiner Stellungnahme zudem an, dass im vergangenen Jahr in rund einem Viertel der Verfahren eine akute beziehungsweise latente Kindeswohlgefährdung festgestellt worden sind.

 

Auch in Hilden lässt sich diese Entwicklung bestätigen.

Im Vergleich zu 2019 gab es im Jahr 2020 in Hilden mit 128 Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung (KIWO) 23% mehr Meldungen.

Für das Jahr 2021 weist das Jugendamt 146 über eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf.

Bis zum Stichtag 31.7.2022 sind dem Allgemeinen Sozialen Dienst bisher 84 solcher Meldungen eingegangen.

In 22 Fällen wurde eine akute und nicht abwendbare Kindeswohlgefährdung festgestellt, so dass die Kinder in entsprechenden pädagogischen Facheinrichtungen untergebracht werden mussten. Unter den 22 Fällen, in denen ein unverzügliches Handeln zum Schutze des Kindeswohls notwendig wurde, handelt es sich bei 11 Fällen um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

 

 

Finanzstatus Produkt 060301 Hilfen zur Erziehung

 

Die Grundlage des Haushaltansatzes für das Jahr 2022 waren die zugrundeliegenden Fälle und bekannte Planfälle im Sommer 2021.

 

Seitdem sind insbesondere innerhalb des Kostenträgers der Heimpflege gem. § 34 SGB VIII neue Fälle entstanden, die im Juni 2021 noch nicht bekannt oder in der Planung waren.

 

Es handelt sich hier um Fälle mit zwei und mehr Geschwisterkindern.

In diesen Fällen mussten die Kinder nach einer überprüften Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII aufgrund einer festgestellten und unabwendbaren Gefährdung der Kinder, in Obhut und stationär in einer Schutzeinrichtung der Jugendhilfe untergebracht werden.

Alleine diese Fälle lösen einen unerwarteten Mehraufwand in Höhe von 644.450€ aus. 

 

Einen weiteren unvorhersehbaren Mehraufwand bilden Fälle, in denen andere Jugendämter aufgrund eines Zuständigkeitswechsels an die Stadt Hilden herantreten und Anspruch auf Kostenübernahme erheben.

Insgesamt verursachen neu hinzugekommene Leistungsfälle und Fälle von Kostenübernahmen im Haushaltsjahr 2022 einen Mehraufwand von 1.388.516,85 €.

 

Dem gegenüber stehen kalkulierte Fallverläufe, die aus unterschiedlichen Gründen beendet oder verändert wurden sowie Kostenerstattungsfälle, welche die Stadt Hilden an andere Kommunen aufgrund von Zuständigkeitswechseln abgeben konnte.

 

Bis zum Ende dieses Haushaltsjahres wird prognostisch mit einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 428.081€ innerhalb des Produktes Hilfen zur Erziehung gerechnet.

Bezogen auf die Gesamtsumme der geplanten Transferaufwendungen im Produkt Hilfen zur Erziehung in Höhe von 11.903.940€ handelt es sich um eine Abweichung von 3,6%.

 

Die Steuerungsgruppe, welche aus dem Fach- und Finanzcontrolling, der Sachgebiets- und Teamleitung sowie der Amtsleitung besteht, hat bereits Maßnahmen zur Stabilisierung des Budgets eingeleitet. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich u.a. um erweiterte Prüfkriterien zur Gewährung von zusätzlichen Leistungen, Überprüfung und Reduzierung von Fachleistungsstundenkontingenten und Überprüfung von Zielerreichungsgraden innerhalb von Hilfen zur Vorbereitung auf die Beendigung einer ambulanten Hilfe.

 

Der Fachausschuss wird in der nächsten Sitzung über den Sachstand informiert.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer