Unterlagen nach §13 KomHVO
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Sanierung des Regenwasserkanals in der
Richrather Straße gemäß der vorgelegten Planung.
Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO
vorgelegten Unterlagen zur Sanierung des Regenwasserkanals in der Richrather Straße
mit Gesamtkosten von 970.00,00 € und ermitteltem
Kostenanteil für die Stadt Hilden in Höhe von 280.000,00 €.
Der AFB empfiehlt neben
den durch Ermächtigungsübertragung gemäß § 11 der Haushaltssatzung aus dem
Haushalt 2022 bereitstehenden Haushaltmitteln von 190.000 € die Erhöhung des im
Haushaltsplanentwurf 2023 vorgesehenen Ansatzes bei der Investitionsnummer IU66250061
von 75.000 € in 2023 auf 90.000 € in 2023.
Ansatz 2023: 90.000,00 €
Weiterhin
sind im Haushalt 2023 im konsumtiven Bereich zum Bau der Straße folgende
Ansätze aufzunehmen:
539100 Ansatz 2023: 690.000,00
€
448100 Ansatz 2023: 741.000,00 €
Erläuterungen und Begründungen:
Der Regenwasserkanal
in der Richrather Straße südlich des Knotenpunkts mit der Hagelkreuzstraße bis
zur Eisenbahn-Unterführung (siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) ist, wie im vom Rat am 06.04.2011 (SV 66/037)
beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) dargestellt, sanierungsbedürftig.
Die vorgesehene Sanierung ist auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und
der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes
(ABK) für 2018-2023 (2029) enthalten. Das ABK basiert auf der hydrodynamischen
Berechnung des Kanalnetzes und den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV-Untersuchungsdaten
der vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal
(SüwVO).
Die hydrodynamische
Berechnung ergab eine Überlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand.
Durch die hydraulische Überlastung und die baulichen Schäden ist ein schadloser
Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.
Der hydraulische
Abfluss ist derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen
und somit zu Überschwemmungen kommen kann.
Nach den
Auswertungen der Untersuchungen wurden in einer Haltung erhebliche bauliche
Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht
fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA
Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltung der entsprechenden Zustandsklasse
zugeordnet. Das Ergebnis (kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen. Darüber hinaus
kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund
kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und
Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.
Eine Sanierung der Kanäle ist somit aus hydraulischen
und baulichen Gründen erforderlich.
Alle betroffenen
Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1956).
Die Baumaßnahme:
Der
Regenwasserkanal Richrather Straße gehört zum Teileinzugsgebiet DE-04-I. Die
Einleitung erfolgt in die Itter im nördlichen Bereich der Hofstraße. Eine dort
erforderliche Regenwasserbehandlung ist zusammen mit der Sanierung der
RW-Kanäle Hofstraße im Einzugsgebiet DE-03-I in Planung.
Das zufließende
Netz der Einleitstelle DE-04-I ist im Übersichtplan der Anlage 3 dargestellt.
Die Richrather
Straße ist eine klassifizierte Landesstraße L404 in der Baulast des
Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Die Fahrbahn ist
schon seit Jahren ebenfalls sanierungsbedürftig und immer wieder notdürftig
repariert worden. In Absprache mit Straßen.NRW soll nunmehr die Kanal- und
Straßensanierung als gemeinsame Baumaßnahme durchgeführt werden. Grundlage
hierfür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Straßen.NRW, in dem die
technischen und kostenmäßigen Bedingungen festgelegt wurden. Die Kosten für den
Straßenbau, sowie der notwenigen Sinkästen und ihre Anschlüsse an das Kanalnetz
werden vollständig von Straßen.NRW übernommen. Die Kosten für die Kanalbauarbeiten
sowie die Arbeiten an den Straßennebenflächen (Parkstreifen, Gehweg) hat die
Stadt Hilden zu tragen. Allgemeinkosten (Baustelleneinrichtung,
Verkehrslenkung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination etc.) werden im
Verhältnis der Baukosten auf Grundlage der Schlussrechnung zwischen der Stadt
und Straßen.NRW geteilt. Entsprechend der Vereinbarung werden seitens Straßen.NRW
Vorauszahlungen in Höhe des zu erwartenden Baufortschritts im Voraus an die
Stadt getätigt, die als Vertragspartner für die ausführenden Unternehmen
fungiert. Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind daher im städtischen Haushalt
abzubilden.
Die Kanalsanierung
erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der
geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt. Die alten Betonrohre DN 250 werden durch
neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser kommen
Betonrohre (DN300-400) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer
Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücksanschlüsse
werden nach Bedarf saniert und umgeschlossen, die Sinkkastenanschlüsse werden
vollständig erneuert.
Die Fahrbahn der
Richrather Str. wurde durch den Straßenbaulastträger immer wieder provisorisch
instandgesetzt und kann nun nach Erneuerung der RW-Kanäle grundhaft erneuert
werden. Die Erneuerung der Straßenoberfläche erfolgt nach den anerkannten
Regeln des Straßenbaus (RSTO) in Verantwortung von Straßen.NRW in gleicher
Lage.
Auf Grund seiner
Baufälligkeit wird im Zuge dieser Maßnahme auch der westliche Gehweg durch die
Stadt als Baulastträger der Straßennebenflächen saniert bzw. erneuert. Dadurch
können Synergien erschlossen und die Auswirkungen der Bautätigkeiten auf
Anlieger und den Durchgangverkehr reduziert werden.
Im Rahmen der
Sanierung muss ein Baum gefällt werden, um die barrierefreie Nutzung des
Gehweges für bewegungseingeschränkte Verkehrsteilnehmende sicherzustellen. (Lageplan
Gehwege Anlage 5). Die derzeit
ungenügende verfügbare Restbreite des Gehweges von ca. 90 cm, aber auch die
Schäden, die das Wurzelwerk an Gehweg, Entwässerungsrinne und Fahrbahn verursacht
und damit die Verkehrssicherheit gefährdet, machen die Fällung des Baumes
unausweichlich. Dieser ist bisher nicht in der der Politik vorgestellten Liste
der zu fällenden Bäume enthalten.
Die Kosten:
Die Gesamtkosten
der Baumaßnahme (Kanalbau und Straßenbau) betragen nach beigefügter
Kostenberechnung (Anlage 6) ca.
970.000 €. Der Anteil, welcher auf Straßenbau entfällt, beträgt ca. 690.000 €.
Diese Kosten stellen Transferaufwendungen dar, die durch die Erstattungen von Straßen.NRW
vollständig ausgeglichen werden. Die von der Stadt Hilden zu tragenden Kosten
für den Regenwasserkanal, der in das Vermögen der Stadt fällt, stellen
investive Ausgaben dar, insgesamt etwa 280.000 €, und sind somit auch in
vollständiger Höhe durch Abschreibung über die Gebühren refinanziert. Die Kosten
für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung
gerundet:
Sanierung in offener Bauweise 205.000,00
€
Baustelleneinrichtung (anteilig) 22.000,00
€
Baunebenkosten (teilw. anteilig) 9.600,00
€
___________
Gesamt (netto) 236.600,00
€
Gesamt (brutto) 280.000,00 €
Investiv (IU66250061):
Nach Bereitstellung der Mittel für Planung
und Bau von 190.000,00 € im Haushaltsjahr 2022 sollen die zusätzlich 90.000,00
€ nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips
folgendermaßen veranschlagt werden:
Ansatz
2022: 190.000,00 € (Ermächtigungsübertragung n. 2023)
Ansatz 2023: 90.000,00
€
Die Planungskosten für den Kanal müssen
durch die Bereitstellung aktivierbarer Eigenleistungen veranschlagt werden.
Gesamt AELs 17.000 €.
Ansatz
2022: 7.600,00 €
Ansatz
2023: 9.400,00 €
Die der Stadtentwässerung zugeordneten Kosten werden durch Einstellung
der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die
Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.
Konsumtiv - Konto 448100 / Konto 539100:
Die Zahlungen, die der Landesbetrieb
Straßenbau im Verlauf der Maßnahme an die Stadt Hilden zahlt und die Ausgaben,
die die Stadt als Vorhabenträger an die beauftragten Firmen auszahlt, gleichen
sich in Summe aus. Auf beiden Konten (Einnahmen und Ausgaben) sind für 2023
folgende Mittel zu veranschlagen:
539100 Ansatz 2023: 690.000,00
€
448100 Ansatz 2023: 690.000,00 €
Gleichzeitig erhält die Stadt von Straßen.NRW
eine Verwaltungspauschale (10% der auf Straßen.NRW entfallenden
Herstellungskosten) zur Deckung der Kosten für Bauleitungstätigkeiten. Diese
Einnahmen müssen zusätzlich für das Konto 441800 veranschlagt werden:
Ansatz
2023: 51.000,00 €
Zeitpunkt der Baumaßnahme:
Zunächst sollte die Maßnahme bereits 2022
durchgeführt werden.
Jedoch hat sich bei der Konzeptionierung
gezeigt, dass eine gleichzeitige Durchführung mit der im weiteren Verlauf der
Richrather Str. / Klotzstraße / Benrather Straße durchzuführenden Maßnahme „IHK
A1neu - Städtebauliche Umgestaltung des Knotenpunktes Benrather Straße L 404 /
Klotzstraße L 404 / Mittelstraße in Hilden Stadtpark“ (IHK A1neu) auf Grund der
verkehrlichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Bei einer großräumigen
Sperrung der nördlichen Richrather Str. und gleichzeitig des Bereichs Klotzstr.
/ Benrather Str. hätten die Rettungswege und der Lieferverkehr in die
Innenstadt nicht sichergestellt werden können.
Auf Grund der bewilligten und bereitstehenden
Fördermittel für die Baumaßnahme IHK A1neu wurde dieser bei der Abwägung eine
höhere Priorität zugewiesen, sodass die Sanierung des Regenwasserkanals erst nach
Fertigstellung der Maßnahme IHK A1neu erfolgt.
Die Maßnahme soll nunmehr 2023 ausgeschrieben
und durchgeführt werden.
Der Sitzungsvorlage
sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Lageplan - Auszug aus
dem Kanalbestandsplan
Anlage 2: Liste der Stammdaten
-Auszug aus der Kanaldatenbank
Anlage 3: Einzugsgebietsplan
Anlage 4: Kanalsanierungslageplan
Anlage 5: Lageplan Gehweg,
erforderliche Baumfällung
Anlage 6: Kostenberechnung
Anlage 7: Folgekostenermittlung
Anlage 8: Stellungnahme BPA
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IU66250061 |
RWK-Sanierung Richrather
Str. südl. Hagelkreuz |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
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||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
1103020210 / IU66250061 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
190.000,00 |
||
2022 |
1103020210 / IU66250061 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
7.600,00 |
||
2023
(Entwurf) |
1103020210 / IU66250061 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
75.000,00 |
||
2023
(Entwurf) |
1103020210 / IU66250061 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
8.400,00 |
||
|
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|
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|
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023 |
1103020210 / IU66250061 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
90.000,00 |
||
2023 |
1103020210 / IU66250061 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
9.400,00 |
||
2023 |
1201010010 |
539100 |
Sonstige Transferleistungen |
690.000,00 |
||
2023 |
1201010010 |
448100 |
Erstattungen vom Land |
690.000,00 |
||
2023 |
1201010010 |
448100 |
Erstattungen vom Land |
51.000,00 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
|||
Vermerk Orga |