Betreff
RW-Kanalsanierung Richrather Str. (zwischen Hagelkreuz und Bahnunterführung):
Unterlagen nach §13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/050
Aktenzeichen
IV/66.2 Richrather Str. Hö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Sanierung des Regenwasserkanals in der Richrather Straße gemäß der vorgelegten Planung.

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zur Sanierung des Regenwasserkanals in der Richrather Straße mit Gesamtkosten von 970.00,00 € und ermitteltem Kostenanteil für die Stadt Hilden in Höhe von 280.000,00 €.

 

Der AFB empfiehlt neben den durch Ermächtigungsübertragung gemäß § 11 der Haushaltssatzung aus dem Haushalt 2022 bereitstehenden Haushaltmitteln von 190.000 € die Erhöhung des im Haushaltsplanentwurf 2023 vorgesehenen Ansatzes bei der Investitionsnummer IU66250061 von 75.000 € in 2023 auf 90.000 € in 2023.

 

Ansatz 2023:                                                       90.000,00 €    

 

Weiterhin sind im Haushalt 2023 im konsumtiven Bereich zum Bau der Straße folgende Ansätze aufzunehmen:

 

539100                          Ansatz 2023:              690.000,00 €

448100                          Ansatz 2023:              741.000,00 €

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Regenwasserkanal in der Richrather Straße südlich des Knotenpunkts mit der Hagelkreuzstraße bis zur Eisenbahn-Unterführung (siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) ist, wie im vom Rat am 06.04.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) dargestellt, sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2018-2023 (2029) enthalten. Das ABK basiert auf der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes und den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV-Untersuchungsdaten der vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVO).

 

Die hydrodynamische Berechnung ergab eine Überlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand. Durch die hydraulische Überlastung und die baulichen Schäden ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.

Der hydraulische Abfluss ist derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und somit zu Überschwemmungen kommen kann.

Nach den Auswertungen der Untersuchungen wurden in einer Haltung erhebliche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltung der entsprechenden Zustandsklasse zugeordnet. Das Ergebnis (kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen. Darüber hinaus kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.

 

Eine Sanierung der Kanäle ist somit aus hydraulischen und baulichen Gründen erforderlich.

 

Alle betroffenen Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1956).

 

Die Baumaßnahme:

 

Der Regenwasserkanal Richrather Straße gehört zum Teileinzugsgebiet DE-04-I. Die Einleitung erfolgt in die Itter im nördlichen Bereich der Hofstraße. Eine dort erforderliche Regenwasserbehandlung ist zusammen mit der Sanierung der RW-Kanäle Hofstraße im Einzugsgebiet DE-03-I in Planung.

Das zufließende Netz der Einleitstelle DE-04-I ist im Übersichtplan der Anlage 3 dargestellt.

 

Die Richrather Straße ist eine klassifizierte Landesstraße L404 in der Baulast des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Die Fahrbahn ist schon seit Jahren ebenfalls sanierungsbedürftig und immer wieder notdürftig repariert worden. In Absprache mit Straßen.NRW soll nunmehr die Kanal- und Straßensanierung als gemeinsame Baumaßnahme durchgeführt werden. Grundlage hierfür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Straßen.NRW, in dem die technischen und kostenmäßigen Bedingungen festgelegt wurden. Die Kosten für den Straßenbau, sowie der notwenigen Sinkästen und ihre Anschlüsse an das Kanalnetz werden vollständig von Straßen.NRW übernommen. Die Kosten für die Kanalbauarbeiten sowie die Arbeiten an den Straßennebenflächen (Parkstreifen, Gehweg) hat die Stadt Hilden zu tragen. Allgemeinkosten (Baustelleneinrichtung, Verkehrslenkung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination etc.) werden im Verhältnis der Baukosten auf Grundlage der Schlussrechnung zwischen der Stadt und Straßen.NRW geteilt. Entsprechend der Vereinbarung werden seitens Straßen.NRW Vorauszahlungen in Höhe des zu erwartenden Baufortschritts im Voraus an die Stadt getätigt, die als Vertragspartner für die ausführenden Unternehmen fungiert. Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind daher im städtischen Haushalt abzubilden.

 

Die Kanalsanierung erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt. Die alten Betonrohre DN 250 werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser kommen Betonrohre (DN300-400) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücksanschlüsse werden nach Bedarf saniert und umgeschlossen, die Sinkkastenanschlüsse werden vollständig erneuert.

 

Die Fahrbahn der Richrather Str. wurde durch den Straßenbaulastträger immer wieder provisorisch instandgesetzt und kann nun nach Erneuerung der RW-Kanäle grundhaft erneuert werden. Die Erneuerung der Straßenoberfläche erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) in Verantwortung von Straßen.NRW in gleicher Lage.

 

Auf Grund seiner Baufälligkeit wird im Zuge dieser Maßnahme auch der westliche Gehweg durch die Stadt als Baulastträger der Straßennebenflächen saniert bzw. erneuert. Dadurch können Synergien erschlossen und die Auswirkungen der Bautätigkeiten auf Anlieger und den Durchgangverkehr reduziert werden.

Im Rahmen der Sanierung muss ein Baum gefällt werden, um die barrierefreie Nutzung des Gehweges für bewegungseingeschränkte Verkehrsteilnehmende sicherzustellen. (Lageplan Gehwege Anlage 5). Die derzeit ungenügende verfügbare Restbreite des Gehweges von ca. 90 cm, aber auch die Schäden, die das Wurzelwerk an Gehweg, Entwässerungsrinne und Fahrbahn verursacht und damit die Verkehrssicherheit gefährdet, machen die Fällung des Baumes unausweichlich. Dieser ist bisher nicht in der der Politik vorgestellten Liste der zu fällenden Bäume enthalten.

 

Die Kosten:

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Kanalbau und Straßenbau) betragen nach beigefügter Kostenberechnung (Anlage 6) ca. 970.000 €. Der Anteil, welcher auf Straßenbau entfällt, beträgt ca. 690.000 €. Diese Kosten stellen Transferaufwendungen dar, die durch die Erstattungen von Straßen.NRW vollständig ausgeglichen werden. Die von der Stadt Hilden zu tragenden Kosten für den Regenwasserkanal, der in das Vermögen der Stadt fällt, stellen investive Ausgaben dar, insgesamt etwa 280.000 €, und sind somit auch in vollständiger Höhe durch Abschreibung über die Gebühren refinanziert. Die Kosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung gerundet:

 

Sanierung in offener Bauweise                                 205.000,00 €

Baustelleneinrichtung (anteilig)                                   22.000,00 €

Baunebenkosten (teilw. anteilig)                                   9.600,00 €

                                                                                  ___________

Gesamt (netto)                                                          236.600,00 €

Gesamt (brutto)                                                         280.000,00 €

 

Investiv (IU66250061):

 

Nach Bereitstellung der Mittel für Planung und Bau von 190.000,00 € im Haushaltsjahr 2022 sollen die zusätzlich 90.000,00 € nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:

 

                                      Ansatz 2022:              190.000,00 €     (Ermächtigungsübertragung n. 2023)

                                      Ansatz 2023:                90.000,00 €

 

Die Planungskosten für den Kanal müssen durch die Bereitstellung aktivierbarer Eigenleistungen veranschlagt werden. Gesamt AELs 17.000 €.

 

                                      Ansatz 2022:                  7.600,00 €

                                      Ansatz 2023:                  9.400,00 €

 

Die der Stadtentwässerung zugeordneten Kosten werden durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.

 

Konsumtiv - Konto 448100 / Konto 539100:

 

Die Zahlungen, die der Landesbetrieb Straßenbau im Verlauf der Maßnahme an die Stadt Hilden zahlt und die Ausgaben, die die Stadt als Vorhabenträger an die beauftragten Firmen auszahlt, gleichen sich in Summe aus. Auf beiden Konten (Einnahmen und Ausgaben) sind für 2023 folgende Mittel zu veranschlagen:

 

539100                          Ansatz 2023:              690.000,00 €

448100                          Ansatz 2023:              690.000,00 €

 

Gleichzeitig erhält die Stadt von Straßen.NRW eine Verwaltungspauschale (10% der auf Straßen.NRW entfallenden Herstellungskosten) zur Deckung der Kosten für Bauleitungstätigkeiten. Diese Einnahmen müssen zusätzlich für das Konto 441800 veranschlagt werden:

 

                                      Ansatz 2023:                51.000,00 €

 

Zeitpunkt der Baumaßnahme:

 

Zunächst sollte die Maßnahme bereits 2022 durchgeführt werden.

 

Jedoch hat sich bei der Konzeptionierung gezeigt, dass eine gleichzeitige Durchführung mit der im weiteren Verlauf der Richrather Str. / Klotzstraße / Benrather Straße durchzuführenden Maßnahme „IHK A1neu - Städtebauliche Umgestaltung des Knotenpunktes Benrather Straße L 404 / Klotzstraße L 404 / Mittelstraße in Hilden Stadtpark“ (IHK A1neu) auf Grund der verkehrlichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Bei einer großräumigen Sperrung der nördlichen Richrather Str. und gleichzeitig des Bereichs Klotzstr. / Benrather Str. hätten die Rettungswege und der Lieferverkehr in die Innenstadt nicht sichergestellt werden können.

 

Auf Grund der bewilligten und bereitstehenden Fördermittel für die Baumaßnahme IHK A1neu wurde dieser bei der Abwägung eine höhere Priorität zugewiesen, sodass die Sanierung des Regenwasserkanals erst nach Fertigstellung der Maßnahme IHK A1neu erfolgt.

 

Die Maßnahme soll nunmehr 2023 ausgeschrieben und durchgeführt werden.

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:  Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan

Anlage 2:  Liste der Stammdaten -Auszug aus der Kanaldatenbank

Anlage 3:  Einzugsgebietsplan

Anlage 4:  Kanalsanierungslageplan

Anlage 5:  Lageplan Gehweg, erforderliche Baumfällung

Anlage 6:  Kostenberechnung

Anlage 7:  Folgekostenermittlung

Anlage 8: Stellungnahme BPA

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IU66250061

RWK-Sanierung Richrather Str. südl. Hagelkreuz

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

1103020210 / IU66250061

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

190.000,00

2022

1103020210 / IU66250061

471100

Aktivierte Eigenleistung

7.600,00

2023 (Entwurf)

1103020210 / IU66250061

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

75.000,00

2023 (Entwurf)

1103020210 / IU66250061

471100

Aktivierte Eigenleistung

8.400,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

1103020210 / IU66250061

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

90.000,00

2023

1103020210 / IU66250061

471100

Aktivierte Eigenleistung

9.400,00

2023

1201010010

539100

Sonstige Transferleistungen

690.000,00

2023

1201010010

448100

Erstattungen vom Land

690.000,00

2023

1201010010

448100

Erstattungen vom Land

51.000,00

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke

 

 



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga