Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt den Vortrag der Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt des SKFM Mettmann e. V. zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Jede dritte Frau
in Deutschland erlebt seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexualisierte
Gewalt. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnet im
Jahresbericht 2021 54.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen. Wie in den Vorjahren
betrafen 60 Prozent der Beratungen häusliche Gewalt. In Hilden wurden im Jahr
2020 106 Fälle häuslicher Gewalt verzeichnet.
Die Polizeiliche
Kriminalprävention beschreibt häusliche Gewalt wie folgt:
„Häusliche Gewalt
umfasst alle Formen physischer, sexueller oder psychischer Gewalt zwischen
Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob
die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so
zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine
Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine
Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit
einiger Zeit aufgelöst ist. Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb
der Wohnung liegen, z. B. Straße, Geschäft, Arbeitsstelle, häufig ist jedoch
die Wohnung selbst der Tatort.
Häusliche Gewalt
hat vielfältige Erscheinungsformen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch
Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten
ignorieren über Demütigungen, Einschüchterungen, Beleidigungen, Bedrohungen
sowie psychologischer, physischer oder sexueller Misshandlungen,
Freiheitsberaubung bis hin zu Vergewaltigung oder gar versuchter oder
vollendeter Tötung“.
Dabei macht Gewalt
kein Halt vor Alter, Nationalität oder sozialer Schicht, sie kann alle überall
treffen: Zuhause, in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder online. Betroffen
von sogenannter Partnerschaftsgewalt sind vor allem Frauen, aber auch Männer.
Für viele Betroffene ist es aus Angst oder Scham schwierig, Hilfe zu
suchen und notwendige Schritte zu gehen, umso mehr, wenn zusätzlich
sprachliche, kulturelle und rechtliche Barrieren den Weg erschweren.
Zum Teil leben betroffene Frauen völlig isoliert vom deutschen Umfeld.
Negative Erfahrungen in ihrem Heimatland können dazu geführt haben, dass sie
kein Vertrauen in Polizei und Gerichte haben, zudem können sie bereits durch
Fluchterfahrungen traumatisiert sein. Häufig mussten sie ihr familiäres
Unterstützungsnetz zurücklassen. Hier in Deutschland treffen sie auf ein
unbekanntes Leben, dass durch Vorurteile und Diskriminierung geprägt sein kann
oder sie gehen davon aus, dass, wie in ihren Herkunftsstaaten Gewalt gegen
Frauen nicht als Straftat oder Unrecht gewertet wird.
Auch in Deutschland ist das Thema Gewalt insbesondere häusliche Gewalt
noch ein Tabuthema, das es zu öffnen gilt. Frauenberatungsstellen,
Gleichstellungsstellen, Organisationen wie z. B. der SKFM Mettmann e. V., der
Weiße Ring, die Caritas oder der Opferschutz der Polizei leisten
Aufklärungsarbeit und bieten Unterstützung in verschiedenen Bereichen.
Welche Instrumentarien und Hilfesysteme speziell Frauen in Deutschland
zur Verfügung stehen, an wen sie sich wenden können, wenn sie sich bedroht
fühlen oder wenn sie bereits von häuslicher Gewalt betroffen sind, darüber wird
in der heutigen Sitzung eine Mitarbeiterin der Fachberatungsstelle gegen
häusliche Gewalt des SKFM Mettmann e. V. berichten.
In Vertretung
gez.
Sönke Eichner
1.Beigeordneter