Betreff
Die Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt des SKFM Mettmann stellt sich vor
Vorlage
WP 20-25 SV 51/150
Aktenzeichen
III/51.81/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt den Vortrag der Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt des SKFM Mettmann e. V. zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Jede dritte Frau in Deutschland erlebt seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexualisierte Gewalt. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnet im Jahresbericht 2021 54.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen. Wie in den Vorjahren betrafen 60 Prozent der Beratungen häusliche Gewalt. In Hilden wurden im Jahr 2020 106 Fälle häuslicher Gewalt verzeichnet.

Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt häusliche Gewalt wie folgt:

„Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist. Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z. B. Straße, Geschäft, Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.

Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten ignorieren über Demütigungen, Einschüchterungen, Beleidigungen, Bedrohungen sowie psychologischer, physischer oder sexueller Misshandlungen, Freiheitsberaubung bis hin zu Vergewaltigung oder gar versuchter oder vollendeter Tötung“.

Dabei macht Gewalt kein Halt vor Alter, Nationalität oder sozialer Schicht, sie kann alle überall treffen: Zuhause, in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder online. Betroffen von sogenannter Partnerschaftsgewalt sind vor allem Frauen, aber auch Männer.

Für viele Betroffene ist es aus Angst oder Scham schwierig, Hilfe zu suchen und notwendige Schritte zu gehen, umso mehr, wenn zusätzlich sprachliche, kulturelle und rechtliche Barrieren den Weg erschweren.

Zum Teil leben betroffene Frauen völlig isoliert vom deutschen Umfeld. Negative Erfahrungen in ihrem Heimatland können dazu geführt haben, dass sie kein Vertrauen in Polizei und Gerichte haben, zudem können sie bereits durch Fluchterfahrungen traumatisiert sein. Häufig mussten sie ihr familiäres Unterstützungsnetz zurücklassen. Hier in Deutschland treffen sie auf ein unbekanntes Leben, dass durch Vorurteile und Diskriminierung geprägt sein kann oder sie gehen davon aus, dass, wie in ihren Herkunftsstaaten Gewalt gegen Frauen nicht als Straftat oder Unrecht gewertet wird.

Auch in Deutschland ist das Thema Gewalt insbesondere häusliche Gewalt noch ein Tabuthema, das es zu öffnen gilt. Frauenberatungsstellen, Gleichstellungsstellen, Organisationen wie z. B. der SKFM Mettmann e. V., der Weiße Ring, die Caritas oder der Opferschutz der Polizei leisten Aufklärungsarbeit und bieten Unterstützung in verschiedenen Bereichen.

Welche Instrumentarien und Hilfesysteme speziell Frauen in Deutschland zur Verfügung stehen, an wen sie sich wenden können, wenn sie sich bedroht fühlen oder wenn sie bereits von häuslicher Gewalt betroffen sind, darüber wird in der heutigen Sitzung eine Mitarbeiterin der Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt des SKFM Mettmann e. V. berichten.

In Vertretung

gez.

Sönke Eichner

1.Beigeordneter