Prüfauftrag zur Anbindung des Zeißwegs an die Walter-Wiederhold-Schule
Begründung:
Viele Schülerinnen
und Schüler aus dem Nordteil des Einzugsgebiets der Walter-Wiederhold-Schule
müssen bis jetzt einen Weg über die Niedenstr. oder Walter-Wiederhold-Str. und
die Düsseldorfer Str. nehmen.
Diese Anbindung würde
den Schülerinnen und Schülern ermöglichen über Fußwege ab der Röntgen Str. über
die Eichen Str. und dem Zeißweg den Schulhof zu erreichen. Diese neue Anbindung
würde um einiges das Gefahrenpotenzial (bedingt durch die Düsseldorfer Str.)
und die Dauer des Schulweges verringern.
Antragstext:
Die CDU Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es eine Möglichkeit der Anbindung des Zeißwegs an den Schulhof der Walter-Wiederhold-Schule gibt.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei den Grundstücken
Flur 2 Flurstück 24 und Flur 2 Flurstück 25 (Anlage 2) handelt es sich um eine
städtische Brachfläche.
Für dieses Grundstück gab es in der Vergangenheit immer wieder Vorschläge zu einer anderen Nutzung - wie z.B. die Erweiterung des Schulhofes oder die Ertüchtigung des Parks für den Schulsport sowie der Bau einer Grün- oder Parkanlage oder der Einbezug in ein Projekt zur Schaffung von Wohnraum.
Alle diese Ideen
sind in der Regel aus unterschiedlichen Gründen bereits in einem frühen
Projektzeitpunkt nicht weiterverfolgt worden.
Nunmehr beantragt
die CDU-Fraktion im Nachgang zu einem Stadtteilspaziergang von Herrn
Bürgermeister Dr. Pommer in Hilden-West, zu prüfen, ob dieses Grundstück zur
Anlegung eines Verbindungsweges zwischen dem Zeißweg und der Schule genutzt
werden könne.
Das Grundstück wurde
in der Vergangenheit schon inoffiziell als Abkürzung des Schulweges genutzt.
Mit der Schaffung eines befestigten Weges würde die Nutzung legitimiert und die
Schülerinnen und Schüler würden nicht auf einem Trampelpfad, sondern könnten
auf einem angelegten Weg gehen.
Für die
provisorische wiederrückbaufähige Herstellung des Verbindungsweges inkl. eines
zusätzlichem Schulhoftores würden einer internen Schätzung zu Folge Kosten von ca.
15.000 € anfallen.
Zusätzlich müsste
eine vorbeugende Verkehrssicherung installiert werden, d.h. die an den Weg
angrenzenden Bäume sind in die turnusmäßige Baumkontrolle einzubeziehen und es
ist eine grundsätzliche Unterhaltung des öffentlichen Weges durch den Zentralen
Bauhof zu installieren.
Erfahrungsgemäß ist
erwarten, dass ein neugestalteter Weg und die angrenzende Grünfläche auch
anderweitig (Hundetoilette, sozialer Treffpunkt) genutzt wird. Dies führt
automatisch zu weiteren Forderungen nach höheren Standards (Optimierung der
Grüngestaltung, Forderung nach Beleuchtung und sozialer Kontrolle).
Dafür sind
zusätzliche Ressourcen bei Amt 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
(Verkehrssicherung), 68 Zentraler Bauhof (Unterhaltung) und ggf. Amt 32
Ordnungsamt (Kontrolle) zu prüfen bzw. bereitzustellen.
Fazit:
Über den
Verbindungsweg könnten zwar einige Schüler:innen aus dem Norden abseits der
Hauptstraßen zur Schule kommen. Ob dies aber die skizzierte Bindung an Ressourcen
in der Stadtverwaltung rechtfertigt, obliegt einer Abwägung im Rat bzw. seiner
Gremien.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Konto |
Bezeichnung |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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