Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 11.05.2022:
Prüfauftrag zur Anbindung des Zeißwegs an die Walter-Wiederhold-Schule
Vorlage
WP 20-25 SV 66/049
Art
Antragsvorlage

Begründung:

 

Viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordteil des Einzugsgebiets der Walter-Wiederhold-Schule müssen bis jetzt einen Weg über die Niedenstr. oder Walter-Wiederhold-Str. und die Düsseldorfer Str. nehmen.

 

Diese Anbindung würde den Schülerinnen und Schülern ermöglichen über Fußwege ab der Röntgen Str. über die Eichen Str. und dem Zeißweg den Schulhof zu erreichen. Diese neue Anbindung würde um einiges das Gefahrenpotenzial (bedingt durch die Düsseldorfer Str.) und die Dauer des Schulweges verringern.


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es eine Möglichkeit der Anbindung des Zeißwegs an den Schulhof der Walter-Wiederhold-Schule gibt.


Stellungnahme der Verwaltung

 

Bei den Grundstücken Flur 2 Flurstück 24 und Flur 2 Flurstück 25 (Anlage 2) handelt es sich um eine städtische Brachfläche.

 

Für dieses Grundstück gab es in der Vergangenheit immer wieder Vorschläge zu einer anderen Nutzung - wie z.B. die Erweiterung des Schulhofes oder die Ertüchtigung des Parks für den Schulsport sowie der Bau einer Grün- oder Parkanlage oder der Einbezug in ein Projekt zur Schaffung von Wohnraum.

Alle diese Ideen sind in der Regel aus unterschiedlichen Gründen bereits in einem frühen Projektzeitpunkt nicht weiterverfolgt worden.

 

Nunmehr beantragt die CDU-Fraktion im Nachgang zu einem Stadtteilspaziergang von Herrn Bürgermeister Dr. Pommer in Hilden-West, zu prüfen, ob dieses Grundstück zur Anlegung eines Verbindungsweges zwischen dem Zeißweg und der Schule genutzt werden könne.

 

Das Grundstück wurde in der Vergangenheit schon inoffiziell als Abkürzung des Schulweges genutzt. Mit der Schaffung eines befestigten Weges würde die Nutzung legitimiert und die Schülerinnen und Schüler würden nicht auf einem Trampelpfad, sondern könnten auf einem angelegten Weg gehen.

Für die provisorische wiederrückbaufähige Herstellung des Verbindungsweges inkl. eines zusätzlichem Schulhoftores würden einer internen Schätzung zu Folge Kosten von ca. 15.000 € anfallen.

Zusätzlich müsste eine vorbeugende Verkehrssicherung installiert werden, d.h. die an den Weg angrenzenden Bäume sind in die turnusmäßige Baumkontrolle einzubeziehen und es ist eine grundsätzliche Unterhaltung des öffentlichen Weges durch den Zentralen Bauhof zu installieren.

 

Erfahrungsgemäß ist erwarten, dass ein neugestalteter Weg und die angrenzende Grünfläche auch anderweitig (Hundetoilette, sozialer Treffpunkt) genutzt wird. Dies führt automatisch zu weiteren Forderungen nach höheren Standards (Optimierung der Grüngestaltung, Forderung nach Beleuchtung und sozialer Kontrolle).

 

Dafür sind zusätzliche Ressourcen bei Amt 66 Tiefbau- und Grünflächenamt (Verkehrssicherung), 68 Zentraler Bauhof (Unterhaltung) und ggf. Amt 32 Ordnungsamt (Kontrolle) zu prüfen bzw. bereitzustellen.

 

 

Fazit:

Über den Verbindungsweg könnten zwar einige Schüler:innen aus dem Norden abseits der Hauptstraßen zur Schule kommen. Ob dies aber die skizzierte Bindung an Ressourcen in der Stadtverwaltung rechtfertigt, obliegt einer Abwägung im Rat bzw. seiner Gremien.

 

 

 

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

keine



Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer