Erläuterungen und Begründungen:
Das bisherige Ratsmitglied Christoph Bosbach hat mit Wirkung vom 04.08.2022 wirksam seinen Verzicht auf sein Mandat im Rat der Stadt Hilden zur Niederschrift erklärt.
I. Ersatzbestimmung
Die
Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem
Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG und § 69 KWahlO.
Herr Christoph
Bosbach ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 13.09.2020 als Bewerber
der SPD Partei in den Rat der Stadt Hilden gewählt worden. Da für ihn und
seinen Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist,
bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Partei,
für die er bei der Wahl aufgestellt war (SPD), (§ 45 KWahlG).
Gleichzeitig
bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer
Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren,
ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre
Anwartschaft verzichtet haben, oder gem.
§ 37 KwahlG die
Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.
Die Reihenfolge
der Reserveliste der SPD sieht als nächsten Bewerberin vor:
Frau Hannah Hammer.
Die Annahme-Erklärung liegt vor.
II. Einführung und
Verpflichtung
Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden,
dass sich die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen mit folgender
Formel einverstanden erklären:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem
Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.
(So wahr mir Gott helfe).“
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister