Betreff
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2022: Einrichtung einer Stelle Garten- und Landschaftsarchitektur
Vorlage
WP 20-25 SV 12/019
Aktenzeichen
I/12-mau
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In der Antwort der Verwaltung vom 19.05.2022 zur Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zum Sachstand Baumschutzsatzung hat die Verwaltung dargelegt, dass es zusätzliche personelle Ressourcen erfordere, ein umfassendes Baumkataster in Hilden zu führen. Stadtbäume sind jedoch ein wichtiger Schlüssel in Zeiten des Klimawandels, dem die Stadt Hilden aktiv entgegenwirken muss.

 

Junge Bäume speichern in ihrer Wachstumsphase besonders viel CO2, wohingegen ältere Bäume mit großen Baumkronen Schatten an immer häufigen auftretenden heißen Sommertagen spenden, den Abfluss von Starkregen verzögern.

Sie bieten zudem Lebensraum für zahlreiche Vögel und Insekten.

Innerstädtische Grünflächen sollten nach neuesten stadtökologischen Erkenntnissen bepflanzt und gepflegt werden, damit sie nicht nur Versickerungsmöglichkeiten für etwaige Starkregenereignisse, sondern auch eine Lebensvielfalt für Insekten bieten.

Eine "grüne Infrastruktur" zu schaffen bedarf, aufgrund der zunehmenden Herausforderungen für die Stadt im Bereich Klimaanpassung, dringend einer personellen Aufstockung.

 


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden richtet eine Stelle für eine/n weitere/n Garten- und Landschaftsarchitekt*in ein, die/der unter anderem die Aufgabe hat, ein Stadtbaumkonzept zu erarbeiten, das Baumkataster auszubauen und innerstädtische Grünpotenziale zu entwickeln.

Zusätzlich unterstützt diese Person bei der Verkehrssicherung, sowie bei Regelkontrollen von Bäumen und leitet nötige Baumpflegemaßnahmen ein.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat bereits in der SV 60/023 vom 13.04.2022 dargelegt, dass weitergehende Aufgaben wie sie aktuell auch mit dem hier vorliegenden Antrag vorgeschlagen werden, nicht ohne zusätzliche Personalressourcen wahrgenommen werden können.

 

Die gewünschten Aufgaben

 

-       Erarbeitung eines Stadtbaumkonzepts

-       Ausbau des Baumkatasters

-       Entwicklung innerstädtischer Grünpotenziale

-       Unterstützung im Bereich der Verkehrssicherung sowie bei Regelkontrollen von Bäumen und Einleitung nötiger Baumpflegemaßnahmen

 

werden bislang im gesetzlichen Rahmen und nach den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) wahrgenommen. Das vorhandene Baumkataster, umfasst - wie in der o.g. SV erläutert - nur die städtischen Bäume.

 

Um innerstädtische Grünpotenziale zu ermitteln und den negativen Folgen bzw. Auswirkungen des weltweiten Klimawandels auf das Mikroklima der Stadt Hilden zu begegnen zu können, kann ein umfängliches Stadtbaumkonzept ein sinnvolles Instrument sein. Für dessen systematische Erarbeitung wird zusätzliches Personal benötigt.

 

Das Amt für Verwaltungsorganisation kommt daher zu folgender Empfehlung:

 

Voraussetzung für die Erstellung eines Stadtbaumkonzepts ist eine gute Datengrundlage (Baumkataster) auf der die klimatischen und planerischen Bedarfe aufbauen und aus denen sich dann Handlungsmaßnahmen entwickeln können.

 

Die sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 823 ff. BGB) ergebende allgemeine Verkehrssicherungspflicht fordert von demjenigen, der eine Gefahr eröffnet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen. Der Zustand von Bäumen muss ebenfalls so sein, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.

 

Um diesem Erfordernis nachkommen zu können, sind Bäume regelmäßig auf Schäden und Schadensanzeichen zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse sind nachhaltig in einem Baumkataster zu dokumentieren.

 

Die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) geht in ihren Empfehlungen von einem Aufwand für die Baumkontrollen je nach Baumart, Standort, Erfassungstool und Häufigkeit von mind. 8 Min. je Baum aus. In etwa entspricht dies dem Stellenbestand, der in Hilden dafür vorhanden ist. Aktuell werden die Bestandsaufnahmen aus den Kontrollen lediglich hinsichtlich einer notwendigen Verkehrssicherung ausgewertet, entsprechende Aufträge werden vergeben. Eine weitergehende Analyse oder gar Zukunftsbetrachtung kann jedoch nicht erfolgen.

 

Zur Optimierung und Vorbereitung weitergehender Maßnahmen wird hier der Einsatz einer mobilen Software-Lösung über ein Tablet empfohlen, durch die dann auch der Dokumentationspflicht Genüge getan werden kann. Mit dem derzeit in den Sachgebieten 66.1 Straßenbau und 66.3 Grünflächen/Forst im Aufbau befindliche GIS-Software Via Vis der Fa. CAOS erfolgt eine optimierte Datenerfassung und -verwaltung. Dadurch wird die Grundlage für eine vielschichtigere Datenauswertung geschaffen, welche die Grundlage für vertiefende Untersuchungen und Bewertungen ist.

 

Durch die Einbindung des Baumkatasters in das GeoPortal der Stadt Hilden werden die Daten der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und hier auch eine Transparenz der Verwaltung gegenüber der Bürgerschaft erreicht.

 

Weitere Voraussetzung zur Entwicklung eines stadtweiten Konzeptes ist die Einbindung und Berücksichtigung der Ergebnisse der Klimaanalyse. Gleichzeitig sind auch die Ergebnisse der Starkregenrisikoanalyse inklusive der daraus abzuleitenden Vorbeugungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

 

Zusätzlich sind aber auch widerstrebende Belange des Sachgebietes Straßenbau beispielsweise der Straßen- und Radwegeplanung oder der Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen zu berücksichtigen, gegeneinander abzuwägen und zu bewerten.

 

Die Entwicklung von Grünpotenzialen, die insofern dem Klimaschutz dienlich sein können, sollte deshalb insbesondere in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz-Beauftragten der Stadt Hilden und den Sachgebieten Straßenbau und Stadtentwässerung erfolgen (s.a. SV 20-25 SV 66/047).

 

Erst dann kann ein Stadtbaumkonzeptentwickelt werden. Es soll schließlich den Bestand an Bäumen einer Stadt (sowohl in Grünflächen wie auch im Straßenraum) langfristig sichern und zudem die Möglichkeit bieten, in der öffentlichen Diskussion und Argumentation die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen und spezifisch darauf einzugehen. Gerade in Zeiten knapper Kassen können durch die Erarbeitung wirtschaftlicher Kennzahlen auch notwendige finanzielle Mittel aus dem Konzept abgeleitet und begründet werden. Somit werden die Maßnahmen zur Entwicklung des Baumbestandes (z.B. Neupflanzungen, Baumrückschnitte oder -fällungen, das Anlegen von Parkplätzen anstelle von Baumpflanzungen) transparent und nachvollziehbar. Klimatische Veränderungen werden bei der Auswahl der Bäume ebenso wie die Anfälligkeit für Krankheiten oder Schädlinge beachtet.

 

Insgesamt ist seitens der Verwaltung festzuhalten, dass sofern die Politik einen positiven Beschluss für eine bessere Ausrichtung wie oben dargestellt fassen sollte, die Einrichtung einer Vollzeitstelle der EG 11 mit einer Qualifikation als Ingenieur/in notwendig ist, die dann mit dem Stellenplan 2023 zur Verfügung gestellt werden kann. Hierfür wären zusätzliche Personalkosten i.H.v. 81.270 € zzgl. Sach- und Gemeinkosten von ca. 17.800 € zu veranschlagen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Durch das strategisch ausgerichtete Stadtbaumkonzept würde ein sinnvolles Instrument zur Verfügung stehen, mit dem das städtische Mikroklima durch zielgerichtete Beschattung mittels Bäumen aber auch „Verdunstungskälte“ positiv zu beeinflussen wäre.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 “Verkehrsflächen und Brücken” für Straßenbegleitgrün
130101 “Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer”

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023ff

Zeile 11 „Personalaufwendungen“

 

 

siehe Stellungnahme der Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

gesehen
Stuhlträger
stellvertr. Kämmerer