Empfehlungsvorschlag für den Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt den Bericht zum 30.06.2002 der Kämmerin gem. § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Hilden:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Bericht zum 30.06.2002 der Kämmerin gem. § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Aus
der Verordnung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im
Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des
Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land
Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme)
vom 11. April 2022 ergeben sich einerseits Erleichterungen für die
Bewirtschaftung des Haushaltes 2022, andererseits ist die Transparenz der im
Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden sowie
weiterer Hilfen und Unterstützungsleistungen anfallenden Erträge und
Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen sicherzustellen.
Aus der Verordnung ergibt sich auch eine quartalsweise Berichtspflicht an den Rat der Stadt Hilden und an die Kommunalaufsicht über die o. a. Erträge und Aufwendungen und Einzahlungen und Auszahlungen, erstmals zum Stichtag 30.06.2022. Die Kommunalaufsicht hatte bereits um Übermittlung des Berichtes bis zum 22.07.2022 gebeten.
Die Erträge und Aufwendungen und Einzahlungen und Auszahlungen, die sich aus der Aufnahme und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus der Ukraine ergeben, werden im Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien“ verbucht.
In dem Bericht zum 30.06. sind hier Transferaufwendungen/-auszahlungen für die Monate März bis Mai ausgewiesen, da die Abrechnung für Juni erst nachträglich erfolgte.
Für
das Jahr 2022 werden für Aufnahme und Unterbringung der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge aus der Ukraine Transferaufwendungen/-auszahlungen
i.H.v. 836.000€ prognostiziert. Dem gegenüber stehen voraussichtlich
Kostenerstattungen durch den LVR in Höhe von erfahrungsgemäß 80% des Aufwandes.
Die Abrechnung mit dem Landschaftsverband erfolgt jährlich. Zahlungseingänge
erfolgen nach Prüfung durch den LVR meist im Folgejahr, ggf. auch später.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister