Betreff
Statusbericht Haushaltsbewirtschaftung Stichtag 30.06.2022
Vorlage
WP 20-25 SV 20/089
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung zum Stichtag 30.06.2022 zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Hilden:

Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung zum Stichtag 30.06.2022 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung berichtet über die Haushaltsbewirtschaftung nach Ablauf des II. Quartals 2022.

 

Die Ergebnisrechnung zum 30.06.2022 enthält auch die COVID-19 bedingten Belastungen.

 

Das prognostizierte Ergebnis nach Isolierung der COVID-19-Belastungen beträgt - 7,6 Mio. € und bewegt sich somit rd. 3,1 Mio. € über dem Niveau der Planung (- 10,7 Mio. €). In der Prognose wurden u. a. bereits voraussichtliche Mehrerträge bei der Gewerbesteuer von 5 Mio. € gegenüber Plan berücksichtigt ebenso wie gestiegene Energiekosten. Die Prognose ist zum Stichtag 30.06.2022 - insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen aus dem Krieg in der Ukraine und den weltweiten Lieferengpässen mit großen Unsicherheiten belegt. Die Hebung der stillen Reserven aus der Neustrukturierung des Konzerns im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ist zunächst ergebnisneutral dargestellt, da eine Bewertung durch die Kommunalaufsicht noch nicht abschließend erfolgt ist.

 

Im Bericht sind die Veränderungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im laufenden Jahr gegenüber Haushaltsplan über über-/ und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr dargestellt. Der Ergebnisbericht wird mit einer Prognose vervollständigt. Die Mittelverbräuche (Ist-Ausgaben) werden getrennt nach Bestellungen (offene Aufträge / Beschaffungen) und tatsächlich in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen und geleisteten Transferaufwendungen im Ausgabenbereich dargestellt. Bei den Einnahmen werden im „Ist“ die zustehenden / geforderten (Ergebnisrechnung) bzw. gezahlten (Finanzrechnung) Entgelte, Steuereinnahmen, Erstattungen, Beiträge u.a. dargestellt.

 

Im Bereich der Veränderung der Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen haben sich folgende Veränderungen ergeben, die dem Rat nicht bereits gesondert über Entscheidungsvorlagen bekannt sind:

 

Folgende über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen, die einen Betrag von 10.000 € übersteigen, wurden von der Kämmerin im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 genehmigt:

 

18.000,00 €    Produkt 010601 Dienstleistungen für die Verwaltung/Hauptamt

Maßnahme:   IU10260002 Betriebs- und Geschäftsausstattung Amt 10

Deckung:        Produkt 011303 Investitionen

IO26250056 Bau Kita Am Holterhöfchen

Grund:            zusätzliche nicht geplante Beschaffung weiterer höhenverstellbarer Schreibtische

 

80.000,00 €    Produkt 011303 Investitionen

Maßnahme:   I261900148 WHS, Augustastr. 29, Regen-/Schmutzwasserleitungen

Deckung:        Produkt 011303 Investitionen

IO26250008 Am Feuerwehrhaus 17, Erweiterung

Grund:            Mehrkosten im Kontext des Abschlusses der Baumaßnahme (Die Haushaltsmittel waren im Haushaltsjahr 2019 geplant. Gem. § 11 der Haushaltssatzung war eine weitere Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2022 nicht zulässig.)

 

16.000,00 €    Produkt 021401 Durchführen von Wahlen

Deckung:        Produkt 021401 Durchführen von Wahlen

Außerordentlicher Ertrag (Covid-19)

Grund:            Anmietung eines Ladenlokals für die pandemiebedingte Auslagerung des Wahlamtes (Landtagswahl)

 

 

37.775,00 €    Produkt 040601 Betreiben einer Stadtbücherei

Maßnahme:   IU41260003 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bücherei

Deckung:        Produkt 040601 Betreiben einer Stadtbücherei

                        Investitionszuwendung

Grund:            Errichtung einer Außenrückgabe aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Projekts "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" sowie Ausstattungsgegenstände „LernRaum“

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Produkten innerhalb der Budgets werden aus technischen Gründen in der Finanzsoftware ebenfalls als über-/ außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen dargestellt.

Budgetverschiebungen, die einen Betrag von 10.000 € übersteigen, sind im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 zwischen den Produkten nicht angefallen.

 

Auf Ebene der Gesamtergebnisrechnung und -finanzrechnung werden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Budgetverschiebungen zwischen den Produkten nicht sichtbar, soweit sich die Mehrbeträge und Deckungen auf die gleiche Gliederungsebene in der Ergebnis-/ Finanzrechnung beziehen.

 

Auf die anliegenden Berichte und die dort ausgewiesene Budgetausschöpfung und die Prognose wird verwiesen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

WP 20-25 SV 20/084