Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung zum Stichtag 30.06.2022 zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Hilden:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung zum Stichtag 30.06.2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung berichtet über die Haushaltsbewirtschaftung nach Ablauf des II. Quartals 2022.
Die Ergebnisrechnung zum 30.06.2022 enthält auch die COVID-19 bedingten Belastungen.
Das prognostizierte Ergebnis nach Isolierung der COVID-19-Belastungen beträgt - 7,6 Mio. € und bewegt sich somit rd. 3,1 Mio. € über dem Niveau der Planung (- 10,7 Mio. €). In der Prognose wurden u. a. bereits voraussichtliche Mehrerträge bei der Gewerbesteuer von 5 Mio. € gegenüber Plan berücksichtigt ebenso wie gestiegene Energiekosten. Die Prognose ist zum Stichtag 30.06.2022 - insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen aus dem Krieg in der Ukraine und den weltweiten Lieferengpässen mit großen Unsicherheiten belegt. Die Hebung der stillen Reserven aus der Neustrukturierung des Konzerns im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ist zunächst ergebnisneutral dargestellt, da eine Bewertung durch die Kommunalaufsicht noch nicht abschließend erfolgt ist.
Im Bericht sind die Veränderungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im laufenden Jahr gegenüber Haushaltsplan über über-/ und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr dargestellt. Der Ergebnisbericht wird mit einer Prognose vervollständigt. Die Mittelverbräuche (Ist-Ausgaben) werden getrennt nach Bestellungen (offene Aufträge / Beschaffungen) und tatsächlich in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen und geleisteten Transferaufwendungen im Ausgabenbereich dargestellt. Bei den Einnahmen werden im „Ist“ die zustehenden / geforderten (Ergebnisrechnung) bzw. gezahlten (Finanzrechnung) Entgelte, Steuereinnahmen, Erstattungen, Beiträge u.a. dargestellt.
Im Bereich der Veränderung der Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen haben sich folgende Veränderungen ergeben, die dem Rat nicht bereits gesondert über Entscheidungsvorlagen bekannt sind:
Folgende
über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen, die einen Betrag von 10.000 €
übersteigen, wurden von der Kämmerin im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022
genehmigt:
18.000,00 € Produkt 010601 Dienstleistungen für die
Verwaltung/Hauptamt
Maßnahme: IU10260002 Betriebs-
und Geschäftsausstattung Amt 10
Deckung: Produkt
011303 Investitionen
IO26250056 Bau Kita Am Holterhöfchen
Grund: zusätzliche nicht geplante
Beschaffung weiterer höhenverstellbarer Schreibtische
80.000,00 € Produkt 011303 Investitionen
Maßnahme: I261900148 WHS,
Augustastr. 29, Regen-/Schmutzwasserleitungen
Deckung: Produkt
011303 Investitionen
IO26250008 Am Feuerwehrhaus 17, Erweiterung
Grund: Mehrkosten im Kontext des Abschlusses
der Baumaßnahme (Die Haushaltsmittel waren im Haushaltsjahr 2019 geplant. Gem.
§ 11 der Haushaltssatzung war eine weitere Ermächtigungsübertragung in das
Haushaltsjahr 2022 nicht zulässig.)
16.000,00 € Produkt 021401 Durchführen von Wahlen
Deckung: Produkt 021401 Durchführen von Wahlen
Außerordentlicher Ertrag (Covid-19)
Grund: Anmietung eines Ladenlokals für die pandemiebedingte Auslagerung des Wahlamtes (Landtagswahl)
37.775,00
€ Produkt 040601 Betreiben einer
Stadtbücherei
Maßnahme: IU41260003 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bücherei
Deckung: Produkt 040601 Betreiben einer Stadtbücherei
Investitionszuwendung
Grund: Errichtung einer Außenrückgabe aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Projekts "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" sowie Ausstattungsgegenstände „LernRaum“
Verschiebungen zwischen
einzelnen Produkten innerhalb der Budgets werden aus technischen Gründen in der
Finanzsoftware ebenfalls als über-/ außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen
dargestellt.
Budgetverschiebungen,
die einen Betrag von 10.000 € übersteigen, sind im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022
zwischen den Produkten nicht angefallen.
Auf Ebene der Gesamtergebnisrechnung und -finanzrechnung werden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Budgetverschiebungen zwischen den Produkten nicht sichtbar, soweit sich die Mehrbeträge und Deckungen auf die gleiche Gliederungsebene in der Ergebnis-/ Finanzrechnung beziehen.
Auf die anliegenden Berichte und die dort ausgewiesene Budgetausschöpfung und die Prognose wird verwiesen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister