hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung zum Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zur
Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Ausgangslage
Mit Sitzungsvorlage 20/007
wurde der Rat der Stadt Hilden am 26. Januar 2005 von den Vorstellungen der Verwaltung
zum Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) in Kenntnis gesetzt
und beschloss folgende 6 Punkte:
1.
Auf der Grundlage
des Gesetzes für ein neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 wird erstmalig der Haushaltsplan des
Jahres 2006 auf Basis von Produkten erstellt. Lediglich im „Hintergrund“ wird
für die Kommunalaufsicht und für die Rechnungslegung weiterhin der kamerale
Haushaltsplan erstellt.
2.
Der Umstieg auf
das neue kommunale Finanzmanagement wird mit dem Haushaltsjahr 2007 erfolgen.
3.
Flächendeckend
wird in der gesamten Stadtverwaltung ab dem Haushaltsjahr 2005 eine
„Basis“-Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eingeführt.
4.
Die Ämter 10, 11,
14, 26 und 68 bauen die bereits vorhandene „qualifizierte“ KLR weiter aus bzw.
führen sie ab dem 1.1.2005 ein. Nach und nach werden weitere Ämter die
qualifizierte KLR (KLR) einführen.
5.
Alle im Gesetz
vorgesehenen Bewertungsvereinfachungen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz
werden angewandt, um den Personal- und Sachaufwand so niedrig wie möglich zu
halten.
6.
Das
Rechnungsprüfungsamt wird den Umstellungsprozess begleiten“.
Die Kernaussage dieses
Beschlusses besagt, dass gemäß Ziffer 2 der Umstieg auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement ab dem Haushaltsjahr 2007 erfolgen soll.
Aus heutiger Sicht stellt sich
die Situation so dar, dass diese Terminplanung eingehalten und erstmalig der
Haushaltsplan des Jahres 2007 ein kompletter doppischer Haushalt sein wird.
An dieser Stelle soll auch auf
die Ausführungen in der SV 20/036 verwiesen werden. Auch hier ging es um einen
Sachstandsbericht zum Thema NKF, der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 26. Oktober 2005 vorgetragen wurde.
2. Softwareeinsatz
Aktuell
finden in regelmäßigen Intervallen Gespräche mit der Firma Infoma statt, um am
"lebenden System" darzustellen, welche einzelnen Schritte die
Verwaltung nach und nach abarbeiten muss, um die Umstellung auf den doppischen
Haushalt termingemäß vornehmen zu können. Zeitgleich finden mit den zugehörigen
Kolleginnen und Kollegen auch die entsprechenden Einweisungen/Schulungen statt.
Aktuell wurden die Kolleginnen und Kollegen des Finanzdezernates am 3. und 4.
April 2006 zum Thema Haushaltsplanung/Haushaltsausführung geschult, damit
rechtzeitig vor der im Sommer 2006 verwaltungsintern beginnenden Haushaltsplanungsphase
2007 sowohl das erforderliche Wissen vorhanden ist als auch die vorbereitenden
Arbeiten abgeschlossen sind.
Zusammenfassend
ist zu diesem Punkt zu sagen, dass sich die Entscheidung für das Softwareprodukt
der Firma Infoma nach wie vor als eine gute Entscheidung bestätigt. Mit dieser
Software wird aus heutiger Sicht betrachtet ein Umstieg möglich sein. Einen
echten Beweis dafür hat die Firma alleine schon dadurch erbracht, dass es möglich
war, im Produkthaushalt 2006 trotz weiterhin noch kameraler Haushaltsführung
die künftigen doppischen Elemente je Produkt zum größten Teil darzustellen.
3. Produkthaushalt 2006
Zu diesem Punkt muss sicherlich
nicht viel ausgeführt werden. Zutreffend ist, wie schon im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen deutlich gemacht wurde, dass das Jahr 2006 einen
Kompromiss zwischen dem alten und dem neuen Haushaltsrecht darstellt. Es darf
an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass damit erstmalig und einmalig die
Chance bestand, nachzuvollziehen, was aus den kameralen Unterabschnitten und
Haushaltsstellen geworden ist und wie sich die neuen Produkte entwickeln.
Sicherlich fehlen wichtige Aspekte wie Abschreibung, Interne Leistungsverrechnungen,
die Finanzrechnung und der komplette „Vermögenshaushalt“. Auch wird der Produkthaushalt
2007 hinsichtlich des Aufbaus anders aussehen, weil weitergehende Erläuterungen
dann beim Produkt stehen und nicht an anderer Stelle herausgesucht werden
müssen.
Sicherlich wird es dennoch
schwierig und anders sein, weil es die bisherigen Unterabschnitte und die
Haushaltsstellen nicht mehr geben wird, sondern durch Konten und Produkte
ersetzt werden.
4. Kontenplan
Die Verwaltung hat in der zurückliegenden Zeit ausgeführt, dass es die
durch den Gesetzgeber in der Vergangenheit immer dargestellte Freiheit nicht
gegeben hat und auch nicht geben wird, weil nach und nach immer wieder weitere
Einschränkungen – u.a durch die
erforderliche Finanzstatistik - verfügt wurden. Wie auch in der letzten
Sitzungsvorlage dargestellt und durch Herrn Dozenten Bernhardt anlässlich der
Schulungen ausgeführt, gibt es mittlerweile Unterteilungen bei manchen Konten
bis in die 6. Stelle hinein. Darüber hinaus gibt es aktuelle Informationen,
dass sich weitere Änderungen des Kontenplanes noch in diesem Jahr ergeben werden.
Auch wenn die Veränderungen im System der Firma Infoma relativ
komfortabel und einfach geändert werden können, so bedeutet dies dennoch, dass
alle Kolleginnen und Kollegen, die mit den Konten arbeiten müssen, zu
informieren sind, Übersichten und Auswertungen ergänzt und das Wissen in die
Breite gegeben werden muss.
Die vielen Korrekturen sind letztendlich unbefriedigend. Das System ist
aber, solange es entsprechende Vorgaben gibt, nicht zu ändern.
5.
Kosten- und Leistungsrechnung/Kennzahlen
Das vergangene Jahr 2005 stand
für den Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung unter der Zielsetzung,
Aufbauarbeit zu leisten und Erfahrungen mit einer flächendeckenden KLR zu sammeln.
Inzwischen konnten in allen mit
dem Thema KLR befassten Bereichen wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Für
die gesamte Verwaltung wurden für die drei Dimensionen der KLR (Kostenarten-,
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung) entsprechende Pläne erarbeitet.
Dies ist insofern bedeutsam,
als in vielen Kommunalverwaltungen die Einführung einer flächendeckenden KLR
bereits daran scheiterte, dass neben der Erfassung der anfallenden Erlös- und
Kostenarten lediglich eine Verbuchung auf Kostenstellen erfolgte. Eine
Zuordnung der Erlöse und Kosten auf die erstellten Leistungen (Stichwort:
Outputorientierung) erfolgte in diesen Verwaltungen nicht. Mit der Erstellung
des Kostenträgerplans wurde in Hilden eine flächendeckende und differenziertere,
sogar über die Produktebene hinaus gehende, Erfassung der erstellten Leistungen
vorgenommen. Damit wurde eine solide Basis für die KLR und den
NKF-Produkthaushalt geschaffen.
Wie in der SV-20/036
angekündigt, konnten für alle Produkte der Stadtverwaltung erstmalig „Jahres-
bzw. Betriebsabrechnungen“ vom Amt für Finanzservice zentral für das erste Probejahr
2005 erstellt und den Produktverantwortlichen zur Bewertung der Ergebnisse
vorgelegt werden. Bei diesen Berichten handelt es sich um die Zusammenstellung
der Ergebnisse für die Produkte und die unterhalb dieser Produkte angeordneten
Kostenträger als Teilergebnispläne. Diese Berichte bieten erstmalig die
Möglichkeit, Ergebnisse der Haushaltswirtschaft im Rahmen des neuen Haushaltssystems
und in der KLR zu erhalten.
In diesem Zusammenhang darf
allerdings nicht verkannt werden, dass mit den Abschreibungen und den
Aufwendungen für Interne Leistungen noch wesentliche Kostenblöcke (auch z.B.
Steuerungsleistungen/Verwaltungsführung) „fehlen“. Diese Kosten werden im Laufe
der nächsten Jahre nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz, der Einbuchung der
Abschreibungsaufwendungen durch die Anlagenbuchhaltung sowie mit der
sukzessiven Einführung der Internen Leistungsverrechnung auf die „Endprodukte“
zusätzlich ausgewiesen und werden die Planungen und die Ergebnisse dann
entsprechend beeinflussen.
Das Amt für Finanzservice hat
den Fachämtern Schulungen angeboten, um die KLR-Beauftragten der Fachämter und
die Produktverantwortlichen in die Lage zu versetzen, neben den zentralen
Berichten dezentrale Auswertungen zu erstellen und abzurufen. Hier wird sich
mittel- und langfristig noch eine „Berichtskultur“ für das Interne Rechnungswesen
in Hilden entwickeln.
In einigen Bereichen,
beispielsweise im Amt für Jugend, Schule und Sport und in der IT-Abteilung des
Haupt- und Personalamtes (Zielsetzung: Interne Leistungsverrechnung von
IT-Service-Leistungen) konnte unter
Federführung des Amtes für Finanzservice eine Differenzierung und qualitative
Verbesserung über die dort bestehenden „Basis-KLR“ hinaus, erreicht werden.
Aufbauend auf den Basis-Schulungen
im vergangenen Jahr, werden für die mit der KLR befassten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Monaten April und Mai 2006 weitere Seminar- und
Workshoptermine für die Kosten- und Leistungsrechnung angeboten, um die
erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.
Vom Kostenrechner des Amtes
20 wurden Arbeitskonzepte für die Themenbereiche
Ø Erhebung der Daten für die Verteilung der
Personalaufwendungen auf die Produkte und Kostenträger
Ø Interne Leistungsverrechnung
Ø Erfassung, Bewertung und Buchung von Aktivierten
Eigenleistungen
erarbeitet.
Die Arbeitsergebnisse sind
nicht lediglich für den engeren Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung,
sondern auch und insbesondere für die Aufbau der Ergebnisrechnung im doppischen
Produkthaushalt des NKF.
Der Verwaltungsvorstand hat die
entsprechenden Vorlagen diskutiert und beschlossen.
Letztlich bleibt als Fazit
festzuhalten, dass die KLR keinen Annex, sondern einen integralen und
unverzichtbaren Bestandteil des Neuen Kommunalen Finanzmanagements bildet. Es
ist damit zu rechnen, dass noch einige Zeit benötigt wird, um die KLR mit Daten
mehrerer Perioden zu füllen, so dass entweder Vergleichsaussagen über die
Zeitachse der Stadt Hilden oder Vergleiche mit anderen Städten möglich werden
können.
Kennzahlen:
Das neue Haushaltsrecht (z.B. §§ 4 und 12
der Gemeindehaushaltsverordnung) sieht die Bestimmung von Zielen und Kennzahlen
zur Grundlage der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle vor.
Nach Abstimmung mit den Fachämtern und den
jeweiligen Produktverantwortlichen wurde in einem ersten Schritt festgelegt,
welche Kennzahlen in den Teilplänen dargestellt werden.
Um die Teilpläne nicht zu überfrachten und
den mit der Kennzahlenerhebung verbundenen Arbeitsaufwand überschaubar zu
halten, wurden pro Produkt aus der Bandbreite der möglichen Kennzahlen nur eine
begrenzte Zahl von Kennzahlen und Leistungsdaten ausgewählt. Ggf. ist diese
Zahl natürlich beliebig erweiterbar. Allerdings sollte der mit der Erhebung der
Zahlen verbundene Aufwand im Verhältnis zum Steuerungseffekt stehen.
In einem zweiten Schritt erfolgt
anschließend das „Füttern“ dieser ausgewählten Kennzahlen mit Plan- und
Echtdaten. Die diesbezüglichen Berechnungen werden vom Amt für Finanzservice zurzeit
in Abstimmung mit den Fachämtern erstellt.
Mittel- und langfristig muss jede Kennzahl
auf ihre Wirkungstauglichkeit und Steuerungsrelevanz überprüft werden. Das
Kennzahlensystem ist in diesem Sinne also nicht starr sondern ein sich
fortentwickelndes System. Weiterhin sollten natürlich auch bereits vorhandene,
zu pflegende (statistische Anforderungen) oder Kennzahlen Dritter (z.B. Gemeindeprüfungsanstalt)
nicht außen vor bleiben. Hier gilt es auch einen Konsens zu finden um den
Verwaltungsaufwand nicht zu erhöhen.
Die oben dargestellten Arbeitsergebnisse
sind nicht nur für den engeren Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung,
sondern auch und insbesondere für die Aufbau der Ergebnisrechnung im doppischen
Produkthaushalt des Neuen Kommunalen Finanzmanagement.
6.
Anlagenbuchhaltung/ Bewertung /Entwicklung der
Eröffnungsbilanz
Im
Zusammenhang mit der Einführung des NKF und der Erstellung der Eröffnungsbilanz
kommt der Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens eine der
bedeutendsten Rollen zu. Auf Grund des beschlossenen "Bilanzierungs- und
Bewertungsleitfadens", der auf Kreisebene erstellt und im April des vergangenen
Jahres dann auch im Verwaltungsvorstand so verabschiedet worden ist, wurde ein
Regelwerk geschaffen, welches es ermöglicht, auf der Basis der gesetzlichen
Bestimmungen die Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Im
Laufe der Erfassung und Bewertung der einzelnen Anlagegüter hat es dann in
Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt an der einen oder anderen Stelle
Besonderheiten gegeben, die dann einvernehmlich mit dem Rechnungsprüfungsamt
entschieden worden sind. Die Ergebnisse fanden dann auch Niederschlag im
"Bilanzierungs- und Bewertungsleitfaden".
Bis
heute sind rd. 3500 Anlagepositionen in der Anlagenbuchhaltung aufgenommen.
Darunter
fallen:
·
40 städtische Gebäude
·
95 bebaute/unbebaute
Grundstücke
·
49 Erbbaurechte
·
125 Fahrzeuge
·
250 Maschinen und technische
Anlagen
·
2.350 Betriebs- und Geschäftsausstattungen
·
141 Sonderposten (Zuweisungen
und Zuschüsse, Spenden, Schenkungen etc.)
·
460 Kulturgegenstände.
Aktuell
ergibt sich hieraus die als Anlage beigefügte Bilanz.
Grundsätzlich
ist zu diesem gesamten Thema noch Folgendes auszuführen:
·
In der Bilanz werden auch Finanzanleihen/Beteiligungen mit rund 25,1 Mio.
Euro ausgewiesen. Diese stellen den aktuellen Wert der städtischen direkten
Beteiligungen dar, wobei die Stadtwerke Hilden GmbH nach dem Ertragswertverfahren
und die übrigen Töchter der Stadt Hilden nach der so genannten Eigenkapitalspiegelmethode
aufgenommen wurden.
·
Unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind
bisher nur die Forderungen aufgenommen, die daraus resultieren, dass die Stadt
Hilden z.B. Wohnungsbaugesellschaften oder Privatpersonen aus früheren Jahren
heraus zinsgünstige Darlehen gewährt haben.
·
Auf der Passivseite finden Sie unter der Ziffer 4 den aktuellen
Schuldenstand der Stadt Hilden mit rund 28,8 Mio. Euro wieder.
·
Ebenso sind rd. 0,5 Mio. € für Sonderposten ausgewiesen. Dieses sind die
zu passivierenden Zuweisungen, Zuschüsse, Schenkungen etc.
·
Hinsichtlich der Bewertung der Straßen, Wege und Plätze kann davon ausgegangen
werden, dass in Kürze die gesamten Rahmenbedingungen/Zahlen feststehen und mit
der Erfassung begonnen werden kann.
·
Ebenfalls sind die Arbeiten im Bereich der Sportanlagen, Spielplätze etc.
auch soweit fortgeschritten, dass in Kürze eine Aufnahme in die Anlagenbuchhaltung
erfolgen kann. Das gleiche gilt für die städtischen Hochbauten. Über die oben
genannten Zahlen hinaus sind weitere Gebäude so gut wie fertig bewertet, so
dass insgesamt festgehalten werden kann, dass die Stadt Hilden hier auf einem
guten Weg ist und die entsprechenden Daten Ende des Jahres vorliegen werden.
Die
städtische Eröffnungsbilanz ist auch im Internet eingestellt und wird turnusgemäß
fortgeschrieben.
An
dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass alle Schritte, alle
Bewertungsfragen und alle Absprachen einvernehmlich mit dem RPA der Stadt
Hilden abgestimmt worden sind und auch alle durchgeführten Bewertungen der
Fachämter über das RPA dem Amt für Finanzservice zur Verfügung gestellt werden.
Es wurde eine Vielzahl von Vorkehrungen getroffen, damit die Prüfung der EB
zeitnah nach Erstellung und Verabschiedung erfolgen kann.
7.
Schulungen
Das
Thema Schulungen war in der zurückliegenden Zeit ein permanenter Tagesordnungspunkt
und zu den Bereichen Grundlagenschulung, Bewertungen, KLR, Haushaltsplanung
etc. hat es entsprechende Angebote für die Verwaltung gegeben, die auch immer
sehr gut angenommen worden sind.
Wie
Sie weiter wissen, ist ebenfalls der Rat in dieses gesamte Thema eingebunden.
Das Schulungskonzept wird auch in diesem Jahr fortgeschrieben. Aktuell hat es
neben der oben genannten Schulung zum Thema Haushaltsplanung in diesem Jahr
bereits eine mehrtägige Schulung für die Kolleginnen und Kollegen in der
Verwaltung zum Thema Buchhaltung im NKF gegeben. Weiterhin wird das Thema
Kosten- und Leistungsrechnung (ebenfalls auch für den Rat der Stadt Hilden) angeboten
und in Kürze wird den Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung die
Haushaltsplanung und zu einem späteren Zeitpunkt dann auch die Haushaltsausführung
näher gebracht werden.
Die
Verwaltung geht davon aus, dass damit das gesamte Thema umfänglich abgearbeitet
wurde und die Verwaltung auch in die Lage versetzt wird, diesen neuen
Rechnungsstil ab dem kommenden Jahr umzusetzen. Sicherlich wird es aber im
kommenden Jahr auch noch einen weiteren Schulungsbedarf zu diesem Thema geben.
8.
Zuweisungen/Zuschüsse
Dieses
Thema wird in der Zukunft anders als bisher zu betrachten sein, wenn es um die
Behandlung von zu zahlenden Zuwendungen/Zuschüsse an z. B. Vereine/Verbände
oder im Gegenzug um die Veranschlagung von Landeszuweisungen etc. geht, die die
Stadt Hilden erhält.
In
der Vergangenheit war es so, dass Zuschüsse dann dem Vermögenshaushalt
zugeordnet wurden, wenn es sich um Investitionen beim Dritten handelte. Dabei
war es unerheblich, ob das Anlagegut der Stadt Hilden oder einem Dritten gehörte.
Hinsichtlich
der durch die Stadt zu zahlenden Zuwendungen gilt künftig grundsätzlich die
Aussage, dass eine Aktivierung (bisher Vermögenshaushalt) nur dann möglich ist,
wenn die Stadt Hilden das
wirtschaftliche Eigentum an dem bezuschussten Gegenstand etc. hat. Dies dürfte aber nur ausnahmsweise in
sehr seltenen Fällen zutreffen. Regelmäßig wird es sich bei
Zuweisungen/Zuschüssen der Stadt an Dritte demnach künftig um Aufwendungen mit konsumtivem Charakter (der bisherige
Verwaltungshaushalt) handeln, die dann auch einen direkten Aufwand im
jeweiligen Produkt darstellen und für die eine Kreditfinanzierung nicht mehr
möglich ist.
Herr
Bernhardt hat im Rahmen seiner Schulung die als Anlage beigefügten zwei Übersichten
zur Verfügung gestellt. Auf der Anlage, die die Seitenzahl 15 trägt, ist das
oben genannte Beispiel ablesbar. Auf der Seite 17 finden Sie die Vorgehensweise
wieder, wie zu verfahren ist, wenn die Stadt Hilden in den Genuss von Zuwendungen
kommt. Auch wenn diese Übersichten auf den ersten Blick recht unüberschaubar
sind, so verdeutlichen sie dennoch die Situation, dass gerade Zuwendungen
zukünftig konsumtive Ausgaben darstellen. Dieses stellt eine logische
Konsequenz aus dem NKF dar. Es darf aber nicht verkannt werden, dass ein
Haushaltsausgleich dadurch schwieriger werden dürfte.
9.
Aktivierung von Eigenleistungen
Soweit die Verwaltung zur Erstellung
eines aktivierungsfähigen Anlagegutes eigenes Personal und/oder eigenes
Material einsetzt, müssen die entsprechenden Aufwendungen im Wege einer
Zuschlagskalkulation ermittelt und als Eigenleistung ebenfalls aktiviert
werden. Für Hilden wird dies vor allem bei Ingenieurleistungen im Baubereich,
jedoch auch bei der Erstellung von Anlagegütern durch die städtische
Schreinerei, von Relevanz sein.
Nach § 33 GemHVO (Herstellungskosten) sind
folgende Aufwendungen anzusetzen bzw. ansetzbar:
Pflicht:
Materialeinzelkosten
+ Lohneinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
= Mindestherstellungskosten
Wahlrecht:
+
Materialgemeinkosten/Fertigungsgemeinkosten
+ Lohngemeinkosten
= Höchstherstellungskosten
Verbot:
Verwaltungsgemeinkosten
Nach Diskussion in
den Arbeitsgruppen wurde ein Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen
Vorschriften beschlossen. Dieses Konzept beinhaltet auch die Erfassung der
Arbeitszeiten der an der Erstellung von Vermögensgegenständen beteiligten
städtischen Dienstkräfte. Die Bewertung der Arbeitszeitanteile erfolgt anhand
eines festgelegten Stundensatzes durch das Amt für Finanzservice.
Durch die Aktivierung der genannten
Personalaufwendungen und die damit verbundene Abschreibung ergibt sich eine
Verteilung der Aufwendungen auf die Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes.
Im Jahr der Leistungserbringung für das Anlagegut vermindern sich die
Personalaufwendungen in Höhe der hierauf entfallenden Beträge und stellen damit
eine Entlastung des Ergebnishaushalts dar; im Gegenzug erhöhen sich
jedoch die jährlichen Abschreibungsbeträge des Anlagegutes um die auf die
Nutzungsdauer aufgeteilten aktivierten Personalaufwendungen und belasten
somit den Ergebnishaushalt wieder.
Leider ergibt sich im Moment auch die
Besonderheit, dass dieses Thema abschließend durch den Gesetzgeber noch nicht
ausgestaltet worden ist. Dennoch muss es angegangen werden. Verwaltungsintern
wurde daher entschieden, dass ab sofort
für alle Hoch- und Tiefbaumaßnahme (die über den Vermögenshaushalt finanziert
werden) Stundenaufzeichnungen zu führen und periodisch zu buchen sind.
Weiterhin ist die Entwicklung bei anderen Kommunen sowie mögliche Regelungen
durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber zu beobachten und das System dann
anzupassen.
10.
Abgrenzung Herstellungs-/Unterhaltungsaufwand
Ähnlich
der Ziffer 8 „Zuweisungen/Zuschüsse“ wird sich in der Zukunft auch die
Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwand deutlich anders als
bisher gewohnt darstellen. In sehr vielen Fällen ist es heute möglich, größere
Umbaumaßnahmen als Investition im Vermögenshaushalt darzustellen und so erforderlichenfalls
mit Krediten zu finanzieren. Dies war durch die entsprechenden Verordnungen
abgesichert. Zukünftig wird die Abgrenzung zwischen Unterhaltungsaufwand und
investiven Maßnahmen nach den steuerrechtlichen/handelsgesetzlichen Bestimmungen
beurteilt werden müssen.
Vereinfacht
dargestellt sind Merkmale für die Berücksichtigung als Herstellungsaufwand
(Investition) bei bestehenden Immobilien:
- Erweiterung
- Generalüberholung/Wiederherstellung
- Wesensänderung
- Wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus oder
- Zusammentreffen von Herstellungs- und Unterhaltungsaufwendungen.
Auch
diese neuen gesetzlichen Vorgaben werden dazu führen, dass der Haushaltsausgleich
schwieriger wird, weil der überwiegende Teil der bisher im Vermögenshaushalt
veranschlagten Maßnahmen (z.B. Gebäudeunterhaltung) keine Investitionen unter
dem Gesichtspunkt des NKF sein werden.
11.
Glossar - Begriffe des NKF
Mit
dem NKF hat es auch eine große Zahl von begrifflichen Veränderungen gegeben,
die für viele, die sich sehr lange mit der Kameralistik beschäftigt haben, ein
Umdenken erfordern. Man wird Begriffe wie Debitorenkonto oder Kreditoren wieder
finden, darüber hinaus gibt es z. B. eine Inventur, Inventar, Aufwendungen,
Erträge, Buchführung etc. Um die Umstellung auf die neuen Begriffe kennen zu
lernen, habe ich als Anlage ein Glossar mit den wichtigsten NKF-Begriffen beigefügt.
Das
Glossar wurde der Dokumentation der Modellkommunen zum NKF-Projekt
(Haufe-Verlag) entnommen.
12.
Fazit
Natürlich
ist das gesamte Thema NKF-Umstieg noch im Fluss und auch innerhalb der
Verwaltung gibt es auch noch eine Reihe von kleineren und größeren „Baustellen“.
Auch müssen, was den Hoch- bzw. Tiefbau angeht, noch eine Reihe von Bewertungen
vorgenommen, geprüft und in das System eingepflegt werden.
Nach
wie vor geht die Verwaltung aber davon aus, dass alle diese Arbeiten pünktlich
für die Eröffnungsbilanz 2007 abgeschlossen sein dürften.
Auch
wird sich die Verwaltung in Kürze der Thematik Budgetierungsregeln und
Produkthaushalt 2007 etc. annehmen,
hierfür Konzepte und Vorgaben erarbeiten und dem Haupt- und
Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Hilden zur Entscheidung vorlegen.
Günter
Scheib
Anlagen
1.
Bilanz
2.
Zuweisungen/Zuschüsse
3.
Glossar -
Begriffe des NKF