Betreff
Neues Kommunales Finanzmanagement
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
WP 04-09 SV 20/064
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.         Ausgangslage

 

Mit Sitzungsvorlage 20/007 wurde der Rat der Stadt Hilden am 26. Januar 2005 von den Vorstellungen der Verwaltung zum Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) in Kenntnis gesetzt und beschloss folgende 6 Punkte:

 

1.      Auf der Grundlage des Gesetzes für ein neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 wird erstmalig der Haushaltsplan des Jahres 2006 auf Basis von Produkten erstellt. Lediglich im „Hintergrund“ wird für die Kommunalaufsicht und für die Rechnungslegung weiterhin der kamerale Haushaltsplan erstellt.

2.      Der Umstieg auf das neue kommunale Finanzmanagement wird mit dem Haushaltsjahr 2007 erfolgen.

3.      Flächendeckend wird in der gesamten Stadtverwaltung ab dem Haushaltsjahr 2005 eine „Basis“-Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eingeführt.

4.      Die Ämter 10, 11, 14, 26 und 68 bauen die bereits vorhandene „qualifizierte“ KLR weiter aus bzw. führen sie ab dem 1.1.2005 ein. Nach und nach werden weitere Ämter die qualifizierte KLR (KLR) einführen.

5.      Alle im Gesetz vorgesehenen Bewertungsvereinfachungen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz werden angewandt, um den Personal- und Sachaufwand so niedrig wie möglich zu halten.

6.      Das Rechnungsprüfungsamt wird den Umstellungsprozess begleiten“.

 

Die Kernaussage dieses Beschlusses besagt, dass gemäß Ziffer 2 der Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ab dem Haushaltsjahr 2007 erfolgen soll.

 

Aus heutiger Sicht stellt sich die Situation so dar, dass diese Terminplanung eingehalten und erstmalig der Haushaltsplan des Jahres 2007 ein kompletter doppischer Haushalt sein wird.

 

An dieser Stelle soll auch auf die Ausführungen in der SV 20/036 verwiesen werden. Auch hier ging es um einen Sachstandsbericht zum Thema NKF, der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. Oktober 2005 vorgetragen wurde.

 

 

2.         Softwareeinsatz

 

Aktuell finden in regelmäßigen Intervallen Gespräche mit der Firma Infoma statt, um am "lebenden System" darzustellen, welche einzelnen Schritte die Verwaltung nach und nach abarbeiten muss, um die Umstellung auf den doppischen Haushalt termingemäß vornehmen zu können. Zeitgleich finden mit den zugehörigen Kolleginnen und Kollegen auch die entsprechenden Einweisungen/Schulungen statt. Aktuell wurden die Kolleginnen und Kollegen des Finanzdezernates am 3. und 4. April 2006 zum Thema Haushaltsplanung/Haushaltsausführung geschult, damit rechtzeitig vor der im Sommer 2006 verwaltungsintern beginnenden Haushaltsplanungsphase 2007 sowohl das erforderliche Wissen vorhanden ist als auch die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind. 

 

Zusammenfassend ist zu diesem Punkt zu sagen, dass sich die Entscheidung für das Softwareprodukt der Firma Infoma nach wie vor als eine gute Entscheidung bestätigt. Mit dieser Software wird aus heutiger Sicht betrachtet ein Umstieg möglich sein. Einen echten Beweis dafür hat die Firma alleine schon dadurch erbracht, dass es möglich war, im Produkthaushalt 2006 trotz weiterhin noch kameraler Haushaltsführung die künftigen doppischen Elemente je Produkt zum größten Teil darzustellen.

 

 

3.         Produkthaushalt 2006

 

Zu diesem Punkt muss sicherlich nicht viel ausgeführt werden. Zutreffend ist, wie schon im Rahmen der Haushaltsplanberatungen deutlich gemacht wurde, dass das Jahr 2006 einen Kompromiss zwischen dem alten und dem neuen Haushaltsrecht darstellt. Es darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass damit erstmalig und einmalig die Chance bestand, nachzuvollziehen, was aus den kameralen Unterabschnitten und Haushaltsstellen geworden ist und wie sich die neuen Produkte entwickeln. Sicherlich fehlen wichtige Aspekte wie Abschreibung, Interne Leistungsverrechnungen, die Finanzrechnung und der komplette „Vermögenshaushalt“. Auch wird der Produkthaushalt 2007 hinsichtlich des Aufbaus anders aussehen, weil weitergehende Erläuterungen dann beim Produkt stehen und nicht an anderer Stelle herausgesucht werden müssen.

 

Sicherlich wird es dennoch schwierig und anders sein, weil es die bisherigen Unterabschnitte und die Haushaltsstellen nicht mehr geben wird, sondern durch Konten und Produkte ersetzt werden.

 

 

4.         Kontenplan

 

Die Verwaltung hat in der zurückliegenden Zeit ausgeführt, dass es die durch den Gesetzgeber in der Vergangenheit immer dargestellte Freiheit nicht gegeben hat und auch nicht geben wird, weil nach und nach immer wieder weitere Einschränkungen – u.a  durch die erforderliche Finanzstatistik - verfügt wurden. Wie auch in der letzten Sitzungsvorlage dargestellt und durch Herrn Dozenten Bernhardt anlässlich der Schulungen ausgeführt, gibt es mittlerweile Unterteilungen bei manchen Konten bis in die 6. Stelle hinein. Darüber hinaus gibt es aktuelle Informationen, dass sich weitere Änderungen des Kontenplanes noch in diesem Jahr ergeben werden.

 

Auch wenn die Veränderungen im System der Firma Infoma relativ komfortabel und einfach geändert werden können, so bedeutet dies dennoch, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die mit den Konten arbeiten müssen, zu informieren sind, Übersichten und Auswertungen ergänzt und das Wissen in die Breite gegeben werden muss.

 

Die vielen Korrekturen sind letztendlich unbefriedigend. Das System ist aber, solange es entsprechende Vorgaben gibt, nicht zu ändern.

 

 

 

 

 

5.                 Kosten- und Leistungsrechnung/Kennzahlen

 

Das vergangene Jahr 2005 stand für den Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung unter der Zielsetzung, Aufbauarbeit zu leisten und Erfahrungen mit einer flächendeckenden KLR zu sammeln.

 

Inzwischen konnten in allen mit dem Thema KLR befassten Bereichen wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Für die gesamte Verwaltung wurden für die drei Dimensionen der KLR (Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung) entsprechende Pläne erarbeitet.

 

Dies ist insofern bedeutsam, als in vielen Kommunalverwaltungen die Einführung einer flächendeckenden KLR bereits daran scheiterte, dass neben der Erfassung der anfallenden Erlös- und Kostenarten lediglich eine Verbuchung auf Kostenstellen erfolgte. Eine Zuordnung der Erlöse und Kosten auf die erstellten Leistungen (Stichwort: Outputorientierung) erfolgte in diesen Verwaltungen nicht. Mit der Erstellung des Kostenträgerplans wurde in Hilden eine flächendeckende und differenziertere, sogar über die Produktebene hinaus gehende, Erfassung der erstellten Leistungen vorgenommen. Damit wurde eine solide Basis für die KLR und den NKF-Produkthaushalt geschaffen.

 

Wie in der SV-20/036 angekündigt, konnten für alle Produkte der Stadtverwaltung erstmalig „Jahres- bzw. Betriebsabrechnungen“ vom Amt für Finanzservice zentral für das erste Probejahr 2005 erstellt und den Produktverantwortlichen zur Bewertung der Ergebnisse vorgelegt werden. Bei diesen Berichten handelt es sich um die Zusammenstellung der Ergebnisse für die Produkte und die unterhalb dieser Produkte angeordneten Kostenträger als Teilergebnispläne. Diese Berichte bieten erstmalig die Möglichkeit, Ergebnisse der Haushaltswirtschaft im Rahmen des neuen Haushaltssystems und in der KLR zu erhalten.

 

In diesem Zusammenhang darf allerdings nicht verkannt werden, dass mit den Abschreibungen und den Aufwendungen für Interne Leistungen noch wesentliche Kostenblöcke (auch z.B. Steuerungsleistungen/Verwaltungsführung) „fehlen“. Diese Kosten werden im Laufe der nächsten Jahre nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz, der Einbuchung der Abschreibungsaufwendungen durch die Anlagenbuchhaltung sowie mit der sukzessiven Einführung der Internen Leistungsverrechnung auf die „Endprodukte“ zusätzlich ausgewiesen und werden die Planungen und die Ergebnisse dann entsprechend beeinflussen.

 

Das Amt für Finanzservice hat den Fachämtern Schulungen angeboten, um die KLR-Beauftragten der Fachämter und die Produktverantwortlichen in die Lage zu versetzen, neben den zentralen Berichten dezentrale Auswertungen zu erstellen und abzurufen. Hier wird sich mittel- und langfristig noch eine „Berichtskultur“ für das Interne Rechnungswesen in Hilden entwickeln.

 

In einigen Bereichen, beispielsweise im Amt für Jugend, Schule und Sport und in der IT-Abteilung des Haupt- und Personalamtes (Zielsetzung: Interne Leistungsverrechnung von IT-Service-Leistungen)  konnte unter Federführung des Amtes für Finanzservice eine Differenzierung und qualitative Verbesserung über die dort bestehenden „Basis-KLR“ hinaus, erreicht werden.

 

Aufbauend auf den Basis-Schulungen im vergangenen Jahr, werden für die mit der KLR befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Monaten April und Mai 2006 weitere Seminar- und Workshoptermine für die Kosten- und Leistungsrechnung angeboten, um die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.

 

Vom Kostenrechner des Amtes 20 wurden Arbeitskonzepte für die Themenbereiche

           

Ø      Erhebung der Daten für die Verteilung der Personalaufwendungen auf die Produkte und Kostenträger

Ø      Interne Leistungsverrechnung

Ø      Erfassung, Bewertung und Buchung von Aktivierten Eigenleistungen

 

erarbeitet.

 

Die Arbeitsergebnisse sind nicht lediglich für den engeren Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung, sondern auch und insbesondere für die Aufbau der Ergebnisrechnung im doppischen Produkthaushalt des NKF.

 

Der Verwaltungsvorstand hat die entsprechenden Vorlagen diskutiert und beschlossen.

 

Letztlich bleibt als Fazit festzuhalten, dass die KLR keinen Annex, sondern einen integralen und unverzichtbaren Bestandteil des Neuen Kommunalen Finanzmanagements bildet. Es ist damit zu rechnen, dass noch einige Zeit benötigt wird, um die KLR mit Daten mehrerer Perioden zu füllen, so dass entweder Vergleichsaussagen über die Zeitachse der Stadt Hilden oder Vergleiche mit anderen Städten möglich werden können.

 

 

Kennzahlen:

 

Das neue Haushaltsrecht (z.B. §§ 4 und 12 der Gemeindehaushaltsverordnung) sieht die Bestimmung von Zielen und Kennzahlen zur Grundlage der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle vor.

 

Nach Abstimmung mit den Fachämtern und den jeweiligen Produktverantwortlichen wurde in einem ersten Schritt festgelegt, welche Kennzahlen in den Teilplänen dargestellt werden.

 

Um die Teilpläne nicht zu überfrachten und den mit der Kennzahlenerhebung verbundenen Arbeitsaufwand überschaubar zu halten, wurden pro Produkt aus der Bandbreite der möglichen Kennzahlen nur eine begrenzte Zahl von Kennzahlen und Leistungsdaten ausgewählt. Ggf. ist diese Zahl natürlich beliebig erweiterbar. Allerdings sollte der mit der Erhebung der Zahlen verbundene Aufwand im Verhältnis zum Steuerungseffekt stehen.

 

In einem zweiten Schritt erfolgt anschließend das „Füttern“ dieser ausgewählten Kennzahlen mit Plan- und Echtdaten. Die diesbezüglichen Berechnungen werden vom Amt für Finanzservice zurzeit in Abstimmung mit den Fachämtern erstellt.

 

Mittel- und langfristig muss jede Kennzahl auf ihre Wirkungstauglichkeit und Steuerungsrelevanz überprüft werden. Das Kennzahlensystem ist in diesem Sinne also nicht starr sondern ein sich fortentwickelndes System. Weiterhin sollten natürlich auch bereits vorhandene, zu pflegende (statistische Anforderungen) oder Kennzahlen Dritter (z.B. Gemeindeprüfungsanstalt) nicht außen vor bleiben. Hier gilt es auch einen Konsens zu finden um den Verwaltungsaufwand nicht zu erhöhen.

 

Die oben dargestellten Arbeitsergebnisse sind nicht nur für den engeren Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung, sondern auch und insbesondere für die Aufbau der Ergebnisrechnung im doppischen Produkthaushalt des Neuen Kommunalen Finanzmanagement.

 

 

6.                 Anlagenbuchhaltung/ Bewertung /Entwicklung der Eröffnungsbilanz

 

Im Zusammenhang mit der Einführung des NKF und der Erstellung der Eröffnungsbilanz kommt der Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens eine der bedeutendsten Rollen zu. Auf Grund des beschlossenen "Bilanzierungs- und Bewertungsleitfadens", der auf Kreisebene erstellt und im April des vergangenen Jahres dann auch im Verwaltungsvorstand so verabschiedet worden ist, wurde ein Regelwerk geschaffen, welches es ermöglicht, auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen die Eröffnungsbilanz zu erstellen.

Im Laufe der Erfassung und Bewertung der einzelnen Anlagegüter hat es dann in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt an der einen oder anderen Stelle Besonderheiten gegeben, die dann einvernehmlich mit dem Rechnungsprüfungsamt entschieden worden sind. Die Ergebnisse fanden dann auch Niederschlag im "Bilanzierungs- und Bewertungsleitfaden".

 

Bis heute sind rd. 3500 Anlagepositionen in der Anlagenbuchhaltung aufgenommen.

Darunter fallen:

·             40 städtische Gebäude

·             95 bebaute/unbebaute Grundstücke

·             49 Erbbaurechte

·           125 Fahrzeuge

·           250 Maschinen und technische Anlagen

·        2.350 Betriebs- und Geschäftsausstattungen

·           141 Sonderposten (Zuweisungen und Zuschüsse, Spenden, Schenkungen etc.)

·           460 Kulturgegenstände.

 

Aktuell ergibt sich hieraus die als Anlage beigefügte Bilanz.

 

Grundsätzlich ist zu diesem gesamten Thema noch Folgendes auszuführen:

 

·        In der Bilanz werden auch Finanzanleihen/Beteiligungen mit rund 25,1 Mio. Euro ausgewiesen. Diese stellen den aktuellen Wert der städtischen direkten Beteiligungen dar, wobei die Stadtwerke Hilden GmbH nach dem Ertragswertverfahren und die übrigen Töchter der Stadt Hilden nach der so genannten Eigenkapitalspiegelmethode aufgenommen wurden.

 

·        Unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind bisher nur die Forderungen aufgenommen, die daraus resultieren, dass die Stadt Hilden z.B. Wohnungsbaugesellschaften oder Privatpersonen aus früheren Jahren heraus zinsgünstige Darlehen gewährt haben.

 

·        Auf der Passivseite finden Sie unter der Ziffer 4 den aktuellen Schuldenstand der Stadt Hilden mit rund 28,8 Mio. Euro wieder.

 

·        Ebenso sind rd. 0,5 Mio. € für Sonderposten ausgewiesen. Dieses sind die zu passivierenden Zuweisungen, Zuschüsse, Schenkungen etc.

 

·        Hinsichtlich der Bewertung der Straßen, Wege und Plätze kann davon ausgegangen werden, dass in Kürze die gesamten Rahmenbedingungen/Zahlen feststehen und mit der Erfassung begonnen werden kann.

 

·        Ebenfalls sind die Arbeiten im Bereich der Sportanlagen, Spielplätze etc. auch soweit fortgeschritten, dass in Kürze eine Aufnahme in die Anlagenbuchhaltung erfolgen kann. Das gleiche gilt für die städtischen Hochbauten. Über die oben genannten Zahlen hinaus sind weitere Gebäude so gut wie fertig bewertet, so dass insgesamt festgehalten werden kann, dass die Stadt Hilden hier auf einem guten Weg ist und die entsprechenden Daten Ende des Jahres vorliegen werden.

 

Die städtische Eröffnungsbilanz ist auch im Internet eingestellt und wird turnusgemäß fortgeschrieben.

 

An dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass alle Schritte, alle Bewertungsfragen und alle Absprachen einvernehmlich mit dem RPA der Stadt Hilden abgestimmt worden sind und auch alle durchgeführten Bewertungen der Fachämter über das RPA dem Amt für Finanzservice zur Verfügung gestellt werden. Es wurde eine Vielzahl von Vorkehrungen getroffen, damit die Prüfung der EB zeitnah nach Erstellung und Verabschiedung erfolgen kann.

 

 

7.                 Schulungen

 

Das Thema Schulungen war in der zurückliegenden Zeit ein permanenter Tagesordnungspunkt und zu den Bereichen Grundlagenschulung, Bewertungen, KLR, Haushaltsplanung etc. hat es entsprechende Angebote für die Verwaltung gegeben, die auch immer sehr gut angenommen worden sind.

 

Wie Sie weiter wissen, ist ebenfalls der Rat in dieses gesamte Thema eingebunden. Das Schulungskonzept wird auch in diesem Jahr fortgeschrieben. Aktuell hat es neben der oben genannten Schulung zum Thema Haushaltsplanung in diesem Jahr bereits eine mehrtägige Schulung für die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung zum Thema Buchhaltung im NKF gegeben. Weiterhin wird das Thema Kosten- und Leistungsrechnung (ebenfalls auch für den Rat der Stadt Hilden) angeboten und in Kürze wird den Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung die Haushaltsplanung und zu einem späteren Zeitpunkt dann auch die Haushaltsausführung näher gebracht werden.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass damit das gesamte Thema umfänglich abgearbeitet wurde und die Verwaltung auch in die Lage versetzt wird, diesen neuen Rechnungsstil ab dem kommenden Jahr umzusetzen. Sicherlich wird es aber im kommenden Jahr auch noch einen weiteren Schulungsbedarf zu diesem Thema geben.

 

 

8.                 Zuweisungen/Zuschüsse

 

Dieses Thema wird in der Zukunft anders als bisher zu betrachten sein, wenn es um die Behandlung von zu zahlenden Zuwendungen/Zuschüsse an z. B. Vereine/Verbände oder im Gegenzug um die Veranschlagung von Landeszuweisungen etc. geht, die die Stadt Hilden erhält.

 

In der Vergangenheit war es so, dass Zuschüsse dann dem Vermögenshaushalt zugeordnet wurden, wenn es sich um Investitionen beim Dritten handelte. Dabei war es unerheblich, ob das Anlagegut der Stadt Hilden oder einem Dritten gehörte.

 

Hinsichtlich der durch die Stadt zu zahlenden Zuwendungen gilt künftig grundsätzlich die Aussage, dass eine Aktivierung (bisher Vermögenshaushalt) nur dann möglich ist, wenn die Stadt Hilden  das wirtschaftliche Eigentum an dem bezuschussten Gegenstand etc.  hat. Dies dürfte aber nur ausnahmsweise in sehr seltenen Fällen zutreffen. Regelmäßig wird es sich bei Zuweisungen/Zuschüssen der Stadt an Dritte demnach künftig um Aufwendungen  mit konsumtivem Charakter (der bisherige Verwaltungshaushalt) handeln, die dann auch einen direkten Aufwand im jeweiligen Produkt darstellen und für die eine Kreditfinanzierung nicht mehr möglich ist.

 

Herr Bernhardt hat im Rahmen seiner Schulung die als Anlage beigefügten zwei Übersichten zur Verfügung gestellt. Auf der Anlage, die die Seitenzahl 15 trägt, ist das oben genannte Beispiel ablesbar. Auf der Seite 17 finden Sie die Vorgehensweise wieder, wie zu verfahren ist, wenn die Stadt Hilden in den Genuss von Zuwendungen kommt. Auch wenn diese Übersichten auf den ersten Blick recht unüberschaubar sind, so verdeutlichen sie dennoch die Situation, dass gerade Zuwendungen zukünftig konsumtive Ausgaben darstellen. Dieses stellt eine logische Konsequenz aus dem NKF dar. Es darf aber nicht verkannt werden, dass ein Haushaltsausgleich dadurch schwieriger werden dürfte.

 

 

9.                 Aktivierung von Eigenleistungen

 

Soweit die Verwaltung zur Erstellung eines aktivierungsfähigen Anlagegutes eigenes Personal und/oder eigenes Material einsetzt, müssen die entsprechenden Aufwendungen im Wege einer Zuschlagskalkulation ermittelt und als Eigenleistung ebenfalls aktiviert werden. Für Hilden wird dies vor allem bei Ingenieurleistungen im Baubereich, jedoch auch bei der Erstellung von Anlagegütern durch die städtische Schreinerei, von Relevanz sein.

 

Nach § 33 GemHVO (Herstellungskosten) sind folgende Aufwendungen anzusetzen bzw. ansetzbar:

Pflicht:

Materialeinzelkosten

+ Lohneinzelkosten

+ Sondereinzelkosten der Fertigung

= Mindestherstellungskosten

 

Wahlrecht:

+ Materialgemeinkosten/Fertigungsgemeinkosten

+ Lohngemeinkosten

= Höchstherstellungskosten

 

Verbot:

Verwaltungsgemeinkosten

 

Nach Diskussion in den Arbeitsgruppen wurde ein Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften beschlossen. Dieses Konzept beinhaltet auch die Erfassung der Arbeitszeiten der an der Erstellung von Vermögensgegenständen beteiligten städtischen Dienstkräfte. Die Bewertung der Arbeitszeitanteile erfolgt anhand eines festgelegten Stundensatzes durch das Amt für Finanzservice.

 

Durch die Aktivierung der genannten Personalaufwendungen und die damit verbundene Abschreibung ergibt sich eine Verteilung der Aufwendungen auf die Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes. Im Jahr der Leistungserbringung für das Anlagegut vermindern sich die Personalaufwendungen in Höhe der hierauf entfallenden Beträge und stellen damit eine Entlastung des Ergebnishaushalts dar; im Gegenzug erhöhen sich jedoch die jährlichen Abschreibungsbeträge des Anlagegutes um die auf die Nutzungsdauer aufgeteilten aktivierten Personalaufwendungen und belasten somit den Ergebnishaushalt wieder.

 

Leider ergibt sich im Moment auch die Besonderheit, dass dieses Thema abschließend durch den Gesetzgeber noch nicht ausgestaltet worden ist. Dennoch muss es angegangen werden. Verwaltungsintern wurde daher entschieden, dass ab sofort für alle Hoch- und Tiefbaumaßnahme (die über den Vermögenshaushalt finanziert werden) Stundenaufzeichnungen zu führen und periodisch zu buchen sind. Weiterhin ist die Entwicklung bei anderen Kommunen sowie mögliche Regelungen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber zu beobachten und das System dann anzupassen.

 

 

10.             Abgrenzung Herstellungs-/Unterhaltungsaufwand

 

Ähnlich der Ziffer 8 „Zuweisungen/Zuschüsse“ wird sich in der Zukunft auch die Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwand deutlich anders als bisher gewohnt darstellen. In sehr vielen Fällen ist es heute möglich, größere Umbaumaßnahmen als Investition im Vermögenshaushalt darzustellen und so erforderlichenfalls mit Krediten zu finanzieren. Dies war durch die entsprechenden Verordnungen abgesichert. Zukünftig wird die Abgrenzung zwischen Unterhaltungsaufwand und investiven Maßnahmen nach den steuerrechtlichen/handelsgesetzlichen Bestimmungen beurteilt werden müssen.

 

Vereinfacht dargestellt sind Merkmale für die Berücksichtigung als Herstellungsaufwand (Investition) bei bestehenden Immobilien: 

- Erweiterung

- Generalüberholung/Wiederherstellung

- Wesensänderung

- Wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus oder

- Zusammentreffen von Herstellungs- und Unterhaltungsaufwendungen.

 

Auch diese neuen gesetzlichen Vorgaben werden dazu führen, dass der Haushaltsausgleich schwieriger wird, weil der überwiegende Teil der bisher im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen (z.B. Gebäudeunterhaltung) keine Investitionen unter dem Gesichtspunkt des NKF sein werden.

 

 

11.             Glossar - Begriffe des NKF

 

Mit dem NKF hat es auch eine große Zahl von begrifflichen Veränderungen gegeben, die für viele, die sich sehr lange mit der Kameralistik beschäftigt haben, ein Umdenken erfordern. Man wird Begriffe wie Debitorenkonto oder Kreditoren wieder finden, darüber hinaus gibt es z. B. eine Inventur, Inventar, Aufwendungen, Erträge, Buchführung etc. Um die Umstellung auf die neuen Begriffe kennen zu lernen, habe ich als Anlage ein Glossar mit den wichtigsten NKF-Begriffen beigefügt.

 

Das Glossar wurde der Dokumentation der Modellkommunen zum NKF-Projekt (Haufe-Verlag) entnommen.

 

 

12.             Fazit

 

Natürlich ist das gesamte Thema NKF-Umstieg noch im Fluss und auch innerhalb der Verwaltung gibt es auch noch eine Reihe von kleineren und größeren „Baustellen“. Auch müssen, was den Hoch- bzw. Tiefbau angeht, noch eine Reihe von Bewertungen vorgenommen, geprüft und in das System eingepflegt werden.

Nach wie vor geht die Verwaltung aber davon aus, dass alle diese Arbeiten pünktlich für die Eröffnungsbilanz 2007 abgeschlossen sein dürften.

Auch wird sich die Verwaltung in Kürze der Thematik Budgetierungsregeln und Produkthaushalt 2007 etc. annehmen,  hierfür Konzepte und Vorgaben erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Hilden zur Entscheidung vorlegen.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

Anlagen

 

1. Bilanz

2. Zuweisungen/Zuschüsse

3. Glossar - Begriffe des NKF