Betreff
Antrag der Fraktion BA zur Tagesordnung:
Baumfällungen am Johann-Strauss-Weg und zur Situation der Straßenbäume in Hilden
Vorlage
WP 20-25 SV 66/047
Art
Mitteilungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen der Bürgeraktion zu ihrem Antrag zur Tagesordnung:

 

wir nehmen die vor einigen Tagen von der Verwaltung beauftragten Baumfällaktionen am Johann Strauss-Weg zum Anlass, diese Angelegenheit im Besonderen, aber auch den Umgang mit Straßenbäumen in Hilden in ähnlichen Situationen und ganz allgemein unter aktuellen Gesichtspunkten in den beiden Fachausschüssen zu erörtern.

 

Wir beantragen daher, für die beiden Ausschuss-Sitzungen im August jeweils einen entsprechenden Punkt auf den Tagesordnungen vorzusehen.

 

 

Erläuterung der Verwaltung:

 

Bäume in Straßen und Verkehrsflächen:

 

Historie:

Der Baumschutz ist in der Stadt Hilden schon immer ein wichtiges Thema und laufendes Geschäft des Tiefbau- und Grünflächenamtes. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 02.05.2007 (Anlage 2 WP 04-09 SV 66/083) intensiv über die Optimierung der Straßenbaumstandorte diskutiert und die bereitzustellenden finanziellen Haushaltmittel deutlich erhöht. Die damals in der Beschlussvorlage dargestellten Argumente haben aber trotz anderer Akteure immer noch Bestand.

Wichtiger Aspekt der Umsetzung ist, dass grundsätzlich eine „…Fällung und eine Neupflanzung eines Baumes an einem Baumstandort nur dann erfolgt, wenn eine Dringlichkeit (z.B. Verkehrssicherheit der Verkehrsflächen, bzw. Beschädigungen an Gebäuden oder Leitungen) gegeben ist und keine anderen Maßnahmen sinnvoll durchführbar sind….“

 

 

Organisatorische Aufgabezuordnung:

Die Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes mit den Sachgebieten Straßenbau, Stadtentwässerung und Grünflächen/Forst sind für die Neuplanung, Entwicklung und Erneuerung sowie die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur (Straßen, Kanäle, Spiel- Sport- und Grünflächen) zuständig.

 

Aufgabe der Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes ist es beispielsweise, die sich teilweise widerstrebenden Belange z.B. der Durchgrünung der Stadt Hilden durch Anlegen von Grünflächen und Baumscheiben zur Anpflanzung von (Straßen-)Bäumen, der Straßen- und Radwegeplanung oder der Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen gegeneinander abzuwägen und zu bewerten.

Gleichzeitig steht die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Gehwege (Beseitigung von Stolperstellen), der städtischen Bäume (Standsicherheit, Astbruch) aber auch die ordnungsgemäße Ableitung des Regen- und Schmutzwassers im Fokus der Arbeit.

 

Im Rahmen der Unterhaltung werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch einen Kollegen des Tiefbauamtes Begehungen der öffentlichen Flächen und Bäume durchgeführt. Parallel erfolgen Kamerabefahrungen in der städtischen Kanalisation. Zusätzlich werden anlassbezogen - z.B. als Reaktion auf Bürger- und Mängelmeldungen - weitere Begehungen und Prüfungen vorgenommen.

Bei festgestellten Schäden, werden diese hinsichtlich ihrer Relevanz bewertet und wenn notwendig Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit vereinbart.

 

Bedeutung von Straßenbäumen

Straßenbäume haben neben der optischen, positiv gestalterischen Funktion auch die Funktionen als Sauerstoffspender, Staubfilter bzw. Schattenspender und sind insgesamt für die Verbesserung des Mikroklimas in stark versiegelten Bereichen von regulierender Bedeutung (s.a. Anlage 2).

 

Straßenbäume im Kontext der öffentlichen Infrastruktur:

Bei den Straßenbäumen sind neben der Vitalität und Landschaftsschutzinteressen auch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Die Straßenbäume sind Teil der öffentlichen Straßenflächen und müssen insofern in die Funktionsanforderungen der Straße eingebunden sein. Sollten negative Einflüsse auf Gehwege, Parkplatzflächen, Straßen, Feuerwehrzufahrten, Entwässerungseinrichtungen wie Straßenabläufe, Rinnen oder unterirdisch verlegte Kanalrohre oder Versorgungsleitungen anderer Träger öffentlicher Belange (Gasversorgung, Energieversorgung, Telekomunikation) von dem Straßenbaum ausgehen, wird zunächst geprüft ob mit niederschwelligen Regulierungsarbeiten Abhilfe geschaffen werden kann.

 

Bauschonende niederschwellige Regulierungsmaßnahmen

Dies können z.B.

  • „…Regulierung von Pflaster- und Plattenbelägen sowie Asphaltbelägen (durch höhenmäßige Anpassung an die Baumwurzeln
  • Kappung von Wurzeln (soweit aus Gründen der Vitalität und Standsicherheit des Baumes möglich)
  • Vergrößerung der Baumscheiben bei Reduzierung der Pflaster- bzw. Plattenfläche auf ein Minimum
  • Völliger Verzicht auf Pflaster- und Plattenflächen und Einbau einer so genannten wassergebundenen Wegedecke
  • Einbau von „alternativen Wegebaubelägen“ (kunstharzgebundenes, wasserdurchlässiges Splittgranulat) im Baumwurzelbereich. …“
  • Freifräsen des durch Wurzeln zugewachsenen Kanalquerschnittes.

 

sein, welche je nach Betrachtungsweise auch Nachteile aufweisen.

 

Entnahme und Ersatz von Straßenbäumen bzw. Optimierung von Standorten:

Nur wenn solche baumschonenden Regulierungsarbeiten nur kurzfristige Ergebnisse liefern und ein dauerhafter Erfolg der Maßnahmen nicht absehbar ist und die erwarteten Nebeneffekte sich nachteilig auf das Umfeld auswirken, erfolgt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Regelungen der Baumschutzsatzung die Entnahme von Bäumen.

Zeitgleich wird eruiert ob die Durchführung einer Ersatzpflanzung am gleichen Standort oder an anderer Stelle möglich ist. Dabei wird darauf geachtet die Rahmenbedingen (Größe der Baumscheibe) baumfreundlich auszugestalten. Diese Standortsanierungen sollen, ein vitales und zukunftsfähiges Straßengrün sicherstellen und erhalten.

 

Umsetzungsstand des Arbeitsprogramm zur Optimierung der Straßenbaumstandorte:

Im Beschluss des StEA vom 02.05.2007 wurde die vorgestellte strategische Optimierung der Straßenbaumstandorte beschlossen, seitdem wird an deren Umsetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gearbeitet.

 

 

Fällung dreier Straßenbäume am Johann-Strauss-Weg:

 

Ergebnis der Begehung / Schadensbild:

In dem konkreten Fall am Johann-Strauss-Weg hat die Begehung Beschädigungen an dem Straßenbelag, der Stellplatzflächen, der Entwässerungsrinne und dem Sinkkasten ergeben.

 


Schäden im Gehweg

 

 

Schäden an Stellflächen

 

Pfeil nach rechts: Fliesrichtung Sinkkasten

Schäden an Stellplatz, Abflussrinne und Straße

 

Die Bewertung ergab, dass die Schäden durch die Wurzeln der Platanen verursacht werden.

Eine wirtschaftliche Reparatur der Verkehrsflächen und Entwässerungseinrichtung war ohne Einkürzen oder gar Entfernen der Wurzeln der Bäume nicht möglich. Jedoch hätte das bloße Einkürzen oder gar Entfernen der Wurzeln die Baumstatik nachhaltig gefährdet und zu größeren Schäden und nicht mehr verkehrssicheren Bäumen geführt.

 

Unter Abwägung der Verkehrssicherheit, des Baumschutzes und der Wirtschaftlichkeit wurde eine Entnahme von drei Bäumen und eine Neugestaltung des Umfeldes beschlossen.

 

Schadensbild:

Das beiliegende Foto soll den Umfang der Wurzel, welche in die Verkehrsflächen gedrückt und den oberflächlichen Schaden an Gehweg, Rinne und Sinkkasten verursacht haben, aufzeigen.

Platanenwurzel am Johann-Strauss-Weg

 

Es besteht derzeit nicht die Notwendigkeit, weitere Bäume am Johann-Strauss-Weg zu fällen.

 

Neugestaltung der Verkehrsflächen:

Da keine Versorgungsleitungen für Strom- oder Gas in dem betroffenen Bereich vorhanden sind, wurde seitens der Verwaltung eine Überplanung der Verkehrsflächen und Baumscheiben vorgenommen. Durch Neuanordnung der Baumscheiben und Überplanung des Stellplatzbereiches und des Gehweges wurde ein zusätzlicher Baumstandort und ein zusätzlicher Stellplatz ermöglicht.

Dadurch kommt es einer schnelleren Kompensation der entnommenen Blattmasse und der Parkdruck am Johann-Strauss-Weg wird reduziert.

Bei der Auswahl der neuen zu pflanzenden Baumarten wird auf deren Eignung als Straßenbaum explizit geachtet und hierzu die neuesten Erkenntnisse der Fachleute beispielsweise der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) und der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) berücksichtigt.

Die Ersatz- bzw. Neupflanzung der vier Bäume erfolgt in der nächsten Pflanzperiode.

 

Ansicht nach Fertigstellung der Sanierung Johann-Strauss-Weg

 

 

Ausblick:

Sollten zukünftig Baumfällungen nicht vermeidbar sein, wird das Tiefbau- und Grünflächenamt über die Pressestelle der Stadt Hilden im Vorfeld informieren.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister