Betreff
Antrag der Fraktion BA zur Tagesordnung:
Verlegung der Bushaltestelle „Dorothea-Erxleben-Straße"
Vorlage
WP 20-25 SV 66/046
Aktenzeichen
IV / 66.1 / ÖPNV 1960001 / Sm.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterung der Fraktion Bürgeraktion zu ihrem Antrag zur Tagesordnung:

 

Die beabsichtigte Verlegung einer Bushaltestelle in der Gerresheimer Straße wirft Fragen auf. Dies veranlasst uns, Sie zu bitten, das Thema bei der nächsten Stadtentwicklungsausschuss-Sitzung am 10. August als Punkt auf der Tagesordnung zu berücksichtigen.

Insbesondere wird es aus unserer Sicht darum gehen zu klären, ob der Nutzen, der der Haltestellen-Verlegung zugeschrieben wird, hinsichtlich seiner Relevanz tatsächlich einen hohen finanziellen Aufwand rechtfertigt – ungeachtet des Umstands, dass die Finanzierung in beträchtlichem Umfang aus Fördermitteln bestritten wird.

Gerade die derzeit von der Stadt Hilden betriebene und forcierte Haushaltskonsolidierung hat viele Bürgerinnen und Bürger in besonderem Maße für eine wirtschaftliche Verwendung von öffentlichen Mitteln sensibilisiert, insbesondere, soweit die mit Sparbeschlüssen verbundenen Einschnitte und Entbehrungen von den hiesigen Menschen zu tragen sind. Umso größer sind Aufmerksamkeit und Vorbehalte gegenüber kostenträchtigen Investitionen, deren Sinnhaftigkeit nicht über jeden Zweifel erhaben ist.

 

Vor diesem Hintergrund sehen wir erheblichen Klärungsbedarf bei der in Rede stehenden

Maßnahme.

 

 

 

Erläuterungen der Verwaltung:

 

Erläuterungen der Verwaltung zum allgemeinen barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen:

 

Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind alle Haltestellen im Öffentlichen Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 barrierefrei auszubauen.

 

In Hilden gibt es 170 Bussteige an insgesamt 78 Haltestellen.

62 der Steige sind bereits vollständig barrierefrei, für 17 ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig, zwölf werden nur wenig genutzt.

 

Für 80 Bushaltestellen in städtischer Zuständigkeit gab es in unterschiedlichem Umfang noch Umbaubedarf zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen. Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/088 das Ausbauprogramm „barrierefreie Bushaltestellen“ beschlossen und hierfür für die Jahre 2018 bis 2023 insgesamt 1,195 Mio € Eigenmittel bereitgestellt.

 

Die Umsetzung des Projekts und die Ausformung der einzelnen Bushaltestellen, d.h. die Art und der Ort der eigentlichen Baumaßnahmen, sind „laufende Geschäfte der Verwaltung“. Die Entscheidungshoheit obliegt im Rahmen der durch den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen der Stadtverwaltung.

 

Der Umbau der Bushaltestellen wurde auf mehrere Förderzyklen aufgeteilt.

-      Ein 1. Ausbauprogramm hatte es bereits für den Zeitraum 2010 bis 2012 gegeben (OM 200905158).

-      Ein 2. Ausbauprogramm für den Bauzeitraum 2019-21 wurde nach §12 ÖPNVG gefördert (OM 201806158).

-      Ein 3. Ausbauprogramm für den Bauzeitraum 2020-22 wird voraussichtlich nach §13 ÖPNVG gefördert (OM 201907158). Mit Bescheid vom 22.12.2021 wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt.

-      Ein 4. Ausbauprogramm für den Bauzeitraum 2021-23 wird nach §13 ÖPNVG gefördert (OM 202001158).

-      Das 5. Ausbauprogramm wurde im März 2022 für den Bauzeitraum 2023ff angemeldet.

-      In 2023 wird eine weitere Anmeldung nach § 13 ÖPNVG NRW vorgenommen (6. Ausbauprogramm) für den Bauzeitraum 2024-25.

 

Folgender Umfang des Bauprogramms ist vorgesehen:

-      Anfahrbarkeit der Haltestelle für die Busse so, dass nur ein geringer Spalt zwischen Bus und Bordstein verbleibt

-      Bordsteinhöhen an der Haltestelle so, dass nur ein geringer Höhenunterschied zwischen Busein- und –ausstieg und Haltestelle verbleibt

-      Leiteinrichtungen für Sehbehinderte

-      barrierefreier Zugang zur Haltestelle

-      je nach Bedarf Wartehallen und / oder Sitzgelegenheiten

-      Verlegung eines Bussteigs an einen besser geeigneten Standort.

 

Die Verlegung und neue barrierearme Gestaltung des Steigs 1 der Bushaltestelle Dorothea-Erxleben-Straße (Fahrtrichtung Süden) ist Teil des 4. Ausbauprogramms.
Zu diesem Programm liegt zwar eine positive Rückmeldung zur Einplanung der Fördermittel im Haushalt des VRR vor, aber der konkrete Förderantrag wurde noch nicht gestellt, da noch der Förderbescheid zum 3. Ausbauprogramm, das bis Ende 2022 bereits in großen Teilen umgesetzt ist, aussteht.

 

Für die meisten Bussteige wurden in der Planungsphase verschiedene Varianten diskutiert, weil jeder Bussteig verschiedene Ausgangvoraussetzungen hat, auf die individuell eingegangen werden muss.

Bei der Planung müssen die Haltestellenformen, ihre Funktion und Merkmale der sie bedienenden Fahrzeuge, wie beispielsweise Länge und Türposition, berücksichtig werden. Deshalb war auch ein enger Austausch, zum Beispiel mit dem Behindertenbeirat und mit der Rheinbahn, wichtig.

Auch der Rheinbahn-Vorstand für Technik und Betrieb hat inzwischen bestätigt, dass die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ein zentrales Anliegen der Rheinbahn ist, und die Stadt Hilden bei der Umsetzung ganz vorne mit dabei ist.

Ebenso unterstützt auch der Behindertenbeirat die entsprechenden Umbauarbeiten, so dass zukünftig auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, wie zum Beispiel Rollstuhlfahrende, besser selbstständig in den Bus ein- und aussteigen können.

Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch das taktile Leitsystem für sehbehinderte Menschen erneuert.

 

 

Erläuterungen der Verwaltung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Dorothea-Erxleben-Straße (Steig 1):

 

Auch zur Umgestaltung und seitens der Verwaltung vorgesehenen Verlagerung der Bushaltestelle wurde mehrere Varianten untersucht.

Die Bestandshaltestelle hat eine für 18m lange Gelenkbusse zu kurze Andienungsbereich, besitzt keine Wartehalle und der Breite des Gehweges / des Wartebereichs ist zu gering. Weiterhin liegt die Bestandshaltestelle verkehrlich ungünstig im Rückstaubereich der Einmündung der Gerresheimer Straße in die Berliner Straße.

 

Als Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage sind zwei Planunterlagen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Dorothea-Erxleben-Straße (Steig 1) in der Gerresheimer Straße beigefügt.

 

In der Anlage 2 (Plan mit Erläuterungen) sind detailliert zwei Varianten (in rot und in blau) eingetragen, die im Lauf der bisherigen Planungen geprüft wurden.

In Kurzform sind dort aber auch die wesentlichen Aspekte der drei durchgeführten Abwägungen (in grün, in rot und in blau) dargestellt.

Da bei der Errichtung des neuen barrierefreien Buskaps leider ein Baum entfallen wird, ist beabsichtigt, diesen möglichst vor dem Gebäude Gerresheimer Straße 35 zu ersetzen.

 

In der Anlage 3 (Plan mit Querung) ist die seitens der Verwaltung präferierte („grüne“) Variante dargestellt.

Hier wurden auch die Sichtbeziehungen eingetragen, die seitens der künftigen Anlieger (Gerresheimer Straße 21 und 23) in Frage gestellt wurden.

 

Die Beteiligten sind:

           Kfz / Radfahrer überholt den haltenden Bus

           Einbieger aus der Dorothea-Erxleben-Straße in die Gerresheimer Straße

 

Die Länge des Anhaltewegs für den Kfz ist im beigefügten Planausschnitt eingezeichnet. Selbst bei der hier nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h lässt sich ein Zusammenprall noch vermeiden. Daher sind die Sichtbeziehungen an der Einmündung auch bei Einrichtung der Bushaltestelle beim Halt eines Busses ausreichend.

Vor diesem Hintergrund werden hier seitens der Verkehrsbehörde auch keine besonderen Gefahren für den Radverkehr gesehen.

 

 

Ebenfalls wird durch die künftigen Anlieger (Gerresheimer Straße 21 und 23) in Frage gestellt, möglichst viele Türen eines Gelenkbusses barrierearm anzudienen.

 

Hinsichtlich der Zahl der anzudienenden Türen eines Gelenkbusses ist es sicherlich so, dass es keine gesetzliche Vorgabe oder eine allgemein gültige technische Regel gibt, die diese abschließend festlegt.

Auch ist der Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann, der die Vorgaben für eine „barrierefreie Bushaltestelle“ definiert, nur eine Empfehlung für die Städte. Es kann auch nicht widersprochen werden, dass dieser Nahverkehrsplan empfiehlt, dass bei einer Haltestelle des Typs C (= zwischen 50 und 200 Personen, die am Tag den Steig zum Ein- oder Aussteigen nutzen) nur mindestens zwei Türen barrierearm anzudienen sind.

Die Stadtverwaltung ist jedoch davon überzeugt, dass eine Lösung, die mehr Türen andient, den Komfort für die mobilitätseingeschränkten Nutzer der Busse steigert - und das sollte, wenn es möglich ist, auch das Ziel sein, welches umzusetzen ist.

(siehe auch die o.a. Aussage des Rheinbahn-Vorstands für Technik und Betrieb)

 

Ob die in der Planung enthaltene Querungshilfe an dieser Stelle zielführend ist, wird noch abschließend geprüft. An anderer Stelle, die ggfs. für die Bushaltestelle sowie die Nutzenden der Musikschule bzw. der übrigen im Alten Helmholtz angesiedelten Einrichtungen günstiger gelegen wäre, ist jedoch die Einrichtung der Querungshilfe, aufgrund der vorhandenen Grundstücksein- und -ausfahrten, nicht zu realisieren.

 

Seitens der Verwaltung ist der Ausbau aus heutiger Sicht voraussichtlich für das Jahr 2023 vorgesehen.

 

Zu den Kosten der Maßnahme liegt aufgrund des bisherigen Planungsstandes nur eine Kostenschätzung vor, die den Stand März 2020 besitzt.
Auf Grundlage dieser Kostenschätzung werden voraussichtlich Baukosten in Höhe von rund 73.300 Euro für den Rückbau der Bestandshaltestelle und die Einrichtung der geplanten Haltestelle entstehen.

Im Einplanungsmitteilung des VRR vom 23.09.2020 wurde für die zuwendungsfähigen Ausgaben ein Fördersatz von 90% in Aussicht gestellt.

 

 

Bewertung aus Sicht der Verwaltung:

 

Der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle Dorothea-Erxleben-Straße (Steig 1) stellt planerische Herausforderungen dar, die auch entsprechende Interessenabwägungen mit sich bringen.

Von daher sind in die Planung viele Überlegungen eingeflossen, und im Kontext mit verschiedenen Varianten betrachtet worden.

 

Als derzeitiges Ergebnis lässt sich festhalten, dass der neue Standort vor den Gebäuden Gerresheimer Straße Nrn. 21 und 23 aus Sicht des öffentlichen Interesses insbesondere hinsichtlich Beschleunigung des ÖPNV, der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs - im Hinblick auf die Einmündung in die Berliner Straße, aber auch im Hinblick auf die anderen Verkehrsbeziehungen und den Ansprüchen von Radfahrenden - sowie im Hinblick auf die Belastung potentieller Anlieger den besten Kompromiss darstellt.

 

Die Verwaltung orientiert sich am öffentlichen Interesse und ist sich bewusst, dass es im Einzelfall dazu führt, dass sich trotz aller Bemühungen nicht immer ein für alle Beteiligten optimales Ergebnis erzielten lässt - wie in diesem Fall, dass die Bewohner des Gebäudes Gerresheimer Straße Nrn. 21 und 23 dadurch ggf. eine neue Beeinträchtigung erfahren, die sie bisher nicht hatten.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister