Betreff
Bericht über die Kunstrasen- und Umkleidenbegehungen 2022
Vorlage
WP 20-25 SV 51/145
Aktenzeichen
III / SEi
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Bericht über die Kunstrasen- und Umkeidenbegehungen 2022 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Alle Hildener Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im Jahre 1983 unterzeichnet. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Im April 2019 haben alle pflegenden Vereine und der für die Bezirkssportanlage zuständige Mitarbeiter überarbeitete Pflegepläne/Leistungsbeschreibungen erhalten. Bei der Begehung der Anlagen sind diese die Grundlage zur Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:

 

Sportanlage                                                  Betreuender Verein

 

1. Sportplatz Hoffeldstraße                           VfB 03 Hilden

2. Sportplatz Furtwänglerstraße                    SV Hilden Nord

3. Sportplatz Kalstert                                     SV Hilden Ost

4. Sportplatz Schützenstraße                        AC Italia Hilden Süd

5. Sportplatz Weidenweg                              Sp.-Vg. Hilden 05/06

6. Bezirkssportanlage Am Bandsbusch        Kein Verein (Stadt Hilden)

 

Seit Beginn der Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden, wie vertraglich abgestimmt, entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand der Sportplätze vorlegt.

 

Aufgrund des Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und im Jahr 2008 neu strukturiert und optimiert.

 

Folgendes wurde festgelegt:

 

-       In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für Jugend, Schule und Sport - federführend.

-       Bei der Begehung der Sportanlagen inkl. Außenumkleiden werden die Ämter IV/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.

-       Die Begehungen der gesamten Sportanlagen finden jährlich statt.

-       Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge inkl. der aktuellen Leistungsverzeichnisse.

-       Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.

-       Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.

-       Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die der Prüfung der Behebung aufgezeigter Mängel dienen. Auch hier werden vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Im Schul- und Sportausschuss berichtet die Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus resultierende Maßnahmen.

-       Die Kontrollen beziehen sich auf die Pflege der Anlagen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.

 

Des Weiteren wurde hinsichtlich der Beobachtung und frühzeitigen Erkennung von Mängeln auf den Kunstrasenplätzen im Ausschuss für Schule und Sport am 23.08.2018 nach Vorschlag der Verwaltung neben der jährlichen Sportplatz- und Umkleidebegehung die Durchführung einer separaten, auf die Kunstrasenplätze beschränkten Zustandskontrolle im Frühjahr eines jeden Jahres beschlossen. Die Zustandskontrolle findet mit allen zuständigen Fachämtern statt.

 

Kunstrasenbegehungen 2022:

 

Die diesjährige Begehung fand am 9. Mai 2022 statt.

 

Auf jeder Sportanlage konnten ein Vereinsvertreter und/oder der jeweilige Platzwart angetroffen werden.

 

  1. Sportplatz Weidenweg mit Korkverfüllung, letzte Sanierung im Jahr 2019
  2. Sportplatz Schützenstraße mit Granulatverfüllung, letzte Sanierung im Jahr 2012
  3. Bezirkssportanlage Am Bandsbusch mit Korkverfüllung, letzte Sanierung im Jahr 2022
  4. Sportplatz Kalstert mit Korkverfüllung, letzte Sanierung im Jahr 2019
  5. Sportplatz Hoffeldstraße mit Korkverfüllung, letzte Sanierung im Jahr 2018

o   Die Elf-Meter-Punkte sind stark benutzt. Eine Beobachtung ist erforderlich.

  1. Sportplatz Furtwänglerstraße mir Granulatverfüllung, letzte Sanierung im Jahr 2022

 

Die Begehungen ergaben, dass sich alle Kunstrasenplätze in einem allgemein guten Zustand befinden.

 

Umkleidebegehungen 2022:

 

Die Überprüfung der Umkleiden und Funktionsgebäude fand aufgrund der veränderten Eigentümerverhältnisse vorgezogen am 25. Mai 2022 statt.

 

Alle betreuenden Vereine begleiteten die Begehungen mit vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und werden bzw. wurden behoben. Die Begehung der Umkleide- und Funktionsgebäude haben großteilig einen guten bis sehr guten Pflegezustand aufgezeigt. Das Umkleide- und Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hoffeldstraße befand sich in einem unzureichenden Reinigungszustand. Eine Nachsteuerung ist hier erforderlich. Nach den Sommerferien 2022 wird eine Nachbegehung stattfinden. Sollten die aufgezeigten Mängel bis dahin nicht behoben sein, werden diese bzw. der unzureichende Reinigungszustand durch die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH behoben. Die entstehenden Kosten werden in dem Fall vom Zuschuss 2023 einbehalten.

 

Sportplatzbegehungen 2022:

 

Die Sportplatzbegehungen 2022 finden im Herbst 2022 statt.

 

Fazit:

 

Die systematische Kontrolle der Hildener Sportplatzanlagen führt grundsätzlich dazu, dass sich die zu pflegenden Flächen und Gebäude in einem guten bis sehr guten Zustand befinden. Vorhandene Mängel und Pflegerückstände können objektiv festgehalten werden und die Verantwortlichen werden frühzeitig zur Behebung aufgefordert. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern/ -vertreterinnen. Die Verantwortlichkeit für die Durchführung verschiedener Pflege- und Reinigungsschritte und -intensitäten ist per Leistungsverzeichnis festgelegt.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister