Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2022:
Einrichtung von Hundeservice-Stationen
Vorlage
WP 20-25 SV 68/021
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Hundekot auf Spielplätzen und Grünflächen ist ein zunehmendes Ärgernis. Auch die achtlos weggeworfenen Hundekotbeutel aus Plastik tragen da nicht zur Entlastung bei.

Um Abhilfe zu schaffen, sollen sogenannte Hundeservice-Stationen an markanten Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden. Mit dem Serviceangebot soll an die Einsicht und Mithilfe der Hundebesitzer appelliert werden.

 

Auch sollen die ökologisch abbaubaren Beutel die Umwelt entlasten, denn leider werden immer wieder Plastikbeutel verwendet und dann im Gebüsch oder Unterholz entsorgt, auch mangels ausreichender Abfallbehälter und verrotten dort nicht.

Es wäre ein Schritt in Richtung „sauberes Hilden" und ein Zeichen gegen Plastikmüll.

Die Stadt Monheim geht mit gutem Beispiel voran.


Antragstext:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz werden gebeten wie folgt zu beschließen:

 

1.  Die Stadt Hilden stellt an markanten Punkten im ganzen Stadtgebiet Hundeservice-Stationen auf und bestückt diese mit kostenlosen biologisch abbaubaren Hundekotbeuteln.

 

2.  Die Verwaltung prüft, ob ein gemeinsamer Einkauf der biologisch abbaubaren Hundekotbeutel rnit der Stadt Monheim möglich und sinnvoll ist, um Synergien zu erzeugen.

 

3.  Alternativ werden im gesamten Stadtgebiet mehr Abfallbehälter aufgestellt und es gibt die Möglichkeit für Hildener Hundebesitzer*innen kostenlos biologisch abbaubare Hundekotbeutel beim Zentralen Bauhof der Stadt Hilden zu erhalten.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Verwaltung ist das Thema Hundekot in öffentlichen Anlagen seit Jahren präsent und Lösungsansätze wurden und werden ständig diskutiert und erörtert. Kostenträchtige Projektkonzepte mit der Zielsetzung, Hildener Hundehalter von der ordnungsgemäßen Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu überzeugen, wurden dem Haupt- und Finanzausschuss im Jahr 2017 (WP 14-20 SV 32/015) und dem Rat 2019 (WP 14-20 SV 32/017) vorgelegt. Beide Konzepte, die u.a. auch das Aufstellen von Hundekotboxen und die Ausgabe von Hundekotbeuteln enthielten, wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt. Zuletzt wurde das Thema im Rahmen einer Anfrage der CDU-Fraktion im Mai 2021 behandelt.

 

Wenn Hundehalter den Hundekot des Hundes auf einem Bürgersteig, einem Spielplatz oder in einer Grünanlage liegen lassen, ist das in den meisten Fällen kein Versehen und keine Unachtsamkeit. Es ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit, auf sensiblen Flächen wie Spielplätzen ggfls. sogar eine Straftat. Hundehalter verstoßen damit aktiv gegen die ordnungsbehördliche Verordnung „Sicherheit und Ordnung in Hilden“.
Leider sind die Kontrollen durch das Ordnungsamt fast immer aussichtslos, da man Hundebesitzer und Hund quasi in Flagranti antreffen muss.

 

In der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang auch untersucht, im bebauten Stadtgebiet eine Hundetütenmitführpflicht einzuführen. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es quasi überhaupt keinen Sinn macht, die „Gassirunde“ um den Wohnblock oder durch die Grünanlage ohne einen Kotbeutel anzutreten. Eine solche Hundetütenmitführpflicht wurde bereits in Städten wie Berlin, Wuppertal, Euskirchen, Wipperführt u. a. eingeführt.  Natürlich kann eine solche Maßnahme nur fruchten, wenn sie mit entsprechendem personellen Aufwand kontrolliert würde. Fraglich wäre ggfs. auch, ob die mitgeführten Hundetüten dann auch wirklich genutzt würden.

 

 

Auf der Internetseite www.hilden.de/stadtreinigung wird das Thema ausführlich dargestellt und ein Hundeflyer (siehe Anlage) mit wichtigen Informationen kann heruntergeladen werden. Bei allen Informationen und Maßnahmen wird intensiv an das Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer*innen appelliert.

 

Der Stadt Hilden unterhält derzeit folgende Anlagen zur angesprochenen Problematik:

 

Auslaufflächen für Hunde im Stadtgebiet:

           Jaberg / Elberfelder Straße

           Rathaus / Itterbrücke

           Roter Weg / Mozartstraße

           Frans-Hals-Weg / Rembrandtweg

           Weidenweg / Zur Verlach

           Stadtpark

 

Hundetütenspenderstationen im Stadtgebiet:

           Stadtpark

           Holterhöfchen

           Roter Weg

           St.-Konrad-Allee

           Zentraler Bauhof

 

 

Abgabe von Hundekottüten:

 

2018 / 2019 wurden vom Zentralen Bauhof stadtweit 5 Hundetütenspender inkl. Abfalleimer als Versuchsstationen aufgestellt. Hintergrund war die Aufgabe der 4 Hundetütenstationen im Hildener Süden durch den Bürgerverein Süd. Maßgebliche Gründe für den Bürgerverein Süd waren neben Vandalismus auch der massive Schwund an Hundetüten innerhalb von Tagen und teilweise Stunden nach Befüllung. Diese Hundestationen haben im Stadtteilvergleich auch leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt. Die geschilderten Probleme mit den Hundetütenstationen können vom Zentralen Bauhof für die Zeit seit 2019 vollumfänglich bestätigt werden.

 

Eine Aufstellung weiterer Hundetütenspender außerhalb der genannten Standorte sieht die Verwaltung deshalb äußerst kritisch, da die zusätzlichen Bewirtschaftungsaufwendungen personell nicht betreut werden können. Generell sind bezüglich der Hundetütenstationen o. g. Aufwand und begrenzter Erfolg abzuwägen. Sofern ein zusätzlicher Aufwand nicht ausgeglichen werden kann, führt die Erbringung dieses Aufwandes zwangsläufig zu einer Verminderung von Reinigungsleistung an anderer Stelle.

 

Viele verantwortungsvolle Hundebesitzer haben i.d.R. Kotbeutel bei sich, wenn sie mit ihren Hunden spazieren gehen.

Eine kostenlose Ausgabe von Hundetüten an alle Hildener Hundebesitzer hält die Verwaltung für wirtschaftlich und organisatorisch unangebracht und deutet die Verantwortung, Hundetüten anzuschaffen und ständig mitzuführen, eindeutig den Hundebesitzer*innen zu. Hundekotbeutel werden nahezu in jedem Supermarkt und Discounter bzw. über Versandhändler äußerst günstig für 1-2 Ct. pro Beutel angeboten. Ein Angebot, kostenlose Hundetüten im Rathaus bzw. auf dem Zentralen Bauhof abholen zu können, stellt so sicher keinen Anreiz dar.

 

 

Abgabe / Einkauf von biologisch abbaubaren Hundetüten:

 

Zum dem Thema biobasierte und oder biologisch abbaubare Kunststofftüten schließt sich die Verwaltung den zuständigen Fachministerien und Fachverbänden an, die den Einsatz dieser Werkstoffe für Kunststofftüten einvernehmlich ablehnen. Auch aus Sicht der großen Umweltverbände ist sogenanntes Bioplastik eine Mogelpackung.

 

Biologisch abbaubare Kunststoffe müssen laut Europäischer Norm EN 13432 bzw. EN 14995 innerhalb von 12 Wochen in einer Industriekompostierung zu 90% zu Wasser, Kohlendioxid und Humus abgebaut werden. Eine industrielle Kompostierung hat eine Wärme von 60 Grad und 95% Luftfeuchtigkeit. In den meisten Kompostierungsanlagen sind die Behandlungszeiten mit 6 - 8 Wochen aber deutlich kürzer, so dass regelmäßig biobasierten Kunststoffe im Endprodukt zu finden sind. Berichte über Felder und Äcker mit hohen Plastikanteilen in aufgebrachten Kompostendprodukten sowie die Entstehung von Mikroplastik sind u. a. eine Folge.

 

Die Verwaltung spricht sich aufgrund der Faktenlage gegen den Einsatz von biologisch abbaubaren Hundetüten aus. Dies entspricht der Regelung, auch in der Biotonne keine Kunststofftüten aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen zuzulassen. Ein erlaubter Einsatz solcher Tüten suggeriert den Bürger*innen einen positiven Eindruck von Kompostierbarkeit und Umweltfreundlichkeit und fördert damit ggfs. sogar das Littering. Niemand möchte Hundetüten (ob nun biologisch abbaubar oder nicht) über Wochen, Monate oder gar Jahre in städt. Anlagen liegen sehen. Sie müssen immer als Restmüll eingesammelt und entsorgt werden.

 

Der Zentrale Bauhof setzt derzeit für die 5 Stationen Kotbeutel aus Recyclingkunststoff ein. Dabei werden mindestens 80 % Recyclate eingesetzt und gegenüber einer herkömmlichen Plastiktüte schätzungsweise die Hälfte an CO2-Emissionen eingespart.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die angeregte Einkaufskooperation mit der Stadt Monheim zunächst nicht weiter geprüft.

 

 

Aufstellung von mehr Abfallbehältern:

 

In Hilden stehen ca. 750 vom Zentralen Bauhof bewirtschaftete Papierkörbe an 180 Bushaltestellen, 85 Depotcontainerstandorten, 30 Parkplätzen, 70 Spiel- und Bolzplätzen, 95 Grünanlagen und Grünwegeverbindungen sowie sonstigen Verkehrsflächen. Alleine in der Innenstadt und Fußgängerzone befinden sich ca. 130 Papierkörbe.

Die Stadt Hilden hat damit nach unabhängigen Kennzahlenvergleichen nachweislich eine hohe Papierkorbdichte im Vergleich zu anderen Städten. Über das Stadtgebiet gemittelt stehen 30 Papierkörbe pro km² bzw. 13 Papierkörbe pro 1.000 Einwohner.

Es finden plangemäß ca. 87.000 Papierkorbleerungen (47.000 im Stadtgebiet + 40.000 in der Innenstadt) pro Jahr bzw. ca. 1.700 Leerungen pro Woche statt.

 

Ein weiterer deutlicher Ausbau inkl. der notwendigen Betreuung des Abfalleimernetzes in Hilden ist personell nicht zu vertreten. Selbstverständlich werden aber an neuen städtischen Anlagen oder nach Bedarf und Prüfung zusätzliche Abfalleimer aufgestellt.

 

 

Fazit aus Sicht der Verwaltung:

 

Das Fazit der Verwaltung zu diesem Thema lautet dementsprechend:

           Viele Hundehalter führen beim Gassigehen Hundekotbeutel in der Regel mit und entsorgen die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß.
„Schwarze Schafe“ werden durch die Abgabe von kostenlosen Hundekotbeuteln nicht zum Besseren bekehrt.

           Hundekotbeutel müssen immer als Restmüll entsorgt werden.

           Hilden besitzt bereits eine hohe Anzahl an Abfallbehältern. Eine weitere Ausweitung der Anzahl wird die Problematik des Fehlverhaltens der „Schwarzen Schafe“ nicht nachhaltig oder erkennbar verringern.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Vergleichende Ökobilanzen von Produkten und Verpackungen zeigen auf, dass sich Umwelt- und Klimaauswirkungen nicht deutlich verbessern, wenn biobasierte oder biologisch abbaubare anstatt fossilbasierte Kunststoffe in der Produktion eingesetzt werden. Während fossilbasierte Kunststoffe mehr klimawirksames CO2 freisetzen, äußert sich der ökologische Fußabdruck biobasierter Kunststoffe in einem höheren Versauerungs- und Eutrophierungspotential sowie einem höheren Flächenbedarf. Grund ist die intensive landwirtschaftliche Produktion der Rohstoffe.

 

Der Zentrale Bauhof setzt derzeit für die 5 Stationen Kotbeutel aus Recyclingkunststoff ein. Dabei werden mindestens 80 % Recyclate eingesetzt und gegenüber einer herkömmlichen Plastiktüte schätzungsweise die Hälfte an CO2-Emissionen eingespart.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer