Betreff
Stellplatzsatzung für Hilden:
1. Bericht über das Beteiligungsverfahren
2. Beschluss der Satzung
Vorlage
WP 20-25 SV 61/082
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP_StPlS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die beigefügte „Stellplatzsatzung für Hilden“ mit den zugehörigen Anlagen 1 „Richtzahlentabelle der verschiedenen Nutzungsarten & Nutzungen“, 2 „Minderungspotenziale durch ein qualifiziertes Mobilitätskonzept“ und 3 „Gemeindegebietstypen“ als Satzung.

Sie soll unmittelbar nach der Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt rechtswirksam werden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf der Basis der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/067 stellte die Verwaltung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.03.2022 den Entwurf der Stellplatzsatzung vor und bat gleichzeitig um die Freigabe für ein - gesetzlich nicht vorgeschriebenes - Beteiligungsverfahren. Außerdem wurde kurz die Vorgeschichte zum Thema dargestellt.

 

Es wurde folgender Beschluss einstimmig durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst:

„Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Entwurf zur Stellplatzsatzung Hilden zu und beauftragt die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Beteiligungsverfahren durchzuführen.“

 

Aufgrund der Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss ergab sich folgende Liste externer Stellen, die beteiligt werden sollten:

  • Haus&Grund Hilden e.V.
  • Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
  • Kreishandwerkerschaft Mettmann
  • ADAC Nordrhein e.V.
  • ADFC Ortsgruppe Hilden
  • Gemeinnütziger Bauverein Hilden e.G.
  • Hildener Industrieverein

 

Hinzu kamen diverse Dienststellen der Verwaltung.

 

Bericht über das Beteiligungsverfahren

 

Die Beteiligung erfolgte dann im März/April 2022.

Rückmeldungen von außerhalb der Verwaltung gab es durch den Gemeinnützigen Bauverein Hilden, den ADAC Nordrhein, die ADFC Ortsgruppe Hilden und die Kreishandwerkerschaft Mettmann. Die Stellungnahmen sind jeweils der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 4).

 

Ebenfalls enthält diese Sitzungsvorlage eine inhaltliche Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 3). Die meisten der Anregungen konnten im Rahmen der Auswertung übernommen und eingearbeitet werden, mit Ausnahme der Anregung des Gemeinnützigen Bauvereins, möglichst auf die Erstellung einer eigenen Stellplatzsatzung zu verzichten.

 

Da es sich bei dem durchgeführten Beteiligungsverfahren nicht um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren handelt, ist es nicht notwendig, zu jeder einzelnen Anregung im Rahmen des Beschlussvorschlages eine Abwägung vorzunehmen, wie es etwa im Rahmen von Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren der Fall ist. Dennoch wird hier über die eingegangenen Stellungnahmen und ihre Inhalte berichtet, auch um darzustellen, dass die Beteiligung letztlich zu einer Satzung beigetragen hat, die in der Praxis gut anzuwenden sein wird.

 

 

 

Stellplatzsatzung

 

Die Satzung (Anlage 1) besteht aus insgesamt vier Teilen:

Teil 1               Satzungstext                                                                                                                                          Teil 2               Richtzahlentabelle                                                                                                                                  Teil 3               Minderungspotenziale                                                                                                                        Teil 4               Gemeindegebietstypen (Karte).

 

In dieser Sitzungsvorlage ist zu der Satzung selbst auch ein Begründungstext beigefügt (Anlage 2). Ebenso wurde der Text, wie er hier zur Beschlussfassung vorgelegt wird, im Vorfeld einer juristischen Prüfung unterzogen. Der Bericht dieser Prüfung ist ebenfalls der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 5). Die in der juristischen Stellungnahme enthaltenen inhaltlichen und redaktionellen Anregungen wurden übernommen.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat damit der Entwurf zur Satzung ein Stadium erreicht, in dem er als Satzung beschlossen werden kann. Nach der anschließenden Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt würde die Satzung dann ihre Rechtswirksamkeit erlangen.

 

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden, bauwillige Firmen und Privatpersonen, die Architektenschaft und die Verwaltung in Stadtplanung und Bauaufsicht erhalten dann ein Werkzeug an die Hand, welches private Kfz und Fahrräder gleichwertig behandelt, Möglichkeiten aufzeigt, wie zugunsten von umweltfreundlicheren Mobilitätsangeboten auf Kfz-Stellplätze verzichtet werden kann und das zudem die Bearbeitung von Bauanträgen auf eine einheitliche Basis stellt.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister