Betreff
Zusammenfassung der Leistungen und Finanzierungen der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V.
Vorlage
WP 20-25 SV III/035
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Rat der Stadt Hilden beschließt über einen einmaligen Betriebskostenzuschuss für die Übernahme der Mietanteile für das Jahr 2022 von gesamt gerundet 51.697€ (Ortsübliche Miete, Leerstand). Da diese Mittelbereitbereitstellung nicht unabweisbar ist, muss der Betrag aus dem laufenden Budget des Dezernates III zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, vorbehaltlich entsprechender Deckungsmittel für den Haushaltsplanentwurf 2023-2025 vorbehaltlich der Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung des Trägers bis zum 31.07.2022, einen Betriebskostenzuschuss von 51.697€ in der Budgetplanung zu berücksichtigen.

 

b)

Der Rat der Stadt Hilden beschließt über einen einmaligen Betriebskostenzuschuss für die Übernahme der nicht auf die Produkte der FZG umlegbaren Verwaltungskosten für das Jahr 2022 von gesamt gerundet 115.649€. Da diese Mittelbereitbereitstellung nicht unabweisbar ist, muss der Betrag aus dem laufenden Budget des Dezernates III zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, vorbehaltlich entsprechender Deckungsmittel für den Haushaltsplanentwurf 2023-2025 und vorbehaltlich der Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung des Trägers bis zum 31.07.2022, ein Betriebskostenzuschuss von 115.649€ in der Budgetplanung zu berücksichtigen.

 

c)

Der Rat der Stadt Hilden beschließt dem Träger einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2022 - 2023 in Höhe von 6.258,25€ für die Durchführung freiwilliger Angebote auszuzahlen. Für die Beschaffung der erforderlichen Grundausstattung wird dem Träger ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.027€ gewährt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernates III ggf. unter Ausnutzung der Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung.

 

d)

Der Rat der Stadt Hilden beschließt dem Träger einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2022 - 2023 in Höhe von 6.533 € für die Durchführung des Angebotes der Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sowie die Demenzinfocenter- (DIC) Angehörigenberatung auszuzahlen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernates III ggf. unter Ausnutzung der Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung.

 

e)

Bezüglich des Abenteuerspielplatzes beschließt der Rat eine der dargestellten Varianten:

 

 

Variante 1:

 

Unter Berücksichtigung des Hinweises des BPA wird die Verwaltung beauftragt, die vergaberechtli-chen Umstände bis zum 31.08.2022 zu prüfen.

 

Der Rat beschließt, dem Träger zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit für das dritte Quartal 2022 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 146.544€ zu geben.

 

Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Transferaufwendungen im Produkt 060107 in Höhe von 70.000€ für den Abenteuerspielplatz. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101.

 

 

Variante 2:

 

Der Rat der Stadt Hilden bestätigt den Beschluss des JHA und beschließt über einen Zuschuss an die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für den Zeitraum 01.07.-31.12.22 von 160.225€.

Dazu beschließt der Rat eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 060107 in Höhe 152.855€. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101.

 

Weiter beschließt der Rat für die Jahre 2023 - 2025 über einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 320.450 € (288.300€ und 32.150€ weiterer Zuschuss für den Fall, dass die Fördermittel nicht, wie beantragt, bewilligt werden) sowie einmalig 6.000€ für den Neubau des Hühnergeheges.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seitens der Politik wurde der Auftrag an die Verwaltung gerichtet, die Aufgaben- und Anforderungsprofile der Leistungen der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. gemeinsam mit dem Träger zu erarbeiten und darzustellen.

 

Um den Kommunikations- und Abstimmungsprozess gut zu gestalten, wurde mit dem Träger ein extern moderierter Prozess abgestimmt. Durch den geschäftsführenden Vorstand der Freizeitgemeinschaft wurde für die Moderation Herr Peter Groß vorgeschlagen. Die Verwaltung stimmte dem Vorschlag zu.

Es fanden mehrere aufeinanderfolgende Termine per Videokonferenz statt, mit dem Ziel zum 14.04.2022 ein Ergebnis zur Vorlage in den politischen Gremien zu erarbeiten.

 

In Folge werden die Ergebnisse aus den jeweiligen Fachausschüssen dargestellt:

 

Sozialausschuss

 

Für den Sozialausschuss konnte keine Sitzungsvorlage beraten werden, da die Vorsitzende und deren direkte Vertretung in der Angelegenheit befangen sind und die zweite Stellvertretung zum Zeitpunkt des Ausschusses urlaubsbedingt verhindert war.

Der Beschluss über die Leistungen und deren Finanzierung muss daher im Rat erfolgen.

 

Die von der Freizeitgemeinschaft neu konzipierten Angebote werden von der Stadt begrüßt. Bei Art und Inhalt der Angebote ist abzugrenzen, ob es sich um Pflichtaufgaben der Kommune handelt, welche auf einen Träger, hier die Freizeitgemeinschaft, übertragen werden können oder ob es sich um Angebote handelt, die dem Vereinszweck dienen und ehrenamtlich angeboten werden. 

Lediglich bei übertragenen Pflichtaufgaben ist über eine Kostenübernahme durch die Stadt zu verhandeln.

 

Im Prozess wurde festgehalten, dass die Angebote im Regelfall für die Stadt kostenfrei sind, durch die Nutzung der Räumlichkeiten im Untergeschoss werden Anteile der Mietkosten den Leistungen zugeordnet. 

 

Folgende Mietkosten entstehen für die Leistungen (siehe Anlage 1 Seite 9 bis 21).

 

Freiwillige Angebote

Kosten (Anlage 3 Seite 11-12)

Podcast Thema Inklusion

  340,09€

Parkinson Tanz

1.038,25€

Demenztanz

  918,25€

Inklusiver Spieleabend

1.836,50€

Inklusives Kochen

  595,16€

Geocaching

    30,00€

Jugendtreff im Area 51

1.500,00€

Gesamt

6.258,25€

 

Einmalige Investition für die Beschaffung einer Musikanlage mit Mikrofon (zur Durchführung der Musik- und Tanzangebote sowie Podcast)

3.027,00€

 

 

Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 wurde dem Träger für die Jahre 2022 und 2023 ein jährlicher Zuschuss von 15.000€ bewilligt, um ein musikalisches Angebot für die Zielgruppe anzubieten. Auf Basis der vorliegenden Kostenkalkulationen werden für die Umsetzung von zwei Musikangeboten (Anlage 1, Seite 6-8) Kosten in Höhe von 7.487,15€ verursacht. 

Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss auf den tatsächlich benötigten Betrag zu kürzen.

 

Weiter wurde seitens des Trägers die Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sowie die Demenzinfocenter- (DIC) Angehörigenberatung neu konzipiert.

Ergebnis des vorangegangenen Prozesses mit dem bisherigen Vorstand war im Sommer 2021 die Entscheidung, das Angebot der Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie die Demenzinfocenter (DIC)- Angehörigenberatung nicht weiter über die FZG in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund der Umorganisation von Aufgabenbereichen in den Ämtern 50 und 51 und damit einhergehenden organisatorischen Veränderungen und Prozessoptimierungen können die Aufgaben von der Stadt übernommen werden. 

 

Im Moderationsprozess wurde festgehalten, dass die FZG Angebote zu inklusiven Beratungen in den Konzeptentwurf aufnehmen und die entsprechenden finanziellen Aufwendungen zur Entscheidung und Vorlage in den politischen Gremien darstellen kann.

Die FZG schlägt vor, die Angebote von der Stadt und der FZG parallel zu betreiben um ein möglichst bürgernahes Beratungsspektrum zu ermöglichen.

 

Angebot

Kosten (Anlage 1 Seite 1-5)

Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sowie die Demenzinfocenter- (DIC) Angehörigenberatung

6.532,72€

 

 

 

Jugendhilfeausschuss (WP 20-25 SV 51/142)

 

Im Fachausschuss wurde der Beschlussvorschlag geändert und beraten sowie die Beschlussempfehlung an den Rat wie folgt weitergeleitet:

 

Variante 1

 

Auf Basis der Kalkulation (Planzahlen 2022) der Freizeitgemeinschaft gewährt die Stadt dem Träger für die Jahre 2022-2025 einen jährlichen Zuschuss zur Betreibung des Abenteuerspielplatzes gemäß des abgestimmten Aufgaben- und Anforderungsprofils in Höhe von aufgerundet 288.300 €. Zusätzlich gewährt die Stadt dem Träger eine Ausfallbürgschaft in Form eines freiwilligen Zuschusses von jährlich 32.150 €, welcher, bei Auszahlung der vom Träger in dieser Höhe beantragten Fördermittel, an die Stadt zurückgezahlt wird. Bereits ausgezahlte Zuschüsse aus dem ersten Halbjahr 2022 werden verrechnet.

 

Dieser Zuschuss ist zweckgebunden und ausschließlich für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes zu verwenden.

 

Dem Träger wird für den Neubau des Hühnergeheges ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.000 € gewährt. Der Träger hat der Stadt die Verwendung der Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2022 nachzuweisen.

  

Das BPA weist darauf hin, dass hier Vergaberecht zu beachten sein könnte und rät dazu, die rechtlichen Vorgaben vor Vertragsabschluss prüfen zu lassen.

 

Sofern vorab eine rechtliche Klärung gefordert wird, ist dem Träger für das dritte Quartal 2022 ein weiterer Betriebskostenzuschuss auszuzahlen, um die finanzielle Handlungssicherheit des Trägers und die Aufgabenausführung der fremdvergebenen Pflichtleistung sicherzustellen. Die Auszahlungssumme beträgt 146.544€ und ist aus dem Fachbudget bereitzustellen. Berechnungsgrundlage ist der auf Basis der Vorjahreszahlen zugrunde gelegte jährliche Zuschussbedarf in Höhe von 586.177€, welcher dem Träger anteilig für das erste Halbjahr 2022 bereits gewährt wurde (vgl. WP 20-25 SV III/031 Stellungnahme der Verwaltung Punkt 8.). 

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen (WP 20-25 SV III/033)

 

Die Freizeitgemeinschaft benötigt Finanzmittel zur Deckung der Mietkosten in Höhe von gesamt 51.696,87€. Diese sind zur Weiterführung der übertragenen Pflichtaufgaben unabweisbar. Der zwischen der Stadt und dem Träger geschlossene Mietvertrag liegt im Mietpreis deutlich über einer ortsüblichen Miete. Eine Umlage auf die Leistungen würde zu nicht wettbewerbsfähigen Preisen führen.

 

Der Träger ruft einen Finanzmittelbedarf in Höhe von 115.649€ für Verwaltungskosten auf, die nicht auf die Produkte der Freizeitgemeinschaft umgelegt werden können.

 

Im Fachausschuss wurde über die freiwilligen Betriebskostenzuschüsse, denen keine direkte 

Leistung zuzuordnen ist, beraten.

Es wurden folgende drei Finanzierungsalternativen im Ausschuss beraten:

 

1. Die Verwaltung zahlt der Freizeitgemeinschaft auf Basis der Planzahlen der FZG 2022 einen einmaligen freiwilligen Betriebskostenzuschuss für nicht auf die Produkte umlegbare Verwaltungskosten in Höhe von 115.648,69 €.

Es erfolgt eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Zuschüssen für das erste Halbjahr 2022.

 

Nach Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2025 wird im Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen am 07.12.2022 über die weitere längerfristige Finanzierung des freiwilligen Betriebskostenzuschusses entschieden.

 

2. Die Verwaltung zahlt der Freizeitgemeinschaft auf Basis der Planzahlen 2022 einen einmaligen freiwilligen Betriebskostenzuschuss für die Differenz zur ortsüblichen Miete in Höhe von 28.895,34 €.

Es erfolgt eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Zuschüssen für das erste Halbjahr 2022.

 

Nach Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2025 wird im Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen am 07.12.2022 über die weitere längerfristige Finanzierung des freiwilligen Betriebskostenzuschusses entschieden.

 

3. Die Verwaltung zahlt der Freizeitgemeinschaft auf Basis der Planzahlen 2022 einen einmaligen Betriebskostenzuschuss für den Leerstand der Veranstaltungs- und Besprechungsräume sowie kostenfreie Nutzung durch gemeinnützige Organisationen in Höhe von 22.801,53 €.

Es erfolgt eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Zuschüssen für das erste Halbjahr 2022.

 

 

Bei der Berechnung der Zuschusssumme wurde die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe, hier Familienunterstützender Dienst Produkt 06, ausgenommen, da hier eine Refinanzierung über eine Entgeltvereinbarung gemäß SGB VIII zwischen dem Träger FZG und der Stadt Hilden besteht.

 

Für die dargestellten Vorberatungen konnte bisher auf Grund der jeweils kurzfristig vorliegenden Beratungsergebnisse aus dem Moderationsprozess keine haushaltsrechtlichen Einordnungen und Wertungen vorgenommen werden. Diese erfolgt wie angekündigt mit dieser Sitzungsvorlage.

 

Wie vom Beratungs- und Prüfungsamt angeregt, ist die Anwendung des Vergaberechtes zu prüfen. Ein Vergabeverfahren ist dann anzuwenden, wenn es sich um einen Leistungsaustausch handelt in Abgrenzung zu einer freigiebigen Förderung ohne Gegenleistungsanspruch. Grundlagen für eine freigiebige Förderung der FZG sind aktuell nicht erkennbar.  In diese wären auch andere Träger einzubeziehen, die Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Stadt Hilden übernehmen. 

 

Es wird daher im Weiteren davon ausgegangen, dass es sich mindestens bei der Wahrnehmung der Pflichtaufgaben durch die FZG um ein Auftragsverhältnis handelt, zu der die Angemessenheit der Entgelte für die haushaltswirtschaftliche Einordnung maßgeblich ist. Eine umsatzsteuerliche Würdigung sollte parallel zur vergaberechtlichen Prüfung erfolgen. 

 

Die Kostenkalkulationen für die einzelnen Angebote wie oben dargestellt beinhalten bereits Gemeinkosten einschließlich der Mietkosten für das angemietete Objekt (Overheadkosten). Die Höhe der Verwaltungsgemeinkostenzuschläge innerhalb dieser Angebote erscheint marküblich. Ein Vergleich mit anderen Trägern zur Validierung sollte erfolgen. 

 

Für die haushaltsrechtliche Einordnung ist daraus abgeleitet davon auszugehen, dass die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für das Auftragsverhältnis über die von der FZG wahrgenommenen Pflichtaufgaben in dem Umfang unabweisbar sind, in dem sie für die erbrachten Leistungen angemessen sind. 

 

Die von der FZG kalkulierten Kosten für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes liegen bei rund 326 T€ und damit deutlich über den bisher von der Stadt Hilden übernommenen Kosten und ebenfalls deutlich über den kalkulierten Kosten für den Betrieb in Eigenleistung (selbst bei Berücksichtigung entsprechender Verwaltungskostenzuschläge). Der dabei aufgerufene Betrag in Höhe von 32.150 € könnte zwar ggf. von anderer Stelle übernommen werden, er ist aber integraler Bestandteil der Kalkulation für einen Betrieb des Abenteuerspielplatzes durch die FZG. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens könnte und sollten Vergleichspreise aufgerufenen werden, auf deren Grundlage eine sachgerechtere Beurteilung möglich ist. Für eine Fortführung des Betriebes des Abenteuerspielplatzes durch FZG sind zunächst mangels Vergleichsmöglichkeiten weiterhin nur die Selbstkosten des beauftragten Trägers FZG verfügbar, die unter Einbeziehung der kalkulierten angemessenen Verwaltungsgemeinkosten wie dargestellt unabweisbar einzustufen sind, soweit beabsichtigt ist, den Betrieb aus sachlichen Erwägungen durch die FZG fortzuführen. Eine Überprüfung der Angemessenheit der Entgelte über Vergleichsangebote sollte im Folgenden erfolgen. 

 

Die Verwaltungskosten (115.649 €), die Mietkostenanteile/ortsübliche Miete (28.895,34 €) und der Leerstand (22.801,53 €), die über die in den einzelnen Angeboten der FZG bereits einbezogenen Verwaltungsgemeinkosten hinausgehen in Höhe von 167.345 € sind nicht unabweisbar. Es ist nicht erkennbar, warum Verwaltungskosten über die für die Angebotserbringung erforderlichen Verwaltungsgemeinkosten hinaus, von der Stadt Hilden getragen werden sollte. Ein Zusammenhang dieser Kosten mit der Angebotserbringung für die Stadt Hilden ist nicht erkennbar. Überplanmäßige Aufwendungen sind gemäß § 83 GO nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Eine Auszahlung kann demnach nur erfolgen, wenn Sie unter Ausnutzung der Instrumente der flexiblen Haushaltsführung gemäß Haushaltssatzung aus den originären Aufwandsermächtigungen gemäß Haushaltsplan geleistet werden können. Dabei sind Budgetverschiebungen zwischen den Produkten bis zu einem Betrag von 100.000 € durch die Kämmerin möglich. Ebenso besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans, in dem höhere Aufwandsermächtigungen in den betroffenen Produkten veranschlagt werden können. 

 

Gleiches gilt für die zusätzlichen Angebote, die erbracht werden sollen und die als freiwillig anzusehen sind: 

 

 

Kostenart / Leistung

Freiwilliger Betriebskostenzuschuss

Bereitstellung

Nicht auf die Produkte umlegbare Verwaltungskosten / nicht unabweisbar

115.648,69€

Budget Dez. III

Differenz zur ortsüblichen Miete / vorab aus allem raus gerechnet! 7 nicht unabweisbar

28.895,34€

Budget Dez. III

Leerstand + kostenfreie Nutzung durch gemeinnützige Organisationen / nicht unabweisbar

22.801,53€

Budget Dez. III

Beratung Demenzinfocenter DIC Produkt 02          

6.532,72€

Budget Dez. III

Freizeitangebote Produkt 03

6.258,25€

Budget Dez. III

Musikalische Freizeitangebote Produkt 03

7.487,14€

Budget Dez. III

Abenteuerspielplatz Produkt 05 (ohne Abzug Fördermittel)

320.009,81€

davon ÜPL in Höhe von 70.000 € / Variante 1 

Abenteuerspielplatz Produkt 05 (ohne Abzug Fördermittel)

320.009,81€

davon ÜPL in Höhe von 152.855€ / Variante 2 

Gesamtfördersumme

507.633,48€

 

Musikanlage

3.027,00 €

Budget Dez. III

Hühnergehege

6.000 €

Budget Dez. III

 

Soweit beabsichtigt ist, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der FZG für kommende Haushaltsjahre zu begründen, ist zu beachten, dass diese das Budget des Dezernates III belasten, soweit Sie über die Höhe der bisher veranschlagten Aufwandsermächtigungen (einschließlich der veranschlagten Personalaufwendungen) hinausgehen. Etwaige Anpassungen der Aufwandsermächtigungen 2023 ff. im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vorbehaltlich zur Verfügung stehender Deckungsmittel könnten wiederum geeignet werden, diese Budgetbelastung und daraus resultierende Einschränkungen an anderer Stelle zu kompensieren.

 

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050201

060101

060301

060107

Hilfen in bes. Lebenslagen

Förderung Kinder 0-6Jahre

Bereitst. Hilfen Familien

Förderung Kinder und Jugendarbeit

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Variante 1) 1.7.-30.9.2022

Betrifft Produkte

060107,

 

53*

 

 

70.000 €

 

 

 

 

 

 

Variante 2)

1.7.-31.12.2022

060107 

53*

 

158.855 €

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke