Klimaneutralität bis 2035
Erläuterungen zum
Antrag:
Wie Bund und Land stehen auch die Kommunen in der Verantwortung möglichst bald Klimaneutralität herzustellen. Dazu muss ein Fahrplan entwickelt werden, der die dafür notwendigen Schritte verbindlich vorschreibt. Nach Vorliegen des städtischen Mobilitätskonzepts ist der Maßnahmenkatalog entsprechend zu erweitern.
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz.
Er strebt deshalb die Klimaneutralität für Hilden spätestens ab 2035 an.
• Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu – wie in Düsseldorf - eine Klimabilanz erstellt. Darauf aufbauend werden von der Verwaltung die notwendigen Schritte zur Erreichung des Klimaziels erarbeitet und dem Rat zur Abstimmung gestellt.
• Der energetische Sanierungsbedarf des Gebäudebestandes der Stadt und der städt. Gesellschaften ist zu ermitteln. Darauf aufbauend wird eine Prioritätenliste zu den Gebäuden erstellt, deren Sanierung die höchsten Energieeinspareffekte ermöglicht.
• Parallel dazu wird ein Plan entwickelt, nach dem alle geeigneten Dächer der Stadt sowie der städtischen Gesellschaften bis zum Jahr 2030 mit Solaranlagen ausgestattet und begrünt werden.
• Auch wird sichergestellt, dass seitens der Stadt im Laufe des Jahres 2023 für Bürger*innen, Gewerbetreibende und Unternehmen Beratungsangebote im Bereich Klimaschutz und -anpassung im ausreichenden Umfang geschaffen werden.
• Bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird grundsätzlich die klimafreundlichste Variante erworben.
• Inwieweit sich die Stadt dem Klimaziel angenähert hat, ist jährlich zu ermitteln.
• Die Verwaltung stellt zu den Haushaltsplanberatungen dar, welche Gelder in 2023 und in den Folgejahren für Klimaschutz und -anpassung bereitgestellt werden müssen.
Stand: 08.06.2022
Hinweise zum Verfahren zur Beratung des Antrages in der
Ratssitzung am 22.06.2022:
Der beigefügte
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN ist am 08.06.2022 bei der
Stadtverwaltung und somit 14 Tage vor der Sitzung des Rates am 22.06.2022
eingegangen, auf die im Antrag explizit Bezug genommen wird.
Gemäß § 1 Abs.
1 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse
sind Vorschläge zur Tagesordnung (= Anträge), die der Bürgermeisterin/dem
Bürgermeister bis 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion unterbreitet
werden, in der Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind
diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine
Beratungsunterlagen, d.h. keine Stellungnahme der Verwaltung oder sonstige
Erläuterungen, beizufügen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
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Klimarelevanz:
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